Gesamtschuldnerische Haftung bei Nichterfüllung der EnEV.

    


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Kurzinformation zum Thema:
Kurzbeschreibung zum Thema
Ein Thema, das mit Angeboten von Energieberatern von 80-100.-€ für einen Energiepass mehr als nachdenklich macht. Bzw. sollte man darüber nachdenken, ob ein Ing. Büro für die Berechnung von Energiepässen aus Hamburg an einem Gebäude im Allgäu einen Energiepass erstellen kann?
Oder wäre die Frage gerechtfertigt, ob der Energiepass nur eine Augenwischerei ist und das Papier nicht wert ist auf dem es steht.
Dieser Geldmacherei ohne klare Daten, Fakten und Zahlen, hat jetzt das OLG Düsseldorf endlich den Gar ausgemacht. Die wahren Grundlagen des Energiewerts, sind eine Grundbeschaffenheit eines jeden geschlossenen Bauvertrags.
Daher ist es mehr als Sinnvoll, dass das OLG Düsseldorf hier einmal auch auf die Zusammenführung der Gewerke untereinander eingeht. So hat kein Gewerk mehr das Recht, die Verantwortung einem anderen Gewerk in die Schuhe zu schieben. Denn jetzt greift der §830 BGB 1 Satz 2 BGB. Und dort ist verankert, dass auch aus der Unwissenheit heraus sich kein Bauschaffender mehr sich aus der >Gesamtschuldnerische Verantwortung< bringen kann.
Eine begrüßenswerte Entscheidung die das OLG Düsseldorf hier getroffen hat.
Entscheidend auch, dass endlich der Mythos genommen wird, dass der Bauherr mit einem Privatgutachter bestimmen kann, was die Soll-Beschaffenheit der Nachbesserung darstellen muss? Hier irren Bauherren ganz gewaltig.  


Link zum Bericht: Gesamtschuldnerische Haftung bei Nichterfüllung der EnEV.