Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder Bau-Wissen in Text und Bild festgehalten
BOSIG Fenstereinbauprodukte, BOSIG Fenstereinbau Produkte
BOSIG Fenstereinbauprodukte BOSIG Fenstereinbau Produkte immer, wenn es um einen normgerechten Fenstereinbau geht.
Wir bedanken uns bei Firm BOSIG Fenstereinbauprodukte für die Genehmigung sämtliche Seminarfolien der BOSIG-Seminare hier zu veröffentlichen!!!
Das Ärgerliche am Ärger ist, dass man sich schadet, ohne anderen zu nützen.
Kurt Tucholsky, * 09. Januar 1890 in Berlin; † 21. Dezember 1935 in Göteborg; deutscher Journalist und Schriftsteller. Pseudonyme: Kaspar Hauser, Peter Panter, Theobald Tiger und Ignaz Wrobel.
Was sind Seminare und Seminarunterlagen?
Seminare kennen wir bereits aus der Antiken Zeit. Damit werden Bildungsanstalten aller Art bezeichnet. Das können humanistisch oder auch berufsbezogene Fortbildungen sein. Als Seminar wurde im Mittelalter die >Domschule< bezeichnet. Das Ziel der Domschule war es geistliche im Kirchenwissen auszubilden. Seit dem Konzil von Trient >1545–1563< bei dem solche Anstalten zur Pflicht gestellt wurden, bekam dann der Begriff amtliche Würde.
Die weitere Entwicklung:
Es vergingen dann viele Jahrhunderte, bis in Deutschland und Frankreich unter dem Begriff Seminare Lehrer ausgebildet wurden. Ein Vorreiter in dieser Entwicklung war Herzog Ernst der Fromme von Sachsen-Gotha.
Danach nahm August Hermann Francke in Halle diese Studiengrundlagen auf und entwickelte die Seminare weiter. 1695 wurde dann das >Seminarium praeceptorum< gegründet in dem die Ausbildungen vorgenommen wurden.
Mit der Förderung Friedrich Wilhelms I. von Preußen führte das Ganze dann soweit, dass er 1732 im Waisenhaus in Stettin sowie am Pädagogium im Kloster Berge bei Magdeburg 1735 als pädagogische Einrichtungen errichtete. Weitere Bildungseinrichtungen folgten in diesem Schema durch ganz Deutschland.
Um 1806 mischte sich Pestalozzi durch die preußische Regierung in dieses Thema der Seminare ein. Die staatliche Pflicht für die Lehrerausbildung ging allerdings noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts. Erst jetzt war die Ausbildungspflicht staatlich anerkannt und gefordert.
Später folgte dann >Externats-Einrichtung< bei dem die Lehrer die Zöglinge in den privaten Häusern erzogen und ausbildeten. Die >Internats-Einrichtung< im Gegensatz sind dabei feste Einrichtungen bei denen die Schüler auch übernachten können. Gleichfalls bekamen Sie Kost und Logis von der Bildungsanstalt.
DIN bedeutet lediglich Naturwissenschaft:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wer will sich mit der Natur anlehnen?
Kein angemessenes und schöneres Hilfsmittel für die Lehre im Allgemeinen gibt es als eine reine und klare Sprache.
Philipp Melanchthon; 1497 – 1560; deutscher Humanist und Reformer
Die Lehrpläne:
Markant war, dass jede Bildungsanstalt nicht nur die Theorie lehrte, sondern auch eine praxisbezogene Übungsschule unterhielte.
So konnte immer das theoretisch erlernet praktisch umgesetzt werden. Erst Anfang des 20. Jahrhundert, wurden diese Bildungsbegriffe auf alle möglichen Fort- und Weiterbildungen ausgeweitet. Sodass zwischenzeitlich eine Fülle von nicht kontrollierter Wissens-Verbreitung vorhanden ist, die nicht mehr staatlich kontrolliert werden können.
In Baden-Württemberg heißen die Bildungseinrichtungen immer noch Seminare.
Seminare vom BauFachForum:
Diese sind so ausgerichtet, wie wir diese von staatlicher Seite aus nicht kennen. Denn der Bauschaden wird mit dem Tot von Raimund Probst offiziell an den Hochschulen nur selten gelehrt. Das Hauptproblem ist dabei, dass auch gleich Sanierungen vorgegeben werden. Und das ist von der Schulbank weg ein gefährliches Unterfangen.
Denn, lernen aus dem Bauschaden ist lernen aus der Praxis. Weil die Natur uns so viele Varianten der Naturwissenschaft vorgibt, dass wir ohne individuell nachzudenken in der Schadensfindung meist nicht weiterkommen.
Und da wird es dann schwer, lobbyistisch mit irgendwelchen neuzeitlichen Baumaterialien eine Lösung zu finden.
Seminarunterlagen aus abgehaltenen Seminaren:
Bauschäden-Forum Rottach-Egern:
Seminarunterlagen vom wohl Besten Schadensforum in Deutschland!!!
Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
Albert Einstein; * 14. März 1879 in Ulm, Königreich Württemberg; † 18. April 1955 in Princeton, New Jersey; schweizerisch-US-amerikanischer theoretischer Physiker deutsch-jüdischer Herkunft.
Link: Besucht auch unsere Startseite vom Bauschäden-Forum in Rottach-Egern.
Die Seminarunterlagen:
Block 1:
26-140-02-01-Regiert-bei-uns-schon-der-Wahnsinn
Regiert bei uns schon der Wahnsinn?
Grundlagen und Ängste über den Bauschaden von morgen.
62-140-01-02-2013-X-Bauphysik-Schaden-Holzhaus
Bauphysikalische-Schäden:
Anhand eines Schadensbeispiels wird aufgezeigt, wie Schäden
aus diffusionsoffener Bauart im Holzbau entstehen.
62-140-01-03-Aerodynamik-im-Holzbau
Aerodynamik im Holzbau:
Aus unseren Schaden-Analysen erarbeiten wir, wie die Aerodynamik an unserem
Schaden mitgewirkt hat.
Block 2:
26-140-02-01-Die-Liebe-zum-Werkstoff-Holz
Die-Liebe-zum-Werkstoff-Holz:
Historische Holzverbindungen, die heute noch dienlich sind um
Holzhäuser zu bauen. Durch den Wahn lediglich nur mit einer
Platten-Bauweise zu bauen, werden erhebliche bauphysikalische
Schäden produziert.
62-140-02-02-Schlagregen-Fugenbänder
Schlagregen und Fugenbänder im Holzhausbau:
Was halten Fugenbänder und was produzieren sie bei falscher
Verarbeitung für Schäden.
62-140-02-03-Dampfbremse-Schaden
Dampfbremse und Kapitalschäden:
Immer, wenn wir nur geringfügige Unachtsamkeiten an
Dampfbremsen und deren Dichtheit produzieren, produzieren wir wie hier auch extreme
Schäden die bis zum Einsturz führen.
62-140-02-04-Bauernfängereien-im-Bauwesen
Bauernfängereien-im-Bauwesen:
Das Sprichwort sagt: >Jeden Tag, steht ein dummer auf<.
Aber müssen immer wir im Bauwesen die dummen sein?
Beispiele mit Produkten, die die Bau-Welt nicht braucht,
ClearoPAG, das Problem mit Holzhäusern aus dem Ausland und
Der Bauernfang mit semipermeablen Membranen.
Über 10 Jahre Fortbildung im BOSIG Ausbildungszentrum
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder lernen kann nicht besser Spaß machen!!!
Links zu den Seminarunterlagen
Dabei handelt es sich um Power-Paint Folien die als PDF für euch zum Herunterladen bereitgestellt werden.
01-01-01-Bauphysik-1-Stunde-BOSIG-Vortrag-Veröffentlichung
Teil 1: Der Unterschied zwischen Bauphysik und Bauchemie bei BOSIG Produkten
Der Unterschied zwischen Bauphysik und Bauchemie bei BOSIG Produkten:
Sehr oft werden im Bauwesen immer diese beiden Begriffe verwechselt. Wobei diese beiden Begriffe nichts miteinander zu tun haben. Daher wurde dieses Seminar ins Leben gerufen um einfachst aufzuzeigen, wo hier die Unterschiede liegen. Denn die Physik ist eine reine naturwissenschaftliche Grundlage. Die Chemie allerdings beschäftigt sich mit den Bestandteilen des Produkten aus den Atomen heraus.
01-01-02-Bauphysik-2-Std-mit-Bauschaden-Totalschaden
Teil 2: Der Unterschied zwischen Bauphysik und Bauchemie bei BOSIG Produkten
Der Unterschied zwischen Bauphysik und Bauchemie bei BOSIG Produkten:
Hier in der Präsentation erkennt Ihr jetzt, den Unterschied zur Bauchemie und Bauphysik. Und gleichzeitig so, wie das BauFachForum natürlich aufgebaut ist, auch eklatante Bauschäden dazu. Das Problem des Bauschadens ist meist kaum das Problem des Handwerkers oder des GUs. Sondern der Bauherrschaft. Denn meist werden die Baustellen abgenommen und die Abnahme unterschrieben. Und dann nach den 2 bzw. der 5 Jahre Gewährleistung treten im 7-10 Jahr die eklatanten Bauschäden ein. Zum Leid der Bauherrschaft muss diese dann die Schäden selber tragen. Meist endet das in der Privatinsolvenz!!!
Daher ist dieses Seminar so aufgebaut, dass solche Schäden mit Nachdenken des Baumeisters nicht entstehen dürfen. Denn auch BOSIG-Produkte können nur das Leisten für die Leistungen für die Sie hergestellt wurden. Dann aber, muss die Verarbeitung auch so vorgenommen werden, wie Bosig und das BauFachForum euch dies euch vorgibt.
01-02-01-Fenstereinbau-mit-BOSIG-Produkten
BOSIG-Produkte: Der Fenstereinbau nach dem Leitfaden vom Fenstereinbau
Oder, wie muss ein Fenstereinbau aussehen?
Die Faszination ist für einen Sachverständigen auf der Baustelle mit allen Beteiligten immer die, was
der Handwerker immer alles weiß!!! Man kennt DIN-Auszüge, Auszüge aus dem Leitfaden, aber
niemand kennt eigentlich die Gesamtheit eines Fenstereinbaus, der für die Planer zwischenzeitlich
mehr als eine Doktor und Professorenarbeit geworden ist. Hier in der Präsentation erkennt Ihr, was
der Leitfaden zu den Vorgaben der Gesetzgebung erarbeitet hat um diesem gerecht zu werden,
ohne Schäden zu produzieren.
Eine höfliche Bemerkung:
Dem SVB ist mit BOSIG Produkten nicht ein nennenswerter Schaden bekannt. Die Schäden, die Ihr
in den Präsentationen seht, sind von Produkten anderer Mitbewerbern und wurden unter der
Aufsicht des SV-Berger vom BauFachForum mit BOSIG-Produkten langzeitig saniert. Auch dazu
gehört Mut auf eine kaputte Bausubstanz mit einem Markenprodukt die funktionierende Sanierung
vorzunehmen.
01-02-06-Pfosten-Riegelfassaden
BOSIG-Produkte: Der Fenstereinbau im Pfostenriegelbau
Oder, was ist beim Pfostenriegelbau als Besonderheit anzusehen?
Der Fenstereibau in ein Pfostenriegelsystem ist eine Besonderheit im Fenstereinbau. Dennoch
müssen auch dort das Dreiebenen-Model des Leitfadens eingehalten werden. Und das ist bei einem
Pfostenriegelsystem eine Herausforderung. Hier sind teilweise die Ebenen für einen Handwerker
und Planer meist nicht so einfach zu sehen und zu erkennen. Die Seminarfolien zeigen auf, welche
Schwierigkeiten zu erwarten sind und wie diese mit den Produkten von BOSIG gelöst werden
können. Dabei ist allerdings die Bauphysik entscheidend, ob dann auch die Planung und die Reale
Ausführung durch den Handwerker funktioniert.
01-02-06-Politischer-Wahnsinn-Fenstereinbau
BOSIG-Produkte: Der Politische Wahnsinn im Fenstereinbau
Oder, 2021 das Jahr des Chaos im Fenstereinbau?
Das Jahr nach der Neuerung der Energieeinsparungsverordnung 2000 stellte im Fenstereinbau alles
auf den Kopf. Das hauptsächlichste Problem waren die gesetzlichen Bestimmungen Gebäude auf
der Außenwand mit Dämmungen zu versehen. Dadurch wurden für den Fensterbau die Isothermen-
Verläufe von Bedeutung. 2021 dann die ersten Schäden meist nach dem ersten Winter. Hier können,
wenn die Wärmedämmungen nicht richtig geplant und in die Laibungen eingeführt werden, auch BOSIG Bänder nicht funktionieren. Da sich denn wärmetechnisch das Kondensat zwischen den
beiden Bänder der Ebene 1 und 3 in der Dämmebene der Ebene 2 bildet. Also immer das Vorgewerk prüfen, ob dieses auch sach- und fachgerecht an das Fenster anschließt!!!
BOSIG-Produkte: Neues aus den Jahresveranstaltungen
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder hier findet Ihr die Themen der Jahresveranstaltungen!!!
Pressemitteilung der Deutschen Bundesregierung auf der Startseite UN Klimapolitik:
Das Kyoto-Protokoll:
Im Kyoto-Protokoll hat die Staatengemeinschaft erstmals eine völkerrechtlich verbindliche Grenze für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt. 184 Staaten haben das Abkommen bis jetzt ratifiziert. Es ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten und läuft 2012 aus.
In der japanischen Stadt Kyoto hatte die dort tagende UN-Klima-Konferenz 1997 vereinbart, dass 37 Industriestaaten und die Europäische Union den Ausstoß der sechs gefährlichsten Treibhausgase zwischen 1990 und dem Fünfjahreszeitraum 2008/2012 insgesamt um 5,2 Prozent begrenzen müssen. Es geht dabei insbesondere um Kohlendioxid (CO2), Methan und Stickoxide.
Die einzelnen Staaten verpflichteten sich auf unterschiedliche Emissionsmengen. Die EU sagte dabei für ihre damals 15 Mitgliedstaaten zu, einen Beitrag von minus 8 Prozent zu leisten. Deutschland verpflichtete sich auf eine Minderung von 21 Prozent.
Die bisherige Erderwärmung ist vor allem auf die Industrialisierung der entwickelten Länder in den letzten 150 Jahren zurückzuführen. Hier setzt das Kyoto-Protokoll an, indem es eine “gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung” der Industrie- und der Entwicklungsländer festschreibt.
Außerdem schreibt das Protokoll Regeln für die Registrierung der Emissionen fest. Nicht zuletzt hat es auch zum Ziel, Ländern bei der Anpassung an den Klimawandel zu helfen. Es soll Entwicklung und Einsatz entsprechender Technik erleichtern.
Die Umsetzung des Kyoto-Protokolls in Deutschland:
Seit Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls 2005 haben die Industrienationen unterschiedlich große Fortschritte erzielen können. Deutschland ist dabei Vorreiter: Die Selbstverpflichtung, den CO2-Ausstoß um 21 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern, wird bis 2012 mit 22 Prozent noch unterschritten. Damit trägt Deutschland 75 Prozent der in der Europäischen Union zu erbringenden Reduzierung. Ein im Juni 2007 von der EU-Kommission vorgelegter Bericht belegt: Deutschland hat allein im Jahr 2005 seine Treibhausgase um 2,3 Prozent reduziert. Das war gut dreimal so viel wie im EU-Durchschnitt (0,7 Prozent).
Das Kyoto-Protokoll:
Nutzung der Kyoto-Mechanismen:
Die Länder müssen ihre Reduktionsziele durch nationale Maßnahmen erreichen. Um weitere Reduktionspotenziale zu erschließen, sieht das Kyoto-Protokoll drei Instrumente vor:Emissionshandel (Kohlenstoffmarkt)
Clean Development Mechanismen (CDM – “Mechanismus zur umweltgerechten Entwicklung”) und
Joint Implementation (JI – “Gemeinsame Umsetzung”).
Bei CDM und JI handelt es sich um Engagement zum Klimaschutz im Ausland. Firmen können in Klimaprojekte, etwa Solaranlagen oder Biomasseanlagen, anderer Länder investieren. CDM sind Projekte in Entwicklungsländern. JIs erfolgen in osteuropäischen Industrieländern. Von Maßnahmen dieser Art profitieren beide: der Investor und das Land, das das Projekt realisiert. Denn die Treibhausgase, die durch die Projekte vermieden werden, werden den Investoren gutgeschrieben. Der Technologietransfer in Schwellen- und Entwicklungsländer wird gestärkt.
Klimapolitik nach Kyoto:
Auf der 11. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention in Montreal im Dezember 2005 hatte sich die Staatengemeinschaft dazu bekannt, den Weg mit verbindlichen Reduktionszielen und Obergrenzen auch über 2012 hinaus fortzusetzen.
Der G-8-Gipfel unter deutschem Vorsitz im Juni 2007 hat erstmals unter allen Industriestaaten der Welt Einigkeit erzielt, dass die Erderwärmung nicht mehr als maximal 1,5 – 2,5 Grad Celsius betragen darf. Um dies zu erreichen, sollen die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 weltweit halbiert werden.
Der Verhandlungserfolg in Heiligendamm war ein entscheidendes Signal für die UN-Klimakonferenz im Dezember 2007 in Indonesien. Die Konferenz in Bali einigte sich darauf, Entwicklungs- und Schwellenländer in die Minderungsziele mit einzubeziehen. Im Gegenzug sollen sie finanzielle Hilfen und technische Unterstützung durch Technologietransfer erhalten.
Die Ausgestaltung dieser Ziele soll in einem völkerrechtlich verbindlichen Abkommen verbindlich festgeschrieben werden. Ein solches Nachfolgeabkommen für das Kyoto-Protokoll wird in Kopenhagen vorbereitet.
01-2001-BOSIG-Fenstereinbau-Bauwerksabdichtungen
Jahresveranstaltung 2001:
Die neuen Forderungen aus 2000 aus dem Leitfaden:
Nachdem der Gesetzgeber 2000 das Energieeinsparungsgesetz in der Verlängerung zur
Energieeinsparungsverordnung und der technischen Umsetzung mit der DIN 4108 neu novelliert
hat, wurde der Fenstereinbau komplett auf den Kopf gestellt.
Die Energieeinsparverordnung wurde 2000 beschlossen und 2002 eingeführt. Die Zielsetzung dabei
war, Gebäude energieeffizienter zu machen. Das heißt, dass das Kioto-Protokoll postwendend auf
unsere Gebäude umgesetzt wurde. Damit will die Politik der Bundesrepublik Deutschland erreichen
bis zum Jahr 2050 nach den Vorgaben des Kioto-Protokolls und deren Zahlenvorgaben Klimaneutral
zu werden.
In den Seminarfolien könnt Ihr erkennen, wie die Mitarbeiter von Firma BOSIG, deren Kunden und
auch Händler im Fensterbauer 2001 geschult wurden.
Eine Fenstereinbau Touren durch ganz Deutschland begann.
01-2013-BOSIG -Neuentwicklungen
Jahresveranstaltung 2013:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial und die Vorstellung von den
BOSIG-Produckten 2013:
In der Folge wurde auch die DIN entsprechend angepasst und es wurden von BOSIG neue sehr
dienliche Produkte auf den Markt gebracht.
BOSIG hat daraufhin laufend neu entwickelt und mit diesen Seminar-Folien wurden die Mitarbeiter
darauf geschult, für welche Zwecke man die Produkte verwenden kann. Die Produkte wurden dann
so ausgereift, dass diese nicht nur speziell für den Fenstereinbau ausschließlich verwendet werden
konnten. Die Seminar-Folien zeigen auch Anschlussskizzen auf, wie Ihr auf den Baustellen planen
und arbeiten könnt.
01-2013-BOSIG Produktepräsentation
Jahresveranstaltung 2013:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial und die Fenstereinbau-Neuerungen 2013:
2013 wurde dann nochmals eine spezielles Seminar nachgelegt. Hier in diesen Seminar-Folien wird
nochmals ganz speziell auf den Fenstereinbau eingegangen. Die Stiefkinder im Fenster- und
Türeneinbau sind hauptsächlich die Schwellenübergänge speziell bei behindertengerechten
Übergängen. Daher wurde dieses Thema nochmals nachgelegt und behandelt. Ein Seminar mit
vielen Detailanschlüssen und entsprechenden Bauschäden.
01-2014-BOSIG-Witterung-und-BOSIG-Produkte
Jahresveranstaltung 2014:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder, was können Fenstereinbaumembranen eigentlich leisten?
Das sehr viele Schäden vorhanden waren, bei denen die Handwerker und Fensterbauer die
BOSIG-Produkte falsch eingesetzt haben, stand 2014 auf der Agenda über den Grundsatz der
Witterungsbeständigkeit von Fenstermembranen aufzuklären. Entscheidend ist immer, dass die Forderung nach Schlagregensicherheit nicht eine Grundlage ist, dass die Bänder über ein Wochenende mit orkanartigen Winden und Regenfällen frei der Witterung auszusetzen.
In den Seminarfolien erkennt ihr alles, was ihr zum Schlagregen wissen müsst.
01-2015-BOSIG-DIN-18195-Bauwerksabdichtungen
Jahresveranstaltung 2015:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder, die alte Bauwerksabdichtung 18195?2015 galt in den Bauwerksabdichtungen immer noch die alte DIN 18195. Da die BOSIG Produkte für den Fenstereinbau ja letztendlich in diese normative Grundlage eingegliedert ist, war das Jahr 2015 den Anforderungen an die unterschiedlichen Bauwerksabdichtungen in den einzelnen Abdichtungsebenen gewidmet.
Es sollte auch immer erkannt werden, dass wenn ein Bauprozess geführt wird und die Rechtseite expliziert die Grundlagen der VOB vorgetragen bekommen möchte, für einen Sachverständigen immer das Jahr geltend ist in dem das Gebäude erstellt wurde. Also, nicht der Istzustand der VOB entscheidend ist. Sondern der Stand des Jahres indem das Bauwerk erstellt wurde. Und 2015 war die VOB noch auf die DIN 18195 ausgerichtet. Die Neuerung kam dann erst im Juni 2017.
01-2016-BOSIG-2016-12-12-Optima-und-Holzbau
Jahresveranstaltung 2016:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder, das Verhalten der Optima Membrane im Holzbau?
Der Holzbau ist ein eigenständiges Thema im Fenstereinbau. Das Problem ist, dass wir hier nicht wie im Massivbau nur mit einer Isotherme unseren Einbau planen müssen die in der Regel von innen nach außen abdriftet und im Fenster weiter laufen muss um keine Schäden zu verursachen. Somit die Lage der Fenster im Massivbau somit einfach zu gestalten ist. Im Holzbau allerdings, haben wir es mit 2 Isothermenverläufe zu tun. Einmal mit der Isotherme der Außendämmung die nach innen verläuft und einmal mit der Innenmembrane der Holzständer, die nach außen verläuft. Hier aus den Seminarfolien können die studierenden erkennen auf was somit geachtet werden muss, damit die Optima Membranen von BOSIG funktionsfähig sind.
01-2017-BOSIG-DIN-Neuheiten
Jahresveranstaltung 2017:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder, bahnbrechende Neuheiten aus der DIN und den Europa-Vorgaben!
2017 gehört sicherlich zum aufregendsten Jahr der Neunovellierungen der nationalen Normen des Jahrzehntes. Hier wurde einmal mit dem EuGH Urteil C-100/13 Deutschland deutlich abgestraft und es musste die Bauregelliste in Deutschland mit den bis damals gelten DIN-Grundlagen abgeschafft werden. Bzw. musste sie vom DIBt neu aufgestellt werden.
Aus Europasicht, wurde in Deutschland anstelle der Bauregelliste dann die EU-BauPVO = EUBauprodukteVerOrdnung eingeführt, die ganz neue Maßstäbe setzte.
Die EU-BauPVO griff dann auch soweit in alle Gewerke neu ein, wie hier in den Seminar-Folien mit dem Schreiner und den Möbeln dargestellt.
Und dann wurde die Bauwerksabdichtungs-DIN 18195 zurückgezogen und es trat im Juni 2017 die neue Bauwerksabdichtungs-DIN Reihe 18531 – 18535 in Kraft.
Aus den Seminarfolien erkennt Ihr hier alle Neuerungen zu diesen Themen.
BOSIG wieder einmal allen Voraus:
Firma BOSIG hat zu diesen Neuerungen bereits Vorkehrungen getroffen und hat für die Membranen-Serie Fasatan und Fasatyl das damals einzige Fenstereinbauprodukt auf EPDM-Basis mit einem Prüfzeugnis prüfen und versehen lassen um Fenster auch im Erdberührten Bereich einsetzen zu können. In den Folien alles, was Ihr benötigt, um die Vorteile der Zulassung von BOSIG zu nutzen.
01-2017-Grundlagen-Leitfaden-Fenstereinbau-BauFachForum-Baulexikon-Wilfried-Berger
Jahresveranstaltung 2017:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder was bedeutet die DIN-Neuerung für den Fenstereinbau???
Natürlich brachte die Neuerung der DIN-Reihe 18531 – 18535 auch für den Fenstereinbau neue Herausforderungen auch für das Einbauen von Fenstern. Denn jetzt standen wir ja nicht nur in der Grundlage, dass die Fenstereinbau-Membranen lediglich die Bauphysik beherrschen muss, sondern die Fenstereinbau-Membranen auch in die Grundlagen der Bauwerksabdichtung gefallen sind. Und auch dies stellte eine ganz neue Dimension für den Fenstereinbau dar. Somit wurde das Fenstereinbauseminar nochmals ganz neu aufbereitet. Die Folien Lehren aus der ersten Grundlage heraus den Fenstereinbau noch einmal mit den neuen Abdichtungsgrundlagen in Kombination vor.
01-2018-01-02-07-BOSIG-Frontale-2018-Fenstereinbau
Jahresveranstaltung 2018:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder, neues von BOSIG Produkten von der Frontale Fensterbau Nürnberg!
2018 dann der Messeauftritt von BOSIG auf der Frontale in Nürnberg. BOSIG stelle alle Innovationen und Neuheiten vor, die für die Frontale im Fenstereinbau von Nöten sind und euch helfen Fenster schadensfrei einzubauen. Natürlich in den Seminarfolien wieder wichtige und entscheidende Tipps und Schadensbilder, wie Ihr diese Schäden verhindern könnt. Ganz entscheidend dabei die von BOSIG aus dem Material Phonotherm entwickelten Fenstereinbauzarge für den schadenfreien Einbau von Fenstern in eine Hochleistungs-Dämmung unseren Fassadendämmungen.
01-2021-07-16-Bauphysik-Fenstereinbau-Sachkundeprüfung
Jahresveranstaltung 2021:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder was gibt es Neues im Fenstereinbau?
Natürlich entwickelt sich auch der Fenstereinbau weiter. Auch der Leitfaden für den Fenstereinbau entwickelt stetig mit neuen Novellierungen weiter. Daher wurde 2021 nochmals auf viele Probleme und neuen Erkenntnissen im Fenstereinbau eingegangen. Zwischenzeitlich bekommen wir Probleme mit den Druck-Sogverhältnissen der Gasfüllungen in den MIG-Scheiben. Daher wurde auf alle diese Probleme nochmals eingegangen. Ein Seminarfolien-Studium, das sich lohnen wird.
01-2024-03-28-Decopaint-Richtlinien-BauFachForum-Baulexikon-Wilfried-Berger
Jahresveranstaltung 2024:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder was bedeuten die Decopaint Richtlinie für den Fensterbau?
Im Bauen und auch mit neuen Verordnungen und Gesetzesgrundlagen wie auch mit der VOB ist es immer so, dass Neuheiten immer 10-15 Jahre benötigen bis alles bei den Handwerkern und Bauschaffenden angekommen ist. So beispielsweise bei den Decopaint Richtlinien, die wohl schon 2007 in Kraft getreten sind. Die Bedeutung ist dabei Richtlinien als Chemische Verordnung zur Beseitigung der Emission
flüchtiger, organischer Verbindungen. Ausgelöst aus der Europäischen Richtlinie 2004/42/EG Decopaint.
Entscheidend auch für die Membranen im Fenstereinbau, weil wir es in den Fensteroberflächen jetzt ja nicht mehr mit ausgehärteten Lackoberflächen zu tun haben, sondern mit Ölen und Wachsoberflächen. Und das ist wieder eine Herausforderung an die Kleber der Fenstermembranen.
Einzelthemen vom BOSIG Ausbildungszentrum zur Fortbildung
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder Fenstereinbau ist auch Wissen über die gesamte Baustelle!
02-150-01-Kapillarschäden-Feuchteschäden-Baulexikon-Wilfried-Berger-Sachverständiger
Kapillarschäden im Bauwesen
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder warum läuft am Bau das Wasser bergauf???
Eine Fragestellung die berechtigt ist. Ein Mensch, der sich nicht mit Physik und nicht das Interesse am Bauen und Bauschaden geweckt hat und diese Grundlage auch noch nie erwägt hat diese zu studieren ist meist etwas schockiert, wenn der Sachverständige Berger oder kurz SVB in seinen Vorlesungen als Dozent über aufsteigendes Wasser in den Foren referiert. Aber, das kapillare Wasser ist gerade ein solches Phänomen.
Hier aus den Seminarfolien erfährt Ihr alles um was es in diesem Thema geht.
02-501-01-Bauen-im-Norden-Bauen-im-Süden-BauFachForum-Wilfried-Berger
Bauen im Süden im Vergleich zum Norden
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder warum ist hier ein Unterschied da???
Das Bauen in südlichen Länder, setzt eine ganz andere physikalische Grundlage dar. Im Bauwesen reden wir ja immer vom Tiefbau und vom Hochbau. Und gerade diese beiden Baugrundlagen sind immer von der natürlichen Temperatur und Luftfeuchtigkeit geprägt. Also die Bauphysik letztendlich aus diesen Naturgrundlagen auch andere Denkansätze benötigt um Bauschäden zu vermeiden. Da Firma BOSIG ja Produkte weltweit vertreibt, hat das BauFachForum im Produkte-Test natürlich auch diese Themen aufgenommen und in die Fortbildungen mit eingebaut. Denn der Bauschaden ist im Süden nicht gleich wie im Norden. Das ist aber auch eine Grundlage unseren Bauten. Also, immer den Kompass mit auf die Baustelle nehmen um die Natur-Ansprüche auszuloten.
02-502-01-Goldener-Schnitt-Bauwesen-BauFachForum-Wilfried-Berger
Der goldene Schnitt im Bauwesen
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder warum sollen Zahlen für den Bauschaden verantwortlich sein???
Wir Baumeister, haben das Bauen nicht erfunden!!! Bevor wir Baumeister überhaupt einen Ziegel auf den anderen gesetzt haben, haben Bienen beispielsweise bereits schon die ersten statisch funktionierenden Waben in sechseckiger Form gebaut. Eine statische Größe, die wir den Bienen bereits seit über 3.000 Jahren abschauen.
Im Bauen kennen wir 3 Aggregatszustände. Flüssig = Wasser, Feststoff = Eis und Gasförmig = Dampf. Betrachten wir jetzt das Eiskristall unter dem Mikroskop, erkennen wir, dass wie die Biene aus dem Instinkt heraus im Sechseck baut, jedes Eiskristall ebenfalls aus 6 Kristall-Anreihungen besteht.
Eiskristalle sind eine Erscheinung des Wassers in fester Form. Die Gefrierung nennen wir dort Deposition. Das Eis ist dabei ein hexagonales Kristallsystem.
Also entstehen aus der Natur Eiskristalle aus hexagonalen Prismen oder Plättchen. Ihre Größe schwankt zwischen einigen μm und mm.
Den ersten Bauschaden aus der Antike kennen wir aus dem Goldenen Schnitt am Freiburger Münster an der Apsis der gotischen Fenster und dem Größenverhältnis des Langhauses zu den Hahnentürmen. Hier musste der Baumeister Freiburg Nacht verlassen ansonsten wäre er aus dem nicht einhalten des Goldenen Schnitts geteert und gefedert worden.
Aus den Seminarfolien lernt Ihr, wie Ihr den Goldenen Schnitt auf unseren Baustellen anwenden müsst um Schäden zu vermeiden.
02-505-01-Drainage-BauFachForum-Baulexikon-Wilfried-Berger
Drainage für die Funktion unserer Bausubstanz
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder warum brauchen wir Drainagen im Bauwesen???
Drainagen sind die Schuhe unserer Bausubstanz und wenn wir beispielsweise in die Berge gehen, ziehen wir uns auch unsere guten Bergschuhe aus Leder an um gut auf den Gipfel zu kommen. Und bei den Lederschuhen schmieren wir diese zum Schutz mit Lederfett ein, damit wir im Gletscher in nassen Regionen trockene Füße beibehalten. Die Drainage ist dabei nichts anderes in unserem Bauwesen. Sie sorgt dafür, dass unsere Schuhe bzw. der Keller und die Fundamente des Gebäudes nicht mit angreifendem Wasser konfrontiert wird und die Baumaterialien trocken bleiben. Also ist die Drainage ein Entwässerungssystem, das rund um unsere Baustelle auf der Fundamenttiefe eingebaut wird. Alles über eine funktionierende Drainage und was dabei beachtet werden muss findet Ihr hier in den Seminarfolien.
02-100-01-Ausblühungen-Sanierung-erste-Probleme-BauFachForum-Baulexikon Wilfried Berger
Ausblühungen an unserer Bausubstanz
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder warum wird Beton und Mörtel zu Wasser und Sand???
Auch bei den Ausblühungen befinden wir uns in einer physikalischer Grundlage unseres Bauwesens. Hierbei handelt es sich um eine Reduktion der auf der Baustelle abgebundenen und starr ausgehärteten Materialien auf unseren Baustellen. Alles, was wir physikalisch mit Wasser, Sand und Bindemittel vermengen und starr aushärten lassen, lässt sich mit stetigen Feuchtigkeit und Naturangriffe wieder zu Wasser und Sand mit den Jahren zurückbilden. Wenn wir die Bauteile nicht wie beispielsweise aus der Drainage zu erkennen schützen und trocken halten. Hier sprechen wir im Bauwesen von konstruktivem Bauwerksschutz. In den Seminarfolien findet Ihr alles, was Ihr beachten müsst, damit Ihr Schäden durch Ausblühungen nicht produziert.
02-154-02-01-Lotusblüteneffekt-Schaden-BauFachForum-Baulexikon-Wilfried-Berger
Der Lotusblüteneffekt und die Schäden daraus
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder warum werden unsere Wärmedämmverbundfassaden schwarz???
Hier befinden wir uns wieder einmal mehr in einem Kapital-Schaden bei dem die Baumeister restlos überfordert sind. Das Thema der Regierung ist immer Häuser dämmen um die politischen Energieziele zu erreichen. Allerdings niemand erkennen will, dass wir mit dem Dämmen eines Gebäudes letztendlich die Bauphysik komplett auf den Kopf stellt. Aber wesentlich entscheidender ist, dass diese Fassaden nicht mehr ohne Chemie instandgehalten und saniert werden können.
Dabei wollen die Baumeister jetzt die chemischen Einmengungen in Putz und Fassadenfarbe damit verschönern, dass das Ganze Lotusblüteneffekt der Reinhaltung der Fassaden bezeichnet wird. Also, was die Lotusblüte aus Biologie heraus produziert und sich selber rein hält wird im Bauwesen mit diesem biologischen Begriff der Lotusblüte getarnt aber anstelle von Biologie satte, hochkarätige Chemie eingesetzt werden muss und dies im Zeitraum von 2-3 Jahren stetig chemisch widerholt werden muss.
Ob wir damit der Energiepolitik und allem voran unserem Grundwasser und unserer Natur hier Gutes tun, wird heftig bezweifelt. Also, seit nicht geschockt von diesen Schadensbildern nach nur 3-5 Jahren. Also immer angewandtes Bauwissen aus eurem erlernten aus euerem eigenen Kopf und Gehirn benutzen und einsetzen und nicht nur auf Werbung und DIN-Zitate hören!!!
Firmenführungsseminare vom BauFachForum
Firmenführungsseminare vom BauFachForum oder Erfolg ist immer nur eine Grundlage von Firmenplanung!!!
20-125-01-01-Was-ist-Ihre-Firma-Wert-BauFachForum-Baulexikon-Wilfried-Berger
Firmenführungsseminare vom BauFachForum Wilfried Berger:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wissen wir eigentlich, was unsere Firma wert ist???
Das ist meist der erste falsche Ansatzpunkt einer jeder Betriebsübergabe, dass wir nicht wissen, wie wir unsere Firma eigentlich im Geldwert ansetzten müssen. Was ist unsere Firma im Umsatz wert? Und was ist die Firma im Markenzeichen wert?
Das ist auch die falsche Einschätzung unserer jungen Internet-Stars. Likes sind nicht Firmenkapital. Sofern nicht ein Vertrag besteht, dass mit gewissen Likes und Zugriffen Geld fließt.
Aber, Banken können wir nicht mit fiktiven Phantasie-Grundlagen täuschen und zu einer Finanzierung unseres Firmenvorhabens bewegen.
Grundlegend ist immer, dass wir Banken zur Entscheidung einer Finanzierung Erfolgsaussichten vortragen müssen. Können wir das mit einer alten, eingefahrenen Firma nicht, wird diese sterben müssen. Und wenn diese den 100 Geburtstag gefeiert hat.
In den Seminarfolien werdet Ihr erkennen, wie man eine Firma real bewerten kann!!!
20-200-01-Investitions-Darlehen-Finanzen-BauFachForum-Baulexikon-Wilfried-Berger’
Firmenführungsseminare vom BauFachForum Wilfried Berger:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder was ist eigentlich ein Investitions-Darlehen???
Das ist das heutige Thema der Betriebsführung!!!
Wenngleich die Folien nicht üblich mit schwarzem Hintergrund sind, sind sie dennoch vom BauFachForum und aus deren Wissenschaften.
Wenn wir Banken um Kredite bewegen wollen, wollen diese auch die Gewinnschwelle oder besser gesagt, die Nutzenschwelle vom Unternehmen wissen?
Das heißt, dass die Bank meist englisch ausgedrückt den break even point wissen möchte!!!
Was ist der break even point?
Das BauFachForum ist prädestiniert, dass alles Schwierige in unserer Geschäftsgrundlage einfachst aus dem Leben gegriffen formuliert wird. Der Autor war in jungen Jahren ein begeisterter Berggänger. Aber nicht nur Wanderer. Sondern extrem-Bergsteiger am Seil.
Jetzt kommt der break even point ins Spiel. Wenn wir im Tal den Aufstieg beispielsweise auf die Trettach-Spitze vornehmen haben, mussten wir einmal unsere Energie und einmal die Wetterverhältnisse einschätzen. Also, wir jetzt mit 2 Komponenten kämpfen mussten. Einmal der Natur mit Wetter und nicht zu verharmlosen den Höhenmetern und dann aus unseren Ideologien heraus, wann der Erfolg des Gipfels mit unserer körperlichen Energie erreicht ist und eintritt.
Der break even point in unseren Firmen gegenüber der Banken, ist in der Wirtschaft die wir bestehen müssen, genau das gleiche. Die Bank möchte wissen, wieviel Energie im Betrieb vorhanden ist und ob die Energie ausreicht den Erfolg des Gewinngipfels sicherzustellen. Also, wann der Aufwand am Gipfel stagniert und zum Gewinn umfällt.
Die Seminarfolien zeigen euch auf, wie Ihr mit dem break even point in euren Firmen umgehen müsst.
20-300-01-Firmenstruktur-Fenstereinbau-BauFachForum-Baulexikon-Wilfried-Berger
Firmenführungsseminare vom BauFachForum Wilfried Berger:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder was ist eigentlich der Mensch in einer Firma???
Das Thema hier in den Seminar-Folien sind herausgenommen aus dem 2 tägigen Work-Shop vom Fenstereinbau wo es auch um Menschenführung geht.
Aber, was hat denn Fenstereinbau und darin enthalten die Menschenführung zu tun? Oder ist dieses Seminar neben der Kappe?
Ja, das ist die Frage. Ist der Fenstereinbau nur eine Grundlage, dass Handwerker, wie die schwäbischen Stoffel auf die Baustelle kommen und nur Unfrieden stiften?
Grundsatz einer Erfolgreichen Arbeit ist immer die Zufriedenheit der Kundschaft.
Das heißt, dass die Kundschaft nicht immer nur zufrieden ist mit der handwerklichen Leitung. Die Kundschaft ist nur zufrieden, wenn der Monteur die Kundschaft erreicht hat und diese dem Monteur als Top Menschen ansieht und Kaffee und Leckerlies anbietet.
Und das ist das Thema des Seminars der Fenstereinbauer als Verkäufer.
Verpasst diese Seminarfolien ja nicht!!!
Bauschadenforum vom BauFachForum:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder 20 Jahre Bauschadenforum und Seminare sind Wissenschaft!!!
Bauschadenforum vom BauFachForum:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder was war das Bauschadenforum in Berg bei Ravensburg?
Die Seminarfolien sind teilweise neu aufgelegt worden und für euch in der Qualität 2024 eingestellt.
Jahresveranstaltung Erstes Bauschädenforum Berg 2001
03-2021-01-Bauschädenforum-2001-Vitruv-Kalkputze-BauFachForum-Wilfried-Berger
Thema 1: Jahresveranstaltung Bauschädenforum Berg 2001:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder was bedeutet der Architekt Vitruv im Bauwesen?
Vitruv oder mit realem Namen Marcus Vitruvius Pollio war Architekt und Bauwissenschaftler im 1. Jahrhundert v. Chr..
Als römischer Architekt war für die römische Architektur entscheidend mit prägend. Er war zum Architekt auch noch Ingenieur und Architekturtheoretiker.
Ihm haben wir entscheidendes Wissen vom Bau und dem Bauwesen bis heute zu verdanken. Vitruv sagte und schrieb in seinen Veröffentlichungen immer: Ich weiß nicht was es ist aber, wenn ich Kalk brenne und Kalk lösche, kommt Geist und geht Geist.
Und das ist das Geheimnis von hydraulisch gebranntem und gelöschtem Kalk.
Daher beschäftigen sich diese Folien über Putzschäden und Sanierungen mit hydraulisch gebranntem und gelöstem Kalk. Behandelt werden die Themen:
Sanierung von Ausblühungen mit Kalkputzen im Innenbereich:
Sanierungsbeispiel mit Weber Saint-Gobain Putze:
Jahrtausende Erkenntnis:
Der Architekt Vitruv hat vor ca. 2500 Jahren in seinen 10 Büchern über dieses Problem bereits geschrieben.
Teil 1: 03-2021-02-01-Bauschädenforum-2001-BauFachForum-Vitruv-Bossert-Seminarunterlagen
Teil 2: 03-2021-02-02-Bauschädenforum-2001-BauFachForum-Vitruv-Bossert-Seminarunterlagen
Thema 2: Jahresveranstaltung Bauschädenforum Berg 2001:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wer ist Paul Bossert?
Am 1. Bauschadenforum in Berg bei Ravensburg, wurde dann ein erfahrener Gastreferent Referent mit ins Boot geholt. Mit dem langjährigen Rottach-Egern Streiter Paul Bossert konnte ein Fachmann gerade für Energiefragen und allem voran für Architektenfragen bzw. Bauschäden gewonnen werden. Paul Bossert begann mit seinem Vortrag über Vitruv und ergänzte den Vorbeitrag von Wilfried Berger BauFachForum über hydraulisch gebrannten und gelöschten Kalk.
Paul Bossert
Dipl. Bauingenieur FH
Architekt
Bauphysiker
Energie- & Bauschadenexperte
Mostackerstrasse 16
CH-4051 Basel
Fon: 044 740 83 93
Fax: 044 742 04 56
mail: paul.bossert@greenmail.ch
Die Folien sind wissenschaftlich aufgebaut und können nur empfohlen werden.
03-2021-03-Brandverhalten-BauFachForum-Baulexikon-Wilfried-Berger
Thema 3: Jahresveranstaltung Bauschädenforum Berg 2001:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder was bedeutet Brandschutz bei Terroranschlägen?
Am 11. September 2001 war einer der furchtbarsten Terroranschläge in den USA bei dem die Twin Towers des World Trade Centers zu einen riesigen Trümmerhaufen zerstört wurden. Mit 2 Flugzeugen wurden die Türme mit vollgetankten Kerosintanks von Todes-Kämpfer vom islamistischen Terrornetzwerk al-Qaida unter der Führung von Osama bin Laden vernichtet.
Die Anschläge forderten 2996 Todesopfer und werden ein Racheakt aus den geschichtlichen Auseinandersetzungen zwischen der USA und der arabischen Welt.
Dieser Terrorakt hat weltweit das Bauwesen revolutioniert. Das BauFachForum hat für euch analysiert, wie solche Hochhäuser mit einem Flugzeugangriff restlos einstürzen konnten. Das Ganze war für das Bauwesen ganz neu. Denn hier war nicht das Feuer letztendlich ausschlaggebend. Sondern die enormen Hitzeentwicklungen, die den Baustahl zur Schmelze gebracht hat.
Seit dieser Zeit wurde an der Entwicklung von Baustahl mit Teflon-Zusammensetzung ins Leben gerufen. Forschungsinstitute weltweit forschten daran den Baustahl mit anderen Materialen so zu verändern, dass er durch Hitze nicht mehr schmelzen kann.
Ein spannendes Thema sicherlich für jeden Bauschaffenden, wie in diesem Jahr ein komplettes Umdenken im Brandschutz weltweit ausgelöst wurde.
DIN Studium im Schadensfall:
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder Wissenswertes über Normen:
Europäische Normen:
Normen und andere Veröffentlichungen zur Standardisierung sind nicht verbindliche Leitlinien mit technischen Spezifikationen für Produkte.
Dazu zählen auch Dienstleistungen und Verfahren – z. B. Industrieschutzhelme, Auflader für elektronische Geräte oder Dienstleistungsniveaus in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hier wird wieder auf das Meersburg-Urteil zurückgegriffen und auch dieses auf Europaebene übergreifend bestätigt.
Link zum Meersburgurteil im Baulexikon Wilfried Berger
Hier gibt der Gesetzgeber deutlich auf EU-Ebene gleichfalls vor, dass Normen von privaten Normungsgremien erstellt werden.
Die Antragsteller sind dabei meist Interessengruppen, Firmen und Verbände, die für Ihre Interessenträgern entsprechende Grundlagen durchsetzen wollen und zum Teil auch konnten.
Vertragsgestaltung:
Daher sind Normen reine Interessensgrundlagen von Lobbyisten um für Ihr Produkt
irgendwelche Marktvorteile zu bekommen.
Somit ist das Einhalten von DIN-Grundlagen eine freiwillige Basis, bestimmte Grundlagen einzuhalten um das Bauen sicher zu gestallten. Allerdings keine Verpflichtung diese Grundlagen zu bestimmen oder auf diese zurückzugreifen.
Hierzu ist die Vertragsgestaltung zwischen den Parteien von Bedeutung. Das heißt, dass die VOB beispielsweise nicht zwingend in einem Bau- oder Werkvertrag verankert sein muss oder ist.
Möchte der Auftraggeber oder kurz AG oder Bauherrschaft kurz BH die VOB in seinem Vertrag verankern, muss er dies expliziert im Vertrag bestimmen. Ansonsten ist die VOB nicht vereinbart.
Daher ist es beispielsweise bei einem BGB-Vertrag den die Parteien schließen oftmals so, dass die VOB ausgeschlossen ist.
Die Risiken für den BGB den VOB Vertrag zu vereinbaren:
Wenn ein Schäden aus der Ausführung der VOB oder aus den Grundsätzen der VOB Teil C mit den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen oder kurz ATV entstanden ist, tut sich der Gerichtssachverständige natürlich schwer die Frage der Rechtseite zu beantworten ob die Arbeit sach- und fachgerecht ausgeführt wurde.
Denn dann müsste die Antwort des Sachverständigen kurz und knapp: Ja, die Leistungen sind nach dem geschlossenen vertraglich vereinbarten Grundlagen ausgeführt worden. Damit würde es für die BH fast unmöglich den Schaden an den Handwerker weiter zu geben. Denn dann würde naheliegen, dass die BH für den Schaden selber verantwortlich wäre.
Daher ist es sehr wohl vom Gesetzgeber bewusst vorgegeben dass dies nur eine freiwillige Grundlage sein kann sich den Normen anzuschließen. Denn eine Rechtsverbindlichkeit lässt sich daraus nicht ableiten. Hierbei wird nur sichergestellt, dass die Waren und die handwerklichen Ausführungen und Dienstleistungen mit beispielsweise Zulassungen, allgemein anerkannte Prüfzeugnisse oder kurz abP oder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder kurz abZ im Vertrag mit zu Vereinbaren.
Und das ist dabei die wichtigste Grundlage des Ganzen:
Und das ist letztendlich die Grundlage die VOB zu vereinbaren, damit gerade diese staatlichen Kontroll-Zeugnisse der Funktion mit vereinbart werden. Und dort werden von diesen Instituten, die staatlich anerkannt sind bestätigt, ob das Produkt beispielsweise mit Diffusionsdicht und Diffusionsoffen funktionsfähig ist. Hier entscheiden nicht die Grenzwerte der DIN 4108 mit ≤ 0,5 m und ≥ 1500 m. Hier zählt lediglich die Funktion beispielsweise in einer Fensteranschlussfuge, dass die innere Membrane dichter ist als außen und dass die Feuchtigkeit nach außen kontrolliert abwandern kann.
Denn jedes Materialhindernis, das einen sd-Wert von ≥ 0,5 m und ≤ 100 m hast, kann von einem Wassermolekül durchwandert werden und ist somit Diffusionsoffen. Und wenn sich ein Gewerk wie die Fensteranschlussfuge beispielsweise in diesen Zahlenwerten befindet auch nicht die DIN 4108 Teil 3 angewendet und zitiert werden kann und darf. Weil letztendlich die vereinbarten Zulassungen wie vor bezeichnet, gerade diese Werte und Grundlagen in den staatlich anerkannten Prüf-Laboren vertreten und zertifizieren.
Der Begriff allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder kurz abP:
Dieses wird, meist vom DIBt für Bauprodukte und Bauarten erteilt, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. Diese Produkte sind in den Technischen Baubestimmungen abschließend gelistet. Zum Vergleich beispielsweise MVV TB Kapitel C 3 und C 4.
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder kurz abZ:
Die abZ ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte. Ziel der Zulassung ist es, die sichere Verwendbarkeit von innovativen und anderen Bauprodukten zu gewährleisten.
Diese werden vom Deutschen Institut für Bautechnik oder kurz DIBt auf Antrag geprüft und erteilt. Eventuell zwingend in Verbindung mit einer Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung.
Es gibt Situationen, wo zwingend in Rechtsvorschriften auf Normen verwiesen wird. In diesem Fall ist es dann so, dass die Normen-Empfehlung zwingend eingehalten werden muss. Das bezieht sich beispielsweise auf Standsicherheit und statische Festlegungen. Hier müssen dann die bestimmten Grundlagen eingehalten werden.
Beispielsweise beim Brandschutz, wenn die Landesbauordnung oder kurz LBO entsprechend zur Baugenehmigung Auflagen macht entsprechend diese Vorschriften für den Schutz von Leib und Leben sicherzustellen.
DIN 4108 für das Bauwesen:
Hierbei handelt es sich um den Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden oder kurz Wärmeschutz für Gebäude.
Die Erstveröffentlichung erfolgte im Juli 1952 und hieß vormals Wärmeschutz im Hochbau. In der Folge erfolgten mehrere Novellierungen und Ausgaben.
Sie stellt eine DIN-Norm dar die Empfehlungen ausspricht, die Anforderungen an den Wärmeschutz für Gebäuden sicherzustellen versucht.
Dabei stellt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz oder kurz GEG, das am 01. November 2020 in Kraft getreten ist die Grundlage dar.
Im GEG wird mehrfach auf die DIN 4108 Bezug genommen. Allerdings nur auf Empfehlungen und nicht als gesetzliche Bestimmungen. Das ist nicht möglich, da ja die DIN 4108 in den Fragen des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz im Teil 6 von der DIN V 18599 ersetzt wird.
Die Vornorm DIN V 18599:
Gerade mit dieser Normenreihe kann am Besten dargestellt werden, dass DIN und Normen keinen Gesetzescharakter haben können. Sie können nur Empfehlungen sein, die versuchen das Geforderte von entsprechenden dem gesetzten in die Technik umzusetzen.
Die Normenreihe DIN V 18599 beispielsweise versucht jetzt für die Technik das Geforderte aus dem GEG in Formeln und Berechnungen zu bringen. Der Teil 6 besteht dabei rein aus den Berechnungen des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden.
Man spricht hier von den Berechnungen der Energiebilanz im Bauwesen.
Auch hier darf die Entstehung nicht falsch gedeutet werden!!!
Für diese DIN ist der gemeinsame Arbeitsausschuss der DIN Normenausschüsse Bauwesen oder kurz NABau, Heiz- und Raumlufttechnik oder kurz NHRS und Lichttechnik oder kurz FNL verantwortlich. Dabei stellt Hans Erhorn vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik oder kurz IBP den Obmann des Ausschusses seit Beginn dar.
Diese Norm stellt lediglich eine Methode zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dar. Denn im Artikel 3 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden oder kurz EPBD gab seit 2006 für alle Mitgliedstaaten lediglich das Gesamt-Ergebnis vor, das verfolgt wird. Wie man in der Bautechnik allerdings auf diese geforderte Energiebilanz kommt, überlässt die EG jedem einzelnen Bürger in den Mitgliedstaaten. Daher ist die DIN V 18599 nur eine Möglichkeit von vielen auf diese Energiebilanz zu kommen.
Ein Beispiel dazu:
Politiker kennen nur die Grundlage die Energiebilanz in Gebäuden zu verbessern indem Sie bei den Außenfassaden auf chemische Dämmstoffe setzen und diese auch nur aus lobbyistischen Grundlagen in der DIN verankert sind.Wer beispielsweise ein Gebäude nicht aus Stahlbeton baut, sondern aus Lehm und Stroh, kann eine wesentlich bessere Energiebilanz gerade aus der grauen Energie des Herstellens erzielen, wie die Herstellung von chemischen Dämmstoffen, die aus der Herstellung enorme Energien verschlingen und teilweise erhebliches teuer gewonnenes Aluminium benötigen.
Daher wurde vom GEG wie auch von der EG mit dem Artikel 3 der Richtlinie 2002/91/EG nie ausgeschlossen, dass eine solche Bauweise verboten ist und nicht zu einer Baugenehmigung führen kann bzw. darf. Solange die Werte eingehalten werden, die die Gesetzgebung verlangt, muss nicht auf die lobbyistischen Grundlagen der DIN zurückgegriffen werden.
Die komplexen technischen Regelungen der erstmals im Juli 2005 als DIN V 18599 unter dem Titel: Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung wurde somit nach einem neuen Gesetz heraus ins Leben gerufen. Daher kann eine DIN keine gesetzliche Bestimmung sein, sondern nur ein Leitfaden wie man diese Ergebnisse mit lediglich einer Lösung erreichen kann.
Im Februar 2007 erfolgte die erste neue Novellierung und Überarbeitung.
Dabei beinhaltet 2024 die aktuelle Fassung die Teile 1 bis 11 und wurde im September 2018 herausgegeben und veröffentlicht. Der Teil 12 befasst sich dabei mit dem Tabellenverfahren, welcher teilweise auf dem Normteilen 1 bis 11 basiert und aufbaut.
Hierzu sollen in der Zukunft Turnusgemäß laufende abweichende Erkenntnisse veröffentlicht werden.
Somit ist die V 18599 2024 noch eine Vornorm, die Schritt für Schritt die DIN 4108 ablösen wird.
Die Berechnungen zielen darauf ab, dass wenn alle Fehlerquellen ausgemerzt sind, der errechnete Bedarf bei Wärmepumpen gut 10 % niedriger sein wird wie momentan.
Bei den Beleuchtungsstärken bei Nichtwohngebäuden deutlich erhöht werden und die Warmwasserbereitung künftig einen etwa 16 % höheren Bedarf bei Heizkesseln aufweisen wird. Damit diese DIN allerdings in Kraft treten kann, muss das GEG vorab neu referenziert werden. Was allerdings mit den Neuwahlen am 23.02.2025 wohl eher in Zweifel steht und eher das GEG wieder rückgängig gemacht werden wird.
Wärmepumpen-Schäden:
Das BauFachForum führt 2024 mit seinen Mandanten alleine drei Gerichts-Prozesse von Großobjekten bei denen Wärmepumpen Gebäudekomplexe von 60 – 200 Wohnungen mit Heizenergie und Warmwasser versorgen sollen.
Hier bekommen die Wohnungen nicht warm und auch kein laufendes warmes Wasser.
Problematisch ist, was bis dato unser Wirtschaftsminister Robert Habeck noch nie überdacht hat, ob wir mit Wärmepumpen überhaupt für solche Großprojekte so viel Energie gewinnen können, damit diese Objekte mit Energie befriedigend bestück werden können. Die DIN 4108 gibt hier nur vor, dass es rechnerisch ohne reale Erfahrung möglich sein kann!!!
Für was sind Normen dann?
Normen sollen eine Grundbasis darstellen, dass in einem Vertrag zwischen BH und dem AN eine gewisse Gleichheit zum Gesetzgeber entstehen soll.
Hier sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie man den Schutz von der Umwelt und der Gesundheit der Verbraucher sichergestellt werden können. Beispiele dafür sind Messverfahren zur Überwachung und Kontrolle der Luftverschmutzung. Dabei werden allerdings keine Kochbuchrezepte vorgetragen und jeder Planer und Baumeister muss auf seiner Baustelle eine eigenständige Lösung finden bzw. planerisch vortragen. Denn der Architekt schuldet die Funktion des Gesamtwerkes ohne, dass dabei eine DIN gegenüber den Gerichtsprozessen benannt werden muss.
Also auch alles, was beispielsweise auf Lebensmitteln besteht, der Gesetzgeber verbindlich vorträgt und verlangt was das Gesetz vorgibt. Wie jetzt allerdings der Zuckergehalt im Produkt berechnet ist, bleibt jedem selber überlassen mit welcher Berechnungsmethode er dies berechnet. Wenngleich in der DIN nur eine Möglichkeit vorgegeben wird.
Wenn wir beispielsweise im Internet ein Verfahren für die Berechnung von Zucker in Lebensmitteln suchen, herrscht Schweigen im Walde.
Die Taupunktberechnungsverfahren:
Studieren wir hierzu die Verfahren, haben wir es mit einer Vielzahl von Messverfahren und Messungen zu tun.
Einige Beispiele dazu:
Messung mit dem Haar-Hygrometer:
Hierbei sollen Schäden beim Lötprozess durch Kondensat verhindert werden.
Dabei werden auch Indikatoren verwendet und später Absorptionshygrometer oder auch Haarhygrometer, Psychrometer und Taupunktspiegelhygrometer.
Also auch hier eine Vielzahl von varianten zulässig sind.
Das bekannteste Glaser-Verfahren oder Glaser-Diagramm:
Im Verfahren soll der Taupunkt innerhalb der Materialien in der Wanderung des Wassermoleküls durch das Bauteil errechnet werden. Benannt ist es nach dem Erfinder Helmuth Glaser. Hier wird jetzt mit Computermodellen der Taupunkt berechnet.
In Deutschland ist das Glaser-Verfahren in der DIN 4108-3 als Feuchtenachweis aufgenommen. Das Berechnungsverfahren ist dabei der Berechnungsalgorithmus und das grafische Verfahren.
In Österreich kommt die ÖNORM B 8110, Teil 2 als Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz zur Anwendung.
Für die Schweiz gilt die Schweizer Norm SIA 180 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau seit 1999.
Taupunktspiegelhygrometer-Verfahren:
Das Taupunktspiegelhygrometer arbeitet nach dem fundamentalen, direkten Messprinzip. Dazu werden zur Messung des Taupunktes ein temperierbarer Spiegel verwendet. Hier wird gemessen, wann der Spiegel seine Reflektion verringert. Da bei ist dann der Taupunkt erreicht.
Kein Gesetz der Welt verbietet um gesetzliche Grundlagen einzuhalten dieses Verfahren.
Leistungsermittlung von Kühldecken:
Die Ermittlung der Kühlleistung erfolgt nach DIN EN 14240 in einem genormten Prüfraum wo dann auch der Taupunkt festgestellt wird. Also, ein anderes Produkt und ein anderes Messverfahren der Taupunktberechnung.
Berechnung von Fußbodenheizungen:
Die Berechnung der Fußbodenheizung erfolgt auf Grundlage der DIN EN 1264 Teil 2 und 3. Hier wird ein Berechnungsverfahren angewendet, das auf die Systeme anwendbar ist. Die Definitionen nach DIN EN 1264-1 gelten für Typ A, B, C, D, H, I und J.
Kohlenwasserstoff-Taupunkt oder kurz KWTP Verfahren:
Hier wird mir der Gaschromatographie über den Dark-Spot-Sensor das Ergebnis ermittelt.
Dabei wird der Kohlenwasserstoff-Taupunkt oder kurz HCDP ermittelt indem die schweren Kohlenwasserstoffkomponenten aus der Gasphase zu kondensieren beginnen, wenn das Gas bei konstantem Druck abgekühlt wird.
Das Verfahren nennt man auch Kohlenwasserstoff-Flüssigkeitstropfen.
Auch dieses Verfahren kann jederzeit außerhalb der DIN angewendet werden.
Zusammenfassung:
Aus unseren Wärmepumpen-Schäden 2024 erkennen wir deutlich, dass hier der Handwerker nach DIN gearbeitet hat und in den Rechenverfahren der DIN auch möglich sein kann, dass die Wärmepumpen bei solchen Großobjekten funktionieren. Allerdings, gerade mit der Zitierung der DIN 4108 beispielsweise in den physikalischen Verfahren in Zweifel steht ob die DIN-Grundlagen überhaupt funktionieren?
Wichtigste Vorteile der Anwendung von Normen:
Daher ist aus der VOB und den DIN-Grundlagen hauptsächlich die Verpflichtung die Wichtigste, dass Produkte in einer staatlich zugelassenen Materialanstalt Ihre Zulassungen mit dem Auftrag vortragen müssen. Das heißt, dass die Hersteller, Händler und Handwerker gerade mit diesen Zulassungen nachweisen müssen, dass mit irgendeinem zugelassenen Rechenverfahren und/oder Kurzzeit-Prüfverfahren auf den Prüfständen sichergestellt wird, dass das Produkt funktionsfähig ist. Aus der DIN heraus sind somit nicht mehr und nicht weniger Forderungen gefordert.
Alles was aus der DIN heraus dann nicht funktioniert ist wieder eine Grundlage vom Meersburgurteil, das bereits zitiert wurde. Dann ist die DIN komplett aus dem Rennen und der Planer haftet schuldhaft für die Funktion des Gebäudes im Gesamten ohne DIN!
Ein Unterschied ist die DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.
Hier stehen wir in der Gesetzesgrundlage, die bestimmt ob eine Baugenehmigung über die Landesbauordnung oder kurz LBO erteilt wird oder nicht. Diese kann Verweigert werden, wenn der Brandschutz nicht eingehalten wird.
Europäische Normen
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wie vergalten sich Europäische Normen zu Landesnormen?
Europäische Normen:
Europäische Normen werden von einem der drei europäischen Normungsgremien verabschiedet:
Dazu zählen:
Europäisches Komitee für Normung oder kurz CEN.
Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung kurz CENELEC.
Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen kurz ETSI.
In diesen Gremien sitzen von den EU-Ländern nationale Normungsgremien die für die Verabschiedung von EU-Normen zuständig sind.
Dabei werden nationale Normen gleichwertig angesehen und so auch in die EU-Normen umgesetzt. Dieser Prozess wird gleichzeitig zum Ausmisten der nationalen Normen verwendet. Normen, die damit national an Wert verlieren, werden zurückgezogen. So beispielsweise aus dem Artikel 3 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden oder kurz EPBD wie bereits schon erwähnt die nationale DIN 4108 abgelöst wird und dafür mit der nationalen DIN V 18599 ausgetauscht werden soll. Der Teil 6 von der DIN 4108 ist Stand 2024 bereits zurückgezogen worden.
Die Entstehung von Europäischen Normen:
Europäische Normen werden in einer engen Zusammenarbeit mit der nationalen Industrie und den dafür zuständigen nationalen Gremien und Verbänden abgesprochen und in die europäischen Normungsgremien eingetragen und von dort aus dann die Normung entwickelt und veröffentlicht wird.
Dabei haben auch Kleine und mittlere Unternehmen eine eigenständige Vertretung durch die Vereinigung Small Business Standards oder kurz Normen für KMU.
Harmonisierte Normen:
Darunter versteht man eine besondere Art von europäischer Normen. Diese müssen von den europäischen Normengremien in Auftrag gegeben werden.
Daraus sind bereits ca. 20 % aller europäischen Normen über den Normungsauftrag der Europäischen Kommission überarbeitet und harmonisiert worden.
In diesem Auftrag der Prüfung wird hierbei sichergestellt, dass die harmonisierten Normen im Einklang mit den technischen Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften stehen.
Dabei gilt:
Technische Anforderungen in den EU-Rechtsvorschriften sind verbindlich, während die Anwendung harmonisierter Normen in der Regel freiwillig ist.
Das ergibt sich daraus, dass die harmonisierten Normen technische Spezifikationen enthalten, die dann auch den technischen Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen.
Daher ist in den meisten Fällen die Anwendung harmonisierter Normen freiwillig.
Somit die Hersteller oder die Dienstleister zum erreichen der Vorgaben auch andere Lösungen auf technischer Ebene suchen und finden können.
Wichtigste Vorteile der Anwendung von Normen:
Wichtig ist für den Verbraucher bei standardisierten Produkten, die aus dem gesamten Europäischen Raum und auch weltweit gefertigt und geliefert werden auch die gleichen Ansprüche vorhanden sind. Somit auch das CE-Verfahren und das Ü-Verfahren ein wichtiger Bestandteil für die Sicherheit der Verbraucher darstellt.
Ein Beispiel:
Egal welches Holzspielzeug in Deutschland gekauft wird, muss der Nachweis geliefert werden, dass Kinder damit nicht zu Schaden kommen. Kinder, die spielen müssen den Schutz haben, dass sie mit dem Spielzeug nicht mit Chrom, Arsen, Blei, Quecksilber, Antimon, Barium, Cadmium und Selen kontaminiert werden. Dieses Risiko verbirgt sich meist in der Beschichtung der Holzspielzeuge.
Dazu hat die EU die DIN EN 71 – Die Europäische Norm für Spielzeugsicherheit entwickelt und veröffentlicht. Diese DIN regelt europaweit für alle Mitgliederstaaten die Sicherheit von Spielsachen und Holzspielzeug. Hier geht es jetzt nicht um Belange von Bauprodukten, sondern um Schadstoffgrenzwerte, in Europa, was einen ganz anderen Charakter der Bedürfnisse darstellt. Hier steht als Fundament die europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Sie soll verhindern, dass beispielsweise aus China Kinderspielzeug eingeführt wird, das nicht der Schadstoffrichtlinie der EU und seinen Mitgliederstaaten entspricht. Denn der Schutz der Gesundheit der Menschen und besonders im frühkindlichen Alter bei dem der Kontakt mit diesen giftigen Stoffen verheerend für die Entwicklung des Kindes gesundheitlich Einfluss nehmen kann, sichert jeder Mitgliederstaat seinen Bürgern aus den Grundgesetzen zu.
In Deutschland sichert der Staat dem Bürger diesen Gesundheitsschutzes Art. 2 Abs. 2 GG mit dem Thema Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit uneingeschränkt zu.
Daher hat die DIN EN 71 Teil 3 als wenige Ausnahme einen Gesetzescharakter.
Nicht zu vergleichen mit einem Taupunkt:
Also beispielsweise die DIN 4108-3 oder besser gesagt das was von der DIN noch übergeblieben ist, beispielsweise mit den Grenzwertbemessungen zwischen Diffusionsoffen und Diffusionsgeschlossen mit ≤ 0,5 m und ≥ 1500 m beispielsweise keine Grenzwertbemessung sind, die von der Gesetzgebung in einem Gesetz oder dem Grundgesetz festgehalten ist. Also diese Grenzbewertung auch nur aus einem Lobbyistischen Vortrag in der DIN entstanden ist, der für das Bauwesen freiwillig so angenommen werden kann oder aber auch abgelehnt werden kann. Hier besteht keinerlei Verpflichtung, dass ein Hersteller sich an diese Grundlagen halten muss, wenn eine Wanderung des Wassermoleküls lediglich bei ca. 3,0 – 100 Metern aus der Naturwissenschaft heraus möglich ist. Hier ist das Naturgesetz der Naturwissenschaft anzuwenden in der der Gesetzgeber keinerlei Einfluss nimmt.
Auch EU-Normen müssen abgegrenzt werden:
Daher müssen auch EU-Normen wie vor vorgetragen von der EU selber einmal als freiwillige Grundlagen gesehen werden und dann als harmonisierte Grundlagen betrachtet werden, die gleichfalls freiwillig sind und einmal als Gesetzesgrundlagen wie beispielsweise aus den Grundgesetzen der Mitgliederstaaten heraus, die verpflichtet sind, gesehen werden.
Daher ist auch unter dem Bauwesen beispielsweise und der Nahrungsindustrie zu unterscheiden. Beim Bauen bekommen wir lediglich Bauschäden. Werden Nahrungsmittel verunreinigt oder wird gar Gammelfleisch auf den Markt gebracht handelt es sich um eine Straftat aus dem GG heraus für die die Staatsanwaltschaft zuständig ist.
Besserer Zugang zu den Märkten:
Das ist letztendlich der Hintergrund der Normativen-Grundlagen. Der, der nicht freiwillig entsprechende Normierungen einhält und beispielsweise Zertifikate, Zulassungen wie abZ oder ein aaP, CE- oder Ü-Zeichen nicht aus den durchlaufenen Verfahren nicht nachweisen kann, werden ja Märkte verschlossen. Also diese Produkte gar nicht auf den europäischen Markt beispielsweise ein Handelsrecht bekommen.
Wobei das im Bauwesen mit dem Urteil vom EuGH C-100/13 nicht ganz richtig ist.
Hier sehen wir die Grenzen des Gesetzgebers deutlich. Hier sagt der Gesetzgeber, dass der Handel in der EU und den Mitgliederstaaten wohl möglich ist. Allerdings nicht der Verbau in unsere Baustellen. Hier wurde 2013 unsere Bauregelliste komplett für unwirksam erklärt. Diese musste vom DIBt dann zurückgenommen werden und nach der EU-Gesetzgebung ganz neu aufgestellt werden.
Urteil und Aktenzeichen:
EuGH C-100/13
Von der Europäischen Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland.
Veröffentlichung ersetzt die Bauregellisten und die Liste der technischen
Baubestimmungen.
Hier wurde sogar aus dem Brandschutz heraus bestimmt, dass Produkte wie Ort-Schäume beispielsweise mit der damaligen Kennzeichnung B3 wohl nicht auf deutschen Baustellen verbaut werden dürfen. Allerdings der Handel in Deutschland mit diesen Produkten nicht verboten werden darf.
Das EU-Recht:
Hierzu wird der Link zur Gesetzgebung vorgetragen.
Link zum EU-Recht
Grundlagen der Landesbauordnungen oder kurz LBO
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wer erteilt die Baugenehmigung?
Landesbauordnung oder kurz LBO:
Aufgrund des Gebäudeenergiegesetz oder kurz GEG werden augenblicklich 2024 die LBOs umgerüstet.
Gesetzesänderung für schnelleres und einfacheres Bauen:
Hier erkennen wir jetzt, dass die LBO eine Gesetzesgrundlage ist. Die LBO ist für die Baugenehmigungen in Deutschland zuständig und führt aus den Gesetzen das Bauen auf dem Baurechtsamt der Kommunen diese real um. Wer hier die Bestimmungen von der LBO nicht einhält oder denen entspricht, bekommt keine Baugenehmigung.
Allerdings, sind auch in der LBO nicht die Grundlagen einer DIN bestimmend.
Was sind Rechtsvorschriften?
Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die vermeiden sollen, dass Feuer und Brand sich ausbreitet, bzw. überhaupt entstehen kann.
Dazu sind 2 Komponenten von Bedeutung. Einmal das Feuer selber und einmal der Rauch. Die Vorbeugung dafür im Bauwesen nennen wir Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz. Dazu kommt noch die Rettung von Menschen und Tieren. Dazu müssen für den Brandbekämpfer, meist der Feuerwehrkommandant mit seinem Löschzug, Möglichkeiten gegeben werden, dass er eine wirksame Brandbekämpfung vornehmen kann.
Hier sprechen wir jetzt von Rechtsvorschriften die im Brandwesen eingehalten werden müssen. Dazu gehören als Rechtsträger einmal die Baurechtsämter und dann allem zuvor noch die Feuerwehrgesetze der Bundesländer in denen zwischen vorbeugendem und abwehrenden Brandschutz untergliedert wird.
Link zur LBO-Baden Württemberg
Kein DIN Bezug, sondern Artikel in der LBO:
Betrachten wir uns jetzt die LBO einmal aufmerksam erkennen wir, dass dort in keinster Weise auf eine DIN verwiesen wird. Also aus der Grundlage der Baugenehmigung heraus die VOB mit den DIN Grundlagen aus lobbyistischen Kreisen heraus, nicht auf diese zugreift. Das kann die LBO als Gesetzgebung auch nicht. Wir erkennen nur, dass beispielsweise im Brandschutz klare Vorgaben gegeben werden wie breit Treppen und Fluchtwege sein müssen. Auch beispielsweise, wie viele Fluchtwege man benötigt und beispielsweise, wie hoch die Ausstiegshöhe an einem Fluchtfenster sin muss.
Also, dort klare Vorgaben gegeben werden, die mit der DIN nichts zu tun haben.
Baulicher Brandschutz nach DIN:
Jetzt übernehmen die Nationalen DIN-Ausschüsse wie auch die Europäischen DIN-Ausschüsse die Umsetzungsvorschläge für die Realität auf unseren Baustellen. Wie aber aus dem Abschnitt Europäische Normen diese wie auch die nationalen Normen freiwillige Vorgaben sind, die zwar zwingend eingehalten werden müssen, allerdings nicht vorgeben wird! Das ist in unserer technischen Rechtsfrage ganz entscheidend. Denn sonst wäre ja die DIN ein Monopol in Deutschland irgendwelche lobbyistischen Produkte zu verbauen. Das drückt der Gesetzgeber so in keinem Gesetz aus. Im Gegenteil, der Gesetzgeber lässt in den Gesetzen die Umsetzung der baulichen Praxis einzig und alleine dem Planer und seinen Erfüllungsgehilfen über.
Hier die wichtigsten DIN Grundlagen für den Brandschutz:
Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile die in Europa und Deutschland streng gesetzlich geregelt sind. Die DIN ist nur ein Weg diese Gesetze einzuhalten.
Brandbestimmung von Bauteilen DIN EN 13501
Stahlbetonbau fällt unter DIN EN 1992-1-2
Stahlbau fällt unter die DIN EN 1993-1-2
Holzbau fällt unter DIN EN 1995-1-2
Bautechnischen Brandschutz in Industriebauten DIN 18230
dazu zählen auch Fluchtwege Fluchtwegplanung und Löschanlagen in Gebäuden.
In Österreich werden vergleichbare Anforderungen in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.
Zum Bessern Verständnis ein Beispiel aus der Statik:
Die Statik, meist vom Architekten an seinen Erfüllungsgehilfen Statiker weiterbeauftragt, stellt die Standsicherheit des Gebäudes sicher. Dazu zählt auch der Brandschutz. Er arbeitet meist ausschließlich über DIN-Grundlagen. Wenn es hier jetzt aber um gewisse Sicherheitsfragen geht wie beispielsweise in Schulen oder Kindergärten aber auch in Privathäusern, verlässt sich das Baurechtsamt nicht auf die Statik des Erfüllungsgehilfen vom Architekten mit seinen DIN-Grundlagen. Dann wird eine Prüfstatik verlangt. Das heißt, dass die Statik des Erfüllungsgehilfen von einem eidlich bestellten Prüfstatiker geprüft werden muss. Erst, wenn diese Prüfstatik dann vorliegt, kann das Bauwerk so auch ausgeführt werden.
Bei den Europäischen Normen haben wir erkannt, dass einmal ein EN-Norm entstehen kann, die allerdings auf freiwilliger Basis verwendet werden kann. Und dann noch die harmonisierten Normen. Das ist nichts anderes wie der Prüfstatiker. Auch dort werden die DIN-Grundlagen von einem speziellen Ausschuss geprüft ob diese dem nationalen und europäischen Recht überhaupt entsprechen.
Dennoch sagt der Gesetzgeber, dass auch die harmonisierten Normen eine freiwillige Basis der Verwendung sind.
Hier täuschen sich viele Bauschaffende ganz gewaltig!
Was macht der Statik-Prüfingenieur für Bautechnik?
Sie prüfen einmal die vorliegende Statik, vergleichen diese mit den gesetzlichen Bestimmungen und beraten und betreuen dann auch und begleitend die Baustelle.
Hier sollen bewusst bei Bauteilen, die ein hohes Risiko an Leib und Leben verbergen die Gefahr an Leib und Leben verringert werden. Da die LBO ja keine Bauabnahmen mehr macht, weil dazu kein Personal mehr vorhanden ist, werden Prüfstatiker immer bedeutsamer auf unseren Baustellen.
Jetzt kommt ein weiterer Irrtum der Bauschaffenden hinzu:
Der Prüfingenieur ist nicht vom Architekten oder der BH beauftragt gefahrenträchtige Bauteile zu prüfen. Er handelt im Auftrag der Bauaufsicht ob die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie anerkannter Regeln der Technik hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes eingehalten wurden und ist somit der in Erfüllungsgehilfe der Baurechtsämtern in Bezug auf die Baugenehmigungen. Und das ist nicht zu vergleichen mit einer DIN Aussage mit der man eventuell Mängelanzeigen vortragen möchte und Werklohn einbehält.
Denn die Prüfstatik selber entscheidet, ob ein Bauteil technisch nach den Rechtsgrundlagen auch ausgeführt werden darf. Also immer, wenn die LBO in der Baugenehmigung eine Baustatik verlangt, ist dies die Überprüfung ob die DIN-Ausführungen des Erfüllungsgehilfen-Statiker mit seiner DIN-Auslegung auch den rechtlichen Grundlagen des Gesetzgebers entspricht.
Und wieder sind wir bei den harmonisierten DIN-Grundlagen. Jetzt verstehen wir vielleicht besser, dass ja nur ca. 20 % aller europäischen DIN-Grundlagen mit der Gesetzgebung geprüft wurden. Nationale DIN-Grundlagen der VOB sind nach dem Gesetzgeber noch nie von keinem Aufsichtsamt auf die Rechtssicherheit geprüft worden. Alle anderen DIN-Grundlagen sind lediglich Auskünfte von Lobbyisten, die Ihren Vorteil in der DIN vertreten wollen. Erst wenn diese DIN harmonisiert ist bzw. wäre, was sie aber nie wird, kann auch davon ausgegangen werden, dass diese auch der Gesetzgebung entspricht.
Daher ist der Prüfingenieur die Fachaufsicht der Obersten Bauaufsichtsbehörden. Nicht gegenüber der DIN, sondern gegenüber den in den Gesetzen verankerten Bau-Grundsätzen.
Ein Beispiel:
Wird beispielsweise für eine Tiefgarage mit Oberlicht horizontal zum Garten ausgeführt und dort eine Überdachung mit Stahl und Glas aufgebaut bei dem Kinder bei Spielen auch auf das Glasdach steigen können, reicht keine Statik des Erfüllungsgehilfen des Architekten aus, sondern muss eine Baustatik vorgewiesen werden. Liegt diese nicht vor, ist die Baustelle bis zur Vorlage nicht abgenommen.Hierzu das Urteil vom OLG Düsseldorf:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az. I-21 U 6/07
Dort ist ein Dachstuhl bei dem nach DIN gearbeitet wurde, nicht abnahmefähig, weil für das verwendete Material keine rechtskräftige vom Gesetzgeber bestimmte Ü-Kennzeichnung vorliegt.Somit der Dachstuhl auch nicht abnahmefähig ist da die rechtliche Eignung der Hölzer nicht nachgewiesen ist. Somit auch die statischen Grundlagen für die Standsicherheit für das Baumaterial bzw. Holz nicht nachgewiesen ist.
Gleich so verhält es sich mit der Prüfstatik. Fehlt diese, ist das Bauwerk nicht abnahmefähig und kann auch nicht als abgenommen betrachtet werden.
Das bestimmt nicht die DIN, sondern das Baurecht mit den Baurechtsgesetzen.
Gesetzesänderung für schnelleres und einfacheres Bauen BW:
Um das Bauen schneller und einfacher zu machen, hat die Landesregierung zahlreiche Änderungen der Landesbauordnung beschlossen. Die Reform wird jetzt dem Landtag zugestellt.
Wir erkennen, dass das Ganze keine DIN-Grundlage ist, sondern eine klare Rechtsgrundlage bei der die DIN und die VOB nichts zu tun hat!
Rechtsstand in BW: Dienstag, 17. Dezember 2024.
Hier geht es um Verfahrensbeschleunigungen in der Rechts-Grundlage des Baurechts und nicht einer DIN. Also auch das von den Baumeistern nicht falsch ausgelegt werden darf. Das bedeutet nur, dass das Bauen aus den Rechts-Verfahren heraus schneller werden muss/soll. Das bedeutet aber nicht, dass das Bauen schneller gehen muss. Das Bauen ist kein Rechtsprozess, sondern ein Prozess der Naturwissenschaft. Also, was Zeit beim Bauen braucht, muss seine Zeit bekommen.
Gesetzesentwurf:
Der Gesetzentwurf zur LBO-Reform war im Juli 2024 vom Landeskabinett zur Anhörung freigegeben worden. 71 Verbände haben Stellung genommen.
Zitate aus der Reform:
“So soll auch die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen verfahrensfrei gestellt werden. Außerdem sollen künftig nicht nur, sondern auch bauliche Änderungen im Gebäude, Aufstockungen und Dachgeschoss-Ausbauten zu keinen höheren Anforderungen beim Brandschutz führen. Wir erleichtern damit das Schaffen von Wohnraum im Bestand erheblich und schöpfen die Potenziale in diesem Bereich voll aus“, so Razavi.
Bemerkung vom SVB:
Wir erkennen, dass somit gute und bereits bestehende Gesetzgebungen vorhanden sind, die ausreichen um auch die Bürokratie zu beschleunigen. Also aus den Ausführungsgesetzen gar nichts verändert werden muss.
Auch hier erkennen wir deutlich, dass die VOB mit der DIN Auslegung nur eine Grundlage der Technik ist und von den Anwendern lediglich freiwillig vereinbart und übernommen werden können.
Für eine Mängelanzeige allerdings mit Einbehalt von Werklohn ist allerdings nicht die VOB zuständig, sondern das Baurecht mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Solange nicht ein gegenseitiger freiwilliger Vertrag beider Seiten als ein ausgesprochener VOB-Vertrag vereinbart wird. Dazu mehr in der Folge.
Die Satire zum Bauen!!!
Immer die gleichen Forderungen der Bauherrschaft
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wird das Bauen zur einem Wettrennen?
Das BauFachForum, Sachverständiger Wilfried Berger:
Möglichkeiten des Baumeisters aus unseren Baustellen:
Der IST-Zustand und der Soll-Zustand:
Erklärung zur Satire:
A = Die Menschheit möchte im Bauwesen immer den Grundsatz regeln, dass Mehr immer besser ist:
Das heißt, dass immer der Begriff:
Geiz ist geil im Vordergrund steht.
Das ist auch im Bauwesen so, aber falsch.
B = Die Suche der Bauherrschaft:
Was sucht denn die Bauherrschaft in der Regel?
Doch immer die Grundlage vom Bauen:
Schnell, gut und billig.
C = Die Lösung vom SVB:
Liebe Bauherrschaft, es gib im Bauwesen auf diese Frage mit den drei Komponenten auch drei Lösungen:
1 = Lösung 1:
Die Baumenschen können:
Schnell und billig bauen!!!!
Dann aber nicht Gut!!!!2 = Lösung 2:
Die Baumenschen können:
Schnell und gut bauen!!!!
Dann aber nicht billig!!!!3 = Lösung 3:
Die Baumenschen können:
Gut und billig bauen!!!!
Dann aber nicht schnell!!!!
Liebe Bauherrschaft, suchen Sie sich bitte eine Lösung aus!!!!
Muss Bauen immer in sein?
Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder ist der gesunde Menschenverstand gefordert?
Hier einige Links zum Thema ClearoPAG 167er aus unserem Archiv:
Link zu: Chronik zum Fall ClearoPAG. 10-jähriger Kampf vom BauFachForum
Link zu: Eine mutige Familie zieht vor Gericht
Link zu: Ein Gutachten über den 167 er von ClearoPAG
Link zu: Gutachten ClearoPAG in der Brandprüfung Teil 1
Link zu: Gutachten ClearoPAG in der Brandprüfung Teil 2
Link zu: Kommentar BauFachForum über das Achenbach Gutachten ClearoPAG
Aus den Links könnt Ihr den gesamten Skandal ClearoPag mit 10 Jahren Anwälten und Gerichtsentscheidungen im Kampf vom BauFachForum zu eurer Sicherheit einsehen und studieren.