"Früher erntete ich, aufgrund meiner aufgestellten Regeln des Bauens, bei vielen Menschen Unbeliebtheit.
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Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder kann die VOB DIN 4108 irren?

Vor-Bemerkung:
Es wird in diesem Gutsachten-Bericht nicht gegendert. Männer und Frauen sind hier wie im gesamten BauFachForum mit Baubegriffen gleichgestellt und gleichwertig anzusehen. Wer allerdings einen Text lesen und verstehen möchte, der wie hier aus einem schweren DIN-Thema besteht, muss auch die Möglichkeit bekommen und haben den Text auch zu verstehen.Gendern, das werden wir in 10-20 Jahre erkennen lernen, hindert Menschen an der Bildung unseres selbstständigen Verstehens, da die Texte für unser Gehirn nicht mehr im Fluss sind!!!Das BauFachForum soll allerdings geistig verstanden werden.

Ein gravierender Irrtum in der DIN Auslegung:
Wir Baumenschen, meinen immer, dass die VOB und die DIN letztendlich eine Bibel oder ein Kochbuch ist. Und diese Meinung ist komplett und generell falsch.
Gehen wir einfach einmal von der Verantwortung des Architekten aus. Wobei wir dann schon im eingemachten der DIN und des Baurechts sind. Der Architektenvertrag, der meist gefertigt wird, ist wie bei den meisten Handwerkern gleichfalls erstmal lediglich ein Werkvertrag §§ 631 ff. BGB. Dort haftet der Architekt erst mal gleich wie ein Handwerker mit seiner Gewährleistung. 
Jetzt kommt aber die Unterscheidung der Vertragsrechtlichen oder Deliktischen Haftung hinzu!
Da ja der Architekt für ca. 120 Gewerke verantwortlich ist und diese ja auch nicht alle gelernt hat, ist sein Aufgabengebiet natürlich enorm breit gefächert und in einer sehr hohen Richtlatte angesiedelt. 
Dazu kommen dann noch die ganzen Haftungsgrundlagen der Baurechtlichen Sicherheit auf der Baustelle. Dazu zählen Baustelleneinrichtung, Verkehrsüberwachung und auch beispielsweise für die Sicherheit eines Gerüstet.
Daher wird bei einem Architekten bei der Pflichtverletzung auch unterschieden.
Der Mangel aus der Architektenhaftung:
Mit dieser Schlagzeile muss gleich mal festgehalten werden, dass der Begriff Mangel oder Sachmangel, ein Rechtsbegriff darstellt und kein technischer Begriff ist. In der Technik für einen Sachverständigen ist der Mangel eine Unzulänglichkeit, die noch nicht unbedingt zu einem Rechtsmangel führen muss. 
Aus dem Architektenvertrag steht der Architekt allerdings aus dem § 633 BGB in einer Global ausgedrückten Schuld gegenüber der Bauherrschaft oder in Folge BH.
Der Architekt hat dabei seine Leistungen frei- von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen. 
Demnach ist die Architektenleistung frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit besitzt. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde gilt folgendes:
Frei von Sachmängeln ohne Vereinbarung ist das Werk, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte ansonst für die gewöhnliche Verwendung eignet. Gleichfalls eine Beschaffenheit auf
weist, die bei Leistungen gleicher Art üblich sind.
Also die Leistung das beinhalten muss, was der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann. Die Leistung ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Architektenwerk 
keine entgegenstehenden Rechte geltend machen können.
Zusammenfassung:
Wir erkennen, dass der Gesetzgeber hier keinerlei DIN-Grundlagen anführt. Er trägt dem Architekten nur auf, dass das Werk frei von Sach- und Rechtsmängel sein muss. 
Das ist die Auslegung, wie wenn jemand frägt:
Was kostet die Welt??? Daher ist nicht eine DIN geschuldet, sondern eine mangelfreie, gebrauchstaugliche Leistung.
Das gilt auch für den Handwerker nach dem Meersburgurteil in der Folge, wo die DIN gänzlich ausgeklammert wird.    
Begriffe zum Thema Architektenrecht:
Fachanwalt, Architekten, Anwalt, Bau, Baurecht, Kanzlei.      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr Wasser-Schäden aus kapillarem Wasser, bei dem das Gebäude meist restlos zerstört wird.
Ein gravierender Irrtum in der DIN Auslegung:
Wir Baumenschen, meinen immer, dass die VOB und die DIN letztendlich eine Bibel oder ein Kochbuch ist. Und diese Meinung ist komplett und generell falsch.
Gehen wir einfach einmal von der Verantwortung des Architekten aus. Wobei wir dann schon im eingemachten der DIN und des Baurechts sind. Der Architektenvertrag, der meist gefertigt wird, ist wie bei den meisten Handwerkern gleichfalls erstmal lediglich ein Werkvertrag §§ 631 ff. BGB. Dort haftet der Architekt erst mal gleich wie ein Handwerker mit seiner Gewährleistung.
Jetzt kommt aber die Unterscheidung der Vertragsrechtlichen oder Deliktischen Haftung hinzu!
Da ja der Architekt für ca. 120 Gewerke verantwortlich ist und diese ja auch nicht alle gelernt hat, ist sein Aufgabengebiet natürlich enorm breit gefächert und in einer sehr hohen Richtlatte angesiedelt.
Dazu kommen dann noch die ganzen Haftungsgrundlagen der Baurechtlichen Sicherheit auf der Baustelle. Dazu zählen Baustelleneinrichtung, Verkehrsüberwachung und auch beispielsweise für die Sicherheit eines Gerüstet.
Daher wird bei einem Architekten bei der Pflichtverletzung auch unterschieden.
Der Mangel aus der Architektenhaftung:
Mit dieser Schlagzeile muss gleich mal festgehalten werden, dass der Begriff Mangel oder Sachmangel, ein Rechtsbegriff darstellt und kein technischer Begriff ist. In der Technik für einen Sachverständigen ist der Mangel eine Unzulänglichkeit, die noch nicht unbedingt zu einem Rechtsmangel führen muss.
Aus dem Architektenvertrag steht der Architekt allerdings aus dem § 633 BGB in einer Global ausgedrückten Schuld gegenüber der Bauherrschaft oder in Folge BH.
Der Architekt hat dabei seine Leistungen frei- von Sach- und Rechtsmängeln zu erbringen.
Demnach ist die Architektenleistung frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit besitzt. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde gilt folgendes:
Frei von Sachmängeln ohne Vereinbarung ist das Werk, wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte ansonst für die gewöhnliche Verwendung eignet. Gleichfalls eine Beschaffenheit auf
weist, die bei Leistungen gleicher Art üblich sind.
Also die Leistung das beinhalten muss, was der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann. Die Leistung ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf das Architektenwerk 
keine entgegenstehenden Rechte geltend machen können.
Zusammenfassung:
Wir erkennen, dass der Gesetzgeber hier keinerlei DIN-Grundlagen anführt. Er trägt dem Architekten nur auf, dass das Werk frei von Sach- und Rechtsmängel sein muss.
Das ist die Auslegung, wie wenn jemand frägt:
Was kostet die Welt??? Daher ist nicht eine DIN geschuldet, sondern eine mangelfreie, gebrauchstaugliche Leistung.
Das gilt auch für den Handwerker nach dem Meersburgurteil in der Folge, wo die DIN gänzlich ausgeklammert wird.    
Begriffe zum Thema Architektenrecht:
Fachanwalt, Architekten, Anwalt, Bau, Baurecht, Kanzlei.      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr Wasser-Schäden aus kapillarem Wasser, bei dem das Gebäude meist restlos zerstört wird.

Inhaltsverzeichnis

Das offizielle Video zu diesem Thema

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, BOSIG, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger oder das Gutachten im Video!!!

Themen aus unserem Gutachten mit allen Grundlagen der DIN und Norm!!!
Der Wert eines Gutsachtens:
Ein Gutachten ist nur so viel Wert, wie es auch eine Aussagekraft hat. Dabei ist es bei Gerichtsgutachtern üblich, lediglich aus den Normen Zitate herauskopieren und das Gutachten kommentarlos zu gestalten!!!
Anlass dieses Gutachtens:
Mängelanzeigen und Reklamationen sind meist nicht eine Frage der Produkte oder der handwerklichen Ausführung, sondern beruhen auf Bauirrtümer der Anzeigenden!!
Aus dem Inhaltsverzeichnis dieses Gutachten:
Dieses Gutachten beschäftigt sich mit genau diesen Bauirrtümern im Fenstereinbau, aber auch in der Bauwerksabdichtung. Dabei ist die Bauphysik nicht eine Grundlage von Schönheit und Optik, sondern Naturwissenschaft!!!
Die Bauteilöffnung:
Diese ist ein wichtiger Bestandteil eines Gutachtens am Ortstermin. Ob die Bauphysik im inneren des Bauteils physikalische Schäden produziert hat, kann der Sachverständige nur mit der Bauteilöffnung klären.
Die Zusammenfassung des Gutachtens:
Diese ist für die Rechtshilfen wie auch für ein Gericht im Baurechtsstreit ein entscheidendes Kapitel. Denn ein 100 seitiges ausführliches Gutachten braucht auch ein schnelles Ergebnis für die Rechtseite und die Streit-Parteien!!!
Die Objektierung des Bauschadens: 
Ein Bauschaden kann lediglich dann analysiert werden, wenn das Objekt für die Streit-Parteien und deren Rechtshilfen klar bezeichnet ist. Ein Holzhaus hat andere Schadens-Grundlagen wie ein massives Steinhaus.
Erklärungen des Sachverständigen:
Ein Gutsachten ist nicht ein Dokument der einseitigen Geheimhaltung. Das Gutachten muss immer neutral für beide oder mehrere Streitparteien sein. Also der Sachverständige auch keine Geheimnisse im Fall haben darf.
Um was wird gestritten: 
Der Streit im Bauschaden ist meist in Beweisfragen vom Gericht für den Sachverständigen klar und deutlich definiert. Erkennt der Sachverständige die Beweisfrage nicht muss er eine Erklärung abgeben!!!
Die Akteneinsicht:
Natürlich kann der Sachverständige nicht nur mit einem Augenschein ein Gutachten erstellen. Der Bauschaden ist immer eine Grundlage von dem, was die Parteien vertraglich vereinbart haben. Daher die Plicht des Akten-Studiums!!!
Optische und technische Schäden:
Ein Bauschaden ist immer in diese beiden Grundsätze gegliedert. Dabei gilt, dass ein optischer Schaden nicht zwingend zu einem rechtlichen Mangel führen muss???
Bauschaden oder Wartungsrückstände:
Auch das ist eine entscheidende Frage im Bauschaden. Also nicht eine Eigenschuld zur Fremdschuld werden kann. 
Ein Bauphysikalischer Schaden wie hier, ist allerdings keine Wartungsschaden!!!
Die Bauphysik ist eine Grundlage der Baustatik:
Nicht im Studien-Lehrsatz, sondern in der Standsicherheit des Gebäudes.
Ohne die Bauphysik, könnten wir keine Hochhäuser auf Wüstensand bauen!!!
Physikalische Schäden an Fenstern:
Hier sind wir jetzt an den BOSIG-Produkten für den Fenstereinbau angekommen, die das BauFachForum auf der Baustelle real prüft. Diese Produkte müssen nicht Wünschen entsprechen, sondern Zulassungen entsprechen!!!
Der Leitfaden im Fenstereinbau:
Der Leitfaden im Fenstereinbau ist die Grundlage, was aus der Biophysik gefordert wird. Dabei sind 
die Ansprüche an das Fenster enorm. 
Aber, das Fenster und Zulassungen sind keine Supermann-Grundlagen!!!
Wärmeausleitung, Temperatur und Wasser:
Jetzt müssen wir verstehen, dass die Bauphysik allerdings enorme Schäden an unserer Bau-Substanz produziert. 
Daher müssen die Produkte von BOSIG so eingestellt sein, dass gerade diese Schäden nicht entstehen!!!
Die hohe Kunst des Fenstereinbaus!!!
Aus den Skizzen können nicht bauerfahrene Menschen erkennen, dass die Bauphysik extrem auf unsere Baukörper einwirkt. Daher kann nicht der Grundsatz mit einem sd-Wert von unter 5 m und diffusionsdicht über 1500 m die Rede sein!!!
Der Bauvertrag:
Wünsche der Bauherrschaft oder Baubegleitende Personen sind Schall und Rauch!!!
Die Wünsche an Bauprodukte und auch Bauausführungen der Handwerker,  können nur bedeuten, dass die Produkte eine Zulassung haben!!!
Physik im Bauwesen aus diesem Gutachten:
Firma BOSIG hat dabei den SVB beauftragt, dass alle Grundlagen der Membran-Bänder  von Firma BOSIG auf Herz und Nieren geprüft werden und allem voran, das Problem zu lösen, was diffusionsdicht und Offen in der Realität unserer Baustellen bedeutet.
Das musikalische Schmankerl!!!
Jessica Lynn Top Star aus den USA gibt Ihre Kunst für das BauFachForum zur Aufklärung von Kinder und Lehrlingen im Bauwesen
 für euch frei. 
Verpasst jetzt nicht Jessica Lynn mit der Familienband 
von den Biker-Days Pfullendorf LIVE!!!
Begriffe zum Thema Baugutachten:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Gutachten, GTÜ, TÜV Rheinland, Dekra, Baumängel, Bauschäden, Immobiliengutachter, Prüfung, Bausachverständiger, Sachverständiger, Hannover.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr den Trailer über dieses Gutachten mit der Frage, was im Fenstereinbau bei den Einbaumembranen als Diffusionsdicht und Diffusionsoffen aus den Normen heraus von einem Sachverständigen zu verstehen ist.
Themen aus unserem Gutachten mit allen Grundlagen der DIN und Norm!!!
Der Wert eines Gutsachtens:
Ein Gutachten ist nur so viel Wert, wie es auch eine Aussagekraft hat. Dabei ist es bei Gerichtsgutachtern üblich, lediglich aus den Normen Zitate herauskopieren und das Gutachten kommentarlos zu gestalten!!!
Anlass dieses Gutachtens:
Mängelanzeigen und Reklamationen sind meist nicht eine Frage der Produkte oder der handwerklichen Ausführung, sondern beruhen auf Bauirrtümer der Anzeigenden!!
Aus dem Inhaltsverzeichnis dieses Gutachten:
Dieses Gutachten beschäftigt sich mit genau diesen Bauirrtümern im Fenstereinbau, aber auch in der Bauwerksabdichtung. Dabei ist die Bauphysik nicht eine Grundlage von Schönheit und Optik, sondern Naturwissenschaft!!!
Die Bauteilöffnung:
Diese ist ein wichtiger Bestandteil eines Gutachtens am Ortstermin. Ob die Bauphysik im inneren des Bauteils physikalische Schäden produziert hat, kann der Sachverständige nur mit der Bauteilöffnung klären.
Die Zusammenfassung des Gutachtens:
Diese ist für die Rechtshilfen wie auch für ein Gericht im Baurechtsstreit ein entscheidendes Kapitel. Denn ein 100 seitiges ausführliches Gutachten braucht auch ein schnelles Ergebnis für die Rechtseite und die Streit-Parteien!!!
Die Objektierung des Bauschadens:
Ein Bauschaden kann lediglich dann analysiert werden, wenn das Objekt für die Streit-Parteien und deren Rechtshilfen klar bezeichnet ist. Ein Holzhaus hat andere Schadens-Grundlagen wie ein massives Steinhaus.
Erklärungen des Sachverständigen:
Ein Gutsachten ist nicht ein Dokument der einseitigen Geheimhaltung. Das Gutachten muss immer neutral für beide oder mehrere Streitparteien sein. Also der Sachverständige auch keine Geheimnisse im Fall haben darf.
Um was wird gestritten:
Der Streit im Bauschaden ist meist in Beweisfragen vom Gericht für den Sachverständigen klar und deutlich definiert. Erkennt der Sachverständige die Beweisfrage nicht muss er eine Erklärung abgeben!!!
Die Akteneinsicht:
Natürlich kann der Sachverständige nicht nur mit einem Augenschein ein Gutachten erstellen. Der Bauschaden ist immer eine Grundlage von dem, was die Parteien vertraglich vereinbart haben. Daher die Plicht des Akten-Studiums!!!
Optische und technische Schäden:
Ein Bauschaden ist immer in diese beiden Grundsätze gegliedert. Dabei gilt, dass ein optischer Schaden nicht zwingend zu einem rechtlichen Mangel führen muss???
Bauschaden oder Wartungsrückstände:
Auch das ist eine entscheidende Frage im Bauschaden. Also nicht eine Eigenschuld zur Fremdschuld werden kann.
Ein Bauphysikalischer Schaden wie hier, ist allerdings keine Wartungsschaden!!!
Die Bauphysik ist eine Grundlage der Baustatik:
Nicht im Studien-Lehrsatz, sondern in der Standsicherheit des Gebäudes.
Ohne die Bauphysik, könnten wir keine Hochhäuser auf Wüstensand bauen!!!
Physikalische Schäden an Fenstern:
Hier sind wir jetzt an den BOSIG-Produkten für den Fenstereinbau angekommen, die das BauFachForum auf der Baustelle real prüft. Diese Produkte müssen nicht Wünschen entsprechen, sondern Zulassungen entsprechen!!!
Der Leitfaden im Fenstereinbau:
Der Leitfaden im Fenstereinbau ist die Grundlage, was aus der Biophysik gefordert wird. Dabei sind
die Ansprüche an das Fenster enorm.
Aber, das Fenster und Zulassungen sind keine Supermann-Grundlagen!!!
Wärmeausleitung, Temperatur und Wasser:
Jetzt müssen wir verstehen, dass die Bauphysik allerdings enorme Schäden an unserer Bau-Substanz produziert.
Daher müssen die Produkte von BOSIG so eingestellt sein, dass gerade diese Schäden nicht entstehen!!!
Die hohe Kunst des Fenstereinbaus!!!
Aus den Skizzen können nicht bauerfahrene Menschen erkennen, dass die Bauphysik extrem auf unsere Baukörper einwirkt. Daher kann nicht der Grundsatz mit einem sd-Wert von unter 5 m und diffusionsdicht über 1500 m die Rede sein!!!
Der Bauvertrag:
Wünsche der Bauherrschaft oder Baubegleitende Personen sind Schall und Rauch!!!
Die Wünsche an Bauprodukte und auch Bauausführungen der Handwerker,  können nur bedeuten, dass die Produkte eine Zulassung haben!!!
Physik im Bauwesen aus diesem Gutachten:
Firma BOSIG hat dabei den SVB beauftragt, dass alle Grundlagen der Membran-Bänder  von Firma BOSIG auf Herz und Nieren geprüft werden und allem voran, das Problem zu lösen, was diffusionsdicht und Offen in der Realität unserer Baustellen bedeutet.
Das musikalische Schmankerl!!!
Jessica Lynn Top Star aus den USA gibt Ihre Kunst für das BauFachForum zur Aufklärung von Kinder und Lehrlingen im Bauwesen
 für euch frei.
Verpasst jetzt nicht Jessica Lynn mit der Familienband
von den Biker-Days Pfullendorf LIVE!!!
Begriffe zum Thema Baugutachten:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Gutachten, GTÜ, TÜV Rheinland, Dekra, Baumängel, Bauschäden, Immobiliengutachter, Prüfung, Bausachverständiger, Sachverständiger, Hannover.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr den Trailer über dieses Gutachten mit der Frage, was im Fenstereinbau bei den Einbaumembranen als Diffusionsdicht und Diffusionsoffen aus den Normen heraus von einem Sachverständigen zu verstehen ist.

Aus unserem Gutachten

Abteilung I: Allgemeine Angaben zum Gutachten

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht der Sachverständige vom BauFachForum, Baulexikon Berger

Wer ist Wilfried Berger und das BauFachForum?
Wilfried Berger, geb. am 16.02.1958 in Ravensburg ist leidenschaftlicher Holzliebhaber und Begründer des BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Seine Idee war es, Sachverständigenschäden zu ordnen und in Schadensarten einzuteilen. So können auf dem BauFachForum einzelne Fragen mit erschöpfenden Datenblättern bzw. Datenseiten abgerufen werden. So können sich Bauschaffende, Planer und Bauherren, zu Ihrem eigenen Schadensproblem sämtliche vergleichbare Schäden in ihre Schadenfindung mit einbeziehen.
Somit werden der Bauwelt ein Fundus von Fensteranschlüssen und Schadensanalysen bereit gestellt um gerade Bauschäden zu vermeiden.
2025 ist Wilfried Berger mehr als 45 Jahre im Bauschaden tätig. 
Mehr über Wilfried Berger unter:
Link zu: Über mich Wilfried Berger
Link zu: Profil von Wilfried Berger
Link zu: Kontakt mit Wilfried Berger
Link zu: Mitglied werden im BauFachForum
Begriffe zum Thema Bauschaden:      
Risse, Luftdichtheit, Baumängel, Baugutachter, Bausachverständiger, Schäden, Bau Sachverständiger, Gutachter.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
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Im Video seht Ihr den Trailer vom BauFachForum über das BauFachForum.
Wer ist Wilfried Berger und das BauFachForum?
Wilfried Berger, geb. am 16.02.1958 in Ravensburg ist leidenschaftlicher Holzliebhaber und Begründer des BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Seine Idee war es, Sachverständigenschäden zu ordnen und in Schadensarten einzuteilen. So können auf dem BauFachForum einzelne Fragen mit erschöpfenden Datenblättern bzw. Datenseiten abgerufen werden. So können sich Bauschaffende, Planer und Bauherren, zu Ihrem eigenen Schadensproblem sämtliche vergleichbare Schäden in ihre Schadenfindung mit einbeziehen.
Somit werden der Bauwelt ein Fundus von Fensteranschlüssen und Schadensanalysen bereit gestellt um gerade Bauschäden zu vermeiden.
2025 ist Wilfried Berger mehr als 45 Jahre im Bauschaden tätig.
Mehr über Wilfried Berger unter:
Link zu: Über mich Wilfried Berger
Link zu: Profil von Wilfried Berger
Link zu: Kontakt mit Wilfried Berger
Link zu: Mitglied werden im BauFachForum
Begriffe zum Thema Bauschaden:     
Risse, Luftdichtheit, Baumängel, Baugutachter, Bausachverständiger, Schäden, Bau Sachverständiger, Gutachter.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr den Trailer vom BauFachForum über das BauFachForum.

Anlass für dieses Gutachten

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht in diesem Gutachten deutlich analysiert.

Der Irrtum in diesem Gutachten:
Ein stetiger Streit ist immer die Grundlage bei der Bauphysik des Fenstereinbaus die Frage nach diffusionsoffen und diffusionsdicht. 
Und dieser Frage geht der Sachverständige Berger in Folge SVB in diesem Gutachten aus den Grundlagen der DIN 4108 Teil 3, der DIN 18531 bis 18535, der DIN EN ISO 12 572 sowie dem Leitfaden für den Fenstereinbau nach. Es soll geklärt werden, ob im Fenstereinbau die sd-Werte  0,5 m – 1500 m aus der DIN 4108 Teil 3 geeignet sind, Mängelanzeigen vorzunehmen.    
Begriffe zum Thema Diffusion am Bau:      
Biologie, Atmung, Diffusionsoffen, einfach erklärt, Dämmung, einfache Diffusion, Glasaustausch, Innendämmung.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr Schäden durch Ausblühungen und Zerstörung durch Salze.
Der Irrtum in diesem Gutachten:
Ein stetiger Streit ist immer die Grundlage bei der Bauphysik des Fenstereinbaus die Frage nach diffusionsoffen und diffusionsdicht.
Und dieser Frage geht der Sachverständige Berger in Folge SVB in diesem Gutachten aus den Grundlagen der DIN 4108 Teil 3, der DIN 18531 bis 18535, der DIN EN ISO 12 572 sowie dem Leitfaden für den Fenstereinbau nach. Es soll geklärt werden, ob im Fenstereinbau die sd-Werte  0,5 m – 1500 m aus der DIN 4108 Teil 3 geeignet sind, Mängelanzeigen vorzunehmen.   
Begriffe zum Thema Diffusion am Bau:     
Biologie, Atmung, Diffusionsoffen, einfach erklärt, Dämmung, einfache Diffusion, Glasaustausch, Innendämmung.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
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Im Video seht Ihr Schäden durch Ausblühungen und Zerstörung durch Salze.

Inhaltsverzeichnis

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht und der Inhalt dieses Gutachtens:

Das Inhaltsverzeichnis für dieses Gutachten:
Inhaltsverzeichnis:
Abt I:	Allgemeines:
Abt. II:	Ortstermin:
                             2.1 Ladungen
	2.2 Datum/Uhrzeit
	2.3 Beginn/Ende
	2.4 Erhalt/Unterlagen
	2.5 Aktenstudien
	2.6 Besonderheiten
	2.7 Anwesende Personen
Abt. III:	Zusammenfassung:
	3.1 Zusammenfassungen
	3.2 Ergebnisse
	3.2 Empfehlungen und Sanierungsvorschläge 	
Abt. IV:	Stellungnahme
des Sachverständigen:
4.1.1 Objektbeschreibungen
4.1.2 Auftrag
4.1.3 Erklärung des SVB
4.1.4 Abkürzungen
4.1.5 Telefonliste
4.1.6 Um was wird gestritten
4.1.7 Aktenstudium
4.1.8.0 Optik – Technik
4.1.8.1 ff Schadensanalyse
4.1.9 Normen und DIN
         Grundlagen
4.1.10 Klimadaten vom OT
4.1.11 Schlussbemerkung

4.2 Dokumentationen
		4.2.1 Einleitung
		4.2.2 Bilddokumentation
Abt. V:	Kostenermittlung: 
(Nicht enthalten).
	5.1 Tatsächliche
      Reparaturkosten
5.2 Berechnungsgrundlagen
Abt. VI:	Anlagen: 
(Siehe gesondertes Inhaltsverzeichnis).
	6.1 Inhaltsverzeichnisse
Abt. VII:	Analysenblätter auf gesonderter PDF:
	(Siehe gesondertes Inhaltsverzeichnis).
	7.1 Inhaltsverzeichnisse	
Abt. VIII:	Schlussbemerkungen
	8.1 Zusammenfassungen	
Abt. IX:	Urheberrecht:
Dieses Gutachten ist ein Urheberrecht des Sachverständigen Berger. Die Grundlagen dürfen nur für diese Schadensstelle angewendet werden.
	Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Sachverständigen.
	Auch dürfen nicht nur Teile des Gutachtens verwendet werden, sondern immer nur das Gutachten im Gesamten.
Eine Weiterreichung außerhalb des Einzelfalls bedarf es der Zustimmung vom SV Berger   	
			       Pfullendorf den 28.12.2024 
       Gezeichnet Wilfried Berger
Begriffe zum Thema Inhaltsverzeichnis:      
Ausdrucken, Schule, Design, Vordruck, Layout, Deckblatt, DIN A4, Powerpoint.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr, wenn schon das Thierrische Orakel hier als Model herhalten muss, das Video über den Hundeschnupfen und wie wir den heilen.
Das Inhaltsverzeichnis für dieses Gutachten:
Inhaltsverzeichnis:
Abt I:  Allgemeines:
Abt. II: Ortstermin:
2.1 Ladungen
2.2 Datum/Uhrzeit
2.3 Beginn/Ende
2.4 Erhalt/Unterlagen
2.5 Aktenstudien
2.6 Besonderheiten
2.7 Anwesende Personen
Abt. III: Zusammenfassung:
3.1 Zusammenfassungen
3.2 Ergebnisse
3.2 Empfehlungen und Sanierungsvorschläge        
Abt. IV: Stellungnahme des Sachverständigen:
4.1.1 Objektbeschreibungen
4.1.2 Auftrag
4.1.3 Erklärung des SVB
4.1.4 Abkürzungen
4.1.5 Telefonliste
4.1.6 Um was wird gestritten
4.1.7 Aktenstudium
4.1.8.0 Optik – Technik
4.1.8.1 ff Schadensanalyse
4.1.9 Normen und DIN
         Grundlagen
4.1.10 Klimadaten vom OT
4.1.11 Schlussbemerkung 
4.2 Dokumentationen
4.2.1 Einleitung
4.2.2 Bilddokumentation
Abt. V: Kostenermittlung: (Nicht enthalten).
5.1 Tatsächliche Reparaturkosten
5.2 Berechnungsgrundlagen
Abt. VI: Anlagen: (Siehe gesondertes Inhaltsverzeichnis).
6.1 Inhaltsverzeichnisse
Abt. VII: Analysenblätter auf gesonderter PDF: (Siehe gesondertes Inhaltsverzeichnis).
7.1 Inhaltsverzeichnisse
Abt. VIII: Schlussbemerkungen
8.1 Zusammenfassungen         
Abt. IX: Urheberrecht:
Dieses Gutachten ist ein Urheberrecht des Sachverständigen Berger. Die Grundlagen dürfen nur für diese Schadensstelle angewendet werden. Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Sachverständigen. Auch dürfen nicht nur Teile des Gutachtens verwendet werden, sondern immer nur das Gutachten im Gesamten. Eine Weiterreichung außerhalb des Einzelfalls bedarf es der Zustimmung vom SV Berger       
Pfullendorf den 28.12.2024
Gezeichnet Wilfried Berger
Begriffe zum Thema Inhaltsverzeichnis:     
Ausdrucken, Schule, Design, Vordruck, Layout, Deckblatt, DIN A4, Powerpoint.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr, wenn schon das Thierrische Orakel hier als Model herhalten muss, das Video über den Hundeschnupfen und wie wir den heilen.

Abteilung II: Der Ortstermin

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht und die Situation auf der Baustelle.

Der Ortstermin oder kurz OT:
In der Regel wird für jeden Schaden ein Ortstermin mit meist vorzunehmenden Bauteilöffnungen von Nöten.
Bei diesem Gutachten war ein OT nicht von Nöten, weil es sich hier um eine Aktenstudiums-Grundsatzfrage handelt, die alleine aus dem Aktenstudium und dem DIN-Studium geklärt werden kann. Also, eine reine Schreibtischarbeit darstellt.  
Abteilung II:	Ortstermin:
2.1    Ortstermin:	Zum Ortstermin wurde termingerecht geladen. Die Ladung erfolgte durch
2.2    Datum/Uhrzeit:	
2.3    Beginn/Ende:
2.4	    Erhalt/Unterlagen:
2.5	    Aktenstudium:  
2.6	    Besonderheiten:
2.7    Anwesende Personen: 	
Begriffe zum Thema      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr ein Video von einer größeren Bauteilöffnung.
Der Ortstermin oder kurz OT:
In der Regel wird für jeden Schaden ein Ortstermin mit meist vorzunehmenden Bauteilöffnungen von Nöten.
Bei diesem Gutachten war ein OT nicht von Nöten, weil es sich hier um eine Aktenstudiums-Grundsatzfrage handelt, die alleine aus dem Aktenstudium und dem DIN-Studium geklärt werden kann. Also, eine reine Schreibtischarbeit darstellt.  
Abteilung II:                         Ortstermin:
2.1    Ortstermin:                 Zum Ortstermin wurde termingerecht geladen. Die Ladung erfolgte durch
2.2    Datum/Uhrzeit:         
2.3    Beginn/Ende:
Erhalt/Unterlagen:
Aktenstudium: 
Besonderheiten:
2.7    Anwesende Personen:     
Begriffe zum Thema Bauteilöffnung:
Fugen, Holzbalkendecke, Mauerwerk, Dach, Bauschäden, Bausachverständiger, Gutachter, Sachverständiger.    
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr ein Video von einer größeren Bauteilöffnung.

Abteilung III:      Zusammenfassungen

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder das Ergebnis in Kürze wiedergegeben.

Die Zusammenfassung:
In der Zusammenfassung, soll der Bauherrschaft, den Anwälten und allem voran dem Gericht zum Nachschlagen eine Zusammenfassung vorgetragen werden, damit nicht immer, das ganze Gutachten von neuem durchforscht werden muss. Oftmals genügt es, das studierte mit einfachen Sätzen wieder in die Gedanken zu bringen. 
Begriffe zum Thema Zusammenfassung:
Beispiel, Symbol, Vorlage, Einlage, PowerPoint, Präsentation, Hauptteil, Aufbau, Text Businessplan.       
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht.
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Im Video seht Ihr beispielsweise zu diesem Thema, wie man euere Firmen im Wert berechnen kann. Der Betriebswert ist immer dann entscheidend, wenn er übergeben oder verkauft werden soll.
Die Zusammenfassung:
In der Zusammenfassung, soll der Bauherrschaft, den Anwälten und allem voran dem Gericht zum Nachschlagen eine Zusammenfassung vorgetragen werden, damit nicht immer, das ganze Gutachten von neuem durchforscht werden muss. Oftmals genügt es, das studierte mit einfachen Sätzen wieder in die Gedanken zu bringen.
Begriffe zum Thema Zusammenfassung:
Beispiel, Symbol, Vorlage, Einlage, PowerPoint, Präsentation, Hauptteil, Aufbau, Text Businessplan.       
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht.
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3.1 Zusammenfassungen:
Wenn wir jetzt diese Analyse der DIN und den technischen Rechtsauslegungen analysiert haben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die DIN 4108-3 mit den Grenzwerten zwischen Diffusionsoffen und Diffusionsdicht als verbindlich angesehen werden kann. Denn diese Norm, die ja in kürze gänzlich zurückgezogen wird, weil Sie mit der neuen Gesetzgebung und den Novellierungen der LBOs nicht mehr stimmig ist und falsch ausgelegt ist, wurde ja noch nie auf dem Rechtstand geprüft. Also noch nie im gesamten als technisches Werk auf seine Funktion der Rechtsauslegung geprüft wurde. Das geschieht erst jetzt in den harmonisierten Normen der Europäischen Prüfung. Erst dort werden Technik mit Baurecht geprüft.

Die bauaufsichtlich eingeführte Normenreihe DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden beinhaltet energetische Mindestanforderungen an den sommerlichen und den winterlichen Wärmeschutz von Gebäuden und einzelnen Bauteilen.
Aber, wie bereits erwähnt die 4108 mit dem Teil 6 bereits zurückgezogen wurde und von der DIN V 18599 abgelöst wurde.
Auch hier erkennen wir, dass die DIN 4108 im Rechtstreit zwischenzeitlich keinen Rechtsgegenstand mehr darstellen kann. Daher kann sie auch nicht die Grundlage darstellen, dass mit Ihr eine Mängelanzeige erstellt werden kann auf einer Basis, die rechtlich gar keinen Bestandteil mehr darstellt.

4.1.7.9.1 Auf was kommt es jetzt im Bauwesen an?
Jetzt greift im Bauwesen lediglich noch die Bestandskraft der gesetzlichen Vorgaben und nicht mehr die technischen Bestimmungen einer veralteten DIN der VOB, wenn diese Vertraglich überhaupt vereinbart wurde.
Somit greifen jetzt Grundlagen wie Zulassungen und aaP oder aaZ von staatlich zugelassenen Prüfinstituten, die sicherstellen, dass das Produkt geprüft wurden und auch dementsprechend ein Prüfzeugnis für die Funktion erreicht und bestanden haben. Und diese liegen von den Produkten von BOSIG alle bestanden vor.
Daher wurden die Winflex Optima Bänder bzw. Membranen einmal mit dem Thema Innen und außen geprüft und zum anderen im System auf die Funktion der Wanderung des Wassermoleküls auf Prüfständen teuer und aufwendig geprüft.

Die BOSIG Fensteranschlussbänder Winflex Optima ES innen und Winflex Optima ES außen sind aus den Prüfzeugnissen und Prüfberichten geeignet zur inneren bzw. äußeren Abdichtung der Anschlussfugen zwischen Fensterrahmen und Baukörper.
Aus den Prüfzeugnissen kann deutlich erkannt werden, dass sie bezüglich Ihren bauphysikalischen Eigenschaften der Wasserdampfdiffusion dem Stand der Technik entsprechen.
Somit kann auch nicht wie vor bereits deutlich vorgetragen auf die Grundlagen der aaRdT verwiesen werden und diesen Stand aus der DIN 4108-3 herausgelesen, die Produkte als nicht geeignet angesehen werden.
Wenn auf die DIN 4108-3 verwiesen wird, muss auch erkannt werden, dass es sich dann aus der Rechtslage heraus vermutlich um den  Stand der Technik bezüglich Abdichtung der Fensteranschlussfuge handelt.
Somit anerkannter Maßen im aktuellen Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. deutlich die Prüfgrundlagen der Zulassungen formuliert sind.

3.1 Ergebnisse:
Zitat aus dem Leitfaden:
Dort steht als Anforderung, was das Diffusionsverhalten solcher Abdichtungsbänder betrifft:
Das System Fenster-Fuge-Wand ist als Gesamtsystem zu betrachten und bezüglich der Wasserdampf-Diffusion innen dichter als außen auszuführen.
Dabei lässt der Leitfaden offenstehen, wie offen das außen konkret sein muss und wie dicht das innen konkret sein muss. Das kann im Leitfaden für den Fenstereinbau auch nicht konkretisiert werden, weil hierfür letztendlich die Grenzwerte der Prüfinstitute in den realen Messprogrammen stehen. Siehe dazu der Abschnitt mit den Semipermeablen Membranen.

Gleichfalls gibt das ift-Rosenheim als Prüfstelle für die Zulassungen gerade ebenfalls für die Frage nach der Dichtheit keine Auskunft. Hier wird gleichfalls nur darauf verwiesen, dass die Anschlussfuge innen dichter sein muss wie außen. Dabei gilt dann nicht der Grundsatz der Grenzwerte von ≤ 0,5 m und ≥ 1500 m. Weil die Prüflabore klar und deutlich wissen, dass Ihre Berechnungsprogramme naturwissenschaftlich mit diesen Werten gar keine Möglichkeit haben eine normative Prüfung vorzunehmen. 

Das ift-Rosenheim gibt hier lediglich vor, dass wenn diese Abdichtung der Fensteranschlussfuge innen dichter als außen ausgeführt ist, eine funktionieren das Wasserdampf-Diffusionsverhalten der Fuge sichergestellt ist.
Somit ist aus den im Anhang zu erkennenden Zulassungen sichergestellt, dass die BOSIG-Fenstereinbaumembranen Winflex Optima ES innen und Winflex Optima ES außen im einbaufertigen Zustand nachweislich innen dichter als außen sind. Somit entsprechen die Bänder den Anforderungen an die Wasserdampf-Diffusionsfähigkeit nach Stand und Regelwerk der Technik.
Egal ob hierbei die VOB-DIN 4108-3 herangezogen wird oder auf den Leitfaden für den Fenstereinbau verwiesen wird.

Abteilung IV: Stellungnahme des SVB

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht und der Inhalt aus der Abteilung IV.

Objektbeschreibung:
Aus der Objektbeschreibung erfährt Ihr alles über dieses Gutachten. Hier wird jetzt direkt auf das Gutachten eingegangen und auch über die Besonderheiten des Auftrags eine klare Transparenz geschaffen. 
Aus dem Inhalt der Abteilung IV: 
4.1.1 Objektbeschreibungen
4.1.2 Auftrag
4.1.3 Erklärung des Sachverständigen Berger oder kurz SVB
4.1.3.1 Der Sachverständige Berger – SVB
4.1.3.2 Aktuelles vom Produktetest BOSIG
4.1.6       Um was wird gestritten
4.1.6.1    DIN-Studium
4.1.6.1.2 Vertragsgestaltung
4.1.6.1.1 Europäische Normen
4.1.6.1.2 Vertragsgestaltung
4.1.6.1.3 Die Risiken für den BGB den VOB Vertrag zu vereinbaren
4.1.6.1.4 Und das ist dabei die wichtigste Grundlage des Ganzen
4.1.6.1.5 Der Begriff allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder kurz abP
4.1.6.1.6 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder kurz abZ
4.1.6.1.7 DIN 4108 für das Bauwesen
4.1.6.1.8 Die Vornorm DIN V 18599
4.1.6.1.9 Auch hier darf die Entstehung nicht falsch gedeutet werden
4.1.6.1.10 Wärmepumpen-Schäden
4.1.6.1.11 Für was sind Normen dann
4.1.6.1.12 Die Taupunktberechnungsverfahren
4.1.6.1.13 Zusammenfassung
4.1.6.2 Europäische Normen
            Europäische Normen werden von einem der drei europäischen
            Normungsgremien verabschiedet
4.1.6.2.1 Die Entstehung von Europäischen Normen
4.1.6.2.2 Harmonisierte Normen
4.1.6.2.3 Wichtigste Vorteile der Anwendung von Normen
4.1.6.2.4 Nicht zu vergleichen mit einem Taupunkt
4.1.6.2.5 Auch EU-Normen müssen abgegrenzt werden
4.1.6.2.6 Besserer Zugang zu den Märkten
4.1.6.2.7 Das EU-Recht
4.1.6.3    Landesbauordnung oder kurz LBO
4.1.6.3.1 Was sind Rechtsvorschriften
4.1.6.3.2 Kein DIN Bezug, sondern Artikel in der LBO
4.1.6.3.3 Baulicher Brandschutz nach DIN
4.1.6.3.4 Was macht der Statik-Prüfingenieur für Bautechnik
4.1.6.3.5 Jetzt kommt ein weiterer Irrtum der Bauschaffenden hinzu
4.1.6.3.6 Gesetzesänderung für schnelleres und einfacheres Bauen BW
4.1.6.3.7 Gesetzesentwurf
4.1.6.3.8 Bemerkung vom SVB
Begriffe zum Thema Sachverständiger:
Stempel, Diplom, Zertifikat, Brandschutz, Vorlage, Rundstempel, Rechnung, Bewerbung, Urkunde.      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
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Im Video seht Ihr die Problemstellung von Reklamationen von Holz und er Textur von Holz.
Objektbeschreibung:
Aus der Objektbeschreibung erfährt Ihr alles über dieses Gutachten. Hier wird jetzt direkt auf das Gutachten eingegangen und auch über die Besonderheiten des Auftrags eine klare Transparenz geschaffen.
Aus dem Inhalt der Abteilung IV:
4.1.1 Objektbeschreibungen
4.1.2 Auftrag
4.1.3 Erklärung des Sachverständigen Berger oder kurz SVB
4.1.3.1 Der Sachverständige Berger – SVB
4.1.3.2 Aktuelles vom Produktetest BOSIG
4.1.6       Um was wird gestritten
4.1.6.1    DIN-Studium
4.1.6.1.2 Vertragsgestaltung
4.1.6.1.1 Europäische Normen
4.1.6.1.2 Vertragsgestaltung
4.1.6.1.3 Die Risiken für den BGB den VOB Vertrag zu vereinbaren
4.1.6.1.4 Und das ist dabei die wichtigste Grundlage des Ganzen
4.1.6.1.5 Der Begriff allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder kurz abP
4.1.6.1.6 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder kurz abZ
4.1.6.1.7 DIN 4108 für das Bauwesen
4.1.6.1.8 Die Vornorm DIN V 18599
4.1.6.1.9 Auch hier darf die Entstehung nicht falsch gedeutet werden
4.1.6.1.10 Wärmepumpen-Schäden
4.1.6.1.11 Für was sind Normen dann
4.1.6.1.12 Die Taupunktberechnungsverfahren
4.1.6.1.13 Zusammenfassung
4.1.6.2 Europäische Normen Europäische Normen werden von einem der drei europäischen
           Normungsgremien verabschiedet
4.1.6.2.1 Die Entstehung von Europäischen Normen
4.1.6.2.2 Harmonisierte Normen
4.1.6.2.3 Wichtigste Vorteile der Anwendung von Normen
4.1.6.2.4 Nicht zu vergleichen mit einem Taupunkt
4.1.6.2.5 Auch EU-Normen müssen abgegrenzt werden
4.1.6.2.6 Besserer Zugang zu den Märkten
4.1.6.2.7 Das EU-Recht
4.1.6.3 Landesbauordnung oder kurz LBO
4.1.6.3.1 Was sind Rechtsvorschriften
4.1.6.3.2 Kein DIN Bezug, sondern Artikel in der LBO
4.1.6.3.3 Baulicher Brandschutz nach DIN
4.1.6.3.4 Was macht der Statik-Prüfingenieur für Bautechnik
4.1.6.3.5 Jetzt kommt ein weiterer Irrtum der Bauschaffenden hinzu
4.1.6.3.6 Gesetzesänderung für schnelleres und einfacheres Bauen BW
4.1.6.3.7 Gesetzesentwurf
4.1.6.3.8 Bemerkung vom SVB
Begriffe zum Thema Sachverständiger:
Stempel, Diplom, Zertifikat, Brandschutz, Vorlage, Rundstempel, Rechnung, Bewerbung, Urkunde.     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
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Im Video seht Ihr die Problemstellung von Reklamationen von Holz und er Textur von Holz.

Abteilung IV:     Stellungnahme des Sachverständigen: 
4.1.1 Objektbeschreibungen:
Im Gutachten geht es nicht um eine Streitfrage zwischen ein oder mehreren Parteien. Sondern um die Grundsatzfrage, was aus den Zulassungen von Firma BOSIG mit dem Produkt Winflex Optima ES innen und Winflex Optima ES außen in den Zulassungen und den Produktblättern als dampfoffen und dampfdicht bezeichnet wird.
Einmal aus technischer Sicht abgeleitet aus der naturphysikalisch wie auch hier in der Umsetzung bauphysikalischen Sicht die DIN und Norm in Bedeutung bringt bzw. aus der Norm heraus als Kommentar in der realen Bedeutung steht.
Hier kommen stetige Verwechslungen in Form von Mängelanzeigen an die Handwerker, dass die Wasserdampf-Diffusion aus der DIN 4108 Teil 3 mit dem Fenstereinbau in Verbindung gebracht wird.

Im Fenstereinbau ist nicht die DIN 4108-3 wegweisend und anzuwenden, sondern der Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V..
Dort regelt der zweitletzte Abschnitt im Kapitel 6.4.4 Fugendichtungsfolien auf S. 195 für den Fenstereinbau die Regelung Diffusionsoffen und Diffusionsdicht.
Das wurde expliziert, weil dies von den Planern stetig verwechselt wird ein eigenständiger DIN-Ausschuss eingerichtet, der über die RAL-Gütegemeinschaft gerade diese Fragen speziell für den Fenstereinbau regelt.
Wenn jeder nur den Fenstereinbau über die DIN 4108-3 kritisieren würde und damit Geld  ei den Handwerkern einbehalten würde, wäre ja gerade diese Fachregel technisch nicht von Nöten. Allerdings wurde dieser Fachausschuss eigens für diese Fragenstellung eingerichtet. Und somit die reale Planer auf der Baustelle sich auch an diesen Leitfaden zu halten haben.

Fenstereinbaubänder nach DIN EN ISO 12 572:
Denn für die Prüfnorm der Fenstereinbaubänder ist ja expliziert diese Europäische Norm zuständige, die regelt, was im Labor technisch als Diffusionsoffen und Diffusionsdicht angesehen werden muss bzw. werden kann, damit Zulassungen für die Fenstereinbaubänder mit den Berechnungsprogrammen der Prüflabore überhaupt möglich werden.
Es kann ja nicht aus einer DIN heraus eine Unter- und Obergrenze festgelegt werden, die dann über die Prüflabore gar nicht angewendet werden kann. Denn die Prüflabre können ja nur das berechnen, was die Natur zulässt und nicht, was der Wunschgedanke der DIN 4108-3  sein soll. Dazu mehr in der Folge. 

Das Gutachten wird diesen stetigen Irrtum der Planung und den zweifelnden Auftraggeber, die mit dieser Grundlage eine Mängelanzeige vornehmen und dem Fensterbauer dabei Geld einbehalten, aufdecken. Denn eine unberechtigte Mängelanzeige verbirgt auch das Risiko später für sämtliche Kosten der Gegenseite aufzukommen, die nicht unerheblich sind. 

4.1.2 Auftrag

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder was wurde beim SVB in Auftrag gegeben?

4.1.2 Auftrag:
Aus diesem Grunde aus Pos. 4.1.1 hat Firma Bosig beim SVB vom BauFachForum Wilfried Berger dieses Gutachten erstellen lassen, damit die Kunden von Firma BOSIG im Streitfall eine Möglichkeit haben über Gericht auch zu agieren.
Daher wird auch vom AG des Gutachtens darauf bestanden, dass sämtliche dienliche Produktetests vom BauFachForum dazu als Verlinkung genutzt werden sollen. Auch alle erarbeiteten Fachseminare, teilweise über Produkte der Firma BOSIG sollen hier mit eingegliedert werden. Denn auch diese sind für die Funktion der Bänder für jedermann kostenfrei zur Verfügung gestellt worden. Dazu mehr unter Pos. 4.1.3.

Daher wird von Firma BOSIG im BauFachForum im Produkte-Test der Firma BOSIG dieses Gutachten veröffentlicht, damit jeder die Abgrenzungen eines Sachverständigen mit dem Spezialthema Fenstereinbau und Fensterbändern erkennen kann und wie eine solche Mängelanzeigen in Verbindung mit Verlust des Werklohns beim Handwerker entgegengewirkt werden kann. Bzw. welche Schadensersatzgrundlagen dieser Irrtum der Planer für die Bauherren sein kann.  

Betroffene BOSIG-Produkte

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder welche Produkte von BOSIG fallen unter diese Gutachten-Frage?

Fenstereinbau ist Planungssache:
So muss das Ganze auch mit den Fenstereinbau-Produkten von Firma BOSIG gesehen werden. Ein genereller Fehler macht die Fachwelt immer darin, dass die Fenstereinbauprodukte als Folien bezeichnet. Wir haben es hier nicht mit Folien zu tun, sondern mit Hochleistungsprodukten, die als Membranen fungieren. Das ist ein ganz entscheidender Irrtum der hier immer in den Raum gestellt wird. Membranen sind Produkte, die uns auf der Baustelle helfen aus der Planung heraus die Feuchtewanderung von innen nach außen so zu kontrollieren, dass das durchgeleitete Wasser in der Bausubstanz selber keine Schäden produzieren kann. Das nennen wir in der Bauphysik Konvektion-Schäden. Um diese Schäden zu vermeiden, werden diese unterschiedlichen Membranen eingebaut, die die Wanderung des Wassermoleküls von Innen nach außen so steuert, dass keine Feuchtigkeit in der Bausubstanz Schäden produzieren kann. 
Generell ist dies die Aufgabe von allen BOSIG-Produkten. Denn das ist letztendlich das, was unter anderem mit der natürlichen Physik auch alle unsere Normgeber und allem voran die VOB mit ihren DIN Grundlagen von der Bauphysik verlangen.
Hier im Bild erkennen wir das Produkt Fasatan für die äußere Abdichtung mit der Grundlage, Schlagregen von der Fuge und dem Bauwerk fernzuhalten und gleichzeitig mit einem geringen sd-Wert das Feuchtegefälle nach außen zu halten.
Daher zählen Fenstereinbaumembranen auch zu Bauwerksabdichtungen im weitesten Sinne.  
Begriffe zum Thema Konvektionsfeuchte Bauphysik:  
Durchströmende Luft, Wasser im Luftstrom, Wassermolekül, Versottung von Feuchte, durchwandernde Feuchte, Schaden durch Konvektion, Bauphysik.      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht?
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Im Video seht Ihr wichtige Infos über Bauwerksabdichtungen der Firma BOSIG um zu verstehen, was Bauwerksabdichtungen leisten müssen.
Fenstereinbau ist Planungssache:
So muss das Ganze auch mit den Fenstereinbau-Produkten von Firma BOSIG gesehen werden. Ein genereller Fehler macht die Fachwelt immer darin, dass die Fenstereinbauprodukte als Folien bezeichnet. Wir haben es hier nicht mit Folien zu tun, sondern mit Hochleistungsprodukten, die als Membranen fungieren. Das ist ein ganz entscheidender Irrtum der hier immer in den Raum gestellt wird. Membranen sind Produkte, die uns auf der Baustelle helfen aus der Planung heraus die Feuchtewanderung von innen nach außen so zu kontrollieren, dass das durchgeleitete Wasser in der Bausubstanz selber keine Schäden produzieren kann. Das nennen wir in der Bauphysik Konvektion-Schäden. Um diese Schäden zu vermeiden, werden diese unterschiedlichen Membranen eingebaut, die die Wanderung des Wassermoleküls von Innen nach außen so steuert, dass keine Feuchtigkeit in der Bausubstanz Schäden produzieren kann.
Generell ist dies die Aufgabe von allen BOSIG-Produkten. Denn das ist letztendlich das, was unter anderem mit der natürlichen Physik auch alle unsere Normgeber und allem voran die VOB mit ihren DIN Grundlagen von der Bauphysik verlangen.
Hier im Bild erkennen wir das Produkt Fasatan für die äußere Abdichtung mit der Grundlage, Schlagregen von der Fuge und dem Bauwerk fernzuhalten und gleichzeitig mit einem geringen sd-Wert das Feuchtegefälle nach außen zu halten.
Daher zählen Fenstereinbaumembranen auch zu Bauwerksabdichtungen im weitesten Sinne.  
Begriffe zum Thema Konvektionsfeuchte Bauphysik: 
Durchströmende Luft, Wasser im Luftstrom, Wassermolekül, Versottung von Feuchte, durchwandernde Feuchte, Schaden durch Konvektion, Bauphysik.      
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Was ist Konvektion als Begriff der Bauphysik?
Der Bauschaffende muss aus seiner Grundlage dessen, dass er den Erfolg der Sache gegenüber dem Bauherren schuldet verpflichtet ist, eine Bauhülle zu bauen in der keine Feuchtigkeit in der Bausubstanz Versotten kann. Also von der Feuchtwarmen Luft im Inneren der Bausubstanz über einen Luftaustausch nach außen zur kälteren Atmosphäre automatisch auch Wassermoleküle mitgeführt werden. Also nach dem Motto: Viel Luftzug, viel Feuchte!!!
Dazu sollte der Bericht über die Aerodynamik im Bauwesen betrachtet werden. Denn der Druck und der Sog, produzieren gerade noch extremere Wassermengen. 

Link zu: Aerodynamik im Bauwesen

Somit können in eine Bausubstanz wesentlich höhere Wassermengen in eine Bausubstanz eingetragen werden, wie mit Diffusion wieder rücktrocknen kann. Auch kann durch Diffusion kaum soviel Wasser in die Bausubstanz eingebracht werden wie mit einem Luftstrom durch Konvektion.
In beiden Fällen ist jetzt der Taupunkt, die entscheidende Lage in der Bausubstanz, bei der aus dem Luftstrom wie auch aus der Diffusion das Wasser in der Aggregatszustandsveränderung zu reinem, flüssigem Wasser wird.
Im Fenstereinbau nennen wir diesen Punkt die 12°C Isotherme der Oberflächenstruktur der Bausubstanz. In beiden Fällen wird dabei der Punkt erreicht, wo das Wasser in Form von Dampf so abkühlt, dass es zu flüssigem Wasser wird. Meist ist dieser Punkt nach außen zur kälteren natürlichen Atmosphäre zugeschrieben. Damit wird diese Baukonstruktion automatisch durchfeuchtet. Das führt im Winter bis zur Eisbildung der Bauteile. 

Ein Beispiel zum Verständnis:
Wenn wir beispielsweise auf der Innenseite in einer Wand einen Riss von ca. 1 mm breite und 1 m Länge haben, rechnerisch ca. 0,7 – 0,8 Liter Wasser/Tag in unser Bauteil Wand einwandert. Dieses Wasser muss jetzt über eine Rücktrocknung aus dem Bauteil Wand wieder rücktrocknen. Aber nicht nach innen. Sondern kontrolliert nach außen. Ansonsten kommt es zu Schäden innerhalb der Wand. 

Was muss das Fenstereinbauprodukt Fasatan jetzt sicherstellen?
Mit den Fenstereinbau-Membranen muss sichergestellt werden, dass das Fenster an der Bauabschlussfuge gerade nicht mit dieser hohen Luftfeuchte durchwandert werden kann. Somit muss das Fenstereinbauprodukt, die Best mögliche Luftdichtheit sicherstellen. Danach, aus der Membranen-Funktion mit der Innenmembrane rechnerisch so abgestimmt werden muss, dass die Diffusions-Rücktrocknung nach außen geregelt ist. Und hier ist real auf unserer Baustelle nicht von einer Begriffserklärung aus der DIN 4108-3 die Rede, dass diffusionsoffen ≤ 0,5 m und diffusionsdicht ≥ 1500 m bedeutet. Das ist ein Irrtum von vielen Studierten Architekten und Bachelor die im Studium nur theoretisches Bauen mit Fachbegriffen gelernt haben.

Das Innenband zum Fasatan ist Fasatyl

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder jetzt kommt die Systemplanung hinzu!!!

Das Gegenband zum Außenband:
Wie vor bereits erkannt, hängt die Bauphysik somit nicht von einem Nieder- oder Höchstwert aus der DIN 4108-3 ab. Sondern aus den natürlichen Begebenheiten der Naturphysik der entsprechenden Atmosphäre. Das nennen wir in der Bauphysik, das Feuchtegefälle. Das heißt, dass wenn wir wie später noch vorgetragen, das Wassermolekül nach außen bewegen und transportieren wollen, wir auch rechnerisch die Membranen innen wie außen so abstimmen müssen, dass das Wassermolekül in der Wand auch nur nach außen abwandern kann! Also muss jetzt die Innenmembrane wie hier mit dem Fasatyl einen höheren sd-Wert aufweisen, wie das Fasatan außen. Der Wert liegt etwa bei 2/3 zu 1/3 von innen nach außen. Jetzt reden wir vom Einstellen der Bänder. Also das Innenband eventuell einen sd-Wert von 80 m halten muss und das außenband dann höchstens ca. 26-30 m halten darf. Erst mit dieser Grundlage kann eine Feuchtewanderung durch die Membranen von innen nach außen stadtfinden. 
Es wäre ein Unsinn hier zu meinen, dass der sd-Wert innen bei 1.500 m gehalten werden muss, weil dies in der DIN 4108-3 so bezeichnet ist. Das Ganze würde nur Schäden produzieren. 
Hier erkennen wir jetzt das Gegenband zum Fasatan, das Fasatyl von Firma BOSIG aus dem Produktetest vom BauFachForum. 
Begriffe zum Thema Fasatyl:      
BOSIG GmbH, Fasatan Optima, Fasatyl Optima, Phonotherm, Membrana, Etansare, Fasatyl Fix.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht

Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr den Einbau von Fasatan und Fasatyl auf einer realen Altbausanierung auf der Baustelle.
Das Gegenband zum Außenband:
Wie vor bereits erkannt, hängt die Bauphysik somit nicht von einem Nieder- oder Höchstwert aus der DIN 4108-3 ab. Sondern aus den natürlichen Begebenheiten der Naturphysik der entsprechenden Atmosphäre. Das nennen wir in der Bauphysik, das Feuchtegefälle. Das heißt, dass wenn wir wie später noch vorgetragen, das Wassermolekül nach außen bewegen und transportieren wollen, wir auch rechnerisch die Membranen innen wie außen so abstimmen müssen, dass das Wassermolekül in der Wand auch nur nach außen abwandern kann! Also muss jetzt die Innenmembrane wie hier mit dem Fasatyl einen höheren sd-Wert aufweisen, wie das Fasatan außen. Der Wert liegt etwa bei 2/3 zu 1/3 von innen nach außen. Jetzt reden wir vom Einstellen der Bänder. Also das Innenband eventuell einen sd-Wert von 80 m halten muss und das außenband dann höchstens ca. 26-30 m halten darf. Erst mit dieser Grundlage kann eine Feuchtewanderung durch die Membranen von innen nach außen stadtfinden.
Es wäre ein Unsinn hier zu meinen, dass der sd-Wert innen bei 1.500 m gehalten werden muss, weil dies in der DIN 4108-3 so bezeichnet ist. Das Ganze würde nur Schäden produzieren.
Hier erkennen wir jetzt das Gegenband zum Fasatan, das Fasatyl von Firma BOSIG aus dem Produktetest vom BauFachForum.
Begriffe zum Thema Fasatyl:     
BOSIG GmbH, Fasatan Optima, Fasatyl Optima, Phonotherm, Membrana, Etansare, Fasatyl Fix.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht.
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Im Video seht Ihr den Einbau von Fasatan und Fasatyl auf einer realen Altbausanierung auf der Baustelle.

Was bedeutet einstellen der Bänder:
Jetzt sind wir bei der Grundlage des Einbausystems angekommen. Stellt euch einfach einen Mercedes-Maybach der S-Klasse vor. Dort ist klar beschrieben, dass alle Produkte an diesem Auto von Zulassungsstellen so ausgelegt sind, dass er als Gesamtprodukt Auto für den Straßenverkehr zugelassen ist. Jetzt kann der Autokäufer oder Händler auch nicht sagen oder verlangen, dass er diesen Maybach möchte, aber mit Reifen eines Fiat Pandas!!!

Das ist der gleiche Vergleich mit den Membranen von einem Fenstersystem. Es können hier nicht Produkte nach Sonderangeboten verschiedener Hersteller gekauft werden. Denn die einzelnen Membranen sind nach dem Hersteller-System so abgestimmt, dass die Produkte die Zulassungen nur halten können, wenn die Membranen außen und innen auf ein System abgestimmt sind. Das nennt man in der Herstellung das Einstellen des sd-Wertes der einzelnen Membranen auf eine Kombination der Membranen-Varianten. Daher kann hier nicht aus dem Einstellen des Feuchtegefälles unterschiedliche Membran-Stärken im sd-Wert verwendet werden. Auch nicht in Bezug auf die Baumaterialien der Wand. Wer auf einer Baustelle solche Späße macht, muss im Schadensfall auch damit rechnen, dass die einzelnen Zulassungen nicht mehr greifen und der Planer und Handwerker zusammen mit dem Bauleiter die Schadensfolgen aus dem Erfolg der Gesamtsache tragen müssen. Das ist nichts anderes als unser Beispiel mit den Reifen vom Maybach der S-Klasse mit den Fiat Panda-Reifen.   

Links zu den BOSIG-Zulassungen Fasatan und Fasatyl:
Link zu: Technisches Merkblatt Fasatan® / Fasatyl® Optima es
Link zu:  Leistungserklärung Fasatan eco Optima – EPDM Bauwerksabdichtungsfolie (0,6 mm dick)
Link zu:  Leistungserklärung Fasatan 0,8 Optima – EPDM Bauwerksabdichtungsfolie (0,8 mm dick)
Link zu: Leistungserklärung Fasatan 1,0 Optima – EPDM Bauwerksabdichtungsfolie (1,0 mm dick)
Link zu: Leistungserklärung Fasatan strong Optima – EPDM Bauwerksabdichtungsfolie (1,2 mm dick)
Link zu: Leistungserklärung Fasatyl eco Optima – EPDM Bauwerksabdichtungsfolie (0,6 mm dick)
Link zu: Leistungserklärung Fasatyl 0,8 Optima – EPDM Bauwerksabdichtungsfolie (0,8 mm dick)
Link zu: Leistungserklärung Fasatyl 1,0 Optima – EPDM Bauwerksabdichtungsfolie (1,0 mm dick)
Link zu: Leistungserklärung Fasatyl strong Optima – EPDM Bauwerksabdichtungsfolie (1,2 mm dick)
Link zu: Flyer – Fasatan® / Fasatyl® Optima es
Link zu: Broschüre – Fasatan® / Fasatyl®

Die Winflex Generation von Fenstereinbaumembranen

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder können wir unterschiedliche Generationen von BOSIG Membranen kombinieren?

Das Winflex innen Band:
Die gesamte Weltwirtschaft ist davon geprägt, dass das Preis Leistungsverhältnis immer zum wirtschaftlichen Handel erreicht wird. Wer beispielsweise glaubt, dass in einem Fruchtjoghurt Frucht beinhaltet ist der glaubt auch, dass der Zitronenfalter Zitronen faltet. 
Im Bauwesen, können wir so nicht mogeln. Hier sind wir ganz strengen Zulassungsgrundlagen ausgesetzt. Hier müssen wir jetzt aber wieder unterscheiden von dem, was wir von der DIN aus der VOB-C als beispielsweise Bauherren-Wissen kennen. Schlagregen beispielsweise bedeutet nicht, dass ein Band ein Wochenende lang  Regen aushalten muss! Dazu in der Folge mehr über Prüfnormen. 
Bänder und Generationen:
Daher gibt es in der Produktpalette von BOSIG unterschiedliche Generationen von Membranen.
Die Produkt-Generation Fasatan und Fasatyl sind Produkte aus EPDM-Material. Also veredeltem Bitumen mit Kunststoff. Hier sind wir in der Klasse von Bauwerksabdichtungen auch für den Erdberührten Bereich. Das heißt, dass wir hier wesentlich höhere Anforderungen zur Leistung der Membrane haben. Also im Fensterbereich diese Produkte auch einem Dauerregen ausgesetzt werden können. 
Das bezieht sich aber auch auf die Zeit des Fenstereinbaus bis zum Verbau beispielsweise einer WDV-Fassade um die Bänder aus dem Wetter zu nehmen.
Also verständlicherweise dieses Band Wirtschaftlich auch in einer höheren Preisklasse angesiedelt ist. 
Link zu: 2017 Bauwerksabdichtungs-Reform 18195 zu 18531 - 18535
Die Winflex-Generation:
Jetzt brauchen wir allerdings nicht überall im Fenstereinbau die Qualität einer EPDM-Membrane, wenn beispielsweise die Fassade eine hinterlüftete Vorsatzschale bekommt die mit Aerodynamik rücktrocknen kann. Somit die Bänder aus dem direkten Wetter genommen werden. Somit ist die Winflex-Generation eine preisgünstiger Gegenspieler zu den EPDM-Membranen. 
Aber, immer mit Bedacht, was wir von den Membranen für Leistungsansprüche fordern und verlangen?
Denn wie nach noch vorgetragen haben wir es hier mit unterschiedlichen Normen zu tun. Einmal mit den DIN-Grundlagen der VOB-C als Ausführungs-DIN Grundlagen und dann mit Prüfnormen der Produktleistungen.  
Allerdings, sind diese Bänder so abgestimmt, dass die unterschiedlichen Generationen kombiniert werden können. Dazu sind die BOSIG Produkte mit Zulassungen gesichert. Daher warnt der Sachverständige Berger oder kurz SVB noch einmal eindringlichst davor, die Produkte verschiedener Hersteller zu kombinieren. Damit hat dann das Gesamtsystem Fensteranschlussfuge auch keine Zulassung mehr. Also der Handwerker dann auch keine Garantie der Funktion mehr hat. 
Begriffe zum Thema Winflex:      
Winflex innen, 150 mm, Winflex Optima, Winflex Trisave, Winflex Vario, Winflex TSF, Winflex Kleber.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr die Grundlagen von Bauwerksabdichtungen und wie die Zulassung von BOSIG dazu abgestimmt ist.
Das Winflex innen Band:
Die gesamte Weltwirtschaft ist davon geprägt, dass das Preis Leistungsverhältnis immer zum wirtschaftlichen Handel erreicht wird. Wer beispielsweise glaubt, dass in einem Fruchtjoghurt Frucht beinhaltet ist der glaubt auch, dass der Zitronenfalter Zitronen faltet.
Im Bauwesen, können wir so nicht mogeln. Hier sind wir ganz strengen Zulassungsgrundlagen ausgesetzt. Hier müssen wir jetzt aber wieder unterscheiden von dem, was wir von der DIN aus der VOB-C als beispielsweise Bauherren-Wissen kennen. Schlagregen beispielsweise bedeutet nicht, dass ein Band ein Wochenende lang  Regen aushalten muss! Dazu in der Folge mehr über Prüfnormen.
Bänder und Generationen:
Daher gibt es in der Produktpalette von BOSIG unterschiedliche Generationen von Membranen.
Die Produkt-Generation Fasatan und Fasatyl sind Produkte aus EPDM-Material. Also veredeltem Bitumen mit Kunststoff. Hier sind wir in der Klasse von Bauwerksabdichtungen auch für den Erdberührten Bereich. Das heißt, dass wir hier wesentlich höhere Anforderungen zur Leistung der Membrane haben. Also im Fensterbereich diese Produkte auch einem Dauerregen ausgesetzt werden können.
Das bezieht sich aber auch auf die Zeit des Fenstereinbaus bis zum Verbau beispielsweise einer WDV-Fassade um die Bänder aus dem Wetter zu nehmen.
Also verständlicherweise dieses Band Wirtschaftlich auch in einer höheren Preisklasse angesiedelt ist.
Link zu: 2017 Bauwerksabdichtungs-Reform 18195 zu 18531 – 18535
Die Winflex-Generation:
Jetzt brauchen wir allerdings nicht überall im Fenstereinbau die Qualität einer EPDM-Membrane, wenn beispielsweise die Fassade eine hinterlüftete Vorsatzschale bekommt die mit Aerodynamik rücktrocknen kann. Somit die Bänder aus dem direkten Wetter genommen werden. Somit ist die Winflex-Generation eine preisgünstiger Gegenspieler zu den EPDM-Membranen.
Aber, immer mit Bedacht, was wir von den Membranen für Leistungsansprüche fordern und verlangen?
Denn wie nach noch vorgetragen haben wir es hier mit unterschiedlichen Normen zu tun. Einmal mit den DIN-Grundlagen der VOB-C als Ausführungs-DIN Grundlagen und dann mit Prüfnormen der Produktleistungen.  
Allerdings, sind diese Bänder so abgestimmt, dass die unterschiedlichen Generationen kombiniert werden können. Dazu sind die BOSIG Produkte mit Zulassungen gesichert. Daher warnt der Sachverständige Berger oder kurz SVB noch einmal eindringlichst davor, die Produkte verschiedener Hersteller zu kombinieren. Damit hat dann das Gesamtsystem Fensteranschlussfuge auch keine Zulassung mehr. Also der Handwerker dann auch keine Garantie der Funktion mehr hat.
Begriffe zum Thema Winflex:     
Winflex innen, 150 mm, Winflex Optima, Winflex Trisave, Winflex Vario, Winflex TSF, Winflex Kleber.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
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Auch in der DIN immer wieder fatale Irrtümer:
Wir müssen in einer DIN aus der VOB-C immer damit unterscheiden, was damit für Leistungen gemeint sind.
Denn wir unterscheiden zwischen Leistungsgebot der Ausführung und dem Leistungsgebot der Produkte in den Zulassungen.
Nehmen wir als Beispiel die Schlagregendichtheit im Bauwesen des Fensterbaus.

Was bedeutet Schlagregendichtheit?
Schlagregendichtheit ist heute nicht mehr eine Nationale DIN-Grundlage. Sie ist zu einer Europa-DIN eingegliedert worden. Dazu ist jetzt die Schlagregensicherheit  unter der DIN EN 12208 geführt und eingegliedert.
Jetzt sind wir schon im Bauirrtum der meisten Bauschaffenden angelangt. Denn hier befinden wir uns in einer Klassifizierungs-DIN!!!
Letzte bekannte Ausgabe mit Stand 2025 war 2000.
Dabei bedeutet Schlagregen, dass zum Regen auch noch Wind hinzukommt. Wenn wir die Seite von der Aerodynamik im Bauwesen studiert haben erkennen wir, dass die Windgeschwindigkeit Unter- und Überdruck auf unser Gebäude produziert.
Das nennen wir dann Pascal oder kurz Pa der meist auf 300 und 600 Pa in der Prüfnorm ausgelegt wird.

Dazu zur Findung folgender Link:
Link zu: Aerodynamik im Bauwesen

DIN EN 12208:
Diese Ansprüche an die Leistung der Schlagregendichtheit ist keine Ausführungs-DIN, sondern eine Prüfnorm oder Prüf-DIN. Definiert aus der DIN EN 12208 die die Nationale DIN 18055 abgelöst hat.
Dort wird allerdings im Labor nicht mit Regen getestet, sondern mit Berieselungsanlagen. Und die Prüfnorm gibt nur vor, dass diese Prüf-Intervalle von Sekunden und Minuten der Berieselung mit Windangriffen geprüft werden. Also sind die Zeittakte relativ gering.

Jetzt zum Vertragsrecht des Baurechts:
Schließt jetzt der Bauherr mit dem Handwerker einen Vertrag, dass die Fensteranschlussfuge eine Schlagregensicherheit von beispielsweise nach DIN EN 12208 300 oder 600 Pa halten muss, darf diese Fuge nie der direkten Witterung ausgesetzt werden.
Denn es wurde ja keine Leistungs-DIN beispielsweise vereinbart, sondern lediglich eine Prüfnorm.   

Ein Beispiel dazu:
Würde man in der Ausschreibung folgendes Vereinbaren, wäre das Ganze eine Leistungs-DIN-Grundlage.
Das Textbeispiel dazu:
Die Fenstereinbaumembranen müssen eine Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 von 300 Pa aufweisen. Zur zusätzlichen Schlagregensicherheit sind die Rollladenleisten hinterlüftet zur Rück- und Austrocknung der Fuge über die Einbaubänder zum Mauerwerk geführt. Später wird das WDVS über diese Rollladenschienen übergeführt.
Damit wäre die Fensteranschlussfuge nicht zu einer Prüfnorm in der Ausführung zu bewerten, sondern mit einer Leistungs-Norm. Wenn vereinbart, dann auch nach der VOB-C. Denn eine solche Konstruktion kann aus der DIN der VOB-C herausgelesen werden. Nicht aber die Prüfnorm DIN EN 12208. Sie gibt nur vor, was aus der Laborprüfung verlangt wird.

Zum bessern Verständnis zu den Seminarfolien:
Link zu: Witterung und BOSIG-Produkte

Winflex außen Fenstereinbaumembranen

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder was müssen wir über das Fenstereinbauprodukt Winflex außen wissen?

Fensteranschlussmembrane Winflex außen:
Die Anwendung vom Fenstereinbauband Winflex außen:
Wie bereits vor vorgetragen, müssen wir im Redegebrauch immer deutlich Membrane, Band und Folie unterscheiden. Grundlegend sind die Bänder im Volksmund und technischen Begriff als Fenstereinbaubänder auf dem Markt. Was so auch richtig sein soll. 
Allerdings bauphysikalisch gesehen es sich hier um Fenstereinbau-Membranen der kontrollierten Feuchtewanderung handelt. 
Somit auch hier im Bericht für die Membranen der gebräuchliche Begriff Fenstereinbaubänder verwendet wird. Auch die Hersteller reden und verkaufen diese Fenstereinbauprodukte als Bänder oder Folien. Daher beschränken wir uns in diesem Gutachten darauf diese Begriffe zu übernehmen und in den physikalischen Grundlagen von Fenstereinbau-Membranen mit entsprechenden sd-Werten referieren.    
Das Winflex® ist ein Fensteranschlussband zum schnellen und zuverlässigen Abdichten von Anschlussfugen an Fenstern und Türen. 
Als Gegenband für innen ist dies das Winflex® Innen und ist ein Band mit hoher  Dampfdiffusionsdichtheit für die innere Abdichtung. 
Das Winflex® Außen ist dabei ein dampfdiffusionsoffenes Band für die äußere Abdichtung. 
Die Winflex Bänder sind in vielen Variationen erhältlich und können auch als Klebebänder mit unterschiedlichen Kleberichtungen geliefert werden. Somit kann das   
Winflex® durch die bereits auf das Band angebrachte Selbst-Klebefläche einfachst auf die Fenster- und Türrahmen aufgebracht werden. 
Die Vorteile bei einem Winflex® Fenstereinbauband:
- Hohe Dehnfähigkeit und flexible Anpassung
- Erfüllt die Anforderungen der EnEV, RAL-Leitfaden & Stand der Technik
- Luft- und winddicht (Innen)
- Schlagregendicht (Außen)
- Sehr gute Überputz-/Überstreichbarkeit
- Mit Selbstklebung ausrüstbar
Wo wenden wir das Winflex® an?
Um die Bänder nicht zu verwechseln, sind die Bänder farbig unterschieden. 
Das Winflex® innen Band ist rot und hat einen hohen sd-Wert.
Das Winflex® außen Band ist weiß und hat einen geringen sd-Wert.
Fachtechnisch sprechen wir dabei einmal von diffusionsdicht und diffusionsoffen im Sinne der Bauphysik nach den noch nachfolgenden beschriebenen Prüfnormen der Laborprüfungen. 
Verwendet werden die Bänder für Anschlussfugen an Fenster und Außentüren nach den Empfehlungen des Montageleitfadens der RAL Gütegemeinschaft für Fenster und Haustüren und DIN 4108-7 abdichten. Winflex® innen und Winflex® außen sind überputz- und überstreichbar und können damit sehr einfach komplett verdeckt eingebaut werden.
Begriffe zum Thema Fenstereinbau Bänder nach dem Volksmund:      
Kompriband, Fensterdichtband, Folie, Dichtband, Fensterfolie, ift Rosenheim, Fugendichtband, Außen, RAL-Montage.  
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
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Im Video seht Ihr wie man Bauwerksabdichtungen an eine aufsteigende Bauwerksabdichtung und Noppenbahn anschließt.
Fensteranschlussmembrane Winflex außen:
Die Anwendung vom Fenstereinbauband Winflex außen:
Wie bereits vor vorgetragen, müssen wir im Redegebrauch immer deutlich Membrane, Band und Folie unterscheiden. Grundlegend sind die Bänder im Volksmund und technischen Begriff als Fenstereinbaubänder auf dem Markt. Was so auch richtig sein soll.
Allerdings bauphysikalisch gesehen es sich hier um Fenstereinbau-Membranen der kontrollierten Feuchtewanderung handelt.
Somit auch hier im Bericht für die Membranen der gebräuchliche Begriff Fenstereinbaubänder verwendet wird. Auch die Hersteller reden und verkaufen diese Fenstereinbauprodukte als Bänder oder Folien. Daher beschränken wir uns in diesem Gutachten darauf diese Begriffe zu übernehmen und in den physikalischen Grundlagen von Fenstereinbau-Membranen mit entsprechenden sd-Werten referieren.   
Das Winflex® ist ein Fensteranschlussband zum schnellen und zuverlässigen Abdichten von Anschlussfugen an Fenstern und Türen.
Als Gegenband für innen ist dies das Winflex® Innen und ist ein Band mit hoher  Dampfdiffusionsdichtheit für die innere Abdichtung.
Das Winflex® Außen ist dabei ein dampfdiffusionsoffenes Band für die äußere Abdichtung.
Die Winflex Bänder sind in vielen Variationen erhältlich und können auch als Klebebänder mit unterschiedlichen Kleberichtungen geliefert werden. Somit kann das  
Winflex® durch die bereits auf das Band angebrachte Selbst-Klebefläche einfachst auf die Fenster- und Türrahmen aufgebracht werden.
Die Vorteile bei einem Winflex® Fenstereinbauband:
– Hohe Dehnfähigkeit und flexible Anpassung
– Erfüllt die Anforderungen der EnEV, RAL-Leitfaden & Stand der Technik
– Luft- und winddicht (Innen)
– Schlagregendicht (Außen)
– Sehr gute Überputz-/Überstreichbarkeit
– Mit Selbstklebung ausrüstbar
Wo wenden wir das Winflex® an?
Um die Bänder nicht zu verwechseln, sind die Bänder farbig unterschieden.
Das Winflex® innen Band ist rot und hat einen hohen sd-Wert.
Das Winflex® außen Band ist weiß und hat einen geringen sd-Wert.
Fachtechnisch sprechen wir dabei einmal von diffusionsdicht und diffusionsoffen im Sinne der Bauphysik nach den noch nachfolgenden beschriebenen Prüfnormen der Laborprüfungen.
Verwendet werden die Bänder für Anschlussfugen an Fenster und Außentüren nach den Empfehlungen des Montageleitfadens der RAL Gütegemeinschaft für Fenster und Haustüren und DIN 4108-7 abdichten. Winflex® innen und Winflex® außen sind überputz- und überstreichbar und können damit sehr einfach komplett verdeckt eingebaut werden.
Begriffe zum Thema Fenstereinbau Bänder nach dem Volksmund:     
Kompriband, Fensterdichtband, Folie, Dichtband, Fensterfolie, ift Rosenheim, Fugendichtband, Außen, RAL-Montage. 
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
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Im Video seht Ihr wie man Bauwerksabdichtungen an eine aufsteigende Bauwerksabdichtung und Noppenbahn anschließt.

Aus der Veröffentlichung unseres Produktetest vom 08.01.2012 15:54:
Link zu: Das Original Prüfblatt aus 2012 Neue Generation von Fenstereinbau-Bändern 

Winflex Optima:
Ein Folienband mit einer kompletten Klebefläche aus einem Klebstoff aus Acrylat.
Mit der Dehnzone in der Breitenausdehnung ist das Band ideal für die Fensterabdichtung im Außen- wie auch Innenbereich auch für Winterverhältnisse. Da das Band ohne Bindemittel hergestellt ist, sind die Klebefunktionen gerade bei niedrigen Temperaturen geeignet. Rot das Innenband und weiß das Außenband.

Wie werden BOSIG-Bänder geprüft?
Geprüft werden die Bänder meist von der MFPA Leipzig  nach Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit nach DIN EN ISO 12572 in vier Klimabereichen.
Ein erheblicher Vorteil ist die geteilte Abziehfläche des Bandes. Somit besteht die Möglichkeit die sehr stark klebende Kleberfläche auch nur teilweise  zu fixieren und erst dann, wenn diese Klebung erfolgt ist, die zweite Seite abzuziehen und zu verkleben.

Montagesituation:
Bezüglich der Montagesituation haben wir es hier mit einer sehr guten Erleichterung zu tun. Einmal haben wir mit dem Winflex Optimal den Vorteil, dass wir einmal mit einer geteilten, ganzflächigen Klebefläche einen komplett verklebten Untergrund bekommen. Zum anderen haben wir die zusätzliche Möglichkeit, auf der Gegenfläche noch eine Klebefläche für das Ankleben der Membrane an das Fenster  zu erhalten. 
Hierbei haben wir es beispielsweise mit einer Klebemöglichkeit mit dem Mono – System, bei dem eine vollflächig verklebte Klebefläche an Fenster und Wand  die Verbindung herstellt.  
Entscheidend ist ja immer, dass wir es bei den Verklebungen immer mit Haftbedingungen zu tun haben. Dabei sind unsere bekanntesten Kleber die wir kennen Butyl. Beim Winflex Optimal, haben wir es mit einem seht hochwertigen Acrylat-Kleber zu tun, der mit der Breitendehnung der Knautschzone des Bandes optimal die Baudynamik überbrücken und auffangen kann. 

Dabei entsteht ein erheblicher Vorteil, dass dieses Band mit diesem Klebstoff die Membrane auch ohne Primer mit minus Temperaturen verarbeitet werden kann, solange die Klebefläche Eisfrei bleibt. Somit eine Verklebung ohne Lösungsmittel bei 0 – minus 10 °C entsteht und somit aus dem wohngesunden Bauen bereits ein enormer Beitrag geleistet wird.
Aber, wesentlich gravierender ist, dass der Kleber in seiner Zusammensetzung auch optimal auf Acrylglas und Polycarbonat hält.
Somit auch die Klebeflächen sich nicht nur auf Stein und Mauerwerksmaterialien beschränkt.

Technische Daten:
Basis hochwertige Polymer-Membrane, beidseitig vliesbeschichtet
Temperaturbeständigkeit -30 °C – + 80°C
Verarbeitungstemperatur empfohlen + 5 °C  bis +35 °C und möglich ab minus 10 °C
UV-/Witterungsbeständigkeit 3 Monate
Sd Wert der Trägermembrane 0,12 bis 15 m, je nach Umgebungsfeuchte in Anlehnung an DIN EN 13 501 – T1
Brandverhalten in Prüfung Baustoffklasse B2, normalentflammbar nach DIN 4102-T1 Bzw. Klassifizierung E, normal entflammbar nach DIN EN 13 501 T1
Breiten 70,100,150 mm auf Wunsch sind Breiten von 50 mm bis 500 mm gerne möglich.
Rollenlänge 40 m
Höchstzugkraft längs ca. 600 N / 50mm nach DIN EN 12 311-2A quer ca. 100 / 50 mm
Dehnung längs  ca. 30 % nach DIN EN 12 311-2A quer ca. 150 %
Luftdichtheit luftdicht nach DIN 4108-7
Wasserdampfdurchlässigkeit gegen Schlagregen >200cm WS nach DIN EN 20 811

Prüfgrundlagen des BauFachForums:
Verwirrend ist bei neuen Produkten immer die Kontrolle der Prüfberichte. Denn nicht immer werden ja mit neuen Entwicklungen auch neue Membranen entwickelt. Beim Winflex Optima ist es so, dass die Membrane aus einer Vorgängermembrane weiterentwickelt wurde. Daher die Zulassung von der Winflex Vario Membrane besteht. Das heißt, dass die Innovation dieser Membrane darin besteht, dass Sie mit iner kompletten Klebeschicht überzogen wird und damit die kompletten Hilfsmittel wie Primer und Kartuschen Kleber gespart werden können. Das Hauptkriterium bei der Prüfung galt diesem Prüfbericht. Grundlegend ist ja, dass in diesem Prüfbericht das Band ohne Klebeschicht geprüft wurde. Real müsste jetzt ja, mit dem Kleber das Prüferergebnis verändert werden. Das war ja immer das Problem der Vergangenheit. Würden wir jetzt auf ein solches Band einen Butylkleber aufbringen, wäre somit die gesamte Funktion des Bandes der Wasserdampfdurchlässigkeit gesperrt. Daher hatten wir ja in der Vergangenheit keine Vollflächig verklebende Bänder. Das ist letztendlich die Revolution der Firma BOSIG. Hier wird die Klebeschicht aus einem sehr aggressiven Acrylat – Dispersionskleber auf Wasserbasis aufgebracht. Somit die Klebefläche gerade in Beziehung der Prüfergebnisse restlos vernachlässigt werden kann. Eine Innovation der Firma BOSIG die mit der Bestandenen Baustoffklassifizierung zu einem wertvollen Produkt unseres Fenstereinbaus geworden ist. 

Klebeflächen:
Bei den Klebeflächen kann der Handwerker aus 2 Klebeflächenarten auswählen. Einmal die Membrane als MONO-Band mit einer vollflächigen Klebefläche ohne weitere Primer und Klebereinsätze. Oder als DUO-Band einmal mit einer vollflächigen Klebefläche und einmal mit einem gegenseitigen Klebestreifen  für die Verklebung an einen Fensterrahmen. 

Montageeinsatz:
Das Band ist natürlich wie alle gebräuchlichen Membranen einputzfähig, ohne dass dabei  das Band im fertig eingebauten Zustand noch zu sehen ist. 
Somit im Einsatz der vollflächigen Verklebung mit einem DUO- Band, das noch ein zuzüglichen Klebestreifen für die Verklebung an den Fensterrahmen aufweist eine ideale Verklebung ohne weitere Hilfsmittel möglich ist.
Dabei haben wir den Vorteil, dass das Band auch auf den Fensterrahmenrücken geklebt werden kann.

Die Streitfrage diffusionsoffen:
Gerade dadurch, dass mit rot das Innenband und mit weiß das Außenband beschichtet wurde, entstand eine hervorragende Grundlage für den Fenstereinbau nach dem Stand der Technik, bei dem das Innenband dichter ist wie das Außenband. Allerdings mit einer Wassersäule von 2 m ca. 2000 Pa. Wasserdruck aushält. Somit jetzt auch kein anderes Band mehr für den Brüstungsbereich im Außenbereich bevorratet werden muss. Grundlagen, bei denen dem Handwerker mit einem guten Produkt bares Geld gespart wird.

Schlussbemerkung:
Wir erkennen, dass Firma BOSIG mit dem Winflex Optima ein Band auf den Markt gebracht hat, das Wegweisend für die Zukunft ist und auch als solches verstanden werden sollte. Denn die Zukunft sollte letztendlich eine Erleichterung in der Materialvorhaltung sicherstellen. Denn letztendlich darf die Qualität des Einbaumaterials nicht verringert werden. Wobei der Preiskampf immer größer wird.
Daher sollte der Handwerker hierbei auf ein Materialsystem bauen, die ihm Vorteile bringt und dennoch dem Stand der Technik entspricht. Mit dem Winflex Optimal ist es der Firma BOSIG gelungen wieder ein Produkt in den Handel zu bringen, das richtungsweisend  ist.
Großes Kino für dieses BOSIG – Produkt.

Combbänder am Beispiel vom Combband 300

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder Informationen über Combbänder.

Was sind Combbänder im Beispiel des Combband 300:
Das Combband 300 ist ein speziell imprägnierte und vorkomprimiertes Fugendichtband. Verwendet wird es mit seinen Eigenschaften in vielen Anwendungsgebiete des Zeitgemäßen Bauens. 
Immer dort, wo die Ansprüche auf zuverlässige Fugenlösungen gefragt sind, ist diese Generationen wegweisend zu den Vorgängerbänder. 
Es handelt sich dabei um ein dampfdiffusionsoffenes Material, wodurch sich das Risiko der Holzfäule und des Pilzbefalls in anliegenden Materialien wesentlich verringert. 
Das Combband 300 dichtet im komprimierten Zustand zuverlässig gegen Schall, Schlagregen, Staub, Zugluft und Wärmeverlust.
Damit entspricht das Combband 300 der Beanspruchungsgruppe BG 2 nach DIN 18 542 und wurde speziell für Fugen in Niedrigbauten bis 20 m Gebäudehöhe entwickelt. Combband 300 ist darüber hinaus ein schwerentflammbarer Baustoff nach DIN 4102 – Teil 1. Es ist zur Montagehilfe einseitig stark selbstklebend ausgerüstet und weitgehend temperaturunabhängig verarbeitbar.
Das Material:
Hierbei handelt es sich um einen offenzelliger Polyurethanschaum, modifiziert mit einem Imprägnat auf Acrylatbasis.
Der Vorteil für Verarbeiter:
- Dampfdiffusionsoffen
- Schlagregendicht bis 300 Pa
- Wärmedämmend
- Erfüllt BG2 nach DIN 18 542
-Schwerentflammbarer Baustoff nach DIN 4102 Teil 1
Der Anwendungsbereich:
- Abdichtung zwischen Fenster- / Türrahmen und Mauerwerk
- Anschlussfugen zwischen Fensterbank und Mauerwerk
- Dichtung von Trennwandelementen
- Dichtung von Kupplungsprofilen
- Fugen von Oberlichtfenstern
- Abdichtung im Dachbereich
- Schall- und Schwingungsdämpfung im Lüftungs- und Klimabereich
- Dichtung in der Automobilindustrie
- Als Dichtungsmaterial bei der Fenstermontage In den Dimensionen 6 mm x 5,6 m und 10 mm x 3,3 m als Combband 300 Plus mit erweitertem Expansionsbereich
Begriffe zum Thema Compriband:      
Kompriband, Abdichten, Fenster, Compriband Abdichtungen, Abdichtungen, Fugen, Fugendichtband, Expanding foam tape.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht.
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Im Video seht Ihr aus dem Produktetest der Brüstungsanschlüssen die Erklärung der Himmelsrichtungen in den Fensteranschlüssen.
Was sind Combbänder im Beispiel des Combband 300:
Das Combband 300 ist ein speziell imprägnierte und vorkomprimiertes Fugendichtband. Verwendet wird es mit seinen Eigenschaften in vielen Anwendungsgebiete des Zeitgemäßen Bauens.
Immer dort, wo die Ansprüche auf zuverlässige Fugenlösungen gefragt sind, ist diese Generationen wegweisend zu den Vorgängerbänder.
Es handelt sich dabei um ein dampfdiffusionsoffenes Material, wodurch sich das Risiko der Holzfäule und des Pilzbefalls in anliegenden Materialien wesentlich verringert.
Das Combband 300 dichtet im komprimierten Zustand zuverlässig gegen Schall, Schlagregen, Staub, Zugluft und Wärmeverlust.
Damit entspricht das Combband 300 der Beanspruchungsgruppe BG 2 nach DIN 18 542 und wurde speziell für Fugen in Niedrigbauten bis 20 m Gebäudehöhe entwickelt. Combband 300 ist darüber hinaus ein schwerentflammbarer Baustoff nach DIN 4102 – Teil 1. Es ist zur Montagehilfe einseitig stark selbstklebend ausgerüstet und weitgehend temperaturunabhängig verarbeitbar.
Das Material:
Hierbei handelt es sich um einen offenzelliger Polyurethanschaum, modifiziert mit einem Imprägnat auf Acrylatbasis.
Der Vorteil für Verarbeiter:
– Dampfdiffusionsoffen
– Schlagregendicht bis 300 Pa
– Wärmedämmend
– Erfüllt BG2 nach DIN 18 542
-Schwerentflammbarer Baustoff nach DIN 4102 Teil 1
Der Anwendungsbereich:
– Abdichtung zwischen Fenster- / Türrahmen und Mauerwerk
– Anschlussfugen zwischen Fensterbank und Mauerwerk
– Dichtung von Trennwandelementen
– Dichtung von Kupplungsprofilen
– Fugen von Oberlichtfenstern
– Abdichtung im Dachbereich
– Schall- und Schwingungsdämpfung im Lüftungs- und Klimabereich
– Dichtung in der Automobilindustrie
– Als Dichtungsmaterial bei der Fenstermontage In den Dimensionen 6 mm x 5,6 m und 10 mm x 3,3 m als Combband 300 Plus mit erweitertem Expansionsbereich
Begriffe zum Thema Compriband:     
Kompriband, Abdichten, Fenster, Compriband Abdichtungen, Abdichtungen, Fugen, Fugendichtband, Expanding foam tape.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr aus dem Produktetest der Brüstungsanschlüssen die Erklärung der Himmelsrichtungen in den Fensteranschlüssen.

Was sind Combbänder der BOSIG-Produkte?
Combbänder bestehen aus einem Polyurethan Schaumstoff, welcher mit modifizierter Acrylharz-Imprägnierung getränkt ist. 
Die Imprägniermasse oder kurz IMA wirkt dabei wie ein klebriges Harz. Die IMA hält den Schaum zunächst davon ab, zu expandieren. Die Zeit, wie schnell das Band von seiner Anlieferungsdicke in seine Nenndicke aufgeht, ist temperaturabhängig.
Daraus resultiert ein unterschiedliches Verhalten im Sommer und im Winter. Durch die festgelegten Werte und genormten Prüfungen für das Band, sind Sommer- bzw. Winterausführungen technisch nicht möglich, da dies zu Veränderung der Werte führen kann. 

Wichtig ist die Temperatur:
Die Geschwindigkeit der Rückstellung ist stark von der Temperatur abhängig, und zwar von der Produkttemperatur als auch von der Umgebungstemperatur von der Baustelle oder dem Fahrzeug beispielsweise. Die IMA im Band verhält sich dabei wie ein Harz. Im warmen Zustand über 20 °C ist sie eher weich, wenn es kalt ist recht steif. Weiche IMA hat gegenüber steifer IMA weniger Kraft, den expandier willigen Schaum zurück zu halten. Daher empfiehlt BOSIG in ihrem Datenblatt, dass bei Temperaturen über 20 °C das Band kühl zu lagern ist auch auf der Baustelle beispielsweise mit einer Kühltasche.
Im Gegensatz bei Temperaturen darunter empfiehlt es sich, das Band vorzuwärmen. Auf der Baustelle wäre dies mit einer sogenannten Heat-Box möglich. Die Materialtemperatur sollte immer um 20 °C betragen.

Das Aufgehverhalten:
Orientierungswerte sind für BOSIG Fugenbänder wie folgt: 
Bei 20 °C: Nach maximal 8 Stunden sollte die Fuge verschlossen sein.
Bei 5 °C: Nach maximal 48 Stunden sollte die Fuge bis zur Obergrenze der Dimensionierungsangabe verschlossen sein.
Abweichungen sind bei beiden Bedingungen möglich, da das Produkt auf die äußere Umstände reagiert. Diese können die Aufgehzeiten verlängern oder verkürzen. Wichtig ist, dass das Band bei Auswahl des richtigen Fugen- zu Bandverhältnis sicher aufgeht und die Fugen verschließt.

Zusammenfassung über Combbänder:
Das Band sollte bei optimalen Bedingungen eine Raumtemperatur von 20 °C haben. Generell kann ein Band, welches bei Temperaturen unter 5 °C gelagert wurde, nur schlecht aufgehen. Unter Umständen kann das auch deutlich länger als 48 Stunden dauern, wenn nämlich das Band keine Gelegenheit bekommt, mehr Temperatur aufzunehmen. Das ist aber kein Mangel des Produktes, sondern lediglich eine Verlängerung der Aufgehzeit. Das BauFachForum hat das Aufgehverhalten geprüft und getestet. Wenn dabei die Grundlagen des technischen Merkblattes beachtet werden, sind diese Aussagen so anzunehmen.

Der Praxistipp für Handwerker: 
Sollte wirklich die Situation eingetreten sein, dass das Band kalt gelagert wurde und die Umgebungstemperaturen steigen über einen langen Zeitraum nicht an, so kann handwerklich nachgeholfen werden. In der Praxis hat sich ein Föhn bewährt.

Aber bitte beachten:
Wenn das Band eingebaut ist, sollte die Temperatur nicht von außen vorgenommen werden, sondern von der Wohnraumseite. Als, die Bandinnenseite geföhnt werden. Wenn das Band dann anfängt, auf der Innenseite zu expandieren, so kann man davon ausgehen, dass durch dieses Expansionsverhalten der gesamte Aufgehprozess gestartet wird.

Die Nachfolgenden Arbeiten:
Die nachfolgenden Arbeiten können trotz nicht vollständig expandierten Dichtbandes fortgeführt werden, d.h. es kann auch an das Band herangeputzt werden. Wenn etwas Putz zwischen Band und Laibung gerät, so kann das Band an der Stelle weniger expandieren, was aber i. d. R. bei sauberer Verarbeitung und Reinigung, nichts ausmacht, da es für verschiedene Fugentoleranzen konzipiert wurde.

Brandverhalten:
Das Combband 300 entspricht der Beanspruchungsgruppe BG 2 nach DIN 18 542 und wurde speziell für Fugen in Niedrigbauten bis 20 m Gebäudehöhe entwickelt. Combband 300 ist darüber hinaus ein schwerentflammbarer Baustoff nach DIN 4102 – Teil 1. Es ist zur Montagehilfe einseitig stark selbstklebend ausgerüstet und weitgehend temperaturunabhängig verarbeitbar.

Bewertung vom BauFachForum aus dem Produkte-Test:
Nachfolgend erkennen wir, dass die Bosig-Produkte alle sauber und klar dokumentiert sind. Das heißt, dass für den Verarbeiter sämtliche Prüfgrundlagen und Zulassungen ständig auf dem neuesten Stand sind und auch der Bauherrschaft vorgelegt werden können. 
Gleichfalls hat das BauFachForum die Bänder live auf Baustellen geprüft und getestet. Wichtig ist nur, dass man von den Bändern nur das verlangen kann, was auch vertraglich aus der Bauleistung von Ihnen als Leistung abverlangt werden kann.
Dazu der nachfolgende Link zum BOSIG-Seminar vom BauFachForum über BOSIG Produkte und die Witterung. 

Link zu: Witterung und BOSIG-Produkte

Wie vor bereits vorgetragen, können Bauprodukte keine Wunder verbringen. Die Produkte können nur das leisten, was die Prüfnormen von diesen Membranen verlangt. Dazu ist der Missbrauch der Membranen in der Verarbeitung und der Anwendung nicht von der Funktionsleistung gedeckt.

Alles Technische zu den Combbändern:
Hier findet Ihr alles, was Ihr zur Qualifizierung und Dokumentation für eure Kunden zu euerem Auftrag mit Combbänder benötigt. 
Links zu den BOSIG-Zulassungen Combband:
Link zu: Technisches Merkblatt Combband® 300
Link zu: Kundeninformation – Aufgehverhalten von Combbändern
Link zu: Technisches Merkblatt Combband® 600
Link zu: Technisches Merkblatt Combband® 600 es
Link zu: Technisches Merkblatt Winflex® TriSave special
Link zu: Technisches Merkblatt Winflex® Trisave Eco
Link zu: Technisches Merkblatt Winflex® Trisave
Link zu: Gutachten Winflex TriSave
Link zu: Technisches Merkblatt Winflex® TriSave special
Link zu: Kundeninformation – Aufgehverhalten von Combbändern

Das BauFachForum prüft BOSIG-Produkte

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder seit über 12 Jahre euere Sicherheit auf der Baustelle.

Das BauFachForum prüft BOSIG-Produkte zu euerer Sicherheit:
BOSIG hat bereits vor über 12 Jahre begonnen vom BauFachForum Ihre Produkte prüfen zu lassen. Immer dann, wenn der Sachverständige auf die Baustelle kommt und bei den Handwerkern nach Zulassungen des Herstellers nachfrägt, werden meist die Gesichter lang.
Das BauFachForum prüft natürlich nicht nur die Produkte live auf der Baustelle, sondern auch alle Zulassungen von BOSIG. Daher hat BOSIG auch Ihre Zulassungen, wie hier in den Links zu sehen, ganz penetrant für die Handwerker zum Herunterladen sauber geordnet und öffentlich freigegeben.

Aus der Prüfung vom BauFachForum:
Was ist eine Zulassungsnummer?
Wenn wir auf einem Produkt eine direkte Zulassungsnummer erkennen, dann ist dieses Produkt eigenständig beim Prüfinstitut geprüft worden. 

Ein Beispiel von BOSIG-Zulassungen:
Prüfinstitut: MPA Dresden
Prüfnummer: 20160929/01
Hersteller: BOSIG Gingen
Produkt: Winflex ES innen und Winflex ES außen
Prüfungsgegenstand: Klassifizierung des Brandverhaltens nach DIN EN 13501-01:2010-01
Mit dieser Prüfung darf das Produkt Winflex innen und außen die Prüfnummer direkt auf dem Produkt tragen. Produkte, die nicht mit einer eigenständigen Prüfnummer geprüft wurden und gleiche Produkte sind, wie geprüfte Produkte müssen vom Gesetzgeber das Ü-Zeichen tragen.

Was ist das Ü-Zeichen?
Produkte, die als anderes Produkt unter anderem Namen bei den Prüfinstituten geprüft wurden und aus der Produktpalette einen anderen Namen bekommen, müssen diese vom Gesetzgeber dem Verbraucher und Handwerker deutlich vorgetragen werden. Dann muss das Produkt ein Ü-Zeichen tragen, das auch eine Füllung hat.

Ein Beispiel mit dem Winflex TriSave:
Zertifizierung:
Das Emissionsverhalten von Winflex® TriSave ist unabhängig vom Analytikinstitut Aurachtal geprüft. Winflex® TriSave ist äußerst emissionsarm und enthält insbesondere keine halogenierten Brandschutzmittel.
Einsatz in Passivhäusern:
Winflex® TriSave ist geeignet für den Einsatz in Passivhäusern.
Dazu dann im dazugehörigen Ü-Zeichen die Zulassungsnummer.
BOSIG GmbH
P-NDS04-781   

Prüfzeugnis P-NDS04-781 ist somit die Zulassungsnummer des Produktes.Fugendichtungsband „Winflex® TriSave“gemäß der Niedersächsischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) – Fassung Januar 2019 – Lfd. Nr. C 3.2 als normalentflammbarer Baustoff (Baustoffklasse B2) nach DIN 4102-1: 1998-05.

Oder Beispielsweise das Winflex® TriSave eco Brüstung:
Dort ist das Ü-Zeichen wie Folgt ausgefüllt:
BOSIG GmbH
Werk G
P-NDS04-991
MPA Bau
Hannover

Achtet beim Ü-Zeihen auf den Fülltext!
Wenn Ihr Produkte kauft, auf denen ein nicht ausgefülltes Ü-Zeichen aufgedruckt oder vorgetragen wird, ist dieses Produkt nicht geprüft. Dann trägt der Handwerker alle Risiken gegenüber der Bauherrschaft auch für das Produkt gänzlich. Meist werden diese Produkte vom benachbarten Ausland als illegale, nicht geprüfte Plagiate in den Handel gebracht.

Was ist das CE-Zeichen?
CE-Kennzeichnung bei BOSIG-Produkten:
Hier sind wir jetzt in der Grundlage der Produktion und Herstellung der BOSIG-Produkte. Der Hersteller ist ja auch Inbetriebbringer von Bauprodukten und unterliegt somit auch eine Herstellungskontrolle.
Dies verlangt der EU-Bevollmächtigte gemäß Verordnung EG Nr. 765/2008, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind. Verweis auf Art. 2 Nr. 20.
Ist diese EU-Konformitätserklärung für das Produkt erstellt und eingereicht, darf der Hersteller mit dem Einhalten aller EU-Richtlinien in der Herstellung das CE-Kennzeichen auf das Produkt aufbringen.

Wichtig zu wissen:
Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, Gütesiegel oder Sicherheitszeichen!!!
Sondern ein Sigel, das nur der Hersteller nach Art. 30 Abs. 1 erstellen und anmelden kann und darf!!!
Hier sprechen wir von einem Markteintritts- und Freiverkehrszeichen das ausschließlich für die EU-Aufsichtsbehörden erstellt wird. Damit erklärt der Hersteller, dass sein Produkt nach den EU-Richtlinien Inverkehr gebracht werden darf.

Nach der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der EU-Prüfstelle.
Bei BOSIG beispielsweise unter dem CE-Zeichen vom Fasatan und Fasatyl folgendes steht:
Fasatan strong
Fasatan 1,0
Fasatan 0,8
Fasatan eco
Fasatyl strong
Fasatyl 1,0
Fasatyl 0,8
Fasatyl eco
EN 13984
Damit hat der Verbraucher die Sicherheit, dass diese Produkte EU-Konform sind.

Was ist das Zertifikat des EC1 PLUS Sigels?
Der Emicode:
Mit dem EMICODE wird die Produktklassifizierung für emissionsarme Verlegewerkstoffe und Bauprodukte bezeichnet. Darunter fallen unter anderem auch Fenstereinbauprodukte. Also alles, was wie Spachtelmassen, Fugendichtstoffe und Dichtstoffe, Unterspannbahnen, Klebebänder und Parkettlacke auf der Baustelle verarbeitet werden.
Die bestandene Prüfung gibt dabei Sicherheit über geringe Umweltbelastung und allem voran über Innenraumhygiene. Geprüft wird seit 1997 von der Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V. oder kurz GEV.
Somit, mit dem Emicode für das Produkt, der Bauherr wie auch der Verarbeiter eine sehr hohe Umwelt-Sicherheit hat. Denn die Hersteller unterziehen sich dabei einer ganz strengen, laufenden Qualitätskontrolle. 

Dabei gibt es drei Kategorien:
Je nach Kategorie kann der Kunde abwägen, wie hoch umweltfreundlich das Produkt ist.
Dabei gilt:
EMICODE EC 1 plus ist die Exklusivklasse und sehr emissionsarm
EMICODE EC 1 entspricht sehr emissionsarm
EMICODE EC 2 entspricht emissionsarm

Wir erkennen, dass die meisten BOSIG-Produkte das Prädikat EC plus tragen und somit sehr umweltfreundlich sind. Wenngleich BOSIG eine Firma für spezielle Chemie ist. Somit auch Produkte aus einer Chemiefirma Umweltfreundlich sein können.

Erklärung des Sachverständigen Berger oder kurz SVB

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht und die Erklärungen des SVB zum Gutachten:

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht:
4.1.3 Erklärung des Sachverständigen Berger oder kurz SVB:
Es wird in diesem Gutachten expliziert, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Gutachten ein reines Privatgutachten darstellt, mit dem allerdings gerichtliche Auseinandersetzungen zur Klage gebracht wurden.  
Überschneidungen:
Jegliche Überschneidungen, die zur Findung der Sache dienen und dabei auf das BGB, VVW oder andere Gesetzesgrundlagen wie auch der Landesbauverordnungen führen, dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, sondern lediglich als Überschneidungen aus dem technischen Problem aus der Sichtweite der Gesetzgebung in Verbindung mit der Lösung des technischen Problems. 
Alle weiteren Rechtsgrundlagen unterliegen der Rechtsseite und müssen auch von denen geklärt werden. 
Nachforschungen:
Zum Auftrag des SVB gehört es auch, entsprechende Grundlagen nachzuforschen. Das heißt, dass erhebliche Nachforschungen vorgenommen werden, die dann auch hier als Sammlung vorgetragen werden. Daher sind Vergleiche mit gefundenen Urteile, ebenfalls nicht aus Sicht einer Rechtsberatung zu sehen, sondern um aus dem technischen Problem beurteilen zu können, inwieweit wir Sachverständige solche Unzulänglichkeiten überhaupt als Unzulänglichkeiten ansehen können/dürfen. Beispielsweise ist dafür das Energieeinsparungsgesetz als reines technisches Gesetz das beste Beispiel. Wird dort der Energiepass seit 2014 als verpflichtend angesehen, müssen wir SV in unseren Entscheidungen auch diese Gesetzgebung mit einbeziehen. Ansonsten würden unsere technischen Gutachten letztendlich nicht wert bar werden. Daher müssen auch die einschlägigsten Technischen – Urteile der Gerichte für die Tatsachenfindung dieses Gutachtens grundlegend sein.
Begriffe zum Thema Gutachten und Gericht:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Sachverständigengutachten, Familienpsychologische Gutachten, Sachverständige, Psychologisches Gutachten, KFZ Gutachten, Medizinisches Gutachten, Familienrecht, Baurecht, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr die Himmelsrichtungen und deren Probleme im Fenstereinbau.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht:
4.1.3 Erklärung des Sachverständigen Berger oder kurz SVB:
Es wird in diesem Gutachten expliziert, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Gutachten ein reines Privatgutachten darstellt, mit dem allerdings gerichtliche Auseinandersetzungen zur Klage gebracht wurden.  
Überschneidungen:
Jegliche Überschneidungen, die zur Findung der Sache dienen und dabei auf das BGB, VVW oder andere Gesetzesgrundlagen wie auch der Landesbauverordnungen führen, dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, sondern lediglich als Überschneidungen aus dem technischen Problem aus der Sichtweite der Gesetzgebung in Verbindung mit der Lösung des technischen Problems.
Alle weiteren Rechtsgrundlagen unterliegen der Rechtsseite und müssen auch von denen geklärt werden.
Nachforschungen:
Zum Auftrag des SVB gehört es auch, entsprechende Grundlagen nachzuforschen. Das heißt, dass erhebliche Nachforschungen vorgenommen werden, die dann auch hier als Sammlung vorgetragen werden. Daher sind Vergleiche mit gefundenen Urteile, ebenfalls nicht aus Sicht einer Rechtsberatung zu sehen, sondern um aus dem technischen Problem beurteilen zu können, inwieweit wir Sachverständige solche Unzulänglichkeiten überhaupt als Unzulänglichkeiten ansehen können/dürfen. Beispielsweise ist dafür das Energieeinsparungsgesetz als reines technisches Gesetz das beste Beispiel. Wird dort der Energiepass seit 2014 als verpflichtend angesehen, müssen wir SV in unseren Entscheidungen auch diese Gesetzgebung mit einbeziehen. Ansonsten würden unsere technischen Gutachten letztendlich nicht wert bar werden. Daher müssen auch die einschlägigsten Technischen – Urteile der Gerichte für die Tatsachenfindung dieses Gutachtens grundlegend sein.
Begriffe zum Thema Gutachten und Gericht:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Sachverständigengutachten, Familienpsychologische Gutachten, Sachverständige, Psychologisches Gutachten, KFZ Gutachten, Medizinisches Gutachten, Familienrecht, Baurecht, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
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Im Video seht Ihr die Himmelsrichtungen und deren Probleme im Fenstereinbau.

4.1.3.1 Der Sachverständige Berger – SVB:
Das Sachverständigenbüro BauFachForum Wilfried Berger ist ein unabhängiges Sachverständigenbüro, das Gutachten für Gerichte und Privatkunden fertigt und auch Bauabnahmen und allem vorn Schadenssanierungen begleitet.

Firma BOSIG:
Nachdem 2000 einmal eine neue Energieeinsparungsverordnung novelliert wurde und daraus der Fenstereinbau revolutioniert wurde, hat Firma BOSIG den Weg zum BauFachForum gesucht.
Das Problem war, dass gerade wie die vor gestellten Fragen aus der DIN heraus ja zu mehr Verwirrungen führen, wie das Ganze dienlich ist.
Das Hauptproblem war ja auch das, dass der Gesetzgeber bis zum Stichtag ja nicht vorgab was er damals vom Fenstereinbau verlangt. Klar war nur, dass der Fenstereinbau in die damalige alte DIN 18195 eingegliedert werden sollte. Somit der Fenstereinbau jetzt zu den Bauwerksabdichtungen gezählt hat. Das heißt dass jetzt außen ja erhebliche hohe sd-Werte durch die reinen Bauwerksabdichtungen entstanden sind. Aber auch Materialberührende Probleme mit beispielsweise Kunststofffenster oder kurz KUF in der Berührung  mit Bitumenabdichtungen in den Anfangszeiten zu eklatanten Schäden der Produktberührung geführt hat.
Diese Risiken wollte Firma BOSIG für Ihre Kunden ausmerzen. Daher wurde mit dem BauFachForum ein Weg gesucht, Fenstereinbauprodukte zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, damit keine Schäden zu erwarten sind.

Der BOSIG Produkte-Test im BauFachForum:
Daraus wurde dann im BauFachForum, siehe auch im Archiv bereits, der Produktetest für BOSIG-Produkte gegründet und ins Leben gerufen.

Beweis: BOSIG Produktetest im BauFachForum

Dort werden vom BauFachForum BOSIG Produkte vom SVB auf Herz und Nieren geprüft. Nicht aber auf die Grundlagen der Zulassungen hin, die ja von den anerkannten Prüflaboren vorgenommen werden.
Sondern auf die Grundlage hin real auf der Baustelle zu prüfen ob diese Produkte dem realen Gebrauch standhalten.
Oder ob die Laborergebnisse nur für die Extremen positiven Probandengrundlagen standhalten und auf der Baustelle die Baustellenbedingungen dann nicht mehr eine Funktion sicherstellen können. Denn die Laborgrundlagen sind ja nur Momentaufnahmen meist in Kurzzeitversuchen im Prüfstand.
Das BauFachForum hat die Aufgabe diese Produkte auf der Baustelle zu prüfen und an bestimmten Objekten die Haltbarkeit in Langzeitversuchen zu beobachten und zu dokumentieren.
Daher ist der SVB sicherlich mit BOSIG selber und deren Anwendungstechniker in Deutschland der Erfahrenste SV für Einbaubändern. Denn es wurden in der langen Zeit ja auch auf Anraten des SVB Produkte verändert und verbessert vorgenommen, damit auf der Baustelle selber größere Möglichkeiten entstanden, Bauschäden im Gesamten zu vermeiden.

 4.1.3.2 Aktuelles vom Produktetest BOSIG:
 Der SVB hat für Firma BOSIG deutschlandweit Probleme und Schäden mit Einbaubändern, meist von Mittbewerbern in Gutachten gebracht und die Sanierungen mitgestaltet.
Daraus ergab sich, dass hunderte von Detailanschlüssen entstanden sind, die jetzt alle mit Initiative von Firma BOSIG zum Schutz der Bauschäden für jedermann veröffentlicht und kostenfrei eingesehen werden können. Diese Problemgrundlagen mussten früher im Shop vom BauFachForum gekauft werden.

Beweis: Startseite der Fensteranschlüsse von A-Z.

Alle diese Anschlüsse wurden jetzt in Landesbereiche eingegliedert und werden dort nach und nach veröffentlicht.
Die ersten Blätter von Anschlüssen aus Baden-Württemberg sind bereits veröffentlicht.

Beweis: Startseite Fensteranschlüsse aus BW.

Hier werden die gesamten Grundlagen vom Bauwerksanschlüssen aus der DIN 18195 alt und DIN 18531 bis 18535 neu, gerade mit der Frage der Wanderung des Wassermoleküls mit eingebunden und bauwissenschaftlich, wie auch naturwissenschaftlich koordiniert. Die anderen Bundesländer folgen in kürze.
Da Handwerker sich mit technischen Schriften schwertun, hat das BauFachForum mit Firma BOSIG beschlossen, dass eine Anschlussgalerie mit den Detailskizzen als sicherlich größtes Archiv des Fenstereinbaus entstehen soll, bei dem die Handwerker die Einbauprobleme in Skizzen erkennen können und dann auf entsprechend die wissenschaftlichen Prüftexte linken können.

Beweis: Archiv der Detailanschüsse als Skizzen.

In diesem Produktetest sind auch sämtliche Seminarunterlagen der Firma Bosig, vom BauFachForum eingestellt, auf die jeder kostenfrei zugreifen kann.

Zusammenfassung:
Dem SVB ist kein Mitbewerber bekannt, der vergleichsweise seine Produkte auf Herz und Nieren betriebsfremd prüfen lässt. Auch ist dem SVB keine Mitbewerber bekannt, der expliziert auf jede Einbaugrundlage entsprechend aus den Erfahrungen aus Jahrzehnten heraus im BauFachForum eine solche Aufklärung für Planer und Handwerker, aber auch für Bauherren nachweisen kann.
Daher ist der SVB auch mit diesen Bändern bis zur Herstellungsmöglichkeit vertraut und mit eingebunden.

Daher ist diese hier zu bearbeitende Frage für den SVB eher eine groteske als eine fachtechnische Frage. Denn die DIN und die Norm ist kein starres Gebilde nur aus einer Zitatstelle heraus. Sondern ein Zusammenspiel von über 500 Gewerken die in eine Abhandlung gebracht wurden. Einmal in die VOB mit den einzelnen Gewerken in den Normen-Stammnummern von 18…. und 41… Aber, diese Abhandlungen der DIN sind kein Kochbuch mit Rezepten die rechtlich angewendet werden können. Sondern muss als Enzyklopädie betrachtet werden. Also ein stetig über Gesetzesgrundlagen und Verordnungen wachsendes Gesamtwerk im Zusammenspiel mit den Europäischen Anforderungen gesehen werden muss. Somit hier nicht aus einer DIN-Grundlage heraus ein Zitat entwendet werden darf um dann eine Mängelanzeige zu fertigen und in diesem Zuge den Werklohn einzubehalten.

Beweis: Über 10 Jahre Fortbildung im BOSIG Ausbildungszentrum

Um stetig mit den Mitarbeitern auf dem Laufenden zu sein, wurden von BOSIG über das BauFachForum Seminarreihen und Jahresseminare eingerichtet, die gerade die hier zu bearbeitenden Themen in den entsprechenden Foren und Seminaren bearbeitet werden. Dementsprechend sind auch die Seminarfolien ausgerichtet um gerade die Dampf-Diffusionsgrundlagen deutlich zu machen.

4.1.3.3 Wer ist der SVB?
Er beschäftigt sich bereits aus 1970 mit über 1000 selber abgehaltenen Fenstereinbauseminaren mit dem Fenstereinbau und kennt diese gesamten Probleme, die Laien gerne aus der DIN verwechseln.

Beweis: Startseite über Wilfried Berger.

Der SVB ist über 20 Jahre als Student in der Obhut von Raimund Probst bis zu seinem Tot gewesen. Raimund Probst ist gerade der Bauschädenanalytiker Nr. 1 gewesen, weil er einmal als Dozent an der Uni gelehrt und unterrichtet hat und zum anderen auch die Grundlagen der Baustelle mit den Gummistiefeln kannte.
Später studierte er noch das Baurecht. Sodass wir Studenten in seinen Vorlesungen und Foren in der besten Obhut von Theorie der DIN, Praxis der Baustelle und den rechtlichen Grundlagen waren.  

Also er über diese gestellt Frage in seinem Hörsaal sicherlich gesagt hätte: Wer stellt eine solche dümmliche Frage?

Beweis: Wer war Raimund Probst?

Aus diesem Fachwissen von Raimund Probst über fast 20 Jahre sind dann 2 Fachbücher vom Autor Berger entstanden um Bauschäden zu vermeiden. Das erste Buch wurde zu Studienzwecken in das russische übersetzt um an der Uni Moskau Holzbau zu studieren.

Beweis: Das Bau und Schadensforum Rottach-Egern

In den führendsten Foren der Schadensanalysen gibt der SVB somit einmal sein Fachwissen weiter und zum anderen hält er sich hierbei regelmäßig über die Neuerungen der DIN auf dem Laufenden.
Somit dieses Gutachten nicht aus vagen Vermutungen für eine Mängelanzeige entstanden ist, sondern aus fundamentiertem DIN-Wissen und allem zuvor aus den Studien in der Praxis mit BOSIG Produkten. 

Um was wird gestritten

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder die Frage nach dem Streitgegenstand.

Um was wird gestritten

Überschrift 2:
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder die Frage nach dem Streitgegenstand 

Bildtext:
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht:

4.1.6 Um was wird gestritten:
Wie bereits vorgetragen gibt es hierbei nicht zwei strittige Parteien. Vielmehr muss hier die Allgemeinheit als zweite Partei angesehen werden, die letztendlich über BOSIG-Produkte aufgeklärt werden soll. 

Entscheidend ist, das darf vorausgenommen werden, dass eine Diffusionsoffenheit oder Diffusionsdichtheit der Fenstereinbaumembranen nicht aus der DIN 4108 abgeleitet werden kann. Das ist letztendlich nicht möglich, weil letztendlich ja auch noch Europäische Prüfnormen für den Fenstereinbau bzw. für die Einbauprodukte zuständig ist und nicht nur die DIN 4108 als Allgemeine Begriffserklärung für alle Gewerke am Bau. Alles Weitere dazu unter dem Bereich 4.1.7 Aktenstudium.

Normen und Ihre Anwendung als Zitate:
Das Gutachten beschäftigt sich auch damit, ob Normen und DIN-Zitate aus dem Zusammenhang herausgerissen für Mängelanzeigen möglich sind. Oder ob sich damit für den Anzeigenden, meist die BH mit Ihrem Erfüllungsgehilfen Architekt und Bauleiter, damit Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können.  

4.1.6.1 DIN-Studium:
Wissenswertes über Normen:
4.1.6.1.1 Europäische Normen:
Normen und andere Veröffentlichungen zur Standardisierung sind nicht verbindliche Leitlinien mit technischen Spezifikationen für Produkte.
Dazu zählen auch Dienstleistungen und Verfahren – z. B. Industrieschutzhelme, Auflader für elektronische Geräte oder Dienstleistungsniveaus in öffentlichen Verkehrsmitteln. 
Hier wird wieder auf das Meersburg-Urteil zurückgegriffen und auch dieses auf Europaebene übergreifend bestätigt. 

Link zum Meersburgurteil im Baulexikon Wilfried Berger

Hier gibt der Gesetzgeber deutlich auf EU-Ebene gleichfalls vor, dass Normen von privaten Normungsgremien erstellt werden.
Die Antragsteller sind dabei meist Interessengruppen, Firmen und Verbände, die für Ihre Interessenträgern entsprechende Grundlagen durchsetzen wollen und zum Teil auch konnten.

4.1.6.1.2 Vertragsgestaltung:
Daher sind Normen reine Interessensgrundlagen von Lobbyisten um für Ihr Produkt 
irgendwelche Marktvorteile zu bekommen. 
Somit ist das Einhalten von DIN-Grundlagen eine freiwillige Basis, bestimmte Grundlagen einzuhalten um das Bauen sicher zu gestallten. Allerdings keine Verpflichtung diese Grundlagen zu bestimmen oder auf diese zurückzugreifen. 
Hierzu ist die Vertragsgestaltung zwischen den Parteien von Bedeutung. Das heißt, dass die VOB beispielsweise nicht zwingend in einem Bau- oder Werkvertrag verankert sein muss oder ist. 
Möchte der Auftraggeber oder kurz AG oder Bauherrschaft kurz BH die VOB in seinem Vertrag verankern, muss er dies expliziert im Vertrag bestimmen. Ansonsten ist die VOB nicht vereinbart.
Daher ist es beispielsweise bei einem BGB-Vertrag den die Parteien schließen oftmals so, dass die VOB ausgeschlossen ist.  

Begriffe zum Thema Rechtstreit Baurecht:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Rechtsanwalt, Anwalt, Gericht, Bau, Bauordnungsrecht, Bauordnung, Rechtsanwälte, Bauplanungsrecht, Fachanwalt, Bebauungsrecht, Kanzlei.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr über das Experiment im Feldversuch der Brüstungsanschlüsse, um gerade den Rechtstreit zu vermeiden.
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht: 
4.1.6 Um was wird gestritten:
Wie bereits vorgetragen gibt es hierbei nicht zwei strittige Parteien. Vielmehr muss hier die Allgemeinheit als zweite Partei angesehen werden, die letztendlich über BOSIG-Produkte aufgeklärt werden soll. 
Entscheidend ist, das darf vorausgenommen werden, dass eine Diffusionsoffenheit oder Diffusionsdichtheit der Fenstereinbaumembranen nicht aus der DIN 4108 abgeleitet werden kann. Das ist letztendlich nicht möglich, weil letztendlich ja auch noch Europäische Prüfnormen für den Fenstereinbau bzw. für die Einbauprodukte zuständig ist und nicht nur die DIN 4108 als Allgemeine Begriffserklärung für alle Gewerke am Bau. Alles Weitere dazu unter dem Bereich 4.1.7 Aktenstudium
Normen und Ihre Anwendung als Zitate:
Das Gutachten beschäftigt sich auch damit, ob Normen und DIN-Zitate aus dem Zusammenhang herausgerissen für Mängelanzeigen möglich sind. Oder ob sich damit für den Anzeigenden, meist die BH mit Ihrem Erfüllungsgehilfen Architekt und Bauleiter, damit Schadensersatzansprüche ausgelöst werden können.  
4.1.6.1 DIN-Studium:
Wissenswertes über Normen:
4.1.6.1.1 Europäische Normen:
Normen und andere Veröffentlichungen zur Standardisierung sind nicht verbindliche Leitlinien mit technischen Spezifikationen für Produkte.
Dazu zählen auch Dienstleistungen und Verfahren – z. B. Industrieschutzhelme, Auflader für elektronische Geräte oder Dienstleistungsniveaus in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hier wird wieder auf das Meersburg-Urteil zurückgegriffen und auch dieses auf Europaebene übergreifend bestätigt. 
Link zum Meersburgurteil im Baulexikon Wilfried Berger 
Hier gibt der Gesetzgeber deutlich auf EU-Ebene gleichfalls vor, dass Normen von privaten Normungsgremien erstellt werden.
Die Antragsteller sind dabei meist Interessengruppen, Firmen und Verbände, die für Ihre Interessenträgern entsprechende Grundlagen durchsetzen wollen und zum Teil auch konnten. 
4.1.6.1.2 Vertragsgestaltung:
Daher sind Normen reine Interessensgrundlagen von Lobbyisten um für Ihr Produkt
irgendwelche Marktvorteile zu bekommen.
Somit ist das Einhalten von DIN-Grundlagen eine freiwillige Basis, bestimmte Grundlagen einzuhalten um das Bauen sicher zu gestallten. Allerdings keine Verpflichtung diese Grundlagen zu bestimmen oder auf diese zurückzugreifen.
Hierzu ist die Vertragsgestaltung zwischen den Parteien von Bedeutung. Das heißt, dass die VOB beispielsweise nicht zwingend in einem Bau- oder Werkvertrag verankert sein muss oder ist.
Möchte der Auftraggeber oder kurz AG oder Bauherrschaft kurz BH die VOB in seinem Vertrag verankern, muss er dies expliziert im Vertrag bestimmen. Ansonsten ist die VOB nicht vereinbart.
Daher ist es beispielsweise bei einem BGB-Vertrag den die Parteien schließen oftmals so, dass die VOB ausgeschlossen ist.  
Begriffe zum Thema Rechtstreit Baurecht:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Rechtsanwalt, Anwalt, Gericht, Bau, Bauordnungsrecht, Bauordnung, Rechtsanwälte, Bauplanungsrecht, Fachanwalt, Bebauungsrecht, Kanzlei.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr über das Experiment im Feldversuch der Brüstungsanschlüsse, um gerade den Rechtstreit zu vermeiden.

4.1.6.1.3 Die Risiken für den BGB den VOB Vertrag zu vereinbaren:
Wenn ein Schäden aus der Ausführung der VOB oder aus den Grundsätzen der VOB Teil C mit den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen oder kurz ATV entstanden ist, tut sich der Gerichtssachverständige natürlich schwer die Frage der Rechtseite zu beantworten ob die Arbeit sach- und fachgerecht ausgeführt wurde. 
Denn dann müsste die Antwort des Sachverständigen kurz und knapp: Ja, die Leistungen sind nach dem geschlossenen vertraglich vereinbarten Grundlagen ausgeführt worden. Damit würde es für die BH fast unmöglich den Schaden an den Handwerker weiter zu geben. Denn dann würde naheliegen, dass die BH für den Schaden selber verantwortlich wäre.

Daher ist es sehr wohl vom Gesetzgeber bewusst vorgegeben, dass dies nur eine freiwillige Grundlage sein kann sich den Normen anzuschließen. Denn eine Rechtsverbindlichkeit lässt sich daraus nicht ableiten. Hierbei wird nur sichergestellt, dass die Waren und die handwerklichen Ausführungen und Dienstleistungen mit beispielsweise Zulassungen, allgemein anerkannte Prüfzeugnisse oder kurz abP oder eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder kurz abZ im Vertrag mit zu Vereinbaren.

4.1.6.1.4 Und das ist dabei die wichtigste Grundlage des Ganzen: 
Und das ist letztendlich die Grundlage die VOB zu vereinbaren, damit gerade diese staatlichen Kontroll-Zeugnisse der Funktion mit vereinbart werden. Und dort werden von diesen Instituten, die staatlich anerkannt sind bestätigt, ob das Produkt beispielsweise mit Diffusionsdicht und Diffusionsoffen funktionsfähig ist. Hier entscheiden nicht die Grenzwerte der DIN 4108 mit ≤ 0,5 m und ≥ 1500 m. Hier zählt lediglich die Funktion beispielsweise in einer Fensteranschlussfuge, dass die innere Membrane dichter ist als außen und dass die Feuchtigkeit nach außen kontrolliert abwandern kann.
Denn jedes Materialhindernis, das einen sd-Wert von ≥  0,5 m und ≤ 100 m hast, kann von einem Wassermolekül durchwandert werden und ist somit Diffusionsoffen. Und wenn sich ein Gewerk wie die Fensteranschlussfuge beispielsweise in diesen Zahlenwerten befindet auch nicht die DIN 4108 Teil 3 angewendet und zitiert werden kann und darf. Weil letztendlich die vereinbarten Zulassungen wie vor bezeichnet, gerade diese Werte und Grundlagen in den staatlich anerkannten Prüf-Laboren vertreten und zertifizieren.  

4.1.6.1.5 Der Begriff allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder kurz abP:
Dieses wird, meist vom DIBt für Bauprodukte und Bauarten erteilt, die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. Diese Produkte sind in den Technischen Baubestimmungen abschließend gelistet. Zum Vergleich beispielsweise MVV TB Kapitel C 3 und C 4.

4.1.6.1.6 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder kurz abZ:
Die abZ ist ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte. Ziel der Zulassung ist es, die sichere Verwendbarkeit von innovativen und anderen Bauprodukten zu gewährleisten.

Diese werden vom Deutschen Institut für Bautechnik oder kurz DIBt auf Antrag geprüft und erteilt. Eventuell zwingend in Verbindung mit einer Kombination mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung.
Es gibt Situationen, wo zwingend in Rechtsvorschriften auf Normen verwiesen wird. In diesem Fall ist es dann so, dass die Normen-Empfehlung zwingend eingehalten werden muss. Das bezieht sich beispielsweise auf Standsicherheit und statische Festlegungen. Hier müssen dann die bestimmten Grundlagen eingehalten werden.
Beispielsweise beim Brandschutz, wenn die Landesbauordnung oder kurz LBO entsprechend zur Baugenehmigung Auflagen macht entsprechend diese Vorschriften für den Schutz von Leib und Leben sicherzustellen.

4.1.6.1.7 DIN 4108 für das Bauwesen:
Hierbei handelt es sich um den Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden oder kurz Wärmeschutz für Gebäude.
Die Erstveröffentlichung erfolgte im Juli 1952 und hieß vormals Wärmeschutz im Hochbau. In der Folge erfolgten mehrere Novellierungen und Ausgaben.
Sie stellt eine DIN-Norm dar die Empfehlungen ausspricht, die Anforderungen an den Wärmeschutz für Gebäuden sicherzustellen versucht.
Dabei stellt in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz oder kurz GEG, das am 01. November 2020 in Kraft getreten ist die Grundlage dar.
Im GEG wird mehrfach auf die DIN 4108 Bezug genommen. Allerdings nur auf Empfehlungen und nicht als gesetzliche Bestimmungen. Das ist nicht möglich, da ja die DIN 4108 in den Fragen des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutz im Teil 6 von der DIN V 18599 ersetzt wird.

4.1.6.1.8 Die Vornorm DIN V 18599:
Gerade mit dieser Normenreihe kann am besten dargestellt werden, dass DIN und Normen keinen Gesetzescharakter haben können. Sie können nur Empfehlungen sein, die versuchen das Geforderte von entsprechenden dem gesetzten in die Technik umzusetzen.
Die Normenreihe DIN V 18599 beispielsweise versucht jetzt für die Technik das Geforderte aus dem GEG in Formeln und Berechnungen zu bringen. Der Teil 6 besteht dabei rein aus den Berechnungen des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden.
Man spricht hier von den Berechnungen der Energiebilanz im Bauwesen.

4.1.6.1.9 Auch hier darf die Entstehung nicht falsch gedeutet werden!!!
Für diese DIN ist der gemeinsame Arbeitsausschuss der DIN Normenausschüsse Bauwesen oder kurz NABau, Heiz- und Raumlufttechnik oder kurz NHRS und Lichttechnik oder kurz FNL verantwortlich. Dabei stellt Hans Erhorn vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik oder kurz IBP den Obmann des Ausschusses seit Beginn dar.
Diese Norm stellt lediglich eine Methode zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dar. Denn im Artikel 3 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden oder kurz EPBD gab seit 2006 für alle Mitgliedstaaten lediglich das Gesamt-Ergebnis vor, das verfolgt wird. Wie man in der Bautechnik allerdings auf diese geforderte Energiebilanz kommt, überlässt die EG jedem einzelnen Bürger in den Mitgliedstaaten. Daher ist die DIN V 18599 nur eine Möglichkeit von vielen auf diese Energiebilanz zu kommen.

Ein Beispiel dazu:
Politiker kennen nur die Grundlage die Energiebilanz in Gebäuden zu verbessern indem Sie bei den Außenfassaden auf chemische Dämmstoffe setzen und diese auch nur aus lobbyistischen Grundlagen in der DIN verankert sind.
Wer beispielsweise ein Gebäude nicht aus Stahlbeton baut, sondern aus Lehm und Stroh, kann eine wesentlich bessere Energiebilanz gerade aus der grauen Energie des Herstellens erzielen, wie die Herstellung von chemischen Dämmstoffen, die aus der Herstellung enorme Energien verschlingen und teilweise erhebliches teuer gewonnenes Aluminium benötigen.
Daher wurde vom GEG wie auch von der EG mit dem Artikel 3 der Richtlinie 2002/91/EG nie ausgeschlossen, dass eine solche Bauweise verboten ist und nicht zu einer Baugenehmigung führen kann bzw. darf. Solange die Werte eingehalten werden, die die Gesetzgebung verlangt, muss nicht auf die lobbyistischen Grundlagen der DIN zurückgegriffen werden.
Die komplexen technischen Regelungen der erstmals im Juli 2005 als DIN V 18599 unter dem Titel: Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung wurde somit nach einem neuen Gesetz heraus ins Leben gerufen. Daher kann eine DIN keine gesetzliche Bestimmung sein, sondern nur ein Leitfaden wie man diese Ergebnisse mit lediglich einer Lösung erreichen kann.

Im Februar 2007 erfolgte die erste neue Novellierung und Überarbeitung.

Dabei beinhaltet 2024 die aktuelle Fassung  die Teile 1 bis 11 und wurde im September 2018 herausgegeben und veröffentlicht. Der Teil 12 befasst sich dabei mit dem Tabellenverfahren, welcher teilweise auf dem Normteilen 1 bis 11 basiert und aufbaut.Hierzu sollen in der Zukunft Turnusgemäß laufende abweichende Erkenntnisse veröffentlicht werden.

Somit ist die V 18599 2024 noch eine Vornorm, die Schritt für Schritt die DIN 4108 ablösen wird.
Die Berechnungen zielen darauf ab, dass wenn alle Fehlerquellen ausgemerzt sind, der errechnete Bedarf bei Wärmepumpen gut 10 % niedriger sein wird wie momentan.
Bei den Beleuchtungsstärken bei Nichtwohngebäuden deutlich erhöht werden und die Warmwasserbereitung künftig einen etwa 16 % höheren Bedarf bei Heizkesseln aufweisen wird. Damit diese DIN allerdings in Kraft treten kann, muss das GEG vorab neu referenziert werden. Was allerdings mit den Neuwahlen  am 23.02.2025 wohl eher in Zweifel steht und eher das GEG wieder rückgängig gemacht werden wird.

4.1.6.1.10 Wärmepumpen-Schäden:
Das BauFachForum führt 2024 mit seinen Mandanten alleine drei Gerichts-Prozesse von Großobjekten bei denen Wärmepumpen Gebäudekomplexe von 60 – 200 Wohnungen mit Heizenergie und Warmwasser versorgen sollen.
Hier bekommen die Wohnungen nicht warm und auch kein laufendes warmes Wasser.
Problematisch ist, was bis dato unser Wirtschaftsminister Robert Habeck noch nie überdacht hat, ob wir mit Wärmepumpen überhaupt für solche Großprojekte so viel Energie gewinnen können, damit diese Objekte mit Energie befriedigend bestück werden können. Die DIN 4108 gibt hier nur vor, dass es rechnerisch ohne reale Erfahrung möglich sein kann!!!

4.1.6.1.11 Für was sind Normen dann?
Normen sollen eine Grundbasis darstellen, dass in einem Vertrag zwischen BH und dem AN eine gewisse Gleichheit zum Gesetzgeber entstehen soll.
Hier sollen Vorschläge unterbreitet werden, wie man den Schutz von der Umwelt und der Gesundheit der Verbraucher sichergestellt werden können. Beispiele dafür sind Messverfahren zur Überwachung und Kontrolle der Luftverschmutzung. Dabei werden allerdings keine Kochbuchrezepte vorgetragen und jeder Planer und Baumeister muss auf seiner Baustelle eine eigenständige Lösung finden bzw. planerisch vortragen. Denn der Architekt schuldet die Funktion des Gesamtwerkes ohne, dass dabei eine DIN gegenüber den Gerichtsprozessen benannt werden muss.
Also auch alles, was beispielsweise auf Lebensmitteln besteht, der Gesetzgeber verbindlich vorträgt und verlangt was das Gesetz vorgibt. Wie jetzt allerdings der Zuckergehalt im Produkt berechnet ist, bleibt jedem selber überlassen mit welcher Berechnungsmethode er dies berechnet. Wenngleich in der DIN nur eine Möglichkeit vorgegeben wird.
Wenn wir beispielsweise im Internet ein Verfahren für die Berechnung von Zucker in Lebensmitteln suchen, herrscht Schweigen im Walde.

4.1.6.1.12 Die Taupunktberechnungsverfahren:
Studieren wir hierzu die Verfahren, haben wir es mit einer Vielzahl von Messverfahren und Messungen zu tun.

Einige Beispiele dazu:
Messung mit dem Haar-Hygrometer:
Hierbei sollen Schäden beim Lötprozess durch Kondensat verhindert werden.
Dabei werden auch Indikatoren verwendet und später Absorptionshygrometer oder auch Haarhygrometer, Psychrometer und Taupunktspiegelhygrometer.
Also auch hier eine Vielzahl von varianten zulässig sind.
Das bekannteste Glaser-Verfahren oder Glaser-Diagramm:
Im Verfahren soll der Taupunkt innerhalb der Materialien in der Wanderung des Wassermoleküls durch das Bauteil errechnet werden. Benannt ist es nach dem Erfinder Helmuth Glaser. Hier wird jetzt mit Computermodellen der Taupunkt berechnet.
In Deutschland ist das Glaser-Verfahren in der DIN 4108-3 als Feuchtenachweis aufgenommen. Das Berechnungsverfahren ist dabei der Berechnungsalgorithmus und das grafische Verfahren.
In Österreich kommt die ÖNORM B 8110, Teil 2 als Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz zur Anwendung.
Für die Schweiz gilt die Schweizer Norm SIA 180 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau seit 1999.

Taupunktspiegelhygrometer-Verfahren:
Das Taupunktspiegelhygrometer arbeitet nach dem fundamentalen, direkten Messprinzip. Dazu werden zur Messung des Taupunktes ein temperierbarer Spiegel verwendet. Hier wird gemessen, wann der Spiegel seine Reflektion verringert. Da bei ist dann der Taupunkt erreicht.
Kein Gesetz der Welt verbietet um gesetzliche Grundlagen einzuhalten dieses Verfahren.

Leistungsermittlung von Kühldecken:
Die Ermittlung der Kühlleistung erfolgt nach DIN EN 14240 in einem genormten Prüfraum wo dann auch der Taupunkt festgestellt wird. Also, ein anderes Produkt und ein anderes Messverfahren der Taupunktberechnung.

Berechnung von Fußbodenheizungen:
Die Berechnung der Fußbodenheizung erfolgt auf Grundlage der DIN EN 1264 Teil 2 und 3. Hier wird ein Berechnungsverfahren angewendet, das auf die Systeme anwendbar ist. Die Definitionen nach DIN EN 1264-1 gelten für Typ A, B, C, D, H, I und J.

Kohlenwasserstoff-Taupunkt oder kurz KWTP Verfahren:
Hier wird mir der Gaschromatographie über den Dark-Spot-Sensor das Ergebnis ermittelt.
Dabei wird der Kohlenwasserstoff-Taupunkt oder kurz HCDP ermittelt indem die schweren Kohlenwasserstoffkomponenten aus der Gasphase zu kondensieren beginnen, wenn das Gas bei konstantem Druck abgekühlt wird.
Das Verfahren nennt man auch Kohlenwasserstoff-Flüssigkeitstropfen.
Auch dieses Verfahren kann jederzeit außerhalb der DIN angewendet werden.

4.1.6.1.13 Zusammenfassung:
Aus unseren Wärmepumpen-Schäden 2024 erkennen wir deutlich, dass hier der Handwerker nach DIN gearbeitet hat und in den Rechenverfahren der DIN auch möglich sein kann, dass die Wärmepumpen bei solchen Großobjekten funktionieren. Allerdings, gerade mit der Zitierung der DIN 4108 beispielsweise in den physikalischen Verfahren in Zweifel steht ob die DIN-Grundlagen überhaupt funktionieren?

Wichtigste Vorteile der Anwendung von Normen:
Daher ist aus der VOB und den DIN-Grundlagen hauptsächlich die Verpflichtung die Wichtigste, dass Produkte in einer staatlich zugelassenen Materialanstalt Ihre Zulassungen mit dem Auftrag vortragen müssen. Das heißt, dass die Hersteller, Händler und Handwerker gerade mit diesen Zulassungen nachweisen müssen, dass mit irgendeinem zugelassenen Rechenverfahren und/oder Kurzzeit-Prüfverfahren auf den Prüfständen sichergestellt wird, dass das Produkt funktionsfähig ist. Aus der DIN heraus sind somit nicht mehr und nicht weniger Forderungen gefordert.
Alles was aus der DIN heraus dann nicht funktioniert ist wieder eine Grundlage vom Meersburgurteil, das bereits zitiert wurde. Dann ist die DIN komplett aus dem Rennen und der Planer haftet schuldhaft für die Funktion des Gebäudes im Gesamten ohne DIN! 
Ein Unterschied ist die DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen.
Hier stehen wir in der Gesetzesgrundlage, die bestimmt ob eine Baugenehmigung über die Landesbauordnung oder kurz LBO erteilt wird oder nicht. Diese kann Verweigert werden, wenn der Brandschutz nicht eingehalten wird.

Europäische Normen

Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wie vergalten sich Europäische Normen zu Landesnormen?

Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial:
EU-Normen wurden dazu ins Leben gerufen, um Produkte in den EU-Ländern auf eine gleichmäßige Qualität zu bringen. Aber auch hier ist der Irrtum der Bauwelt wieder im Vordergrund. Auch EU-Normen sind keine Verpflichtungen. Das ergibt sich bereits daraus, dass die EU wohl eine Harmonisierung vornimmt allerdings keine Verpflichtung. Daher kann auch nicht auf eine EU-Norm rechtlich verwiesen werden.
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4.1.6.2 Europäische Normen:
Europäische Normen werden von einem der drei europäischen Normungsgremien verabschiedet:
EU-Normen wurden dazu ins Leben gerufen, um Produkte in den EU-Ländern auf eine gleichmäßige Qualität zu bringen. Aber auch hier ist der Irrtum der Bauwelt wieder im Vordergrund. Auch EU-Normen sind keine Verpflichtungen. Das ergibt sich bereits daraus, dass die EU wohl eine Harmonisierung vornimmt allerdings keine Verpflichtung. Daher kann auch nicht auf eine EU-Norm rechtlich verwiesen werden.
Begriffe zum Thema EU-Normen:
EU Richtlinien, Nachhaltige Produkte, Normung, Harmonisierte Normen, CE Kennzeichnung, EU Verordnung, Maschinenrichtlinie, EU Norm.  
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Europäische Normen:
Europäische Normen werden von einem der drei europäischen Normungsgremien verabschiedet:

Dazu zählen:
Europäisches Komitee für Normung oder kurz CEN.
Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung kurz CENELEC.
Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen kurz ETSI.

In diesen Gremien sitzen von den EU-Ländern nationale Normungsgremien die für die Verabschiedung von EU-Normen zuständig sind.
Dabei werden nationale Normen gleichwertig angesehen und so auch in die EU-Normen umgesetzt. Dieser Prozess wird gleichzeitig zum Ausmisten der nationalen Normen verwendet. Normen, die damit national an Wert verlieren, werden zurückgezogen. So beispielsweise aus dem Artikel 3 der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden oder kurz EPBD wie bereits schon erwähnt die nationale DIN 4108 abgelöst wird und dafür mit der nationalen DIN V 18599 ausgetauscht werden soll. Der Teil 6 von der DIN 4108 ist Stand 2024 bereits zurückgezogen worden.  

4.1.6.2.1 Die Entstehung von Europäischen Normen:
Europäische Normen werden in einer engen Zusammenarbeit mit der nationalen Industrie und den dafür zuständigen nationalen Gremien und Verbänden abgesprochen und in die europäischen Normungsgremien eingetragen und von dort aus dann die Normung entwickelt und veröffentlicht wird.
Dabei haben auch Kleine und mittlere Unternehmen eine eigenständige Vertretung durch die Vereinigung Small Business Standards oder kurz Normen für KMU.

4.1.6.2.2 Harmonisierte Normen:
Darunter versteht man eine besondere Art von europäischer Normen. Diese müssen von den europäischen Normengremien in Auftrag gegeben werden.
Daraus sind bereits ca. 20 % aller europäischen Normen über den Normungsauftrag der Europäischen Kommission überarbeitet und harmonisiert worden.
In diesem Auftrag der Prüfung wird hierbei sichergestellt, dass die harmonisierten Normen im Einklang mit den technischen Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften stehen.

Dabei gilt:
Technische Anforderungen in den EU-Rechtsvorschriften sind verbindlich, während die Anwendung harmonisierter Normen in der Regel freiwillig ist.
Das ergibt sich daraus, dass die harmonisierten Normen technische Spezifikationen enthalten, die dann auch den technischen Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen.
Daher ist in den meisten Fällen die Anwendung harmonisierter Normen freiwillig.
Somit die Hersteller oder die Dienstleister zum erreichen der Vorgaben auch andere Lösungen auf technischer Ebene suchen und finden können.

4.1.6.2.3 Wichtigste Vorteile der Anwendung von Normen:
Wichtig ist für den Verbraucher bei standardisierten Produkten, die aus dem gesamten Europäischen Raum und auch weltweit gefertigt und geliefert werden auch die gleichen Ansprüche vorhanden sind. Somit auch das CE-Verfahren und das Ü-Verfahren ein wichtiger Bestandteil für die Sicherheit der Verbraucher darstellt.

Ein Beispiel:
Egal welches Holzspielzeug in Deutschland gekauft wird, muss der Nachweis geliefert werden, dass Kinder damit nicht zu Schaden kommen. Kinder, die spielen müssen den Schutz haben, dass sie mit dem Spielzeug nicht mit Chrom, Arsen, Blei, Quecksilber, Antimon, Barium, Cadmium und Selen kontaminiert werden. Dieses Risiko verbirgt sich meist in der Beschichtung der Holzspielzeuge.

Dazu hat die EU die DIN EN 71 – Die Europäische Norm für Spielzeugsicherheit entwickelt und veröffentlicht. Diese DIN regelt europaweit für alle Mitgliederstaaten die Sicherheit von Spielsachen und Holzspielzeug. Hier geht es jetzt nicht um Belange von Bauprodukten, sondern um Schadstoffgrenzwerte, in Europa, was einen ganz anderen Charakter der Bedürfnisse darstellt. Hier steht als Fundament die europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG. Sie soll verhindern, dass beispielsweise aus China Kinderspielzeug eingeführt wird, das nicht der Schadstoffrichtlinie der EU und seinen Mitgliederstaaten entspricht. Denn der Schutz der Gesundheit der Menschen und besonders im frühkindlichen Alter bei dem der Kontakt mit diesen giftigen Stoffen verheerend für die Entwicklung des Kindes gesundheitlich Einfluss nehmen kann, sichert jeder Mitgliederstaat seinen Bürgern aus den Grundgesetzen zu.

In Deutschland sichert der Staat dem Bürger diesen Gesundheitsschutzes Art. 2 Abs. 2 GG mit dem Thema Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit uneingeschränkt zu.

Daher hat die DIN EN 71 Teil 3 als wenige Ausnahme einen Gesetzescharakter.

4.1.6.2.4 Nicht zu vergleichen mit einem Taupunkt:
Also beispielsweise die DIN 4108-3 oder besser gesagt das was von der DIN noch übergeblieben ist, beispielsweise mit den Grenzwertbemessungen zwischen Diffusionsoffen und Diffusionsgeschlossen mit ≤ 0,5 m und ≥ 1500 m beispielsweise keine Grenzwertbemessung sind, die von der Gesetzgebung in einem Gesetz oder dem Grundgesetz festgehalten ist. Also diese Grenzbewertung auch nur aus einem Lobbyistischen Vortrag in der DIN entstanden ist, der für das Bauwesen freiwillig so angenommen werden kann oder aber auch abgelehnt werden kann. Hier besteht keinerlei Verpflichtung, dass ein Hersteller sich an diese Grundlagen halten muss, wenn eine Wanderung des Wassermoleküls lediglich bei ca. 3,0 – 100 Metern aus der Naturwissenschaft heraus möglich ist. Hier ist das Naturgesetz der Naturwissenschaft anzuwenden in der der Gesetzgeber keinerlei Einfluss nimmt. 

4.1.6.2.5 Auch EU-Normen müssen abgegrenzt werden:
Daher müssen auch EU-Normen wie vor vorgetragen von der EU selber einmal als freiwillige Grundlagen gesehen werden und dann als harmonisierte Grundlagen betrachtet werden, die gleichfalls freiwillig sind und einmal als Gesetzesgrundlagen wie beispielsweise aus den Grundgesetzen der Mitgliederstaaten heraus, die verpflichtet sind, gesehen werden.
Daher ist auch unter dem Bauwesen beispielsweise und der Nahrungsindustrie zu unterscheiden. Beim Bauen bekommen wir lediglich Bauschäden. Werden Nahrungsmittel verunreinigt oder wird gar Gammelfleisch auf den Markt gebracht handelt es sich um eine Straftat aus dem GG heraus für die die Staatsanwaltschaft zuständig ist.

4.1.6.2.6 Besserer Zugang zu den Märkten:
Das ist letztendlich der Hintergrund der Normativen-Grundlagen. Der, der nicht freiwillig entsprechende Normierungen einhält und beispielsweise Zertifikate, Zulassungen wie abZ oder ein aaP,  CE- oder Ü-Zeichen nicht aus den durchlaufenen Verfahren nicht nachweisen kann, werden ja Märkte verschlossen. Also diese Produkte gar nicht auf den europäischen Markt beispielsweise ein Handelsrecht bekommen.
Wobei das im Bauwesen mit dem Urteil vom EuGH C-100/13 nicht ganz richtig ist.
Hier sehen wir die Grenzen des Gesetzgebers deutlich. Hier sagt der Gesetzgeber, dass der Handel in der EU und den Mitgliederstaaten wohl möglich ist. Allerdings nicht der Verbau in unsere Baustellen. Hier wurde 2013 unsere Bauregelliste komplett für unwirksam erklärt. Diese musste vom DIBt dann zurückgenommen werden und nach der EU-Gesetzgebung ganz neu aufgestellt werden.   

Urteil und Aktenzeichen:
EuGH C-100/13
Von der Europäischen Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland.
Veröffentlichung ersetzt die Bauregellisten und die Liste der technischen
Baubestimmungen.
Hier wurde sogar aus dem Brandschutz heraus bestimmt, dass Produkte wie Ort-Schäume beispielsweise mit der damaligen Kennzeichnung B3 wohl nicht auf deutschen Baustellen verbaut werden dürfen. Allerdings der Handel in Deutschland mit diesen Produkten nicht verboten werden darf.

4.1.6.2.7 Das EU-Recht:
Hierzu wird der Link zur Gesetzgebung vorgetragen.
Link zum EU-Recht

Grundlagen der Landesbauordnungen oder kurz LBO

Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wer erteilt die Baugenehmigung?

Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial:
Die Landesbauordnung oder kurz LBO:
Jetzt sind wir im Bauwesen im Baurecht angekommen. Die LBO BW oder die BayBO beispielsweise sind reiner Rechtsgrundlagen. Hier werden bei den kommunalen Baurechtsämter die Baugenehmigungen erteilt und dementsprechend auch vergeben. Allerdings sind hier meist objektbezogene klare Auflagen enthalten, wie und mit welchen Schutzmaßnahmen zu welchen Gewerken und Arbeitsleistungen eingehalten werden müssen. 
Daher sind Grundlagen und Auflagen in den Baugenehmigungen reine und klar verständliche Rechtsvorschriften, die eingehalten werden müssen. 
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4.1.6.3 Landesbauordnung oder kurz LBO:
Jetzt sind wir im Bauwesen im Baurecht angekommen. Die LBO BW oder die BayBO beispielsweise sind reiner Rechtsgrundlagen. Hier werden bei den kommunalen Baurechtsämter die Baugenehmigungen erteilt und dementsprechend auch vergeben. Allerdings sind hier meist objektbezogene klare Auflagen enthalten, wie und mit welchen Schutzmaßnahmen zu welchen Gewerken und Arbeitsleistungen eingehalten werden müssen.
Daher sind Grundlagen und Auflagen in den Baugenehmigungen reine und klar verständliche Rechtsvorschriften, die eingehalten werden müssen.
Begriffe zum Thema Baugenehmigung:
Muster, Bescheid, Roter Punkt, Baustellenbescheid, Lageplan, Beispiel, Terrassenüberdachung, Containerhaus, Schild, Schema, Widerspruch.
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Landesbauordnung oder kurz LBO:
Aufgrund des Gebäudeenergiegesetz oder kurz GEG werden augenblicklich 2024 die LBOs umgerüstet.

Gesetzesänderung für schnelleres und einfacheres Bauen:
Hier erkennen wir jetzt, dass die LBO eine Gesetzesgrundlage ist. Die LBO ist für die Baugenehmigungen in Deutschland zuständig und führt aus den Gesetzen das Bauen auf dem Baurechtsamt der Kommunen diese real um. Wer hier die Bestimmungen von der LBO nicht einhält oder denen entspricht, bekommt keine Baugenehmigung.
Allerdings, sind auch in der LBO nicht die Grundlagen einer DIN bestimmend.

4.1.6.3.1 Was sind Rechtsvorschriften?
Unter Brandschutz oder Feuerschutzwesen versteht man alle Maßnahmen, die vermeiden sollen, dass Feuer und Brand sich ausbreitet, bzw. überhaupt entstehen kann.
Dazu sind 2 Komponenten von Bedeutung. Einmal das Feuer selber und einmal der Rauch. Die Vorbeugung dafür im Bauwesen nennen wir Brandverhütung durch vorbeugenden und baulichen Brandschutz. Dazu kommt noch die Rettung von Menschen und Tieren. Dazu müssen für den Brandbekämpfer, meist der Feuerwehrkommandant  mit seinem Löschzug, Möglichkeiten gegeben werden, dass er eine wirksame Brandbekämpfung vornehmen kann.

Hier sprechen wir jetzt von Rechtsvorschriften die im Brandwesen eingehalten werden müssen. Dazu gehören als Rechtsträger einmal die Baurechtsämter und dann allem zuvor noch die Feuerwehrgesetze der Bundesländer in denen zwischen vorbeugendem und abwehrenden Brandschutz untergliedert wird.

Link zur LBO-Baden Württemberg

4.1.6.3.2 Kein DIN Bezug, sondern Artikel in der LBO:
Betrachten wir uns jetzt die LBO einmal aufmerksam erkennen wir, dass dort in keinster Weise auf eine DIN verwiesen wird. Also aus der Grundlage der Baugenehmigung heraus die VOB mit den DIN Grundlagen aus lobbyistischen Kreisen heraus, nicht auf diese zugreift. Das kann die LBO als Gesetzgebung auch nicht. Wir erkennen nur, dass beispielsweise im Brandschutz klare Vorgaben gegeben werden wie breit Treppen und Fluchtwege sein müssen. Auch beispielsweise, wie viele Fluchtwege man benötigt und beispielsweise, wie hoch die Ausstiegshöhe an einem Fluchtfenster sin muss.
Also, dort klare Vorgaben gegeben werden, die mit der DIN nichts zu tun haben.

4.1.6.3.3 Baulicher Brandschutz nach DIN:
Jetzt übernehmen die Nationalen DIN-Ausschüsse wie auch die Europäischen DIN-Ausschüsse die Umsetzungsvorschläge für die Realität auf unseren Baustellen. Wie aber aus dem Abschnitt Europäische Normen diese wie auch die nationalen Normen freiwillige Vorgaben sind, die zwar zwingend eingehalten werden müssen, allerdings nicht vorgeben wird! Das ist in unserer technischen Rechtsfrage ganz entscheidend. Denn sonst wäre ja die DIN ein Monopol in Deutschland irgendwelche lobbyistischen Produkte zu verbauen. Das drückt der Gesetzgeber so in keinem Gesetz aus. Im Gegenteil, der Gesetzgeber lässt in den Gesetzen die Umsetzung der baulichen Praxis einzig und alleine dem Planer und seinen Erfüllungsgehilfen über.

Hier die wichtigsten DIN Grundlagen für den Brandschutz:
Die baulichen Maßnahmen sind sehr vielfältig und beinhalten die verwendeten Baustoffe und Bauteile die in Europa und Deutschland streng gesetzlich geregelt sind. Die DIN ist nur ein Weg diese Gesetze einzuhalten.

Brandbestimmung von Bauteilen DIN EN 13501
Stahlbetonbau fällt unter DIN EN 1992-1-2
Stahlbau fällt unter die DIN EN 1993-1-2
Holzbau fällt unter DIN EN 1995-1-2

Bautechnischen Brandschutz in Industriebauten DIN 18230
dazu zählen auch Fluchtwege Fluchtwegplanung und Löschanlagen in Gebäuden.
In Österreich werden vergleichbare Anforderungen in den verschiedenen TRVB-B festgelegt.

Zum Bessern Verständnis ein Beispiel aus der Statik:
Die Statik, meist vom Architekten an seinen Erfüllungsgehilfen Statiker weiterbeauftragt, stellt die Standsicherheit des Gebäudes sicher. Dazu zählt auch der Brandschutz. Er arbeitet meist ausschließlich über DIN-Grundlagen. Wenn es hier jetzt aber um gewisse Sicherheitsfragen geht wie beispielsweise in Schulen oder Kindergärten aber auch in Privathäusern, verlässt sich das Baurechtsamt nicht auf die Statik des Erfüllungsgehilfen vom Architekten mit seinen DIN-Grundlagen. Dann wird eine Prüfstatik verlangt. Das heißt, dass die Statik des Erfüllungsgehilfen von einem eidlich bestellten Prüfstatiker geprüft werden muss. Erst, wenn diese Prüfstatik dann vorliegt, kann das Bauwerk so auch ausgeführt werden.

Bei den Europäischen Normen haben wir erkannt, dass einmal ein EN-Norm entstehen kann, die allerdings auf freiwilliger Basis verwendet werden kann. Und dann noch die harmonisierten Normen. Das ist nichts anderes wie der Prüfstatiker. Auch dort werden die DIN-Grundlagen von einem speziellen Ausschuss geprüft ob diese dem nationalen und europäischen Recht überhaupt entsprechen.
Dennoch sagt der Gesetzgeber, dass auch die harmonisierten Normen eine freiwillige Basis der Verwendung sind.
Hier täuschen sich viele Bauschaffende ganz gewaltig!     

4.1.6.3.4 Was macht der Statik-Prüfingenieur für Bautechnik?
Sie prüfen einmal die vorliegende Statik, vergleichen diese mit den gesetzlichen Bestimmungen und beraten und betreuen dann auch und begleitend die Baustelle.
Hier sollen bewusst bei Bauteilen, die ein hohes Risiko an Leib und Leben verbergen die Gefahr an Leib und Leben verringert werden. Da die LBO ja keine Bauabnahmen mehr macht, weil dazu kein Personal mehr vorhanden ist, werden Prüfstatiker immer bedeutsamer auf unseren Baustellen.

4.1.6.3.5 Jetzt kommt ein weiterer Irrtum der Bauschaffenden hinzu:
Der Prüfingenieur ist nicht vom Architekten oder der BH beauftragt gefahrenträchtige Bauteile zu prüfen. Er handelt im Auftrag der Bauaufsicht ob die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie anerkannter Regeln der Technik hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes eingehalten wurden und ist somit der in Erfüllungsgehilfe der Baurechtsämtern in Bezug auf die Baugenehmigungen. Und das ist nicht zu vergleichen mit einer DIN Aussage mit der man eventuell Mängelanzeigen vortragen möchte und Werklohn einbehält.

Denn die Prüfstatik selber entscheidet, ob ein Bauteil technisch nach den Rechtsgrundlagen auch ausgeführt werden darf. Also immer, wenn die LBO in der Baugenehmigung eine Baustatik verlangt, ist dies die Überprüfung ob die DIN-Ausführungen des Erfüllungsgehilfen-Statiker mit seiner DIN-Auslegung auch den rechtlichen Grundlagen des Gesetzgebers entspricht.

Und wieder sind wir bei den harmonisierten DIN-Grundlagen. Jetzt verstehen wir vielleicht besser, dass ja nur ca. 20 % aller europäischen DIN-Grundlagen mit der Gesetzgebung geprüft wurden. Nationale DIN-Grundlagen der VOB sind nach dem Gesetzgeber noch nie von keinem Aufsichtsamt auf die Rechtssicherheit geprüft worden. Alle anderen DIN-Grundlagen sind lediglich Auskünfte von Lobbyisten, die Ihren Vorteil in der DIN vertreten wollen. Erst wenn diese DIN harmonisiert ist bzw. wäre, was sie aber nie wird, kann auch davon ausgegangen werden, dass diese auch der Gesetzgebung entspricht.

Daher ist der Prüfingenieur die Fachaufsicht der Obersten Bauaufsichtsbehörden. Nicht gegenüber der DIN, sondern gegenüber den in den Gesetzen verankerten Bau-Grundsätzen.

Ein Beispiel:
Wird beispielsweise für eine Tiefgarage mit Oberlicht horizontal zum Garten ausgeführt und dort eine Überdachung mit Stahl und Glas aufgebaut bei dem Kinder bei Spielen auch auf das Glasdach steigen können, reicht keine Statik des Erfüllungsgehilfen des Architekten aus, sondern muss eine Baustatik vorgewiesen werden. Liegt diese nicht vor, ist die Baustelle bis zur Vorlage nicht abgenommen.

Hierzu das Urteil vom OLG Düsseldorf:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.03.2011, Az. I-21 U 6/07
Dort ist ein Dachstuhl bei dem nach DIN gearbeitet wurde, nicht abnahmefähig, weil für das verwendete Material keine rechtskräftige vom Gesetzgeber bestimmte Ü-Kennzeichnung vorliegt.

Somit der Dachstuhl auch nicht abnahmefähig ist da die rechtliche Eignung der Hölzer nicht nachgewiesen ist. Somit auch die statischen Grundlagen für die Standsicherheit für das Baumaterial bzw. Holz nicht nachgewiesen ist.

Gleich so verhält es sich mit der Prüfstatik. Fehlt diese, ist das Bauwerk nicht abnahmefähig und kann auch nicht als abgenommen betrachtet werden.

Das bestimmt nicht die DIN, sondern das Baurecht mit den Baurechtsgesetzen.  

4.1.6.3.6 Gesetzesänderung für schnelleres und einfacheres Bauen BW:
Um das Bauen schneller und einfacher zu machen, hat die Landesregierung zahlreiche Änderungen der Landesbauordnung beschlossen. Die Reform wird jetzt dem Landtag zugestellt.
Wir erkennen, dass das Ganze keine DIN-Grundlage ist, sondern eine klare Rechtsgrundlage bei der die DIN und die VOB nichts zu tun hat!
Rechtsstand in BW: Dienstag, 17. Dezember 2024.
Hier geht es um Verfahrensbeschleunigungen in der Rechts-Grundlage des Baurechts und nicht einer DIN. Also auch das von den Baumeistern nicht falsch ausgelegt werden darf. Das bedeutet nur, dass das Bauen aus den Rechts-Verfahren heraus schneller werden muss/soll. Das bedeutet aber nicht, dass das Bauen schneller gehen muss. Das Bauen ist kein Rechtsprozess, sondern ein Prozess der Naturwissenschaft. Also, was Zeit beim Bauen braucht, muss seine Zeit bekommen.

Gesetzesentwurf:
Der Gesetzentwurf zur LBO-Reform war im Juli 2024 vom Landeskabinett zur Anhörung freigegeben worden. 71 Verbände haben Stellung genommen.
Zitate aus der Reform:
“So soll auch die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen verfahrensfrei gestellt werden. Außerdem sollen künftig nicht nur, sondern auch bauliche Änderungen im Gebäude, Aufstockungen und Dachgeschoss-Ausbauten zu keinen höheren Anforderungen beim Brandschutz führen. Wir erleichtern damit das Schaffen von Wohnraum im Bestand erheblich und schöpfen die Potenziale in diesem Bereich voll aus“, so Razavi.

Bemerkung vom SVB:
Wir erkennen, dass somit gute und bereits bestehende Gesetzgebungen vorhanden sind, die ausreichen um auch die Bürokratie zu beschleunigen. Also aus den Ausführungsgesetzen gar nichts verändert werden muss.
Auch hier erkennen wir deutlich, dass die VOB mit der DIN Auslegung nur eine Grundlage der Technik ist und von den Anwendern lediglich freiwillig vereinbart und übernommen werden können.
Für eine Mängelanzeige allerdings mit Einbehalt von Werklohn ist allerdings nicht die VOB zuständig, sondern das Baurecht mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Solange nicht ein gegenseitiger freiwilliger Vertrag beider Seiten als ein ausgesprochener VOB-Vertrag vereinbart wird. Dazu mehr in der Folge.   

Die Satire zum Bauen!!!

Immer die gleichen Forderungen der Bauherrschaft

Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder wird das Bauen zur einem Wettrennen?

Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial:
Wünsche und Möglichkeiten auf unseren Baustellen:
Wie im gesamten Artikel immer wieder vorgetragen ist Bauen nicht eine Grundlage von uns Baumeister, was wir bauen können und allem voraus, wie schnell wir was bauen können. 
Entscheidend ist immer, dass das Bauen aus der Technik heraus mit Materialien und Materialgebinden konfrontiert ist, bei denen wir auf gewisse Reaktionen und Aushärtungen in der Verantwortung stehen. Daher hier die Satire einmal deutlich gemacht, welche Möglichkeiten ein Baumeister im Bauwerden anbieten kann.
Die Forderung der Bauherrschaft ist immer, dass schnell, billig und dann noch gut gebaut werden soll. Das allerdings kann der Baumeister nicht regeln!!!
Hier die Satire mit den Möglichkeiten vom Baumeister wie er bauen kann.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum meist zur Sache direkt. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube Seite.
Wünsche und Möglichkeiten auf unseren Baustellen:
Wie im gesamten Artikel immer wieder vorgetragen ist Bauen nicht eine Grundlage von uns Baumeister, was wir bauen können und allem voraus, wie schnell wir was bauen können.
Entscheidend ist immer, dass das Bauen aus der Technik heraus mit Materialien und Materialgebinden konfrontiert ist, bei denen wir auf gewisse Reaktionen und Aushärtungen in der Verantwortung stehen. Daher hier die Satire einmal deutlich gemacht, welche Möglichkeiten ein Baumeister im Bauwerden anbieten kann.
Die Forderung der Bauherrschaft ist immer, dass schnell, billig und dann noch gut gebaut werden soll. Das allerdings kann der Baumeister nicht regeln!!!
Hier die Satire mit den Möglichkeiten vom Baumeister wie er bauen kann.
Begriffe zum Thema Bauausführung:
DIN 1045, Risiko, Schlitzwand, Handbuch Sanieren, Bau, Bauablauf, Bautagebuch, Beton, Bauwesen, Bauplanung.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum meist zur Sache direkt. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube Seite.   

Das BauFachForum, Sachverständiger Wilfried Berger:
Möglichkeiten des Baumeisters aus unseren Baustellen:
Der IST-Zustand und der Soll-Zustand:

Erklärung zur Satire:
A = Die Menschheit möchte im Bauwesen immer den Grundsatz regeln, dass Mehr immer besser ist:
Das heißt, dass immer der Begriff:
Geiz ist geil im Vordergrund steht.
Das ist auch im Bauwesen so, aber falsch.

B = Die Suche der Bauherrschaft:
Was sucht denn die Bauherrschaft in der Regel?
Doch immer die Grundlage vom Bauen:
Schnell, gut und billig.

C = Die Lösung vom SVB:
Liebe Bauherrschaft, es gib im Bauwesen auf diese Frage mit den drei Komponenten auch drei Lösungen:

1 = Lösung 1:
Die Baumenschen können:
Schnell und billig bauen!!!!
Dann aber nicht Gut!!!!

2 = Lösung 2:
Die Baumenschen können:
Schnell und gut bauen!!!!
Dann aber nicht billig!!!!

3 = Lösung 3:
Die Baumenschen können:
Gut und billig bauen!!!!
Dann aber nicht schnell!!!!

Liebe Bauherrschaft, suchen Sie sich bitte eine Lösung aus!!!!

4.1.6.3.7 Gesetzesentwurf:
Der Gesetzentwurf zur LBO-Reform war im Juli 2024 vom Landeskabinett zur Anhörung freigegeben worden. 71 Verbände haben Stellung genommen.

Zitate aus der Reform:
“So soll auch die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen verfahrensfrei gestellt werden. Außerdem sollen künftig nicht nur, sondern auch bauliche Änderungen im Gebäude, Aufstockungen und Dachgeschoss-Ausbauten zu keinen höheren Anforderungen beim Brandschutz führen. Wir erleichtern damit das Schaffen von Wohnraum im Bestand erheblich und schöpfen die Potenziale in diesem Bereich voll aus“, so Razavi.

4.1.6.3.8 Bemerkung vom SVB:
Wir erkennen, dass somit gute und bereits bestehende Gesetzgebungen vorhanden sind, die ausreichen um auch die Bürokratie zu beschleunigen. Also aus den Ausführungsgesetzen gar nichts verändert werden muss.
Auch hier erkennen wir deutlich, dass die VOB mit der DIN Auslegung nur eine Grundlage der Technik ist und von den Anwendern lediglich freiwillig vereinbart und übernommen werden können.
Für eine Mängelanzeige allerdings mit Einbehalt von Werklohn ist allerdings nicht die VOB zuständig, sondern das Baurecht mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Solange nicht ein gegenseitiger freiwilliger Vertrag beider Seiten als ein ausgesprochener VOB-Vertrag vereinbart wird. Dazu mehr in der Folge.  

4.1.7 Aktenstudium zur Problemstellung

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Lösung und Fragen aus dem Aktenstudium!!!

4.1.7 Aktenstudium zur Problemstellung: 
Um was geht es aus der theoretischen Sachfrage?
Die Problemstellung:
Das Gutachten beschäftigt sich um die im technischen Datenblatt zum BOSIG Produkt Winflex Optima, vollflächig selbstklebenden, überputzbaren Fensteranschlussbändern Winflex Optima ES innen und –außen.
Dabei ist dort in den Datenblättern verankert, dass die Bänder diffusionsoffen für außen und diffusionsdicht für innen sind.
Dazu mehr in der Erklärung in der Folge.
Hier könnte jetzt der Eindruck entstehen, dass diese Bänder entgegen der DIN 4108 -  Teil 3 nicht richtig bezeichnet wären. 
4.1.7.1 Zu den Bändern selber:
Die Produktserie Winflex Optima ES außen ist aus der Herstellung bewusst mit einem sd-Wert von 3,8 m nach DIN 4108-Teil 3 eingestellt. 
Natürlich kann jetzt streng genommen aus der DIN heraus hier nicht von Diffusionsoffen gesprochen werden. Denn aus der DIN heraus ist Diffusionsoffen nur mit einem Wert von > 0,5 m gegeben.
Das mag so aus der Theorie heraus ja richtig sein. Allerdings, wie in der Folge noch vorgetragen in der Baupraxis nicht real anzuwenden ist. Gleichfalls aber auch nicht nach den hier weiter vorgetragenen DIN Grundlagen und dem Leitfaden für den Fenstereinbau. 
Das Winflex Optima Innen ist mit einem sd-Wert von 30 m nach DIN 4108- Teil 3 eingestellt. Hier spricht die DIN 4108 – Teil 3, von einem Wert von < 1500 m mit der Bezeichnung Diffusionsdicht.
4.1.7.2 Bauen ist angewandtes Denken der Baumeister:
Alleine, wenn wir diese Zahlen von 0,5 zu 1500 m sd-Wert aus der Norm heraus betrachten, ist die DIN 4108-Teil 3 doch nicht so zu verstanden oder darf man diese nicht so verstehen, dass diese Werte auf der Baustelle angewendet werden müssen bzw. können. Das ist ein völliger Irrtum von Menschen, die die DIN bzw. die VOB als Bibel ansehen. Die DIN gibt hier lediglich vor, was als kleinster Wert diffusionsoffen betrachtet werden kann und was im Höchstwert als Diffusionsdicht betrachtet werden kann. 
Begriffe zum Thema Fenstereinbau Gutachten:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
BOSIG, ift Rosenheim, Abdichtung, Fenster RAL Montage, Sachverständiger, Wilfried Berger, Montage Fenster, Bauschäden, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr wie der Feldversuch der Brüstungsanschlüsse entstanden ist.
4.1.7 Aktenstudium zur Problemstellung:
Um was geht es aus der theoretischen Sachfrage?
Die Problemstellung:
Das Gutachten beschäftigt sich um die im technischen Datenblatt zum BOSIG Produkt Winflex Optima, vollflächig selbstklebenden, überputzbaren Fensteranschlussbändern Winflex Optima ES innen und –außen.
Dabei ist dort in den Datenblättern verankert, dass die Bänder diffusionsoffen für außen und diffusionsdicht für innen sind.
Dazu mehr in der Erklärung in der Folge.
Hier könnte jetzt der Eindruck entstehen, dass diese Bänder entgegen der DIN 4108 –  Teil 3 nicht richtig
bezeichnet wären.

4.1.7.1 Zu den Bändern selber:
Die Produktserie Winflex Optima ES außen ist aus der Herstellung bewusst mit einem sd-Wert von 3,8 m nach DIN 4108-Teil 3 eingestellt.
Natürlich kann jetzt streng genommen aus der DIN heraus hier nicht von Diffusionsoffen gesprochen werden. Denn aus der DIN heraus ist Diffusionsoffen nur mit einem Wert von > 0,5 m gegeben.
Das mag so aus der Theorie heraus ja richtig sein. Allerdings, wie in der Folge noch vorgetragen in der Baupraxis nicht real anzuwenden ist. Gleichfalls aber auch nicht nach den hier weiter vorgetragenen DIN Grundlagen und dem Leitfaden für den Fenstereinbau.
Das Winflex Optima Innen ist mit einem sd-Wert von 30 m nach DIN 4108- Teil 3 eingestellt. Hier spricht die DIN 4108 – Teil 3, von einem Wert von < 1500 m mit der Bezeichnung Diffusionsdicht.
4.1.7.2 Bauen ist angewandtes Denken der Baumeister:
Alleine, wenn wir diese Zahlen von 0,5 zu 1500 m sd-Wert aus der Norm heraus betrachten, ist die DIN 4108-Teil 3 doch nicht so zu verstanden oder darf man diese nicht so verstehen, dass diese Werte auf der Baustelle angewendet werden müssen bzw. können. Das ist ein völliger Irrtum von Menschen, die die DIN bzw. die VOB als Bibel ansehen. Die DIN gibt hier lediglich vor, was als kleinster Wert diffusionsoffen betrachtet werden kann und was im Höchstwert als Diffusionsdicht betrachtet werden kann.
Begriffe zum Thema Fenstereinbau Gutachten:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
BOSIG, ift Rosenheim, Abdichtung, Fenster RAL Montage, Sachverständiger, Wilfried Berger, Montage Fenster, Bauschäden, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr wie der Feldversuch der Brüstungsanschlüsse entstanden ist.

4.1.7.3 Aber beginnen wir das Thema mal ganz einfach:
Bauphysikalisch ist das Wassermolekül nicht ein Grundsatz von Normgebern. Sondern eine Grundlage eine physikalischen Einheit. Und jetzt sind wir bereits an dem Thema, dass die DIN oder die Norm nicht eine Größenordnung eines geschriebenen weißen Blatt ist. Sondern die DIN und Norm immer so ausgelegt werden muss, was auf der Baustelle für ein IST-Zustand vorhanden ist. Das heißt, dass wir wissen und planen müssen beispielsweise, was für ein Untergrund vorhanden ist, auf den wir die Bänder verklebt werden.

Ein Beispiel:
Würden wir in einem Fall indem keine künstliche Lüftung im Gebäude eingebaut ist, ein Band verwendet werden, das aus der DIN 4108- Teil 3 aus einer Ausschreibung des Planers heraus mit Alu-Kaschierten Bändern mit einem sd-Wert von 1500 m verlangt werden würde, wäre der Bauschaden bereits vorprogrammiert. 
Also, aus dem Reißbrett des Planers heraus dieser Bauschaden bereits in das Gebäude eingebaut werden würde.

4.1.7.3.1 Warum dieser Bauschaden?
Es wird jetzt nochmals höflichst darauf hingewiesen, dass bauen eine Grundlage des sach- und fachgerechten Denkprozess der gesamten Bausituation zu tun hat. Und dieser Bauprozess hat ein Planer zu kennen.
Würden wir jetzt diese 1500 m als Bänder im Innenbereich verbauen, wäre es doch naturwissenschaftlich belegt sichergestellt, dass das geklebte Band doch gerade eine thermische Trennung von innen und außen darstellen würde. Das ist doch die Herausforderung von Firma BOSIG. Hier müssen Kleber entwickelt werden, die auch in Verbindung mit diesem Kondensat-Wasser unterhalb der Bänder funktionsfähig bleiben. Hier darf sich kein Band vom Untergrund lösen.
Also, wenn BOSIG dieses Problem kennt und bautechnisch dieses Problem klären möchte, ist doch gerade die technische Lösung im Vordergrund, was das Kondensat unter diesen 1500 m auf dem Bau-Untergrund vornimmt und was unterhalb der Folie für eine naturwissenschaftliche Situation entstehen würde.

Zum besseren Verständnis Bild 2 – 5:
Bild 2:
Hier erkennen wir jetzt einmal, wie ein solcher Schaden nach nur 3-5 Jahren bei einem Holzhaus aussieht. Mit solchen Bauirrtümer muss der SVB täglich kämpfen, weil Planer meinen, die VOB oder die DIN 4108-3 wären die Bibel des Bauwesens. Bauen bedeutet ein angewandter Denkprozess des Planers, bei dem die DIN nur eine kleine Hilfe leisten kann. Allerdings keine rechtsverbindliche Grundlage aus einem Bauvertrag herausgelöst werden kann. 
Die täglich zunehmenden Schäden gerade bei Alu-Kaschierten Bändern mit einem sd-Wert über 100 m machen deutlich, dass diese Aussage der DIN 4108-3 aus allen für den Fenstereinbau geltenden Normen und DIN-Grundlagen gerade wegen solchen Schäden herausgenommen wurden, da hierbei lediglich extreme Schäden am Bauwerk entstehen. Hier erkennen wir unterhalb eines Alu Bleches mit einem sd-Wert mit 1500 m ohne Hinterlüftung, das völlig zerstörte Holz des Holzhauses. Auch Dränmatten versagen bei solchen Extremen sd-Werten gänzlich. 
Bild 3:
Hier erkennen wir Schäden an Mehrschichtsperrholz unterhalb eines Titanzinkbleches nach nur 3 Jahren des neuen Dach-Stuhls auf der Sparschalung.
Wobei hier kein Unterschied zwischen Holzkonstruktionen und Massivbau mit Stein und Beton besteht. Bei diesen sd-Werten kann keine Rücktrocknung des gebildeten Kondensat unterhalb dieser Dampfbremse mit 1500 m entstehen und die Baumaterialien gehen dabei bis zum statischen Einsturz kaputt.
Bild 4:
Hier im Bild sehen wir jetzt ein neu eingebautes Fenster nach dem ersten Winter bei dem der SVB ein Gutachten über ein gesamtes Einfamilienhaus fertigen musste, bei dem ein schlauer Planer gemeint hat, dass er die Fenster innen mit Alubändern ausschreiben müsse, weil dies die DIN 4108-3 so fordert. Ein völliger Irrtum, bei dem der Planer nie daran gedacht hat, was die Alu-Bänder im Winter für einen Energie- bzw. Wärmeentzug der Dämmung in der 2. Fenstereinbauebene verursacht und die Fenster restlos zu gefrieren lässt. 
Bemerkung vom SVB:
Immer, wenn solche Schäden entstehen und die Planer vom SV mit Ihrer fehlerhaften Planung in die Verantwortung gezogen werden, diese schneller ein Loch zum Verschwinden finden wie eine Maus. Und dann ist mit solchen Fehlplanungen sofort das selbstständige Beweisverfahren gegen den Planer und Fenstereinbauer eingeleitet um irgendjemanden zur Verantwortung zu bringen. Dabei ist die Situation doch eine einfach.
Somit kann aus einem solchen fehldenken eines Planers nicht abgeleitet werden, dass dem Handwerker somit mit einer Mängelanzeige Werklohn einbehalten werden kann, weil er sich im Fenstereinbau dem Leitfaden für den Fenstereinbau unterstellt hat und nicht dieser schadensträchtigen Grundlage der DIN 4108-3. bzw. muss richtigerweise gesagt werden dass die nicht sach- und fachgerechte Denkweise des Planers der Handwerker nicht Folge leistet hier mit den Glauben sd-Werten von 
≤ 0,5 m und ≥ 1500 m verarbeiten zu müssen wie bereits vorgetragen, vom Reißbrett herunter der Bauschaden bereits vorprogrammiert geplant und ausgeführt wird. 
Bild 5:
Hier erkennen wir einen Ortschaum nach 2 Jahren Einbau unterhalb einer Alu-Fenstereinbaumembrane unter dem Mikroskop vom SVB.
Es muss doch, wenn wir bautechnisch nachdenken klar sein, dass das Alu, selbst auf der Innenseite angebracht, im Tag- Nachtwechsel so viel Kondensat bildet, dass die Ortschäume unweigerlich mit Pilz und Schimmel kontaminiert werden und somit ein Totalschaden produzieren.  
Begriffe zum Thema Bauschäden:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Dampfbremse, Beton, Schimmel, Neubau, Beispiel, Ettringit, Leckagen, Gutachter, Bausachverständiger, Bausachverständiger, Baumängel, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger 
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr zum Thema Infrastruktur Haus, Drainage, Flieseinrichtung typische Fehler wie man Bauschäden produzieren kann.
Zum besseren Verständnis Bild 2 – 5:
Bild 2:
Hier erkennen wir jetzt einmal, wie ein solcher Schaden nach nur 3-5 Jahren bei einem Holzhaus aussieht. Mit solchen Bauirrtümer muss der SVB täglich kämpfen, weil Planer meinen, die VOB oder die DIN 4108-3 wären die Bibel des Bauwesens. Bauen bedeutet ein angewandter Denkprozess des Planers, bei dem die DIN nur eine kleine Hilfe leisten kann. Allerdings keine rechtsverbindliche Grundlage aus einem Bauvertrag herausgelöst werden kann.
Die täglich zunehmenden Schäden gerade bei Alu-Kaschierten Bändern mit einem sd-Wert über 100 m machen deutlich, dass diese Aussage der DIN 4108-3 aus allen für den Fenstereinbau geltenden Normen und DIN-Grundlagen gerade wegen solchen Schäden herausgenommen wurden, da hierbei lediglich extreme Schäden am Bauwerk entstehen. Hier erkennen wir unterhalb eines Alu Bleches mit einem sd-Wert mit 1500 m ohne Hinterlüftung, das völlig zerstörte Holz des Holzhauses. Auch Dränmatten versagen bei solchen Extremen sd-Werten gänzlich.
Bild 3:
Hier erkennen wir Schäden an Mehrschichtsperrholz unterhalb eines Titanzinkbleches nach nur 3 Jahren des neuen Dach-Stuhls auf der Sparschalung.
Wobei hier kein Unterschied zwischen Holzkonstruktionen und Massivbau mit Stein und Beton besteht. Bei diesen sd-Werten kann keine Rücktrocknung des gebildeten Kondensat unterhalb dieser Dampfbremse mit 1500 m entstehen und die Baumaterialien gehen dabei bis zum statischen Einsturz kaputt.
Bild 4:
Hier im Bild sehen wir jetzt ein neu eingebautes Fenster nach dem ersten Winter bei dem der SVB ein Gutachten über ein gesamtes Einfamilienhaus fertigen musste, bei dem ein schlauer Planer gemeint hat, dass er die Fenster innen mit Alubändern ausschreiben müsse, weil dies die DIN 4108-3 so fordert. Ein völliger Irrtum, bei dem der Planer nie daran gedacht hat, was die Alu-Bänder im Winter für einen Energie- bzw. Wärmeentzug der Dämmung in der 2. Fenstereinbauebene verursacht und die Fenster restlos zu gefrieren lässt.
Bemerkung vom SVB:
Immer, wenn solche Schäden entstehen und die Planer vom SV mit Ihrer fehlerhaften Planung in die Verantwortung gezogen werden, diese schneller ein Loch zum Verschwinden finden wie eine Maus. Und dann ist mit solchen Fehlplanungen sofort das selbstständige Beweisverfahren gegen den Planer und Fenstereinbauer eingeleitet um irgendjemanden zur Verantwortung zu bringen. Dabei ist die Situation doch eine einfach.
Somit kann aus einem solchen fehldenken eines Planers nicht abgeleitet werden, dass dem Handwerker somit mit einer Mängelanzeige Werklohn einbehalten werden kann, weil er sich im Fenstereinbau dem Leitfaden für den Fenstereinbau unterstellt hat und nicht dieser schadensträchtigen Grundlage der DIN 4108-3. bzw. muss richtigerweise gesagt werden dass die nicht sach- und fachgerechte Denkweise des Planers der Handwerker nicht Folge leistet hier mit den Glauben sd-Werten von
≤ 0,5 m und ≥ 1500 m verarbeiten zu müssen wie bereits vorgetragen, vom Reißbrett herunter der Bauschaden bereits vorprogrammiert geplant und ausgeführt wird.
Bild 5:
Hier erkennen wir einen Ortschaum nach 2 Jahren Einbau unterhalb einer Alu-Fenstereinbaumembrane unter dem Mikroskop vom SVB.
Es muss doch, wenn wir bautechnisch nachdenken klar sein, dass das Alu, selbst auf der Innenseite angebracht, im Tag- Nachtwechsel so viel Kondensat bildet, dass die Ortschäume unweigerlich mit Pilz und Schimmel kontaminiert werden und somit ein Totalschaden produzieren. 
Begriffe zum Thema Bauschäden:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Dampfbremse, Beton, Schimmel, Neubau, Beispiel, Ettringit, Leckagen, Gutachter, Bausachverständiger, Bausachverständiger, Baumängel, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr zum Thema Infrastruktur Haus, Drainage, Flieseinrichtung typische Fehler wie man Bauschäden produzieren kann.

4.1.7.3.2 Das Basisprodukt ist entscheidend:

Somit ist das Bauprodukt dafür entscheidend, auf das die Bänder aufgeklebt werden. Haben wir es hier mit einem anorganischen Produkt zu tun, das saugfähig ist wie beispielsweise Porenbeton, wird vermutlich nichts passieren. Haben wir es aber mit einem Holzständer zu tun, wird dieser an der Klebefläche automatisch innerhalb von 3-5 Jahren restlos verfault sein. Also, die Baustellensituation nichts mit der DIN 4108-Teil 3 zu tun hat. Das Ganze ist aus der DIN heraus nur die Abgrenzung der Grenzwerte von Gering also Diffusionsoffen und hoch mit Diffusionsdicht zu tun hat.

Einführung in die Bauphysik

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht und was ist dabei die Bauphysik???

4.1.7.3.2 Das Basisprodukt ist entscheidend:
Somit ist das Bauprodukt dafür entscheidend, auf das die Bänder aufgeklebt werden. Haben wir es hier mit einem anorganischen Produkt zu tun, das saugfähig ist wie beispielsweise Porenbeton, wird vermutlich nichts passieren. Haben wir es aber mit einem Holzständer zu tun, wird dieser an der Klebefläche automatisch innerhalb von 3-5 Jahren restlos verfault sein. Also, die Baustellensituation nichts mit der DIN 4108-Teil 3 zu tun hat. Das Ganze ist aus der DIN heraus nur die Abgrenzung der Grenzwerte von Gering also Diffusionsoffen und hoch mit Diffusionsdicht zu tun hat.

Einführung in die Bauphysik:
Machen wir eine einfache Einleitung in die Bauphysik:
Bild 6:
Bauen ist nicht eine Grundlage von uns Menschen, wie wir denken, alles steuern zu können. Das ist ein Irrtum. Bauen ist ein Grundsatz der Bioethik.
Das Bild zeigt, dass naturwissenschaftlich das Wassermolekül auf unseren Baustellen in einer Luftsäule lediglich 100 m wandern kann. Also, im Fenstereinbau doch gar nie die Grundsatzfrage zu stellen ist, hier auf die DIN 4108-3 sich mit dem sd-Wert von ≥ 1500 m zu berufen. Das wäre das Gleiche, wie wenn wir bei Pilz und Schimmel irgendwelche Temperaturen aus dem UBA-Leitfaden der Regierung zu übernehmen um allgemein alle Pilz- und Schimmelarten unter eine Thermik zu stellen. Auch das wäre ein völlig falscher Ansatz gegenüber Pilz und Schimmel im Bauwesen.    
Beweis-Link:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger Bioethik
Bild 7:
Der Klettverschluss beispielsweise, haben wir von Leguanen und den Kletten-Hecken abgeschaut und in unsere Lebenskultur mit eingegliedert. Der Bury Dubai beispielsweise konnte nicht aus Normen gebaut werden, sondern aus dem Studium der Wüstenlilie, die unerklärlicher Weise für uns Menschen den ganzen Wüstenstürmen standhält. 
Beweis-Link:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger Binares Wasser.
Ohne Binares Wasser, könnten wir keine Hochhäuser bauen, wie beispielsweise den Bury Dubai oder jetzt Bury Khalifa. Binares Wasser ist nicht eine Grundlage der DIN oder der VOB. Binares Wasser ist eine Grundlage der Natur, die uns bei weitem überlegen ist und wir Baumeister aus der Natur nur Grundlagen abschauen und diese in unser Bauwesen mit einbauen können.
Bild 8:
Hier erkennen wir jetzt den Grundriss der Wüstenlilie, wie diese übernommen wurde und im Burj Dubai den Grundsockel des Gebäudes darstellt. Alles andere  wäre nicht möglich ein solches Gebäude auf Wüstensand mit diesen in Dubai zu erwartenden Wüstenwinden zu bauen.
Beweis-Link:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger Brauner Warzenschwamm.
Hier erkennen wir jetzt die Schäden, die wir Sachverständige in Folge SV oder Sachverständiger Berger kurz SVB täglich mit diesem Fehldenken aus der DIN 4108 kennen.
Jetzt zurück zu unserem Bild 6:
Aus den Beweislinks können wir schön erkennen, dass nicht wir Menschen die Baumeister sind, sondern die Natur mit der Naturwissenschaft. Und naturwissenschaftlich ist deutlich dargelegt, wie auf dem Bild zu erkennen, ein Wassermolekül in einer Luftsäule naturwissenschaftlich lediglich 100 m wandern kann. Und diese Tatsache kann keine DIN oder Norm ändern. Das ist ein Naturgesetz. Also wir jetzt lediglich mit einer Wasserwanderung des Wassermoleküls von 3,5 – 100 m zu tun haben.  Also die Angaben aus der DIN 4108-Teil 3 doch nur Papierwerte sind. Nicht aber naturwissenschaftlich belegte Werte sind, die in irgendeiner Weise in einer Fensteranschlussfuge einzuhalten sind. 
Und das lässt uns die DIN ja zum freien Denken des Bauens freigestellt. Weil das weiße Blatt der DIN doch nicht die Grundlagen des IST-Zustands des Bauens kennt.
4.1.7.3.3 Der reale naturwissenschaftliche Wert:
Jetzt müssen wir ja, wie das viele studierten Menschen hier falsch auslegen wollen, das Bauen ja auch für Handwerker dienlich und verständlich machen. Das heißt, dass wir nicht einfach nur sd-Werte in die Bauwelt schmeißen können, wie das die DIN macht. Wir müssen den Handwerkern erklären, dass es über der DIN auch noch Grundlagen gibt, die verbindlicher sind wie die DIN 4108 selber.  Und das ist der Leitfaden der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V.  
Dort sind die Grundlagen für den Fenstereinbau klar und deutlich unter dem zweitletzten Abschnitt im Kapitel 6.4.4 Fugendichtungsfolien auf S. 195 vorgetragen. Und hier geht es nicht um fiktive sd-Werte wir in der DIN 4108. Sondern um reale Werte auf der Baustelle. Daher dort verzeichnet ist, dass ein Fensteranschluss innen dichter sein muss wie außen. Das System von BOSIG mit der Serie Winflex Optima ES erfüllt diese Forderung vom Leitfaden. Denn hier haben wir es beim Außenband mit einem sd-Wert von außen 3,8 m und innen von 30 m zu tun. Also nach allen DIN Grundlagen und auch allen Grundlagen des Leitfadens ein Unterschied vom sd-Wert von über dem 1/3 zu 2/3 Verhältnis besteht, was die DIN wie auch der Leitfaden verlangt.
Beweis:
RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. durch den zweitletzten Abschnitt im Kapitel 6.4.4 Fugendichtungsfolien auf S. 195 Rechnung getragen.

Wenn wir jetzt diesen Abschnitt genauer betrachten, steht dort nicht drin, welcher Wert innen und außen vorhanden sein muss. Das ist ein Bauschadenirrtum von Planern, die lediglich über die DIN 4108 Ihre Planung vornehmen nicht ein selbstständiges angewandtes Baudenken vornehmen. 
Dazu gibt es auch keine Auskunft, auch nicht vom ift Rosenheim. Dazu gibt es nur den Kommentar: Wenn das innen dichter als außen ausgeführt ist, dann funktioniert die Wasserdampf-Diffusion.
Bild 9:
Wenn wir jetzt dem Wassermolekül Hindernisse einbauen, wie die Membranen von BOSIG, verändert sich der Wanderweg des Wassermoleküls von 100 m auf die Reduzierung des Widerstandes der Membrane. Hier im Beispiel sind dies 20 m. Also das Wassermolekül nicht mehr 100 m wandern kann, sondern lediglich noch 80 m wandern kann. Das ist kein Gesetz der DIN 4108, sondern ein Naturgesetz, das uns die Natur deutlich vorgibt. Da können wir Baumeister nichts ändern.
Begriffe zum Thema Bauschäden durch Bauphysik:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Feuchteschutz, Wärmelehre, Luftdichtheit, Feuchte, Feuchtigkeit, Basiswissen Bauphysik, Aachener Institut, Wärmeschutz, Fenster, Schallschutz, Thermische Bauphysik, BauFachForum, Baulexikon, Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr das Thema Infrastruktur Haus, kommunaler Frischwasseranschluss, Spartenanschlüsse und wie man dabei Schäden vermeidet.
Einführung in die Bauphysik:
Machen wir eine einfache Einleitung in die Bauphysik:
Bild 6:
Bauen ist nicht eine Grundlage von uns Menschen, wie wir denken, alles steuern zu können. Das ist ein Irrtum. Bauen ist ein Grundsatz der Bioethik.
Das Bild zeigt, dass naturwissenschaftlich das Wassermolekül auf unseren Baustellen in einer Luftsäule lediglich 100 m wandern kann. Also, im Fenstereinbau doch gar nie die Grundsatzfrage zu stellen ist, hier auf die DIN 4108-3 sich mit dem sd-Wert von ≥ 1500 m zu berufen. Das wäre das Gleiche, wie wenn wir bei Pilz und Schimmel irgendwelche Temperaturen aus dem UBA-Leitfaden der Regierung zu übernehmen um allgemein alle Pilz- und Schimmelarten unter eine Thermik zu stellen. Auch das wäre ein völlig falscher Ansatz gegenüber Pilz und Schimmel im Bauwesen.   
Beweis-Link:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger Bioethik
Bild 7:
Der Klettverschluss beispielsweise, haben wir von Leguanen und den Kletten-Hecken abgeschaut und in unsere Lebenskultur mit eingegliedert. Der Bury Dubai beispielsweise konnte nicht aus Normen gebaut werden, sondern aus dem Studium der Wüstenlilie, die unerklärlicher Weise für uns Menschen den ganzen Wüstenstürmen standhält.
Beweis-Link:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger Binares Wasser.
Ohne Binares Wasser, könnten wir keine Hochhäuser bauen, wie beispielsweise den Bury Dubai oder jetzt Bury Khalifa. Binares Wasser ist nicht eine Grundlage der DIN oder der VOB. Binares Wasser ist eine Grundlage der Natur, die uns bei weitem überlegen ist und wir Baumeister aus der Natur nur Grundlagen abschauen und diese in unser Bauwesen mit einbauen können.
Bild 8:
Hier erkennen wir jetzt den Grundriss der Wüstenlilie, wie diese übernommen wurde und im Burj Dubai den Grundsockel des Gebäudes darstellt. Alles andere  wäre nicht möglich ein solches Gebäude auf Wüstensand mit diesen in Dubai zu erwartenden Wüstenwinden zu bauen.
Beweis-Link:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger Brauner Warzenschwamm.
Hier erkennen wir jetzt die Schäden, die wir Sachverständige in Folge SV oder Sachverständiger Berger kurz SVB täglich mit diesem Fehldenken aus der DIN 4108 kennen.
Jetzt zurück zu unserem Bild 6:
Aus den Beweislinks können wir schön erkennen, dass nicht wir Menschen die Baumeister sind, sondern die Natur mit der Naturwissenschaft. Und naturwissenschaftlich ist deutlich dargelegt, wie auf dem Bild zu erkennen, ein Wassermolekül in einer Luftsäule naturwissenschaftlich lediglich 100 m wandern kann. Und diese Tatsache kann keine DIN oder Norm ändern. Das ist ein Naturgesetz. Also wir jetzt lediglich mit einer Wasserwanderung des Wassermoleküls von 3,5 – 100 m zu tun haben.  Also die Angaben aus der DIN 4108-Teil 3 doch nur Papierwerte sind. Nicht aber naturwissenschaftlich belegte Werte sind, die in irgendeiner Weise in einer Fensteranschlussfuge einzuhalten sind.
Und das lässt uns die DIN ja zum freien Denken des Bauens freigestellt. Weil das weiße Blatt der DIN doch nicht die Grundlagen des IST-Zustands des Bauens kennt.
4.1.7.3.3 Der reale naturwissenschaftliche Wert:
Jetzt müssen wir ja, wie das viele studierten Menschen hier falsch auslegen wollen, das Bauen ja auch für Handwerker dienlich und verständlich machen. Das heißt, dass wir nicht einfach nur sd-Werte in die Bauwelt schmeißen können, wie das die DIN macht. Wir müssen den Handwerkern erklären, dass es über der DIN auch noch Grundlagen gibt, die verbindlicher sind wie die DIN 4108 selber.  Und das ist der Leitfaden der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. 
Dort sind die Grundlagen für den Fenstereinbau klar und deutlich unter dem zweitletzten Abschnitt im Kapitel 6.4.4 Fugendichtungsfolien auf S. 195 vorgetragen. Und hier geht es nicht um fiktive sd-Werte wir in der DIN 4108. Sondern um reale Werte auf der Baustelle. Daher dort verzeichnet ist, dass ein Fensteranschluss innen dichter sein muss wie außen. Das System von BOSIG mit der Serie Winflex Optima ES erfüllt diese Forderung vom Leitfaden. Denn hier haben wir es beim Außenband mit einem sd-Wert von außen 3,8 m und innen von 30 m zu tun. Also nach allen DIN Grundlagen und auch allen Grundlagen des Leitfadens ein Unterschied vom sd-Wert von über dem 1/3 zu 2/3 Verhältnis besteht, was die DIN wie auch der Leitfaden verlangt.
Beweis:
RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. durch den zweitletzten Abschnitt im Kapitel 6.4.4 Fugendichtungsfolien auf S. 195 Rechnung getragen.
 
Wenn wir jetzt diesen Abschnitt genauer betrachten, steht dort nicht drin, welcher Wert innen und außen vorhanden sein muss. Das ist ein Bauschadenirrtum von Planern, die lediglich über die DIN 4108 Ihre Planung vornehmen nicht ein selbstständiges angewandtes Baudenken vornehmen.
Dazu gibt es auch keine Auskunft, auch nicht vom ift Rosenheim. Dazu gibt es nur den Kommentar: Wenn das innen dichter als außen ausgeführt ist, dann funktioniert die Wasserdampf-Diffusion.
Bild 9:
Wenn wir jetzt dem Wassermolekül Hindernisse einbauen, wie die Membranen von BOSIG, verändert sich der Wanderweg des Wassermoleküls von 100 m auf die Reduzierung des Widerstandes der Membrane. Hier im Beispiel sind dies 20 m. Also das Wassermolekül nicht mehr 100 m wandern kann, sondern lediglich noch 80 m wandern kann. Das ist kein Gesetz der DIN 4108, sondern ein Naturgesetz, das uns die Natur deutlich vorgibt. Da können wir Baumeister nichts ändern.
Begriffe zum Thema Bauschäden durch Bauphysik:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Feuchteschutz, Wärmelehre, Luftdichtheit, Feuchte, Feuchtigkeit, Basiswissen Bauphysik, Aachener Institut, Wärmeschutz, Fenster, Schallschutz, Thermische Bauphysik, BauFachForum, Baulexikon, Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr das Thema Infrastruktur Haus, kommunaler Frischwasseranschluss, Spartenanschlüsse und wie man dabei Schäden vermeidet.

Der Leitfaden für den Fenstereinbau:
Dieser hat diese Problematik begriffen und erkannt. Daher dort auch keine Grenzwerte verlangt und bezeichnet sind. Hier geht der Leitfaden davon aus, dass das Wassermolekül lediglich naturwissenschaftlich von ca. 3,5-100 m wandern kann.
Jetzt kommt aber der richtige Schluss des Leitfadens. Also der Leitfaden sich aus dem Schadensrisiko von der DIN 4108-3 abwendet und erklärt, dass die Fensteranschlussfuge wie früher das Kastenfenster die Feuchtigkeit von innen nach außen entsorgen muss. Das geht aber nur, wenn das Prinzip der Membranen eingehalten wird, innen dichter wie außen und wenn die Spanne der Wassermolekülwanderung von ca. 3,5 m – 100 m eingehalten wird. Nur mit diesem Prinzip kann ein Gebäude frei von Pilz und Schimmel im Fensteranschluss gehalten werden. Die zwingende Grundlage in einem Auftrag oder einer Ausschreibung eines Planers, hier Alu-Bänder mit einem sd-Wert ≥ 1500 m zu verlangen wäre ein eklatanter Planungsfehler für die Gesamtplanung des Gebäudes und der Planer müsste dann auch für diese Fehlp Fehlplanung aus dem Schulden des Erfolgs der Gebrauchstauglichkeit haften. Hierzu könnte sich der Planer dann auch nicht auf die DIN 4108-3 berufen. Zumindest nicht technisch. Und wie dies rechtlich zu werten sein wird, wird eventuell dieses Gutachten, vorgelegt bei einem Gericht einmal klären.    

Weiter in der Einführung in die Bauphysik:
Bild 10:
Es muss doch jedem Bauschaffenden, wie Planer und Handwerker im Klaren sein, dass wenn wir keine kontrollierte Lüftung im Gebäude eingebaut haben und KU-Fenster wie hier mit einem sd-Wert von 1500 m einbauen und diese Fenster in der Anschlussfuge mit Alu-Kaschierten Membranen kombinieren, doch sofort auf den Bändern Kondensat entstehen wird, das nie mehr beseitigt werden kann. Denn jetzt wird doch die ganze Grundlage des Leitfadens für den Fenstereinbau auf den Kopf gestellt. Jetzt gibt es keine Wassermolekülwanderung mehr über die Fensteranschlussfuge. Also, der Schaden an der Bausubstanz beginnen wird und erbarmungslos die Baumaterialien zerstören wird. Somit jetzt erst die Überlegung der Temperatur und des Feuchtegrads entsteht um festzustellen, wenn die gesamten Laibungen des Fensters komplett mit Pilz und Schimmel übersäht werden. 
Das ist nicht eine Frage der DIN 4108-3, die doch überhaupt nicht auf das Pilz- und Schimmelproblem eingeht, sondern letztendlich lediglich die Grenzwerte der Definition von Diffusionsoffen und Diffusionsgeschlossen vorträgt. Aber nicht aus der Naturwissenschaft heraus, sondern aus unseren Baumaterialien heraus.
Der Feuchteausgleich eines Kastenfensters:
Bild 11:
Der Leitfaden für den Fenstereinbau, der speziell für den Fenstereinbau entwickelt und ins Leben gerufen wurde, hat diese Problematik erkannt. Und dabei sind die Naturwissenschaftlichen, geschichtlichen Grundlagen des Fenstereinbaus mit integriert. Das heißt, die Geschichte des Fensters wurde hier mit eingebaut, was aus der DIN 4108-3 doch gar nicht möglich ist. 
Und wenn wir die Geschichte des Fensters anschauen, ist das Kastenfenster das erste Fenster in dem wir die Bauphysik eines Fensters überhaupt studiert und erkennen konnten. 
Wir erkennen, dass dabei erstmalig erkannt wurde, dass das Fenster der Katalysator eines jeden Gebäudes ist und das Gebäude entwässert. Auch aus der Diffusionsfeuchtigkeit heraus die jeden Tag auf ein Neues gebildet wird, entwässert. Also wie hier in der Skizze zu erkennen, das Kastenfenster so konstruiert wurde, dass Wasser aus dem Wohnraum entwässert wurde und nach außen abgeführt wurde. Oder innerhalb des Kastenfensters gesammelt und von der Mutter am Morgen manuell weggewischt werden musste. 
Dieses physikalische Prinzip hat sich bei einem Fenster bis heute nicht geändert!!! 
Egal, wie dicht wir unsere Fenster bauen wollen, das Wasser, das sich innerhalb des Gebäudes bildet physikalisch immer nach außen abwandern möchte und wird. 
Also, jetzt kann zwingend auf die DIN 4108 zurückgegriffen werden die vorgibt, vorgibt, dass diese Feuchtigkeit entstehen darf. Dann aber kontrolliert vom Planert und Baumeister entsorgt werden muss. Zumindest ist das, das physikalische Naturprinzip von 80 % aller unserer Klimagrundlagen im Außenbereich.
Also ein Band über 100 m lediglich Schäden an der Bausubstanz produzieren wird, wenn keine Zwangslüftung eingebaut ist.
Bild 12:
Jetzt gibt uns der Normgeber aus der Naturwissenschaft heraus vor, dass wir im Fenstereinbau 2 Membranen einbauen müssen. Einmal eine Membrane außen und einmal eine Membrane innen. Und damit sind wir jetzt am Bauschaden angekommen. Würden wir jetzt wie im Bild innen eine Membrane mit 20 m einbauen und außen mit 80 m. Wäre der Bauschaden bereits aus der Planung heraus nicht zu vermeiden. Und in diesem Prinzip ist es nicht entscheidend, ob wir von 0,5 m zu 1500 m Angaben machen. Denn das Wassermolekül kann naturwissenschaftlich nur diese 100 m wandern. Behindern wir das Wassermolekül wie im Bild mit einem falschen sd-Werten von innen nach außen, ist der Bauschaden vorprogrammiert.
Bild 13:
Bauen wir jetzt die Konstruktion richtig und bauen innen die 80 m Membrane ein und außen die 20 m Membrane ein, dann haben wir das maximum der Naturwissenschaft erreicht, was ein Wassermolekül wandern kann. Und allem voraus auch dem Wassermolekül vorgegeben haben, welchen Weg der Wanderung es einnehmen muss. Nämlich von innen nach außen!!! 
Und hier sind die Angaben der DIN 4108-Teil 3 naturwissenschaftlich gesehen nicht entscheidend. 
Denn hier geht es um die Funktion und die Gebrauchstauglichkeit, die hierbei gegeben ist. Das zeigen alle Laborberechnungen und Test aus dem Prüfstand der Materialprüfungen.
Begriffe zum Thema Bauphysik Kondensat:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Luftfeuchtigkeit, Taupunkt, Temperatur, Innendämmung, Feuchteschutz, Wasserdampfdiffusion, Tauwasser, Dampfdruck, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr das Thema Infrastruktur, Abwasser, Abwasserschacht, Bauwerkabdichtungen von BOSIG im Video von unserer Baustelle.
Weiter in der Einführung in die Bauphysik:
Bild 10:
Es muss doch jedem Bauschaffenden, wie Planer und Handwerker im Klaren sein, dass wenn wir keine kontrollierte Lüftung im Gebäude eingebaut haben und KU-Fenster wie hier mit einem sd-Wert von 1500 m einbauen und diese Fenster in der Anschlussfuge mit Alu-Kaschierten Membranen kombinieren, doch sofort auf den Bändern Kondensat entstehen wird, das nie mehr beseitigt werden kann. Denn jetzt wird doch die ganze Grundlage des Leitfadens für den Fenstereinbau auf den Kopf gestellt. Jetzt gibt es keine Wassermolekülwanderung mehr über die Fensteranschlussfuge. Also, der Schaden an der Bausubstanz beginnen wird und erbarmungslos die Baumaterialien zerstören wird. Somit jetzt erst die Überlegung der Temperatur und des Feuchtegrads entsteht um festzustellen, wenn die gesamten Laibungen des Fensters komplett mit Pilz und Schimmel übersäht werden.
Das ist nicht eine Frage der DIN 4108-3, die doch überhaupt nicht auf das Pilz- und Schimmelproblem eingeht, sondern letztendlich lediglich die Grenzwerte der Definition von Diffusionsoffen und Diffusionsgeschlossen vorträgt. Aber nicht aus der Naturwissenschaft heraus, sondern aus unseren Baumaterialien heraus.
Der Feuchteausgleich eines Kastenfensters:
Bild 11:
Der Leitfaden für den Fenstereinbau, der speziell für den Fenstereinbau entwickelt und ins Leben gerufen wurde, hat diese Problematik erkannt. Und dabei sind die Naturwissenschaftlichen, geschichtlichen Grundlagen des Fenstereinbaus mit integriert. Das heißt, die Geschichte des Fensters wurde hier mit eingebaut, was aus der DIN 4108-3 doch gar nicht möglich ist.
Und wenn wir die Geschichte des Fensters anschauen, ist das Kastenfenster das erste Fenster in dem wir die Bauphysik eines Fensters überhaupt studiert und erkennen konnten.
Wir erkennen, dass dabei erstmalig erkannt wurde, dass das Fenster der Katalysator eines jeden Gebäudes ist und das Gebäude entwässert. Auch aus der Diffusionsfeuchtigkeit heraus die jeden Tag auf ein Neues gebildet wird, entwässert. Also wie hier in der Skizze zu erkennen, das Kastenfenster so konstruiert wurde, dass Wasser aus dem Wohnraum entwässert wurde und nach außen abgeführt wurde. Oder innerhalb des Kastenfensters gesammelt und von der Mutter am Morgen manuell weggewischt werden musste.
Dieses physikalische Prinzip hat sich bei einem Fenster bis heute nicht geändert!!!
Egal, wie dicht wir unsere Fenster bauen wollen, das Wasser, das sich innerhalb des Gebäudes bildet physikalisch immer nach außen abwandern möchte und wird.
Also, jetzt kann zwingend auf die DIN 4108 zurückgegriffen werden die vorgibt, vorgibt, dass diese Feuchtigkeit entstehen darf. Dann aber kontrolliert vom Planert und Baumeister entsorgt werden muss. Zumindest ist das, das physikalische Naturprinzip von 80 % aller unserer Klimagrundlagen im Außenbereich.
Also ein Band über 100 m lediglich Schäden an der Bausubstanz produzieren wird, wenn keine Zwangslüftung eingebaut ist.
Bild 12:
Jetzt gibt uns der Normgeber aus der Naturwissenschaft heraus vor, dass wir im Fenstereinbau 2 Membranen einbauen müssen. Einmal eine Membrane außen und einmal eine Membrane innen. Und damit sind wir jetzt am Bauschaden angekommen. Würden wir jetzt wie im Bild innen eine Membrane mit 20 m einbauen und außen mit 80 m. Wäre der Bauschaden bereits aus der Planung heraus nicht zu vermeiden. Und in diesem Prinzip ist es nicht entscheidend, ob wir von 0,5 m zu 1500 m Angaben machen. Denn das Wassermolekül kann naturwissenschaftlich nur diese 100 m wandern. Behindern wir das Wassermolekül wie im Bild mit einem falschen sd-Werten von innen nach außen, ist der Bauschaden vorprogrammiert.
Bild 13:
Bauen wir jetzt die Konstruktion richtig und bauen innen die 80 m Membrane ein und außen die 20 m Membrane ein, dann haben wir das maximum der Naturwissenschaft erreicht, was ein Wassermolekül wandern kann. Und allem voraus auch dem Wassermolekül vorgegeben haben, welchen Weg der Wanderung es einnehmen muss. Nämlich von innen nach außen!!!
Und hier sind die Angaben der DIN 4108-Teil 3 naturwissenschaftlich gesehen nicht entscheidend.
Denn hier geht es um die Funktion und die Gebrauchstauglichkeit, die hierbei gegeben ist. Das zeigen alle Laborberechnungen und Test aus dem Prüfstand der Materialprüfungen.
Begriffe zum Thema Bauphysik Kondensat:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Luftfeuchtigkeit, Taupunkt, Temperatur, Innendämmung, Feuchteschutz, Wasserdampfdiffusion, Tauwasser, Dampfdruck, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr das Thema Infrastruktur, Abwasser, Abwasserschacht, Bauwerkabdichtungen von BOSIG im Video von unserer Baustelle.

4.1.7.3.4 Der stetige Irrtum aus der DIN heraus

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder warum soll die VOB die Bibel des Bauens sein?

4.1.7.3.4 Der stetige Irrtum aus der DIN heraus:
Jetzt sind wir beim Bild an dem Irrtum angekommen, wie manche Baumeister die DIN 4108-Teil 3 auslegen. Wenn wir das vorangegangene Bild näher betrachten, werden wir erkennen, dass wenn wir im Außenbereich anstelle der 20 m Membranen-Wiederstand eine 30-40 m Membrane einsetzen würden und innen die 80 m beibehalten würden, das Wassermolekül innerhalb der Fuge in der Ebene 2 verweilen würde und könnte nicht nach außen abwandern.

Siehe dazu das Bild 5 mit dem Pilz und Schimmel in der Ebene 2 der Dämmebene im Ortschaum.

Hier sprechen wir dann vom Absaufen der Fuge. Das wäre der Tot der geplanten Konstruktion. Also, wenn wir nochmals auf die DIN 4108-3 zurückgreifen ja mit den 0,5 m und den 1500 m die Definition festgelegt wird, die wir beispielsweise bei Laboruntersuchungen benötigen um dort klare Messergebnisse zu erzielen bereits in den Laboren Bauschäden produziert werden würden. Allerdings diese Werte nichts mit angewandter realer Bautechnik auf unseren Baustellen zu tun hat.

Der stetige Irrtum aus der DIN heraus:
4.1.7.3.5 der Leitfäden und Richtlinien für den Fenstereinbau:
Bild 14.01 – 14-04:
Das Bild ist ein Auszug aus dem Leitfaden des Fenstereinbaus. 
Im DIN-Wesen ist das Ganze so gehalten, dass die DIN Grundlagen mit den Stammnummern 18… und 40… so gehalten sind, dass Sie ja für die gesamten Gewerke zuständig sind. Das heißt, dass für einen Metallbauer hier gleichfalls physikalische Grundlagen gefunden werden müssen wie für den Holz- oder Fensterbauer. Daher wurden aus der DIN heraus Fach-Gremien gegründet. Die sogenannten Fachausschüsse der einzelnen Gewerke. Also für die Dachdecker beispielsweise die Flachdachrichtlinie über der dazu zuständigen DIN 18531 beispielsweise steht. Das heißt, dass diese Richtlinie die präzisere Erklärung zur DIN 18531 selber ist.
Ein Beispiel: 
Nehmen wir gerade den Wanderweg eines Wassermoleküls durch ein Bauteil. Dann haben wir im Fensterbau und Fenstereinbau es ja nur um Schlagregen und Diffusionsfeuchtigkeit zu tun. Bzw. um Konvektionsfeuchte, die durch das Bauteil wandern kann. Dazu wurde der Leitfaden vom Fenstereinbau gegründet. Dort ist deutlich verankert, dass wir es im Membraneneinbau mit 2 Feuchtegrundlagen zu tun haben. Einmal mit den oben genannten Feuchtigkeiten und dann noch im Brüstungsbereich mit stehendem Wasser, wo wir dann von einer bestimmten Wassersäule auf der Membrane sprechen. Das heißt, dass die Wassersäule eine ganz andere Belastung für die Membrane darstellt um eventuell das Kondensat, das sich bilden kann. Das wiederum heißt, dass somit auch alle anderen physikalischen Größen komplett verändert werden. Also hier beispielsweise ein Optima für Außen im Brüstungsbereich versagen würde. Denn jetzt würden auf dieses Band ja andere physikalische Belastungen eingreifen, die dieses Band beispielsweise nur mit den Belastungen an Leibungen und Sturz gerecht wird.
Und somit kann die DIN 4108 Teil 3 nicht global auf alle Gewerke gleichermaßen angewendet werden. Was der Metallbauer benötigt, ist aus der thermischen Auskühlung von Stahl beispielsweise Temperaturen von -40 bis 50°C nicht eine Grundlage für das Holzfenster beispielsweise, das thermisch kaum auf -10°C abfallen kann. 
Das Beispiel der Flachdachrichtlinie:
Nehmen wir jetzt wieder das Schema aus der DIN 4108 Teil 3. Dann müssen wir erkennen, dass wir die Membranen ja bis jetzt nur als physikalische Leitprodukte des Wassermoleküls betrachtet haben. Also wie im Fenstereinbau mit dem Brüstungseinbau erklärt, dort ja ganz andere Membranen verwendet werden müssen. 
Jetzt bewegen wir uns ja aus der DIN 4108 heraus in der neuen DIN-Reihe für Bauwerksabdichtungen 18531 bis 18535. Jetzt muss der Planer aber verstehen, dass er jetzt nicht mehr mit der DIN 4108 agieren kann. Denn jetzt müssen die Fenstereinbaumembranen ja zu Bauwerksabdichtungen werden. Im Brüstungsbereich speziell aufstehendes Wasser mit einer entsprechenden Wassersäule ausgerichtet sein müssen. 
Und daher stehen die Leitfäden und die Richtlinien und Verordnungen über dem Grundsatz der DIN 4108 Teil 3 beispielsweise.
Begriffe zum Thema Wassermolekül:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Modell, Schalenmodell, Dipol, Chemie, Struktur, Atombildung, Lewis Formel, Bildung, Skizze, Kugelwolkenmodell, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger. 
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Im Video seht Ihr mit den Begriffen Baulexikon, Infrastruktur, Abwasser, Abwasserschacht, Bauwerkabdichtungen, BOSIG, die Verlegung eines Abwasserschachtes.
Der stetige Irrtum aus der DIN heraus:
4.1.7.3.5 der Leitfäden und Richtlinien für den Fenstereinbau:
Bild 14.01 – 14-04:
Das Bild ist ein Auszug aus dem Leitfaden des Fenstereinbaus.
Im DIN-Wesen ist das Ganze so gehalten, dass die DIN Grundlagen mit den Stammnummern 18… und 40… so gehalten sind, dass Sie ja für die gesamten Gewerke zuständig sind. Das heißt, dass für einen Metallbauer hier gleichfalls physikalische Grundlagen gefunden werden müssen wie für den Holz- oder Fensterbauer. Daher wurden aus der DIN heraus Fach-Gremien gegründet. Die sogenannten Fachausschüsse der einzelnen Gewerke. Also für die Dachdecker beispielsweise die Flachdachrichtlinie über der dazu zuständigen DIN 18531 beispielsweise steht. Das heißt, dass diese Richtlinie die präzisere Erklärung zur DIN 18531 selber ist.
Ein Beispiel:
Nehmen wir gerade den Wanderweg eines Wassermoleküls durch ein Bauteil. Dann haben wir im Fensterbau und Fenstereinbau es ja nur um Schlagregen und Diffusionsfeuchtigkeit zu tun. Bzw. um Konvektionsfeuchte, die durch das Bauteil wandern kann. Dazu wurde der Leitfaden vom Fenstereinbau gegründet. Dort ist deutlich verankert, dass wir es im Membraneneinbau mit 2 Feuchtegrundlagen zu tun haben. Einmal mit den oben genannten Feuchtigkeiten und dann noch im Brüstungsbereich mit stehendem Wasser, wo wir dann von einer bestimmten Wassersäule auf der Membrane sprechen. Das heißt, dass die Wassersäule eine ganz andere Belastung für die Membrane darstellt um eventuell das Kondensat, das sich bilden kann. Das wiederum heißt, dass somit auch alle anderen physikalischen Größen komplett verändert werden. Also hier beispielsweise ein Optima für Außen im Brüstungsbereich versagen würde. Denn jetzt würden auf dieses Band ja andere physikalische Belastungen eingreifen, die dieses Band beispielsweise nur mit den Belastungen an Leibungen und Sturz gerecht wird.
Und somit kann die DIN 4108 Teil 3 nicht global auf alle Gewerke gleichermaßen angewendet werden. Was der Metallbauer benötigt, ist aus der thermischen Auskühlung von Stahl beispielsweise Temperaturen von -40 bis 50°C nicht eine Grundlage für das Holzfenster beispielsweise, das thermisch kaum auf -10°C abfallen kann.
Das Beispiel der Flachdachrichtlinie:
Nehmen wir jetzt wieder das Schema aus der DIN 4108 Teil 3. Dann müssen wir erkennen, dass wir die Membranen ja bis jetzt nur als physikalische Leitprodukte des Wassermoleküls betrachtet haben. Also wie im Fenstereinbau mit dem Brüstungseinbau erklärt, dort ja ganz andere Membranen verwendet werden müssen.
Jetzt bewegen wir uns ja aus der DIN 4108 heraus in der neuen DIN-Reihe für Bauwerksabdichtungen 18531 bis 18535. Jetzt muss der Planer aber verstehen, dass er jetzt nicht mehr mit der DIN 4108 agieren kann. Denn jetzt müssen die Fenstereinbaumembranen ja zu Bauwerksabdichtungen werden. Im Brüstungsbereich speziell aufstehendes Wasser mit einer entsprechenden Wassersäule ausgerichtet sein müssen.
Und daher stehen die Leitfäden und die Richtlinien und Verordnungen über dem Grundsatz der DIN 4108 Teil 3 beispielsweise.
Begriffe zum Thema Wassermolekül:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht
Modell, Schalenmodell, Dipol, Chemie, Struktur, Atombildung, Lewis Formel, Bildung, Skizze, Kugelwolkenmodell, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
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4.1.7.3.6 Jetzt kommt die Doppelfunktion der Membrane:
Würden wir uns jetzt nur an die 0,5 m und den 1500 m der Wasserdampfwanderung beschäftigen müssen, wäre das ganze einfach. Allerdings wie vor erklärt ja jetzt auch noch die Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 bis 18535 als Belastung hinzukommt. Somit ja jede Brüstungsabdichtung eines Fensters oder eine Flachdachabdichtung eines Flachdachs ja nicht nur die Ansprüche der DIN 4108 Teil 3 abdecken muss. Sondern auch die Belastung einer Bauwerksabdichtung DIN 18531 bis 18535.

Ein Beispiel:
Nehmen wir das Flachdach, das bis 150 mm Wasser als Becken über einem bewohnten Raum abdichten muss. Dann muss hier beispielsweise eine 2 lagige bituminöse Abdichtung aufgebracht werden. Also 2 x 1,2 mm = 2,4 mm Bitumen die Bauwerksabdichtung halten muss. Dabei muss jeder studierte Bautechniker, der nicht Baustellen-Konform ist auch erkennen, dass mit dieser Materialmasse und Materialdichte, die für das Abdichten des Gebäudeschutzes benötigt wird, doch nicht der gleiche sd-Wert wie bei einer 0,3 mm starken Membrane eingestellt werden kann. Dabei wird die Abdichtung im Außenbereich eventuell auf 30-40 m erhöht um überhaupt als Bauwerksabdichtung zu funktionieren.

Die Wärmeausleitung in der Kettenreaktion:
Wärmeausleitung ist immer ein Thema von warmer und kalter Oberfläche:
Bild 15-01 – 15-.05:
Betrachten wir jetzt nochmals unser Bild von der physikalischen richtigen Feuchtewanderung im Fenstereinbau. Befinden wir uns jetzt in der Situation, dass wir uns im Erdberührten Bauwerk befinden. Daher müssen wir hier ja mit der beispielsweise blauen Membrane nicht nur eine Schlagregensicherheit sicherstellen. Sondern eine Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 bis 18535. Also hier im Außenbereich vielleicht eine Abdichtung mit ca. 40 m eingebaut werden muss, da das Produkt sonst nicht der Bauwerksabdichtung entspricht. Damit würde unser Wanderschema des Wandermoleküls in unserem Diagramm nicht mehr zutreffen. 
Jetzt müssten wir im Innenbereich auf eine Membrane zurückgreifen, die 100 m aufweist. Aber nur auf diese 100 m nicht auf eine Alu-Einlage mit 1500 m. Das wären explizierte spezielle Planungsgrundlagen für Sonderkonstruktionen. Denn dann müssen auch die angeschlossenen Bauteile mit dem anfallenden Kondensat unterhalb der Membrane zurechtkommen und keine Schäden verursachen. 
Also, beispielsweise an einem Stahlträger und einem Metallfenster, zwingend diese 1500 m eingehalten werden müssen. Ansonsten wäre die Fensteranschlussfuge der Schwachpunkt dieser Kondensat trächtigen Konstruktion und würde so viel Kondensat abbekommen, dass sie absaufen würde. Denn wir haben es ja nicht nur mit durchwanderten Feuchte im rechten Winkel zur Anschlussfuge zu tun, sondern auch mit einwandernder Feuchtigkeit aus dem Bauwerk. 
Also bei unserem Beispiel der Stahlkonstruktion wie vor beschrieben ein so großes Dämmpaket aufgebracht werden muss, dass im Isothermenverlauf der Gesamten Konstruktion sich keinerlei Kondensat bilden darf. Das ist ja das Problem in unseren Hallenbäder-Schäden.
Würden wir jetzt aber dieses 1500 m Band mit Alu Einlage für ein Bauwerk im Standard verwenden, das beispielsweise an Holzträger angeschlossen wird, das Band dann ein eklatanter Schaden produziert werden würde. 

Jetzt zurück zu unserem Bild hier:
Wenn wir jetzt bautechnisch aus der Gesamtplanung heraus die äußere Membrane hochfahren müssen, müssen wir auch die innere Membrane hochfahren. Aber im Fenstereinbau nur auf 100 m. denn einen höheren sd-Wert macht keinerlei Sinn. Denn das Wassermolekül kann nur 100 m wandern. Also die Wanderung einer solchen Konstruktion bei 100 m zu 80 m gerade noch so funktionieren könnte, dass das Wassermolekül nach außen abwandern könnte. Dann aber müsste eine weitere Komponente hinzukommen. Die Insolation. Also Temperatur für die Austrocknung von Nöten wäre. Somit diese Konstruktion hanglagig beispielsweise nördlich ausgerichtet nicht funktionieren würde. Die Fuge wurde absaufen, weil sich das Wassermolekül in der Fuge versotten würde.
Begriffe zum Thema Wärmeleitfähigkeit:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Tabelle, Kunststoff, Metall, Holz, Diagramm, Styropor, Mauerwerk, Temperatur, Kupfer, Beton, Luft, Aluminium, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
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Im Video seht Ihr zu den Begriffen Infrastruktur, Spartenanschlüsse, Bauwerkabdichtungen, BOSIG, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger, wie man Kabel und Leitungen auf der Baustelle richtig verlegt.
Die Wärmeausleitung in der Kettenreaktion:
Wärmeausleitung ist immer ein Thema von warmer und kalter Oberfläche:
Bild 15-01 – 15-.05:
Betrachten wir jetzt nochmals unser Bild von der physikalischen richtigen Feuchtewanderung im Fenstereinbau. Befinden wir uns jetzt in der Situation, dass wir uns im Erdberührten Bauwerk befinden. Daher müssen wir hier ja mit der beispielsweise blauen Membrane nicht nur eine Schlagregensicherheit sicherstellen. Sondern eine Bauwerksabdichtung nach DIN 18531 bis 18535. Also hier im Außenbereich vielleicht eine Abdichtung mit ca. 40 m eingebaut werden muss, da das Produkt sonst nicht der Bauwerksabdichtung entspricht. Damit würde unser Wanderschema des Wandermoleküls in unserem Diagramm nicht mehr zutreffen.
Jetzt müssten wir im Innenbereich auf eine Membrane zurückgreifen, die 100 m aufweist. Aber nur auf diese 100 m nicht auf eine Alu-Einlage mit 1500 m. Das wären explizierte spezielle Planungsgrundlagen für Sonderkonstruktionen. Denn dann müssen auch die angeschlossenen Bauteile mit dem anfallenden Kondensat unterhalb der Membrane zurechtkommen und keine Schäden verursachen.
Also, beispielsweise an einem Stahlträger und einem Metallfenster, zwingend diese 1500 m eingehalten werden müssen. Ansonsten wäre die Fensteranschlussfuge der Schwachpunkt dieser Kondensat trächtigen Konstruktion und würde so viel Kondensat abbekommen, dass sie absaufen würde. Denn wir haben es ja nicht nur mit durchwanderten Feuchte im rechten Winkel zur Anschlussfuge zu tun, sondern auch mit einwandernder Feuchtigkeit aus dem Bauwerk.
Also bei unserem Beispiel der Stahlkonstruktion wie vor beschrieben ein so großes Dämmpaket aufgebracht werden muss, dass im Isothermenverlauf der Gesamten Konstruktion sich keinerlei Kondensat bilden darf. Das ist ja das Problem in unseren Hallenbäder-Schäden.
Würden wir jetzt aber dieses 1500 m Band mit Alu Einlage für ein Bauwerk im Standard verwenden, das beispielsweise an Holzträger angeschlossen wird, das Band dann ein eklatanter Schaden produziert werden würde. 
Jetzt zurück zu unserem Bild hier:
Wenn wir jetzt bautechnisch aus der Gesamtplanung heraus die äußere Membrane hochfahren müssen, müssen wir auch die innere Membrane hochfahren. Aber im Fenstereinbau nur auf 100 m. denn einen höheren sd-Wert macht keinerlei Sinn. Denn das Wassermolekül kann nur 100 m wandern. Also die Wanderung einer solchen Konstruktion bei 100 m zu 80 m gerade noch so funktionieren könnte, dass das Wassermolekül nach außen abwandern könnte. Dann aber müsste eine weitere Komponente hinzukommen. Die Insolation. Also Temperatur für die Austrocknung von Nöten wäre. Somit diese Konstruktion hanglagig beispielsweise nördlich ausgerichtet nicht funktionieren würde. Die Fuge wurde absaufen, weil sich das Wassermolekül in der Fuge versotten würde.
Begriffe zum Thema Wärmeleitfähigkeit:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Tabelle, Kunststoff, Metall, Holz, Diagramm, Styropor, Mauerwerk, Temperatur, Kupfer, Beton, Luft, Aluminium, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr zu den Begriffen Infrastruktur, Spartenanschlüsse, Bauwerkabdichtungen, BOSIG, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger, wie man Kabel und Leitungen auf der Baustelle richtig verlegt.

4.1.7.3.7 Was ist im Fensterbau Diffusionsdicht?
Wenn wir den vorangegangenen Vortrag verstanden haben, dann müssen wir erkennen, dass in einer Konstruktion, die nicht mit der DIN 18531 bis 18535 als Bauwerksabdichtung agieren muss, sondern lediglich für die Kontrolle des Wassermoleküls ausgerichtet sein muss, die Wanderfähigkeit bei 100 m nicht mehr gegeben ist. Das ist keine Entscheidung eines studierten Baumeisters beispielsweise, sondern die Entscheidung des Schöpfers dieser Welt. Das sind Naturgesetze, die kein Mensch mit normalen Bau-Grundlagen verändern kann.
Daher wurde der Leitfaden für den Fenstereinbau gegründet, der hier speziell die Wirkungsweisen zwischen Feuchtewanderung und Bauwerksabdichtung im sd-Wert abgrenzt. Daher ist ja im Leitfaden Fenstereinbau nie ein Hinweis über eine Unter- und Obergrenze der Diffusionswanderung. Denn der Leitfaden richtet sich an die vor genannten realen Naturwissenschaftlichen Verhältnissen, die auf der Baustelle vorgefunden werden. Und nicht nach einer Begriffserklärung aus der DIN 4108 Teil 3. Diese Grundlage ist für den Fenstereinbau nicht relevant.

Beweis:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger sd-Wert Materialkunde

Beweis:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger sd-Wert zu µ-Wert
Das ist die Grundlage die vor erklärt wurde. Mit dem µ-Wert der Materialstärke, erhöht sich natürlich auch der sd-Wert in der Gesamtkonstruktion, die dann berücksichtigt werden muss.

4.1.7.3.8 Semipermeable – Membrane:  
Jetzt sind wir in der Herstellung von Fenstereinbau-Membranen an dem Punkt der Kritik angekommen, dass Diffusionsoffenheit erst ≤ ab 0,5 m sd-Wert erreicht werden kann.
Auch das ist ein bauphysikalischer Irrtum der Baumeister, die auf die DIN 4108 Teil 3 verweisen. Das kann ja auf ein anderes Gewerk wie beispielsweise den Metallbauer zutreffend sein. Nicht aber für einen Fensterbauer.

Die Kontrolle des Wassermoleküls:
Daher muss immer unterscheiden werden, was von der Konstruktion verlangt wird. Soll nur die Wasser-Molekülwanderung kontrolliert werden, gilt Dicht auf Dicht bei 100 m.
Und in diesem Rahmen können wir uns bzw. BOSIG als Hersteller nur orientieren um die Feuchtewanderung des Wassermoleküls zu steuern. Dazu ist einmal er sd-Wert zu µ-Wert entscheidend.

Die hohe Kunst der Bauphysik im Fenstereinbau

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, BOSIG oder was ist Bauphysik bei extremen Einbausituationen?  

Die hohe Kunst der Bauphysik im Fenstereinbau: 
Bild 16:
Schauen wir uns jetzt nur mal dieses Konstruktionsdiagramm eines Bauschadens durch die Fenstereibaufuge an. Dann erkennen wir, dass wir im Fenstereinbau ja mit erheblichem Materialmix konfrontiert sind. Der Rollladen aus Metall hat einen sd-Wert von ca. gerade den 1500 m aus der DIN 4108 Teil 3. Allerdings, was wir SV deutlich kennen, das Metall auch das meiste Kondensat produziert. Hier im Beispiel lässt dieser das obere Fries und die Fugendämmung, wie auch die Fassadendämmung auskühlen. Also, das Kondensat nach der inneren Membrane gebildet wird. Also bei einer solchen Konstruktion es völlig egal ist, was die innere rote Membrane für einen sd-Wert aufweist. Der Schaden wird eklatant sein. Auch hier in einer hinterlüfteten Klinkerfassade was die Königsklasse des Fenstereinbaus darstellt. Also, müsste jetzt mit einem System gearbeitet werden, bei dem eventuell die Membranen die Fuge so einstellen, dass die Feuchtigkeit entgegen aller Regeln auch wieder nach innen abwandern kann.
Jetzt sind wir bei Semipermeable-Membranen angelangt. Jetzt kann das Wassermolekül vom Baumeister nicht mehr so gesteuert werden, dass die Austrocknung der Fuge als Einbahnstraße nur nach außen erfolgen kann. Also benötigen wir auch eine Grundlage, dass die innere Membrane auch wieder Feuchtigkeit aus der Fuge auch nach innen aufnehmen kann. 
Das Problem der Semipermeable – Membrane:
Bauen wir diese in einem Standartanschluss ein, dann werden die sd-Werte so weit nach unten in die Diffusionsoffenheit gefahren, dass Sie bei standartmäßigen Anschlüssen bei den kleinsten konstruktiven Veränderungen keine Funktion mehr sicherstellen können. 
Dazu aus den Seminarfolien folgender Auszug:
Jetzt sind wir plötzlich mit der DIN EN ISO 12 572 konfrontiert.
DIN EN ISO 12 572 bezeichnet wie folgt:
Jetztmuss die Frage geklärt werden, ob Bauteilschichten mit einem sd-Wert von ≤ 0,5 m als diffusionsoffene Schicht bezeichnet werden können?
Grundlegend werden Bauteilschichten mit einem sd-Wert von m größer 0,5 und kleiner 1500 als diffusionshemmende Schicht aus der DIN 4108-3 bezeichnet,
Bauteilschichten mit einem sd-Wert von ≥ 1500 m werden als diffusionsdichte Schicht oder auch Dampfsperre bezeichnet.
Auch diese Grundlage muss, wenn die DIN 4108-3 zitiert wird mit in einem Atemzug genannt werden. 
Und somit liegt ja der sd – Wert der Semipermeablen-Membrane an der untersten Grenze zur diffusionsoffenen Beurteilung. Also muss letztendlich mit der 
Verwendung innen wie außen davon gesprochen werden, 
dass somit hier ein diffusionsoffenes Band für innen und außen eingesetzt wird.
Begriffe zum Thema LBO-Reform 2025 Schnelleres Bauen:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Bayrisches Bauordnung, Anwalt, Parteien, Bauleitplanung, Bundestagswahl, BayBo, Landesbauordnung, Rechtsanwalt, Wahl, Bundestag. 
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr wie man eine Attikaabdichtung mit Fasatan der Firma BOSIG bauen kann.
Die hohe Kunst der Bauphysik im Fenstereinbau:
Bild 16:
Schauen wir uns jetzt nur mal dieses Konstruktionsdiagramm eines Bauschadens durch die Fenstereibaufuge an. Dann erkennen wir, dass wir im Fenstereinbau ja mit erheblichem Materialmix konfrontiert sind. Der Rollladen aus Metall hat einen sd-Wert von ca. gerade den 1500 m aus der DIN 4108 Teil 3. Allerdings, was wir SV deutlich kennen, das Metall auch das meiste Kondensat produziert. Hier im Beispiel lässt dieser das obere Fries und die Fugendämmung, wie auch die Fassadendämmung auskühlen. Also, das Kondensat nach der inneren Membrane gebildet wird. Also bei einer solchen Konstruktion es völlig egal ist, was die innere rote Membrane für einen sd-Wert aufweist. Der Schaden wird eklatant sein. Auch hier in einer hinterlüfteten Klinkerfassade was die Königsklasse des Fenstereinbaus darstellt. Also, müsste jetzt mit einem System gearbeitet werden, bei dem eventuell die Membranen die Fuge so einstellen, dass die Feuchtigkeit entgegen aller Regeln auch wieder nach innen abwandern kann.
Jetzt sind wir bei Semipermeable-Membranen angelangt. Jetzt kann das Wassermolekül vom Baumeister nicht mehr so gesteuert werden, dass die Austrocknung der Fuge als Einbahnstraße nur nach außen erfolgen kann. Also benötigen wir auch eine Grundlage, dass die innere Membrane auch wieder Feuchtigkeit aus der Fuge auch nach innen aufnehmen kann.
Das Problem der Semipermeable – Membrane:
Bauen wir diese in einem Standartanschluss ein, dann werden die sd-Werte so weit nach unten in die Diffusionsoffenheit gefahren, dass Sie bei standartmäßigen Anschlüssen bei den kleinsten konstruktiven Veränderungen keine Funktion mehr sicherstellen können.
Dazu aus den Seminarfolien folgender Auszug:
Jetzt sind wir plötzlich mit der DIN EN ISO 12 572 konfrontiert.
DIN EN ISO 12 572 bezeichnet wie folgt:
Jetztmuss die Frage geklärt werden, ob Bauteilschichten mit einem sd-Wert von ≤ 0,5 m als diffusionsoffene Schicht bezeichnet werden können?
Grundlegend werden Bauteilschichten mit einem sd-Wert von m größer 0,5 und kleiner 1500 als diffusionshemmende Schicht aus der DIN 4108-3 bezeichnet,
Bauteilschichten mit einem sd-Wert von ≥ 1500 m werden als diffusionsdichte Schicht oder auch Dampfsperre bezeichnet.
Auch diese Grundlage muss, wenn die DIN 4108-3 zitiert wird mit in einem Atemzug genannt werden.
Und somit liegt ja der sd – Wert der Semipermeablen-Membrane an der untersten Grenze zur diffusionsoffenen Beurteilung. Also muss letztendlich mit der
Verwendung innen wie außen davon gesprochen werden,
dass somit hier ein diffusionsoffenes Band für innen und außen eingesetzt wird.
Begriffe zum Thema LBO-Reform 2025 Schnelleres Bauen:    
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Bayrisches Bauordnung, Anwalt, Parteien, Bauleitplanung, Bundestagswahl, BayBo, Landesbauordnung, Rechtsanwalt, Wahl, Bundestag.
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Im Video seht Ihr wie man eine Attikaabdichtung mit Fasatan der Firma BOSIG bauen kann.

Was ist die hohe Kunst der Bauphysik im Bauwesen 2025?
Das ist genau das Thema, das Firma BOSIG für die Handwerker und allem Voran für die Verbraucher hier schaffen möchte. Es soll hier eine klare Aussage getroffen werden, was diffusionsoffen und diffusionsdicht nicht nur in der DIN 4108-3 auf einem weißen Papier bedeutet.
Fensterbau ist zwischenzeitlich zum energetischen Bauen der Bauhülle eine hoch komplexe Wissenschaft geworden.

Kommentar vom Thierrischen Orakel vom BauFachForum:
Vielleicht einmal einfach wider zurück zu den einfachsten Wurzeln unseres Lebens?
Das Thierrische Orakel oder kurz Thierry weist real den SVB immer wieder darauf hin, dass es doch verblendet ist, über Bauphysik zu reden oder referieren.
Das Thierrische Orakel ist ein kleiner Chihuahua Hund live der den SVB seit Jahrzehnte in zweiter Generation auch durch das Internet begleitet.

Und jetzt kommt die Realität:
Dem Thierry geht alles, was momentan 2025 in der Weltgeschichte in dem die Weltregierungen wie die USA wieder zurück zu einer Monarchie führen buchstäblich am Rück-Rad runter.
Am 02.04.2025 war die Schreinertagung in Pfullingen von der Schreinerinnung in Pfullingen.
Wir reden immer nur davon, dass das Handwerksleben mit Bürokratie erschwert wird.
Jetzt besteht das Baugesetzt des Bundes und der Länder darin, dass Bürokratie beschleunig werden muss. Dazu wurde jetzt neu beschlossen, dass jeder Bauantrag innerhalb 3 Monaten in Baden Württemberg von den Behörden bearbeitet werden muss. Wird der nicht bearbeitet, dann ist nach 3 Monaten die Genehmigung 2025 automatisch als erteilt. Bei Umbaugenehmigungen und Nutzungsänderungen beispielsweise dann nicht nach den DIN-Grundlagen 2025, sondern nach den alten Grundlagen im Bestand aus 1995 vor der großen LBO-Reform.
Das heißt, dass mit der Umsetzung dieser Gesetzgebung aus 2025 jede Umnutzung und Neuantrag eines Altbaus beispielsweise als Bestand auch in Gesetzes-Bautechnischen Grundlagen, wie der Brandschutz ausklammert. Also neu jetzt bei solchen Umbauten der Brandschutz von 1995 mit nur einem Flucht- und Rettungsweg wieder ausreicht.
Wir erkennen, dass in kaum einem Baugesetz, das in Deutschland beschlossen wird für die Realität zu Ende gedacht wird.  
Um das historisch zu verstehen, hier mal die Rückführung zur Zeit der Römer in der Besiedelung des Linzgaus.
Also wir 2025 wieder in die alten Baugesetze von 1995 zurückfallen, die aus der Römerzeit noch galten.  

Link zu: Realität Römer und Linzgau vom BauFachForum analysiert: 

Zitat aus der LBO-Reform 2025 Schnelleres Bauen:
Die brandschutzrechtlichen Regelungen werden verkürzt und vereinfacht, wo dies möglich und sachgerecht ist. Es werden daher insbesondere Ausnahmen für den zweiten Rettungsweg gemacht und das Erfordernis einer Brandwand in praxistauglicher Weise reduziert. Aber auch die Anforderungen an die Brandwand werden gesenkt und bauliche Erleichterungen bei notwendigen Treppenräumen gemacht. Durch die Einbettung brandschutzrechtlicher Vorschriften der Allgemeinen Ausführungsverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Landesbauordnung (LBOAVO) in die LBO wird künftig einfacher nachzuvollziehen sein, welche brandschutzrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben gestellt werden. Ob das der Schlüssel für ein schnelleres Bauen werden wird, wenn wir die Risiken für die Bewohner erhöhen?

Vielleicht ist das die moderne Hexenverbrennung 2025, um die Bevölkerungsdichte zu reduzieren???

4.1.7.3.9 Was verwechseln die Baumeister hier aus der DIN EN ISO 12 572 meist?

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, BOSIG oder haben wir nur eine Norm und DIN???

4.1.7.3.9 Was verwechseln die Baumeister hier aus der DIN EN ISO 12 572 meist?
Die Europäische DIN gibt hier ganz deutlich vor, dass nicht nur von Diffusionsoffen und Diffusionsdicht gesprochen wird. Sondern auch von Diffusionshemmend gesprochen wird. Und Diffusionshemmend ist die Grundlage unseres Fenstereinbaus. Hier ist der Begriff Diffusionsoffen und Diffusionsdicht nur eine Basis für den Planer zu unterscheiden, ob er sich für eine Dampfbremse oder einer Dampfsperre entscheidet. Und zu dieser Entscheidung im Fenstereinbau ist die minimalste Grundlage, dass 3,5 m die Untergrenze darstellt und 100 m die Obergrenze darstellt. Denn das Wassermolekül kann naturwissenschaftlich nicht mehr als 100 m wandern. Anderst wäre dies beispielsweise wie vor vorgetragen bei einem Flachdach auf dem mit 6 m eine Wassersäule steht zu bewerten. Dort müsste dann der sd-Wert planerisch aus der Gesamtplanung nach oben gefahren werden.
Also, sich bei der Molekülwanderung in einer Fensteranschlussfuge letztendlich der Wanderweg nur von 3,5 m bis 100 m bewegen. Zu den 3,5 m in der Folge mehr. 

Weiter aus den Seminarfolien:
Somit bei einer Semipermeablen Membrane insoweit gesprochen werden kann, dass bei der Membrane mit einem dynamischen Rechnungsprogramm beispielsweise aus der Normgrundlage (10) in DIN 4108-3 2001-07 ein variabler sd–Wert errechnet werden kann. Allerdings nicht das Recht besteht die DIN so auszulegen, dass in diesem Zusammenhang die DIN EN ISO 12572 zu benennen, nach deren Messverfahren die Ermittlung eines variablen sd–Wertes nicht möglich ist und dies dem Handwerker so unterzujubeln, nur weil dieser die Rechenverfahren und die Materialien nicht kennt und sich auf den Hersteller und deren Aussagen verlässt. Das BauFachForum zumindest versteht den Unterschied. 

Warum darf darauf nicht zugegriffen werden?
Bei der Ermittlung des Mittelwertes ist richtig, dass die Erfassung des variablen sd–Wertes nur ein dynamisches Rechenexempel ist. Beispielsweise aus der Normgrundlage (10) in DIN 4108-3 2001-07 zu finden. Bei der Berechnung nach diesem statischen Verfahren kann mit einem festen sd – Wert von 2,5 – 3,5 m gerechnet werden.

4.1.7.3.10 Der untere Wert unterhalb 0,5 m:
Vielleicht kann jetzt der untere Wert der DIN 4108 Teil 3 mit 0,5 m von den Baumeistern richtig gedeutet werden. Die 0,5 m leiten sich nicht aus der DIN 4108 ab, sondern aus der Prüfnorm DIN EN ISO 12572. Also wenn wir jetzt vorgenannten Passus verstehen können, dort deutlich erklärt wird, dass die 0,5 m nicht ein Berechnungswert der DIN EN ISO 12572 ist. Der Grund dafür ist, weil die Rechenprogramme nicht mit diesen geringen Werten ein positives Ergebnis erreichen können. Also wird in den Rechenschemen der Programme der DIN EN ISO 12572 mit einem statisch starren sd-Wert von 2,5 – 3,5 m starr eingerechnet und nicht die 0,5 m aus der DIN 4108-3.

Somit die minimalste Grundlage aus der DIN 4108 Teil 3 nur mit einem Prüfwert von ≤ 2,5 – 3,5 m bezeichnet werden. Ansonsten können von den Laboren und Prüfinstituten gar keine Zertifikate und Prüfzeugnisse ausgestellt werden.
Daher ist ja die Produktserie von der BOSIG Serie Winflex Optima ES außen aus der Herstellung bewusst mit einem sd-Wert von 3,8 m nach DIN 4108-Teil 3 eingestellt worden.

Denn mit einem Wert von 0,5 m könnte doch gar keine aus dem Prüfverfahren DIN 4108-3 2001-07 doch gar keine Zulassung oder ein Allgemein anerkanntes Prüfzeugnis erreicht werden. Also, die semipermeablen Bänder unterhalb ≤ 0,5 gar keine baurechtlichen Zulassungen möglich sind. Dort liegt die Diffusionsoffenheit der Messgrenze bei einem Wert von 2,5 m – 3,5 m. Dann hätte der Kunde ja ein Produkt, auf das der Handwerker, wie auch der Endverbraucher gar keine garantierte Funktion bekommen würde. Das wäre ja Wettbewerbswidrig.

Also hier ja nicht ein Wunschdenken der DIN 4108 von 0,5 – 1500 m verstanden werden kann und darf. Sondern aus der DIN 4108 Teil 3 nur den Rahmen dessen verbindlich ist, was die DIN EN ISO 12572 als Prüfergebnis nur werten kann. Und somit liegt BOSIG mit Ihrem Produkt genau mit einer zu vernachlässigten geringen Abweichung der Sicherheit für den Kunden von 0,3 m im diffusionsoffenen Bereich für eine Dampfsperre in einem einheitlichen System. Und dort ist der Wanderweg des Wassermoleküls von ca. 3,5 – 100 m real anzusetzen.

4.1.7.4 Mängelanzeige

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder können wir auch unberechtigte Mängelanzeigen vortragen???

4.1.7.4 Mängelanzeige:
Also, Augen und Ohren auf bei einer Mängelanzeige. Denn wenn wir hier, der Anzeigende diesen hier beschriebenen Vorgang nicht kennt, sofort eine unberechtigte Mängelanzeige und gleichfalls meist auch ein unberechtigter Einbehalt des Werklohn als Gegenanzeige im selbstständigen Beweisverfahren vorliegt. Dann hätte der Auftraggeber ja mit seinem Erfüllungsgehilfen, dem Architekten und Bauplaner sowie auch dem Rechnungsprüfer des AG den Vertrag einseitig gestört.

Beweis:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger Seminarfolien Bauernfängerei im Bauwesen

4.1.7.4.1 Unberechtigte Mängelrüge und das Risiko des Auftragnehmers?
Das ist doch immer das Machtspiel zwischen Auftraggeber in der Folge AG und dem Auftragnehmer in Folge AN, dass es letztendlich nur um den Einbehalt des Werklohns geht und somit auch irgendwelche Vorhaltungen in den Raum geworfen werden um die Forderung des Handwerkers nicht auszahlen zu müssen.
Und dabei hat es der AG meist schwer, mit seinem Architekten klare Unzulänglichkeiten anzumelden. Denn die Unzulänglichkeit ist die Grundlage die Mängelanzeige nach VOB oder BGB zu stellen. Denn hier darf nicht ein starrer Verdacht als Grundlage angezeigt werden. Der Grundsatz ist ja, dass beide Parteien sich in einem Vertragsrecht befinden. Das heißt, der Handwerker muss die Leistung erfüllen und der Bauherr muss die Zahlungen erfüllen.

Und der Mangel was ja ein Rechtsbegriff ist, leitet sich ja nicht aus einem starren VOB-Text ab. Sondern wie hier vorgetragen aus einer Vielzahl von DIN Grundlagen auch auf EU-Ebene. Daher ist immer zu unterscheiden, was als Unzulänglichkeit angezeigt werden soll.
Das, was aus der VOB und der DIN heraus nicht machbar ist, kann auch nicht als Mangel angezeigt werden.

Ein Beispiel von den Abgasskandalen der Autoindustrie:
Die Regierung verlangt Mindestwerte, die aus dem Auspuff rauskommen darf. Die Industrie kann, wie das hier ja mit den 0,5 – 1500 m gleich ist, diese Werte nicht erreichen. Jetzt werden bei der Autoindustrie Mogelprogramme eingebaut, die die Werte verfälschen.

Das können wir im Fenstereinbau nicht vornehmen. Aber, wir können auch nicht die Werte von der DIN 4108 als Verbindlich ansehen, ohne dass dabei andere Prüfnormen mit beachtet werden, die beispielsweise hier mit sd-Werten unterhalb 0,5 m nicht mehr rechnen können. Also müssen hier jetzt die Grenzen in den Prüfnormen und den erreichten Zulassungen gefunden werden, die dem Kunden die reale Sicherheit geben, dass das Produkt oder das Produktsystem funktionsfähig ist. Und das hat BOSIG ja prüfen lassen und kann diese Prüfzeugnisse ja mit bestem Wissen und Gewissen weiterreichen um den Gebrauch der Sache zu bestätigen.

Beweis:
Begriffserklärung aus dem Baulexikon Wilfried Berger
Meersburgurteil: Urteil und Aktenzeichen: BVG Urteil vom 22. Mai1987, Az: 4 C 33-35/83

Dort wird vom Bundesverwaltungsgericht folgender Tenor vorgegeben:
Kommentar Bundesverwaltungsgericht:
Zusammenfassung aus dem Urteil:
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes, haben in diesem Urteil ganz klar geregelt, dass DIN-Normen lediglich für die Findung einer Vergleichbarkeit eingeführt wurden. Für eine Funktion der Sache, sind sie nicht relevant!!!
Hier sollten sich auch Sachverständige ganz streng an diese Regeln halten! Sachverständige sind nicht Helfer der DIN-Auslegungen, sondern der Funktion!!!

Und diese Funktion kann aus der DIN heraus nicht abgeleitet werden. Die DIN dient dabei nur für die geringsten Grundlagen die Vertraglich als Mindestgrundlage angesehen werden können.
Daher aus dem Diffusionsoffenen der DIN 4108 Teil drei für den Fenstereinbau nur die Werte von ca. 2,5-3,5 – 100 m angewendet werden können, da für die anderen Werte gar keine Rechen-Programme der Prüflabore vorhanden sind.

Die DIN stellt technisch lediglich die minimalste Grundlage des Bauens dar. Daher muss nicht gesagt sein, dass wenn eine Arbeit über die DIN hinaus geht, diese nicht funktionieren muss. Im Gegenteil, wenn wir erkennen, dass die DIN versagen würde, wir verpflichtet sind, weit über die DIN hinaus zu arbeiten. Ansonsten wäre es nie möglich Hochhäuser und Brücken zu bauen.
Daher ist für uns Sachverständige in einer solchen technischen Rechtsfrage immer zu entscheiden, ob die Ausführung funktionstauglich ist, wenngleich Sie auch nicht der DIN entspricht.

Es werden ja auch wie hier für die Darstellung oder der Gegendarstellung von Unzulänglichkeiten ja auch Kosten entstehen. Also dann, wenn die technische Unzulänglichkeit wie hier im Fall nicht vorhanden ist und ein unberechtigter Geld-Einbehalt vorgenommen wurde auch die Kosten dieses Gutachtens geklärt werden muss. Denn dann hat der Handwerker auch das Recht seine Kosten, zu seiner Verteidigung an die Gegenseite weiter zu geben.
Das ist beim selbstständigen Beweisverfahren oder kurz SBV das Gleiche. Das Gericht bestellt einen Sachverständigen und wer verliert, bezahlt die ganzen Kosten. 

Und der Handwerker kann sich letztendlich nur mit dem SBV aus der Situation bringen. Denn wenn er die Unzulänglichkeit ablehnt und der Gerichtssachverständige bestätigt die Unzulänglichkeit, wird dem Handwerker der Vertrag gekündigt. Der Handwerker muss dabei erst das SBV abwarten und kann erst dann den Vertrag kündigen und seinen Schadensersatz geltend machen.

Beweis:
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.01.2019 – 2 – 16 S 121/18)
Dort ist es dem Auftragnehmer teilweise gelungen über den Gerichts-Sachverständigen nachzuweisen, dass die Unzulänglichkeiten nicht vorhanden sind und somit seine gesamten entstandenen Kosten zum Teil dem Auftraggeber zu Lasten gelegt wurden.
Also, immer vorsichtig sein mit Mängelanzeigen nach VOB oder dem BGB.        

4.1.7.5 Was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und Stand der Technik?
Und auch hier befinden wir uns in einer ganz gefährlichen Grauzone. Denn die allgemein anerkannten Regeln der Technik oder kurz aaRdT sind in keiner DIN, Norm, VOB, BGB oder sonstigen rechts-technischen Grundlagen verankert.

Aber auch hier wollen wir von vorne mit den Grundlagen beginnen:
Die Hauptfrage ist immer, was die VOB/C regelt und wann diese gilt?
Und dann generell ob Sie überhaupt ein technisches Regelwerk darstellt?

4.1.7.6 VOB Teil C mit den ATV DIN Grundlagen:
Die in der VOB/C enthaltenen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen oder kurz ATV eigentlich regeln.
Und hierbei sind, wie bereits in den DIN Grundlagen und den Europäischen DIN Grundlagen auch mit den harmonisierten DIN-Normen vorgetragen eine berechtigte Frage inwieweit diese überhaupt als technisches Regelwerk im Rechtstreit verbindlich sind?
Und hierbei sprechen wir im Rechtstreit von der VOB ATV nicht von reinen technischen Vorschriften, sondern überwiegend von Vertragsregeln, wenn diese überhaupt vereinbart wurden.

Die VOB/C muss somit expliziert in einem Vertrag vereinbart werden, damit diese überhaupt in dem gegenseitig geschlossenen Vertragsverhältnis zur Wirkung zu kommen.
Somit aus der technischen Rechtsgrundlage deutlich geregelt ist, dass die VOB kein Handelsbrauch oder Usus oder aber eine gewerbliche Verkehrssitte, die zur Geltung der Regelwerke der VOB/C führen könnte, nicht gibt.

4.1.7.7 Ist die VOB/C dann überhaupt ein technisches Regelwerk?
Ist die VOB/C expliziert von den Parteien vereinbart, müssen von der VOB/B expliziert diese auch beim Vertrag ausgedruckt beiliegen und beiden Parteien zugänglich sein. Ein Aushang in den Büros des Planers reicht dazu nicht aus.

Beweis:
VOB muss Verbrauchern ausgehändigt werden: Urteil bestätigt vom OLG Hamburg mit dem Az.: 5 U 146/10.

Im Mai 2016 wurde das Urteil des OLG Hamburg Az. 5 U 146/10 veröffentlicht.

Hier wird klar geregelt, dass wenn ein Handwerker mit einem Verbraucher einen Werk- oder Bauvertrag fertigt, die VOB/B dem Vertrag expliziert beiliegen muss.
Gleiches dürfte in einer Ausschreibung, die der Architekt oder Planer für einen Verbraucher fertigt aus der technischen Rechtslage auch angenommen werden.

Wenngleich es für einen Planer schwer werden wird unter den Verträgen rechtlich zu untergliedern.

Jeder Verbraucherbauvertrag ist nämlich auch ein Bauvertrag und zugleich ein Werkvertrag. Jeder Bauvertrag ist somit auch ein Werkvertrag. Umgekehrt ist aber nicht jeder Werkvertrag ein Bauvertrag! Wie auch nicht jeder Bauvertrag ein Verbraucherbauvertrag darstellt. Daher sollten sich Planer und auch Bauunternehmer zumindest in groben Zügen mit diesen Unterschieden auskennen, bevor eine Mängelanzeige eines Vertrages nach VOB oder BGB vorgenommen wird und wie hier beispielsweise auf die VOB DIN 4108-3 im Mängelbegriff verwiesen wird.
Daher muss nach dem OLG-Urteil-Hamburg expliziert in einem Verbrauchervertrag als Bauvertrag ab, die VOB/B vertraglich ausgedruckt oder anhängend mit beiliegen.
Wird dies im Vertrag nicht ausgehändigt, entsteht auch kein VOB-Vertrag, sondern ein BGB-Vertrag.

 

4.1.7.8 VOB oder BGB als Vertragsgrundlage

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht oder welche Verträge unterscheiden wir?

4.1.7.8 VOB oder BGB als Vertragsgrundlage?
Auch dies ist ein weitverbreiteter von den Gerichten immer wiederkehrende gleiche Rechtsfrage in den Bauprozessen, dass die VOB in jedem Fall in einem Bauvertrag automatisch vereinbart ist. 
Also die VOB, wie vor vorgetragen immer expliziert vereinbart werden muss um Vertragsbestandteil zu werden.
Auch wird die VOB nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil, wenn Sie auf der Rechnung oder auf der Auftragsbestätigung erwähnt wird. Sie muss expliziert nach klarer Rechtsauffassung in Form ausdrücklich vereinbart werden.
Bei privaten Bauherrschaften muss wie vor vorgetragen die VOB/B in vollem Auszug dem Vertragswerk beiliegen. Und dies, vor Vertragsabschluss.
Ist ein VOB-Vertrag rechtskräftig abgeschlossen, enthält die VOB/C lediglich Vertragsregeln, die lediglich für die Parteien untereinander wirksam sind.
Darin enthalten sind aus den ATV DIN-Grundlagen beispielsweise Standard- und Qualitätsvorschriften, regeln den Leistungsumfang und beinhalten Regelungen zur Abrechnung der erbrachten Leistungen. 
Erst jetzt wird die VOB/C als Auslegungshilfe für unklare Leistungsbeschreibungen wegweisend. Aber immer mit Bedacht, dass diese auch vereinbart wurden.
Begriffe zum Thema Bauvertrag:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Vorlage, Zahlungsplan, BGB, Aufhebungsvertrag, Verbrauchervertrag, Kündigung Bauvertrag Muster, nach VOB B, Nachträge, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr Themen wie Fasatan, Bauwerksabdichtung, Noppenbahn, Opferhölzer, Dach, Dachfensteranschlüsse, Rohbau, Bauwerksabdichtung, BOSIG Fasatan, BauFachForum.
4.1.7.8 VOB oder BGB als Vertragsgrundlage?
Auch dies ist ein weitverbreiteter von den Gerichten immer wiederkehrende gleiche Rechtsfrage in den Bauprozessen, dass die VOB in jedem Fall in einem Bauvertrag automatisch vereinbart ist.
Also die VOB, wie vor vorgetragen immer expliziert vereinbart werden muss um Vertragsbestandteil zu werden.
Auch wird die VOB nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil, wenn Sie auf der Rechnung oder auf der Auftragsbestätigung erwähnt wird. Sie muss expliziert nach klarer Rechtsauffassung in Form ausdrücklich vereinbart werden.
Bei privaten Bauherrschaften muss wie vor vorgetragen die VOB/B in vollem Auszug dem Vertragswerk beiliegen. Und dies, vor Vertragsabschluss.
Ist ein VOB-Vertrag rechtskräftig abgeschlossen, enthält die VOB/C lediglich Vertragsregeln, die lediglich für die Parteien untereinander wirksam sind.
Darin enthalten sind aus den ATV DIN-Grundlagen beispielsweise Standard- und Qualitätsvorschriften, regeln den Leistungsumfang und beinhalten Regelungen zur Abrechnung der erbrachten Leistungen.
Erst jetzt wird die VOB/C als Auslegungshilfe für unklare Leistungsbeschreibungen wegweisend. Aber immer mit Bedacht, dass diese auch vereinbart wurden.
Begriffe zum Thema Bauvertrag:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Vorlage, Zahlungsplan, BGB, Aufhebungsvertrag, Verbrauchervertrag, Kündigung Bauvertrag Muster, nach VOB B, Nachträge, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
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4.1.7.8 Haben die VOB/C Regelwerke einen DIN-Norm-Charakter?
Auch hier der immer wiederkehrende Irrtum der Bauschaffenden. Die Bezeichnung der Regelwerke in der VOB/C als DIN ist irreführend. Auch dies müssen die Gerichte in den Bauprozessen immer wieder gleich bearbeiten. Ausschlaggebend ist dabei, dass grundsätzlich keine anerkannten Regeln der Technik in der VOB beinhaltet sind und somit auch vertraglich nicht vereinbart werden können.
Die VOB ist bewusst lediglich so formuliert worden, dass die Vertragsbestandteile im Vertragsrecht als ausgeglichen anzusehen sind. Also mit der VOB der AG und der AN im Vertragsrecht ausgeglichene Rechte und Leistungsgrundlagen haben.

Dies leitet sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aus dem Art 3. Abs. 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich ab.

Da das BGB ja keine technische Vertragsgrundlage beinhaltet, wurde die VOB expliziert für das Baurecht und die dort gefertigten Verträge ins Leben gerufen.
Daher kann im Rechtstreit die VOB auch nicht als DIN-Normenverzeichnis herangezogen werden. Denn hier liegt von der Rechtseite nahe, dass die VOB den Stand der Technik darstellt und nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daher ist die Bezeichnung DIN in der VOB irreführend und hat im Rechtstreit vor Gericht meist keinen Bestand, da sie mit den reinen typischen DIN-Normen nichts gemeinsam haben. 

4.1.7.8 Wie unterscheiden sich VOB/B und VOB/C?
Hierbei müssen wir vorab einmal betrachten, dass beide Teile ein Gesamtwerk darstellen und somit auch gemeinschaftlich im Vertrag vereinbart werden.
Der Teil C stellt dabei expliziert den technischen Teil dar. Wogegen der Teil B den Vertrags-Rechtlichen Teil darstellt.
Wird also die VOB/B vereinbart, gilt nach deren § 1 Abs. 1 S. 2 auch, dass die VOB/C Bestandteil des Vertrages ist.
Wie bereits vorgetragen ist die VOB nicht automatisch Bestandteil eines Vertrags. Sie muss expliziert vereinbart werden.

4.1.7.8.1  VOB/C oder was sind allgemeine und gewerk- oder spezifische Regelungen?
Der Teil C der VOB ist in 2 Auslegungen gegliedert. In der ATV DIN 18299 sind allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art enthalten.
Danach kommen die ATV DIN 18300 ff. In Ihnen sind dann die gewerkspezifischen Grundlagen gelistet. Darin enthalten die Einzelgewerke wie beispielsweise Erdarbeiten, Bohrarbeiten usw.

4.1.7.8.2  Ist die VOB/C eine Allgemeine Geschäftsbedingungen oder kurz AGB?
Und, unterliegt die VOB/C einer AGB-Kontrolle?
Jetzt sind wir am Thema der VOB real im Rechtsgrundsatz angekommen. Die VOB mit seinen irreführenden DIN-Aussagen der ATV-DIN, sind lediglich AGBs die von den Parteien vereinbart werden. Somit auch die AGBs nicht einer einseitigen Vertragsregelung unterliegen können sondern ausgeglichen sein müssen.
Wenn die Parteien sich somit auf diese Form der AGBs geeinigt haben und die VOB/B somit als AGBs vereinbart haben, unterliegt der Text im Inhalt automatisch, uneingeschränkt der Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. BGB in der Kontrolle zu. Diese Privilegierung aber gilt nicht für die VOB/C!
Jetzt sind wir an dem Grundsatz der vor angesprochenen DIN-Grundlagen und EN-DIN Grundlagen angekommen. Was dort die Kontrolle von Technik zum Recht mit der Prüfung zu den Harmonisierten Normen darstellt, ist hier das BGB in der Prüfung des VOB-Vertrags in Bezug auf die AGB-Grundsätze des Gesetzgebers.
Daher kann der Teil C dort nicht enthalten sein. Denn der Teil C ist ein reine technische Auslegung als AGBs und somit ja von der Rechtslage her nie auf eine Übereinstimmung vom Recht zum Technischen Gebrauch geprüft worden. 

4.1.7.9  Zusammenfassung:
Wenn wir jetzt diese Analyse der DIN und den Rechtsauslegungen analysiert haben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die DIN 4108-3 mit den Grenzwerten zwischen Diffusionsoffen und Diffusionsdicht als verbindlich angesehen werden. Denn diese Norm, die ja in kürze gänzlich zurückgezogen wird, weil Sie mit der neuen Gesetzgebung und den Novellierungen der LBOs nicht mehr stimmig ist und falsch ausgelegt ist, wurde ja noch nie auf dem Rechtstand geprüft. Also noch nie im gesamten als technisches Werk auf seine Funktion der Rechtsauslegung geprüft wurde. Das geschieht erst jetzt in den harmonisierten Normen der Europäischen Prüfung. Erst dort werden Technik mit Baurecht geprüft.
Die bauaufsichtlich eingeführte Normenreihe DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden beinhaltet energetische Mindestanforderungen an den sommerlichen und den winterlichen Wärmeschutz von Gebäuden und einzelnen Bauteilen.
Aber, wie bereits erwähnt die 4108 mit dem Teil 6 bereits zurückgezogen wurde und von der DIN V 18599 abgelöst wurde.
Auch hier erkennen wir, dass die DIN 4108 im Rechtstreit zwischenzeitlich keinen Rechtsgegenstand mehr darstellen kann. Daher kann sie auch nicht die Grundlage darstellen, dass mit Ihr eine Mängelanzeige erstellt werden kann auf einer Basis, die rechtlich gar keinen Bestandteil mehr darstellt.

4.1.7.9.1 Auf was kommt es jetzt im Bauwesen an?
J
etzt greift im Bauwesen lediglich noch die Bestandskraft der gesetzlichen vorgaben und nicht mehr die technischen Bestimmungen einer veralteten DIN der VOB, wenn diese Vertraglich überhaupt vereinbart wurde.
Somit greifen jetzt Grundlagen wie Zulassungen und aaP oder aaZ von staatlich zugelassenen Prüfinstituten, die sicherstellen, dass das Produkt geprüft wurden und auch dementsprechend ein Prüfzeugnis für die Funktion erreicht und bestanden haben. Und diese liegen von den Produkten von BOSIG alle bestanden vor.
Daher wurden die Winflex Optima Bändern bzw. Membranen einmal mit dem Thema Innen und außen geprüft und zum anderen im System auf die Funktion der Wanderung des Wassermoleküls auf Prüfständen teuer und aufwendig geprüft.

Die BOSIG Fensteranschlussbänder Winflex Optima ES innen und Winflex Optima ES außen sind aus den Prüfzeugnissen und Prüfberichten geeignet zur inneren bzw. äußeren Abdichtung der Anschlussfugen zwischen Fensterrahmen und Baukörper.

Aus den Prüfzeugnissen kann deutlich erkannt werden, dass sie bezüglich Ihren bauphysikalischen Eigenschaften der Wasserdampfdiffusion dem Stand der Technik entsprechen.
Somit kann auch nicht wie vor bereits deutlich vorgetragen auf die Grundlagen der aaRdT verwiesen werden und diesen Stand aus der DIN 4108-3 herausgelesen, die Produkte als nicht geeignet angesehen werden.
Wenn auf die DIN 4108-3 verwiesen wird, muss auch erkannt werden, dass es sich dann aus der Rechtslage heraus vermutlich um den  Stand der Technik bezüglich Abdichtung der Fensteranschlussfuge handelt.
Somit anerkannter Maßen im aktuellen Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung der RAL-Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e.V. deutlich die Prüfgrundlagen der Zulassungen formuliert sind.

Zitat aus dem Leitfaden:
Dort steht als Anforderung, was das Diffusionsverhalten solcher Abdichtungsbänder betrifft:
Das System Fenster-Fuge-Wand ist als Gesamtsystem zu betrachten und bezüglich der Wasserdampf-Diffusion innen dichter als außen auszuführen.
Dabei lässt der Leitfaden offenstehen, wie offen das außen konkret sein muss und wie dicht das innen konkret sein muss. Das kann im Leitfaden für den Fenstereinbau auch nicht konkretisiert werden, weil hierfür letztendlich die Grenzwerte der Prüfinstitute in den realen Messprogrammen stehen. Siehe dazu der Abschnitt mit den Semipermeablen Membranen.

Gleichfalls gibt das ift-Rosenheim als Prüfstelle für die Zulassungen gerade ebenfalls für die Frage nach der Dichtheit keine Auskunft. Hier wird gleichfalls nur darauf verwiesen, dass die Anschlussfuge innen dichter sein muss wie außen. Dabei gilt dann nicht der Grundsatz der Grenzwerte von ≤ 0,5 m und ≥ 1500 m. Weil die Prüflabore klar und deutlich wissen, dass Ihre Berechnungsprogramme naturwissenschaftlich mit diesen Werten gar keine Möglichkeit haben eine normative Prüfung vorzunehmen.
Das ift-Rosenheim gibt hier lediglich vor, dass wenn diese Abdichtung der Fensteranschlussfuge innen dichter als außen ausgeführt ist, eine funktionieren das Wasserdampf-Diffusionsverhalten der Fuge sichergestellt ist.
Somit ist aus den im Anhang zu erkennenden Zulassungen sichergestellt, dass die BOSIG-Fenstereinbaumembranen Winflex Optima ES innen und Winflex Optima ES außen im einbaufertigen Zustand nachweislich innen dichter als außen sind. Somit entsprechen die Bänder den Anforderungen an die Wasserdampf-Diffusionsfähigkeit nach Stand und Regelwerk der Technik.
Egal ob hierbei die VOB-DIN 4108-3 herangezogen wird oder auf den Leitfaden für den Fenstereinbau verwiesen wird.

4.1.8.0 Optische und technische Unzulänglichkeiten

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, BOSIG und die Frage nach der Bewertung des Schadens?

4.1.8.0 Optische und technische Unzulänglichkeiten:
Der SVB erklärt, dass optische Unzulänglichkeiten eine reine Rechtsfrage darstellen. Das heißt, dass optische Unzulänglichkeiten nach der Richtlinie vom ift Rosenheim HO-11/1 vorgenommen werden. Diese Richtlinie ist auch der Grundsatz für den Innenausbau wie auch an der Außenfassade optische Unzulänglichkeiten zu erfassen. Sofern die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau aus technischen Gründen nicht etwas anderes aussagt.  
Dabei gilt:
1.
Alle optischen Unzulänglichkeiten werden stehend, in Augenhöhe und einem Abstand von ca. 1,50 m von der angezeigten Unzulänglichkeit vorgenommen.
2.
Die Betrachtung erfolgt ausschließlich mit Tageslicht. Baustrahler oder optische Geräte oder Lichteinfälle sind nicht zugelassen. 
3.
Die Betrachtung darf nicht aus dem Gegenlicht heraus erfolgen.
4. 
Die Betrachtung darf haptisch mit Greifen und Fühlen nicht beeinträchtigt werden. Es gilt einzig und alleine die Sichtweite mit dem Auge.
5.
Unterschieden werden unter visuellen Sichtflächen. Dabei werden unter 3 Zonen unterschieden:
Beispiel einer Zimmertüre:
a = Nach dem Einbau und in geschlossenem Zustand der Türe- nicht sichtbare Flächen und Zargen.
b = Nicht direkt sichtbare Flächen aus dem Hauptblickfeld heraus.
c = Sichtbare Flächen im Hauptblickfeld.         
4.1.8 Schadenserfassung:
In der Folge wollen wir jetzt einmal erarbeiten, ob die Vorwürfe des Anzeigenden aus Sichtweite des SVB zu einer technischen Funktions-Unzulänglichkeit führt, eine optische Einschränkung darstellt oder aus Sicht des SVB nicht als Unzulänglichkeit gewertet werden kann.  
Verfahren wird so, dass die Fragen aus dem Beweisbeschluss alle im Einzelnen abgearbeitet werden und immer vom SVB bewertet und analysiert werden. Die Bebilderung erfolgt gesondert in der Dokumentation. 
Gleichfalls sind die Positionen vom SVB hier nach den laufenden Nummern des Gutachtens ausgerichtet und auf die Folgenummern im Beweisbeschluss wird verwiesen.
In Abt. V erfolgt dann die Kostenberechnung für die Beseitigung der Unzulänglichkeiten. Wobei dort nur die Unzulänglichkeiten erfasst sind, die nach der Analyse des SVB auch zu einem Nachbesserungsverlangen aus technischer Sicht führen können.  

Aus den Bewertungen gilt für die bessere Übersicht:
 = Die Unzulänglichkeit ist vorhanden.
 = Die Unzulänglichkeit ist nicht vorhanden.
 = Diese Unzulänglichkeit muss noch bis zu den 
Öffnungen zurückgeschoben werden.
Begriffe zum Thema optische Beurteilung:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Strahlung, Gefährdungsbeurteilung, Fassade, EN 13508, Injektion, Augenheilkunde, Optische Kohärenztomographie.
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4.1.8.0 Optische und technische Unzulänglichkeiten:
Der SVB erklärt, dass optische Unzulänglichkeiten eine reine Rechtsfrage darstellen. Das heißt, dass optische Unzulänglichkeiten nach der Richtlinie vom ift Rosenheim HO-11/1 vorgenommen werden. Diese Richtlinie ist auch der Grundsatz für den Innenausbau wie auch an der Außenfassade optische Unzulänglichkeiten zu erfassen. Sofern die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau aus technischen Gründen nicht etwas anderes aussagt. 
Dabei gilt:
1.
Alle optischen Unzulänglichkeiten werden stehend, in Augenhöhe und einem Abstand von ca. 1,50 m von der angezeigten Unzulänglichkeit vorgenommen.
2.
Die Betrachtung erfolgt ausschließlich mit Tageslicht. Baustrahler oder optische Geräte oder Lichteinfälle sind nicht zugelassen.
3.
Die Betrachtung darf nicht aus dem Gegenlicht heraus erfolgen.
4.
Die Betrachtung darf haptisch mit Greifen und Fühlen nicht beeinträchtigt werden. Es gilt einzig und alleine die Sichtweite mit dem Auge.
5.
Unterschieden werden unter visuellen Sichtflächen. Dabei werden unter 3 Zonen unterschieden:
Beispiel einer Zimmertüre:
a = Nach dem Einbau und in geschlossenem Zustand der Türe- nicht sichtbare Flächen und Zargen.
b = Nicht direkt sichtbare Flächen aus dem Hauptblickfeld heraus.
c = Sichtbare Flächen im Hauptblickfeld.        
4.1.8 Schadenserfassung:
In der Folge wollen wir jetzt einmal erarbeiten, ob die Vorwürfe des Anzeigenden aus Sichtweite des SVB zu einer technischen Funktions-Unzulänglichkeit führt, eine optische Einschränkung darstellt oder aus Sicht des SVB nicht als Unzulänglichkeit gewertet werden kann. 
Verfahren wird so, dass die Fragen aus dem Beweisbeschluss alle im Einzelnen abgearbeitet werden und immer vom SVB bewertet und analysiert werden. Die Bebilderung erfolgt gesondert in der Dokumentation.
Gleichfalls sind die Positionen vom SVB hier nach den laufenden Nummern des Gutachtens ausgerichtet und auf die Folgenummern im Beweisbeschluss wird verwiesen.
In Abt. V erfolgt dann die Kostenberechnung für die Beseitigung der Unzulänglichkeiten. Wobei dort nur die Unzulänglichkeiten erfasst sind, die nach der Analyse des SVB auch zu einem Nachbesserungsverlangen aus technischer Sicht führen können. 
 
Aus den Bewertungen gilt für die bessere Übersicht:
T = Die Unzulänglichkeit ist vorhanden.
R = Die Unzulänglichkeit ist nicht vorhanden.
W = Diese Unzulänglichkeit muss noch bis zu den
Öffnungen zurückgeschoben werden.
Begriffe zum Thema optische Beurteilung:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, Strahlung, Gefährdungsbeurteilung, Fassade, EN 13508, Injektion, Augenheilkunde, Optische Kohärenztomographie.
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4.1.8.1-01 Beweisfrage an den SVB

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, BOSIG und der SCB beantwortet die erste Frage:

4.1.8.1-01: Nummer aus dem Vorhalt die BOSIG Produkte Winflex Optima ES innen und Winflex Optima ES außen entsprechen nicht der DIN 4108-3 und können somit mit einer Mängelanzeige gegenüber den Handwerker/innen vorgetragen werden:           

Bildserie aus der Dokumentation:
Eine Dokumentation wurde für dieses Gutachten nicht benötigt.

Vorhalt der Unzulänglichkeit vom:
Kann der SVB klären, inwieweit der Begriff Diffusionsdicht und Diffusionsoffen aus der DIN 4108-3 wie auch auf den Leitfaden für den Fenstereinbau zutreffend sind? Beziehungsweise, kann bei Fenstereinbaubändern überhaupt nach DIN 4108-3 der Begriff Diffusionsoffen und Diffusionsdicht angewendet werden?

Bewertung:
R = Die Unzulänglichkeit ist nicht vorhanden.

Begründung:
Das Gutachten hat sich ausführlich mit dieser Frage beschäftigt und analysiert, inwieweit für die Membranen von Firma BOSIG überhaupt die DIN 4108-3 herangezogen werden kann. Lesen wir aufmerksam diese Abhandlung des Gutachtens hier durch, erkennen wir die immer wieder falsch gedeutete Funktion der VOB mit seinen irrtümlichen DIN-Bezeichnungen. Die VOB hat nichts mit einer DIN zu tun und ist auch nicht aus einem Gesetz heraus entstanden. Somit ist für jeden Hersteller die VOB eine freiwillige Abhandlung, die der Hersteller und auch der Handwerker einzuhalten hat oder aber auch nicht. Das liegt immer in der Grundlage, was für ein Vertrag die Parteien gefertigt haben und ob dort überhaupt die VOB vereinbart wurde.

BOSIG als Produkthersteller:
BOSIG unterliegt hier mit seinen Bändern nicht der DIN 4108-3 im Grundsatz, was diffusionsdicht und diffusionsoffen ist. Auch der Handwerker unterliegt im technischen Recht bei Fenstereinbaubändern nicht der DIN 4108-3. Selbst wenn auf die DIN 4108-3 zurückgegriffen werden soll, werden dort diese Begriffe, wie aus der Analyse dieser Frage zu erkennen, nicht in normative Grundsätze gebracht. Vielmehr ist Bosig angehalten für Ihre Produkte die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, die der Gesetzgeber von diesen Produkten verlangt. Und dazu zählen beispielsweise die Zulassungen, die bestätigen, dass das Produkt in einem staatlich anerkannten Prüflabor oder Materialprüfung geprüft wurde.
Dafür liegen von BOSIG folgende Unterlagen diesem Gutachten bei:

A-01-SIDA-Datenblatt-Winflex-Optima -2018-03-27
Hierbei handelt es sich um das vom Gesetzgeber verlangte Sicherheitsdatenblatt oder kurz SIDA-Blatt aus der Erfordernis des Europäischen-Gesetzgebers als EG-Sicherheitsdatenblatt in Anlehnung an 1907/2006EG.
Diese gesetzliche Vorgabe liegt sach- und fachgerecht vor!

A-02-Technisches-Merkblatt-Winflex-Optima-ES-innen-Winflex-Optima-ES-außen
Das Datenblatt beinhaltet alles, was der Gesetzgeber vom Hersteller oder dem Handwerker in der Weiterleitung an die Bauherrschaft anzeigen muss um das Produkt deutlich in allen seinen Funktionen erkennen zu können.
Dort ist auch für die Wasserdampfdurchlässigkeit folgerichtig, wie aus den Analysen des Gutachtens vor zu entnehmen nicht die DIN 4108-3 aufgeführt, weil diese hier keine Anwendung finden kann. Hier wurde folgerichtig auf die DIN EN ISO 12572 als Prüfnorm hingewiesen worden.
Auch dies ist aus der Gesetzgebung heraus folgerichtig. Denn nicht die DIN 4108-3 gibt die Grundlagen für Fenstereinbaubänder oder besser gesagt Membranen vor, sondern die Prüfnorm mit den dort integrierten Rechenprogramme und deren Rechenmöglichkeit für eine Zulassung die Werte zu ermitteln. Und hier sind nicht die Werte der DIN 4108-3 mit ≤ 0,5 m und ≤ 1500 die Rechengrundlagen. Hier sind die Prüfgrundlagen aus der DIN ISO 12572 anzuwenden. So wie in der Analyse vom Gutachten bereits mit den Grundlagen in der Zitatstelle 4.1.7.3.10 Der untere Wert unterhalb 0,5 m Vorgetragen die Bemessungsgrenzen nicht die DIN 4108-3 für Fenstereinbaubändern vorgibt, sondern die DIN ISO 12572 als Prüfnorm aus den gesetzlich zugelassenen Prüfinstituten anzuwenden ist und gefordert wird.

Was ist die DIN ISO 12572:
Sie ist die Prüfnorm zur Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit hier aus der Prüfung der BOSIG Fenstereinbaumembranen.
Hier wird die Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit von Baustoffen aus der Gesetzgebung für die Zulassungen festgelegt.
Darin enthalten, wie die Verfahren für den Gesetzgeber festgelegt sind um diese Ergebnisse zu bekommen und zu berechnen.
Also hier nicht die VOB DIN 4108-3 die Grundlage der Prüfung vorgibt, sondern die DIN ISO 12572 mit den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei werden Wasserdampfdiffusionswiderstände verschiedener Materialien bei definierten Randbedingungen geprüft und bestimmt.
Dazu werden die Prüfprobanden in eine, zu einer Seite hin offenen, Schale eingebaut.
Diese Schale kann je nach Prüfverfahren ein Trockenmittel oder kurz dry cup oder eine wässrige gesättigte Salzlösung oder kurz wet cup enthalten.
Um jetzt ein messbarer Dampfdiffusionsstrom einzuleiten bzw. messen zu können, werden unterschiedliche Wasserdampfteildrücke vorgenommen und diese Schale in einen Prüfraum mit geregelter Temperatur und Luftfeuchte gestellt.

Entscheidend ist jetzt:
Die Prüfnorm geht wie hier deutlich im Verfahren dargelegt detailliert auf die Beschaffenheit der Prüfgeräte und der Probekörper ein und es wird nicht nach irgendwelchen Grenzwerten der DIN 4108-3 bewertet.
Und somit geht die Prüfnorm dann auch auf die detaillierte Beschreibung im Prüfverfahren ein und gibt Hinweise zur Berechnung und Darstellung der ermittelten Ergebnisse, was aus den Grundlagen der DIN 4108-3 gar nie möglich wäre.

Beweis:
Link zur: IBP-Mitteilung 31 (2004) Neue Forschungsergebnisse, kurzgefasst.
Fraunhofer Institut für Bautechnik Informationsblatt 441 aus 2004

Zitat-Auszug aus dieser Mitteilung vom IBP:
Zusammenfassung:
Die durch die so genannte Harmonisierung entstandene Flut neuer Normen bringt in ihrer Anwendung etliche Probleme  mit sich. Es werden im Gegensatz zu früher nicht die Bestimmungsmethoden für spezifische Materialkennwerte genormt, sondern eigene Normen für unterschiedliche Produktgruppen, ohne dass dafür eine physikalisch oder apparatetechnisch begründete Notwendigkeit besteht. Diese Normen unterscheiden sich in kleinen aber zum Teil wesentlichen Details. Die Konsequenz ist, dass die Vergleichbarkeit nur innerhalb dieser Produktgruppen gegeben ist. Erschwerend kommt hinzu, dass die gleiche Kenngröße je nach Material bzw. anzuwendender Prüfnorm unterschiedliche Einheiten besitzen (s. Tabelle 1). Damit ist ausschließlich Fachleuten ein Vergleich der Kennwerte möglich. Während die nach der alten DIN 52615 und glücklicherweise auch der DIN  EN ISO 12572 ermittelte Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl durch den Bezug auf die Wasserdampfdiffusion in Luft einen echten von den Randbedingungen (Temperatur, Druck) unabhängigen Materialkennwert darstellt, ist mit der Angabe des Diffusionsdurchlasskoeffizienten hingegen eindeutig ein Rückschritt vollzogen worden. Ohne Angabe des Umgebungsdruckes bzw. der Meereshöhe des Labors ist dieser Kennwert nicht eindeutig. Auch bei der neuen Norm für die Bestimmung des Bezugsfeuchtegehaltes wurden lange bestehende Kenntnisse außer Acht gelassen. Die alte DIN 52620 ließ ganz bewusst dem sachkundigen Anwender die Wahl, als Bezugsgewicht das Trockengewicht vor oder nach der Klimalagerung zu verwenden. Bei der neuen DIN EN ISO 12571 [7] ist dagegen das Trockengewicht vor der Lagerung verbindlich. Bei zementgebundenen Materialen werden aber während der Lagerung von meist mehreren Wochen, bis die Massekonstanz erreicht ist, Hydratations- und Carbonatisierungsvorgänge ablaufen, die ebenfalls die Masse der  Probe verändern. Die Untersuchungen wurden mit Unterstützung des BMWA und des PTJ im Rahmen des Forschungsprogrammes EnSan durchgeführt.

Bemerkung vom SVB:
Hier erkennen wir jetzt, vorgetragen vom IBP, das Ergebnis der Analyse dieses Gutachtens.
Wenn wir von DIN-Normen reden, müssen wir auch von den DIN-Normen reden, die für die Erfüllungsgehilfen oder besser gesagt den Prüflabore unserer Regierung und Länder von Bedeutung sind um entsprechend staatlich geprüfte Zulassungen zu erstellen.
Und das sind nicht DIN-Grundlagen der VOB wie beispielsweise die DIN 4108-3. Denn wie hier ja vom IBP kritisiert ja nur die harmonisierten DIN-Normen rechtsverbindlich sind und mit der Gesetzgebung konform gehen.
Und das sind die hier vorgetragenen Prüfnormen aus diesem Gutachten. Wenngleich hier für die Prüflabore natürlich eine außergewöhnliche Herausforderung entsteht, was die harmonisierten Normen angeht. Aber, jetzt müssen alle Prüfungen letztendlich mit den gleichen Verfahren vorgenommen werden.
Daher kann hier mit der Prüfung von BOSIG-Fenstereinbaubändern nicht die VOB mit der DIN 4108-3 wegweisend sein. Hier sind die DIN-Grundlagen wegweisend, die der Gesetzgeber für die staatlich geprüften Zulassungen und Prüfberichten verlangt.
Und das ist der stetige Irrtum von Bau-Laien, die hier nur Zitate aus der VOB verwenden um Bauabnahmen und Mängelanzeigen vornehmen wollen.

Literatur:
 [1] EN ISO 15148: 2002-12, Bestimmung des Wasseraufnahmekoeffizienten bei teilweisem Eintauchen.

[2] DIN EN 772-11: 2000-09, Bestimmung der kapillaren Wasseraufnahme von Mauersteinen aus Beton, Betonwerksteinen und Natursteinen sowie der anfänglichen Wasseraufnahme von Mauer ziegeln.

Bemerkung vom SVB:
Das ist die Grundlage der Analyse dieses Gutachtens bei dem nicht die Dichtheit der Bänder nach der DIN 4108-3 entscheidend ist. Sondern der Untergrund und wie dieser auf die Bemessung der Laborprüfung reagiert. Daher ist in den Fachveröffentlichungen der Labore nie ein Wert von ≤ 0,5 m und ≤ 1500 zitiert angegeben. Denn diese Werte sind für die Berechnungen für die Zulassungen nicht anwendbar.  

 [3] DIN EN 1015-18: 2003-03, Bestimmung der kapillaren Wasseraufnahme von erhärtetem Mörtel.

 [4] DIN EN ISO 12572: 2001-09, Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit.

Bemerkung vom SVB:
Nach diesen wissenschaftlichen Grundlagen anerkannten Prüfinstituten wie das IBP wurde die Prüfung dieser BOSIG-Produkte normgerecht nach den Gesetzgeber-Vorgaben geprüft.

 [5] DIN EN 772-15: 2000-09, Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit von Porenbetonsteinen.

 [6] DIN EN 1015-19: 1998-12, Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit von Festmörteln aus Putzmörteln.

 [7] DIN EN ISO 12571: 2000-04, Bestimmung der hygroskopischen Sorptionseigenschaften.

Bemerkung vom SVB:
Wer, wie in diesem Gutachten in Frage stellt, dass die Prüfung der Diffusionsoffenheit und der Diffusionsdichte, die DIN 4108-3 vorgibt und damit eine schwerwiegende Mängelanzeige mit Werklohn-Einbehalt vornimmt, gehört dann nicht wie vom IBP Zitiert vor.

Damit ist ausschließlich Fachleuten ein Vergleich der Kennwerte möglich.
nicht zu diesen Fachleuten, die sich hier eine Meinung erlauben dürfen und hier dann gegenüber den geschlossenen Verträgen ein einseitig gestörtes Rechtsverhalten vorzunehmen.
Der SVB vom BauFachForum wie auch der Anwendungstechniker von Firma BOSIG kennt diese Unterschiede und würde nie auf die Grundlagen der DIN 4108-3 einen Eingriff in einen geschlossenen Vertrag vornehmen. Denn damit werden jetzt ja auch Kosten des Schadenersatzes freigesetzt.
Alleine die Kosten dieses Gutachtens kann hier an den Anzeigenden weitergeleitet werden. Diese Kosten liegen alleine bei netto ca. 4.000.-€.

Physikalische Grundlagen bei den Membranen

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, BOSIG oder was haben Membran-Bänder mit Physik zu tun?

Bauphysik im Bauwesen:
Mit dem energetischen Bauen, nimmt die Bauphysik einen immer größeren Anteil des Bauwesens ein.
Entstanden ist die Bauphysik nach 1945, nachdem in Deutschland der Wideraufbau der Städte und den Wohnbereichen nach der Bombenzerstörung eingeleitet wurde. Abgeschlossen war der Wideraufbau um 1960. Danach begann das Wirtschaftswunder Deutschland.   
Warum Bauphysik zu dieser Zeit?
Das Bauen ist ein stetiger Kampf gegen das Wasser. Und das Wasser bildet sich letztendlich aus der Naturwissenschaft heraus. Einmal mit der Temperatur und dann auch mit den Gezeitenwechsel von Tag und Nacht. Da Wasser an unseren Baustellen auch schon weit vor 1945 bereits erhebliche Schäden durch Ausblühungen verursachte, wurde beim Wideraufbau starken Wert auf die Bauphysik gelegt, damit diese Schäden an den neuen Gebäuden nicht mehr auftreten sollten.
Link zu: 
Hier zur Vertiefung eueres Studiums dieses Problems die Seminarfolien über Kapillarschäden.
Aber, nicht zu verwechseln!!!
Zur Bauphysik gehören im Bauwesen nicht die Bauleistungen wie zum Beispiel
statische Berechnungen. Wenn auch hier die Physik eine erhebliche Rolle einnimmt, gehören diese Leistungen in den Bereich der Tragwerkslehre und die Materialbeschaffenheit von Baustoffen. Diese Leistungen sind dann mehr in das Lehrthema Baustoffkunde und Bauchemie eingegliedert.
Energetisches Bauen und Bauphysik:
Aus den Jahren 1970 und Folge, begann die Dämmhysterie in Deutschland mit Dämmstoffen um in irgendeiner Weise unsere Umwelt zu retten. Dabei wurde die Bauphysik das Hauptthema unseres Bauens.
Die Welt konnte damit bis heute 2025 nicht gerettet werden, aber die Bauschäden durch Wasser sind um ein Vielfaches extrem gestiegen. Kaum ein gedämmtes Gebäude, das nicht nach 4-5 Jahre saniert werden muss, weil wir Baumeister mit dem energetischen Bauen überfordert sind. Nicht, weil wir die Physik der Naturwissenschaft nicht beherrschen würden sondern, weil bei jeder Bautechnik, die Natur sich wieder neue Naturgesetze einfallen lässt um an unseren Gebäuden neue Bau-Schäden zu erfinden. 
Link zu:
Der Lotusblüteneffekt aus unseren Seminarfolien.
Eine Bauwerkszerstörung, an die wir Baumeister im leben nie gedacht hätten. 
Zum Zeitraster des Dämmwahns und dessen Bauschäden:
Ölkrisen:
Ausschlaggebend waren ursprünglich zwei Ölkrisen aus den Zeitabschnitten 1973-1974 und  danach 1979 – 1980. Hierbei wurde Öl und Gas so teuer, dass man in Deutschland bestimmte, dass Häuser gedämmt werden müssen. Der Fehler bei diesem Denken war nur, dass die graue Energie der Herstellung der Dämmstoffe aus Polyurethan und Polystyrol so Energieaufwendig waren und sind, dass die Energiekosten global dennoch in die Höhe schnellten. Gespart wurde dabei keinerlei Energie. Es wurden damit nur enorme Gebäudeschäden produziert. 
Mit was wurden die Bürger dabei beworben?
Da bei diesem Konzept bemerkt wurde, dass mit dem energetischen Bauen keine Energie gespart wurde, mussten die Bürger ja mit etwas positivem Beworben werden, dass das Volk diesen Dämmwahn unserer Gebäude mitmachten. 
Daher wurden in der 1970ern Jahren beispielsweise von Instituten wie dem Club of Rome propagandiert, dass das Dämmen zwingend ist, da die natürlichen Energiereserven endlich sind und nicht ewig vorhanden sind.
Der Fehler damals war, dass allerdings nie die graue Energie der Herstellung der Dämmstoffe auf chemischer Basis mit in die Berechnungen eingegliedert wurden.   
Die 1970 und 1980 er Jahre:
Die Menschheit bemerkte in diesen Jahren, dass die Schäden durch Umweltverschmutzung wie beispielsweise durch sauren Regen sich verstärkten. Daher wurde im Energiekreislauf somit die Hauptschuld der Umweltverschmutzung dem Wohnen in unseren Baustellen zugeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt stiegen mit dem Dämmen der Gebäude die Bauschäden um ein Vielfaches. 
Bauhauskultur aus 1919:
1919 wurde das staatliche Bauhaus von Walter Gropius in Weimar an der Kunstschule gegründet. Damals galt es, das Bauen in der Kunst und dem Handwerk zusammenzuführen. In der Zeitgeschichte befinden wir uns hier in der Weimarer Republik von 1919 bis 1933. Dort wurde aus der Jahrhundertwende heraus das alte Bauen zu einem neuen Modernen Bauen, das übernommen werden sollte. Damals galt, dass das Bauen in der Bautechnik nicht revolutioniert werden sollte, sondern das Baudesign neu gestaltet werden sollte. 
Wir erkennen, dass die Menschen damals kein Problem mit Bauschäden kannten. Das neue am Bauen galt der Kunst des Design des Baus. Der Barock, das Rokoko aber auch der Klassizismus und der Biedermeier sollte vom Design in ein neues Jahrhundert geführt werden. Das Bauen wurde zu einem Kunst- und Luxusgut.
Raimund Probst als erster Bauschaden-Dozent in Deutschland:
In den 1950 er Jahren nach dem Wideraufbau Deutschland, bemerke man, dass das Bauen vom Dämmen geprägt werden muss, da man Energie sparen wollte. 
Dann um  1950 traten anstelle von Baukünstler Bauexperten wie der Architekt Egon Eiermann und später sein Schüler Raimund Probst ins Rampenlicht des Baugeschehens.
Das Bauen war nicht mehr Kunst, sondern war geprägt von Bauschäden aus der Kunst. Raimund Probst beschäftigte sich dann mit Bauchemie, Bauphysik sowie Baurecht. Der Bauschaden stand jetzt im Vordergrund. 1963 war er der erste Bauexperte, der von der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am Main als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Er erhielt die erste Bestallungsurkunde als Bausachverständiger in Deutschland. Der Sachverständige Wilfried Berger vom BauFachForum hat 20 Jahre die Vorlesungen von Raimund Probst besucht und war Student bei Ihm.
1972 gründete Raimund Probst des Bauschäden-Forums in Rottach-Egern und wirkte dort als Referent bis 2005. 
Link zu:
Das Bauschaden-Forum Rottach Egern heute:
Er zählt zu den Autoren mit den sicherlich meisten Veröffentlichungen über das Thema der Bauschäden. Sein Fach-Buch Probsts Baupathologie zählt zum Standardwerk in Deutschland für den Bauschaden. 
Link zu:
Wilfried Berger und seine Biographie.
Zusammenfassung:
Wir erkennen, dass das Bauen aus 1919-1933 von der Kunstlehre, bis 1972 mit Bausachverständigen und Forschern des Bauschadens wie Raimund Probst und Wilfried Berger sich gravierend verändert hat. Mit dem Energetischen Bauen, wurde die Kunst des Bauens zur Bauschadenskultur, bei der die Sachverständige mit Arbeit überschüttet werden. 
Begriffe zum Thema Bauen und Bauschäden:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, VHV, Wilfried Berger, Schadensfreies Bauen, Baumängel, Bauschadensinstitut BSI, BauFachForum, Fenster, Buch, Rudolf Müller, Baulexikon.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr die neuzeitliche Problematik über Lotusblüteneffekt, der uns Sachverständige extreme Bauphysik abverlangt.
Bauphysik im Bauwesen:
Mit dem energetischen Bauen, nimmt die Bauphysik einen immer größeren Anteil des Bauwesens ein.
Entstanden ist die Bauphysik nach 1945, nachdem in Deutschland der Wideraufbau der Städte und den Wohnbereichen nach der Bombenzerstörung eingeleitet wurde. Abgeschlossen war der Wideraufbau um 1960. Danach begann das Wirtschaftswunder Deutschland.   
Warum Bauphysik zu dieser Zeit?
Das Bauen ist ein stetiger Kampf gegen das Wasser. Und das Wasser bildet sich letztendlich aus der Naturwissenschaft heraus. Einmal mit der Temperatur und dann auch mit den Gezeitenwechsel von Tag und Nacht. Da Wasser an unseren Baustellen auch schon weit vor 1945 bereits erhebliche Schäden durch Ausblühungen verursachte, wurde beim Wideraufbau starken Wert auf die Bauphysik gelegt, damit diese Schäden an den neuen Gebäuden nicht mehr auftreten sollten.
Link zu:
Hier zur Vertiefung eueres Studiums dieses Problems die Seminarfolien über Kapillarschäden.
Aber, nicht zu verwechseln!!!
Zur Bauphysik gehören im Bauwesen nicht die Bauleistungen wie zum Beispiel
statische Berechnungen. Wenn auch hier die Physik eine erhebliche Rolle einnimmt, gehören diese Leistungen in den Bereich der Tragwerkslehre und die Materialbeschaffenheit von Baustoffen. Diese Leistungen sind dann mehr in das Lehrthema Baustoffkunde und Bauchemie eingegliedert.
Energetisches Bauen und Bauphysik:
Aus den Jahren 1970 und Folge, begann die Dämmhysterie in Deutschland mit Dämmstoffen um in irgendeiner Weise unsere Umwelt zu retten. Dabei wurde die Bauphysik das Hauptthema unseres Bauens.
Die Welt konnte damit bis heute 2025 nicht gerettet werden, aber die Bauschäden durch Wasser sind um ein Vielfaches extrem gestiegen. Kaum ein gedämmtes Gebäude, das nicht nach 4-5 Jahre saniert werden muss, weil wir Baumeister mit dem energetischen Bauen überfordert sind. Nicht, weil wir die Physik der Naturwissenschaft nicht beherrschen würden sondern, weil bei jeder Bautechnik, die Natur sich wieder neue Naturgesetze einfallen lässt um an unseren Gebäuden neue Bau-Schäden zu erfinden.
Link zu:
Der Lotusblüteneffekt aus unseren Seminarfolien.
Eine Bauwerkszerstörung, an die wir Baumeister im leben nie gedacht hätten.
Zum Zeitraster des Dämmwahns und dessen Bauschäden:
Ölkrisen:
Ausschlaggebend waren ursprünglich zwei Ölkrisen aus den Zeitabschnitten 1973-1974 und  danach 1979 – 1980. Hierbei wurde Öl und Gas so teuer, dass man in Deutschland bestimmte, dass Häuser gedämmt werden müssen. Der Fehler bei diesem Denken war nur, dass die graue Energie der Herstellung der Dämmstoffe aus Polyurethan und Polystyrol so Energieaufwendig waren und sind, dass die Energiekosten global dennoch in die Höhe schnellten. Gespart wurde dabei keinerlei Energie. Es wurden damit nur enorme Gebäudeschäden produziert.
Mit was wurden die Bürger dabei beworben?
Da bei diesem Konzept bemerkt wurde, dass mit dem energetischen Bauen keine Energie gespart wurde, mussten die Bürger ja mit etwas positivem Beworben werden, dass das Volk diesen Dämmwahn unserer Gebäude mitmachten.
Daher wurden in der 1970ern Jahren beispielsweise von Instituten wie dem Club of Rome propagandiert, dass das Dämmen zwingend ist, da die natürlichen Energiereserven endlich sind und nicht ewig vorhanden sind.
Der Fehler damals war, dass allerdings nie die graue Energie der Herstellung der Dämmstoffe auf chemischer Basis mit in die Berechnungen eingegliedert wurden.   
Die 1970 und 1980 er Jahre:
Die Menschheit bemerkte in diesen Jahren, dass die Schäden durch Umweltverschmutzung wie beispielsweise durch sauren Regen sich verstärkten. Daher wurde im Energiekreislauf somit die Hauptschuld der Umweltverschmutzung dem Wohnen in unseren Baustellen zugeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt stiegen mit dem Dämmen der Gebäude die Bauschäden um ein Vielfaches.
Bauhauskultur aus 1919:
1919 wurde das staatliche Bauhaus von Walter Gropius in Weimar an der Kunstschule gegründet. Damals galt es, das Bauen in der Kunst und dem Handwerk zusammenzuführen. In der Zeitgeschichte befinden wir uns hier in der Weimarer Republik von 1919 bis 1933. Dort wurde aus der Jahrhundertwende heraus das alte Bauen zu einem neuen Modernen Bauen, das übernommen werden sollte. Damals galt, dass das Bauen in der Bautechnik nicht revolutioniert werden sollte, sondern das Baudesign neu gestaltet werden sollte.
Wir erkennen, dass die Menschen damals kein Problem mit Bauschäden kannten. Das neue am Bauen galt der Kunst des Design des Baus. Der Barock, das Rokoko aber auch der Klassizismus und der Biedermeier sollte vom Design in ein neues Jahrhundert geführt werden. Das Bauen wurde zu einem Kunst- und Luxusgut.
Raimund Probst als erster Bauschaden-Dozent in Deutschland:
In den 1950 er Jahren nach dem Wideraufbau Deutschland, bemerke man, dass das Bauen vom Dämmen geprägt werden muss, da man Energie sparen wollte.
Dann um  1950 traten anstelle von Baukünstler Bauexperten wie der Architekt Egon Eiermann und später sein Schüler Raimund Probst ins Rampenlicht des Baugeschehens.
Das Bauen war nicht mehr Kunst, sondern war geprägt von Bauschäden aus der Kunst. Raimund Probst beschäftigte sich dann mit Bauchemie, Bauphysik sowie Baurecht. Der Bauschaden stand jetzt im Vordergrund. 1963 war er der erste Bauexperte, der von der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt am Main als Sachverständiger für Baumängel und Bauschäden öffentlich bestellt und vereidigt wurde. Er erhielt die erste Bestallungsurkunde als Bausachverständiger in Deutschland. Der Sachverständige Wilfried Berger vom BauFachForum hat 20 Jahre die Vorlesungen von Raimund Probst besucht und war Student bei Ihm.
1972 gründete Raimund Probst des Bauschäden-Forums in Rottach-Egern und wirkte dort als Referent bis 2005.
Link zu:
Das Bauschaden-Forum Rottach Egern heute:
Er zählt zu den Autoren mit den sicherlich meisten Veröffentlichungen über das Thema der Bauschäden. Sein Fach-Buch Probsts Baupathologie zählt zum Standardwerk in Deutschland für den Bauschaden.
Link zu:
Wilfried Berger und seine Biographie.
Zusammenfassung:
Wir erkennen, dass das Bauen aus 1919-1933 von der Kunstlehre, bis 1972 mit Bausachverständigen und Forschern des Bauschadens wie Raimund Probst und Wilfried Berger sich gravierend verändert hat. Mit dem Energetischen Bauen, wurde die Kunst des Bauens zur Bauschadenskultur, bei der die Sachverständige mit Arbeit überschüttet werden.
Begriffe zum Thema Bauen und Bauschäden:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, VHV, Wilfried Berger, Schadensfreies Bauen, Baumängel, Bauschadensinstitut BSI, BauFachForum, Fenster, Buch, Rudolf Müller, Baulexikon.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr die neuzeitliche Problematik über Lotusblüteneffekt, der uns Sachverständige extreme Bauphysik abverlangt.

Diese physikalischen und rechtlichen Vorgaben liegt sach- und fachgerecht geprüft vor:

A-03-Prüfbericht-MPA-NRW- Az-220011834-1
Dabei handelt es sich um eine Prüfung des staatlich anerkannten Prüflabor, der Materialprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen.
Als Proband ist das Winflex-Optima ES für innen bezeichnet und als dieses Produkt die Prüfung staatlich anerkannt auch bestanden wurde.
Im Prüfzeugnis wurde ein Mittelwert vom sd-Wert von 30,0 m ermittelt worden. Das heißt aber nicht, dass auch dieser Prüfwert das Band lediglich auch nur diese 30,0 m als starrer Wert hält.

Dieser Meinung kann nur ein Laie sein.

Nicht aber ein Fachmann, der die Prüfungen kennt. Also, je nachdem, wie auf der Baustelle andere Klimaverhältnisse herrschen, sich auch dieser Wert nach oben oder unten veränderbar. Das ist naturwissenschaftlich belegt gar nicht anderst möglich und aus den Zulassungen so auch deutlich vorgetragen. Siehe die Beschreibung der Messverfahren.Die Frage ist hier doch nur, ob eine Wanderung des Wassermoleküls von 3,8 m zu 100 m nach außen möglich ist. Und dies ist gegeben. 

Diese physikalischen Vorgaben liegt sach- und fachgerecht geprüft vor:

A-04-Prüfbericht-MPA-NRE-Az-220011834-2
Dabei handelt es sich um eine Prüfung des staatlich anerkannten Prüflabor, der Materialprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen.
Als Proband ist das Winflex-Optima ES für außen bezeichnet und als dieses Produkt auch die Prüfung staatlich anerkannt bestanden wurde.
Im Prüfzeugnis wurde ein Mittelwert vom sd-Wert von 3,8 m ermittelt worden. Das heißt aber nicht, dass auch diesem Prüfwert das Band lediglich diese 3,8 m starr hält.
Dieser Meinung kann nur ein Laie sein. Nicht aber ein Fachmann, der die Prüfungen kennt. Also, je nachdem, wie auf der Baustelle andere Klimaverhältnisse herrschen, sich auch dieser Wert nach oben oder unten verändert. Das ist naturwissenschaftlich belegt gar nicht anderst möglich und aus den Zulassungen so auch deutlich vorgetragen. Siehe die Beschreibung der Messverfahren.
Die Frage ist hier doch nur, ob eine Wanderung des Wassermoleküls von 3,8 m zu 100 m nach außen möglich ist. Und dies ist gegeben. 

Diese physikalischen Vorgaben liegt sach- und fachgerecht geprüft vor: 

Bemerkung vom SVB:
Damit ist der Beweis erbracht, dass das Außenband einen wesentlich geringeren sd-Wert aufweist, wie das Innenband und somit einmal die Wasserdampfwanderung nach außen nachgewiesen ist und zum anderen auch die technische Funktion des Bandes nachgewiesen ist. 

A-05-Klassifizierung-Bandverhalten-MPA-Dresden-Az-20160929-01
Hierbei handelt es sich um die Brandschutz-Klassifizierung der Materialprüfungsanstalt Dresden der vorgenannten Bänder. Auch hier wurden richtigerweise von der MPA Dresden nicht Zitate aus der DIN 4108-3 verwendet, sondern richtigerweise die dazu gehörenden DIN-Grundlagen die für die Prüfung von Nöten waren.

Das Ergebnis:
Das Material wird in die Klasse E als Material das einer Entzündung durch schwache Flammen für kurze Zeit widersteht hält und keine große Flammenausbreitung verursacht eingestuft.

Diese physikalischen sowie brandtechnischen, rechtlichen Vorgaben liegt sach- und fachgerecht geprüft vor:

A-06-Prüfbericht-EPH-Luftdichtheit-Schlagregendichtheit-Az- 2618141-A1
Hierbei handelt es sich um das Prüfinstitut Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH (EPH).

Der Auftrag war:
Prüfung der Produkte der BOSIG GmbH über Fenster-Anschlussbänder Winflex Optima ES für innen und außen auf Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit zu prüfen.
Richtigerweise wurde in diesem Prüfbericht wieder nicht die hier im Gutachten zu Beanstandung gebrachte DIN 4108-3 bezeichnet, sondern richtigerweise die DIN EN 1026 für die Luftdichtheit der Produkte und für die Schlagregendichtheit die DIN EN 1027 bezeichnet wurde.
Das Prüfinstitut ist berechtigt über Ihre Zulassungen und Akkreditierungen diese Prüfungen vorzunehmen.

Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch die nationale Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ als Prüfstelle gemäß EN ISO/IEC 17025.

Akkreditierung EN ISO/IEC 17065
Akkreditiert durch die nationale Akkreditierungsstelle „Akkreditierung Austria“ als Zertifizierungsstelle für Produkte (persönliche Schutzausrüstungen) gemäß EN ISO/IEC 17065.

Notifizierung: Notified Body (0534) für Baumusterprüfungen Notified Body (0534) für Baumusterprüfungen und Überwachung der Qualitätssicherung für das Endprodukt von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechend der PSA-Verordnung (EU) 2016/425.

Notifizierung: Notified Body (0534) für Bodenbeläge
Das OETI ist notifizierte Prüfstelle – Notified Body (0534) für Bodenbeläge nach der Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011.

Ergebnis:
Gegenüber dieser Prüfung ist nichts einzuwenden. Das Prüfinstitut ist Akkreditiert für diese Prüfungen und auch zugelassen.

Diese physikalischen sowie rechtlichen Vorgaben liegt sach- und fachgerecht geprüft vor.

A-07- Prüfbericht-EPH-Luftdichtheit-Schlagregendichtheit-Az- 2618141-2-2
Hierbei handelt es sich um die Schlagregenprüfung des Produktes Winflex Optima ES außen auf Schlagregendichtheit nach DIN EN 1027.
Auch hier ist richtigerweise nicht die DIN 4108-3 benannt, sondern richtigerweise die Prüfnorm DIN EN 1027.

Ergebnis:
Die Prüfung wurde bestanden und gegenüber dem Prüfergebnis und wie dieses entstanden ist, ist nichts einzuwenden.

Nachbesserung:
Es gibt für BOSIG keinerlei Veranlassung hier auch nur einen Hauch von einer Nachbesserung vorzunehmen. Die Produkte sind sach- und fachgerecht geprüft worden und es gibt keinerlei Anlass hier auch nur einen Zweifel daran hegen, dass diese nicht entsprechend der Prüfergebnissen nicht geeignet wären im Gebrauch auf der Baustelle nicht funktionsfähig zu sein.

Schlussbemerkung:
Für den SVB ist es nicht nachvollziehbar, dass sich hier ein angeblicher Baufachmann erlaubt gegenüber diesen Fenstereinbauprodukten eine Mängelanzeige begründet aus der DIN 4108-3 vorzunehmen, die mit den Prüfverfahren, wie auch physikalischen Berechnungen nichts mit der DIN 4108-3 auch nur annähernd zu tun hat.

Empfehlung vom SVB:
Es kann nur angeraten werden, gegen diese Vorwürfe gegenüber den Produkten von Firma BOSIG mit diesem Gutachten den Rechtsweg zu bestreiten und von Gericht, diesen Vorwürfen, dass diese Produkte der DIN 4108-3 unterliegen würden hart entgegen zu wirken. Denn wenn dies Schule macht, haben Handwerker keine Möglichkeit mehr Fenster sach- und fachgerecht einzubauen. Dann geht es letztendlich immer nur um den Handwerker mit irgendwelchen laienhaften Mängelanzeigen um Ihren Werklohn zu bringen.        

4.1.9 Normen, DIN-Grundlagen

Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, BOSIG und die Frage nach der normativen Grundlagen?

4.1.9 Normen, DIN-Grundlagen:
Hier in der Tabelle, die Normen, die für dieses Gutachten anzuwenden sind.	
Hinweis auf die DIN-Grundlagen der Beweisfragen:
Die Rechtsseite stellt der technischen Seite immer die Frage, ob die Arbeiten sach- und fachgerecht nach der DIN ausgeführt wurden.
Diese Frage kann so nicht technisch beantwortet werden:
Die DIN stellt technisch lediglich die minimalste Grundlage des Bauens dar. Daher muss nicht gesagt sein, dass wenn eine Arbeit über die DIN hinaus geht, diese nicht funktionieren muss. Im Gegenteil, wenn wir erkennen, dass die DIN versagen würde, wir verpflichtet sind, weit über die DIN hinaus zu arbeiten. Ansonsten wäre es nie möglich Hochhäuser und Brücken zu bauen. 
Daher ist für uns Sachverständige in einer solchen Rechtsfrage immer zu entscheiden, ob die Ausführung funktionstauglich ist, wenngleich Sie auch nicht der DIN entspricht.
Begriffe zum Thema DIN Normen Bau:      
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, DIN ISO 45001, Elektrotechniker Handwerk, Baunormenlexikon, DIN Taschenbuch, Normung, DBD, Baunormen, Baurecht, Bauwirtschaft, BauFachForum, Baulexikon Wilfried B erger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr alles zum Thema Fensteranschlüsse im Nassbereich, Bauwerksabdichtung, BOSIG Fasatan, BauFachForum, BOSIG.
4.1.9 Normen, DIN-Grundlagen:
Hier in der Tabelle, die Normen, die für dieses Gutachten anzuwenden sind.     
Hinweis auf die DIN-Grundlagen der Beweisfragen:
Die Rechtsseite stellt der technischen Seite immer die Frage, ob die Arbeiten sach- und fachgerecht nach der DIN ausgeführt wurden.
Diese Frage kann so nicht technisch beantwortet werden:
Die DIN stellt technisch lediglich die minimalste Grundlage des Bauens dar. Daher muss nicht gesagt sein, dass wenn eine Arbeit über die DIN hinaus geht, diese nicht funktionieren muss. Im Gegenteil, wenn wir erkennen, dass die DIN versagen würde, wir verpflichtet sind, weit über die DIN hinaus zu arbeiten. Ansonsten wäre es nie möglich Hochhäuser und Brücken zu bauen.
Daher ist für uns Sachverständige in einer solchen Rechtsfrage immer zu entscheiden, ob die Ausführung funktionstauglich ist, wenngleich Sie auch nicht der DIN entspricht.
Begriffe zum Thema DIN Normen Bau:     
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, DIN ISO 45001, Elektrotechniker Handwerk, Baunormenlexikon, DIN Taschenbuch, Normung, DBD, Baunormen, Baurecht, Bauwirtschaft, BauFachForum, Baulexikon Wilfried B erger.
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Deutsche Normen

Deutsche Normen:
DIN:
R
AL-RG 710/6 und RAL-RG 710/7
Titel:
Schäume gemäß sind nicht Gegenstand dieser Gütesicherung.
Bemerkung:

DIN:   
DIN 4102
Titel:
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. 
Bemerkung:

DIN: 
DIN 4108-7 
Titel:
Wärmeschutz- und Energieeinsparung in Gebäuden, Teil 7:
Bemerkung:
Luftdichtheit von Gebäuden, Güte- und Prüfbestimmungen

DIN: 
DIN 16901
Titel:
Kunststoff-Formteile, Toleranzen und Abnahmebedingungen für Längenmaße, ohne einzelne Toleranz Eintragung.
Bemerkung:

DIN: 
DIN 18200
Titel:
Übereinstimmungsnachweis für Bauprodukte
Bemerkung:
Werkseigene Produktionskontrolle, Fremdüberwachung und Zertifizierung von Bauprodukten.

DIN: 
DIN 18540  
Titel:
Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen.
Bemerkung:

DIN:  
DIN 18542
Titel:
Abdichtung von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumstoff –Imprägnierte
Bemerkung:
Dichtungsbänder – Anforderungen und Prüfung.

DIN: 
DIN 52 451-1 
Titel:
Prüfung von Dichtstoffen für das Bauwesen– Teil 1:
Bemerkung:
Bestimmung der Änderung von Masse und Volumen selbstverlaufender Dichtstoffe.

DIN: 
DIN 52612 
Titel:
Wärmeschutztechnische Prüfungen
Bemerkung:

DIN:                                                                                                             

DIN 52619-3

Titel:
Wärmeschutztechnische Prüfungen
Bemerkung:
Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes und Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern, Messung an Rahmen.

DIN: 
DIN 7715-1  
Titel:
P 3: Gummiteile; Zulässige Maßabweichungen, Artikel aus Hartgummi.
Bemerkung:

Europäische Normen

Europäische Normen:
Europäischen Normen oder kurz EN sind in diesem Gutachten bereits ausführlich beschrieben worden. Sie setzen sich aus den drei europäischen Komitees für Normung ober genauer bezeichnet, Europäisches Komitee für Normung CEN, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung CENELEC und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen ETSI zusammen und werden in den nachfolgenden DIN-Nummern untergliedert.  
Somit sind alle EN-Normierungen aus einem öffentlichen Normungsprozess entstanden.
Hier zum besseren Verständnis, die Normenbereiche:
Verpasst dazu nicht den Kommentar vom SVB im nachfolgenden Text:
Nummernbereiche und Bemerkungen:
EN 1 bis EN 999: Originalarbeiten des Europäischen Komitees für Normung oder kurz CEN.
EN 1000 bis EN 1999: Originalarbeiten des Europäischen Komitees für Normung oder kurz CEN.
EN 2000 bis EN 6999: Von der ASD-STAN bzw. ehemals AECMA-STAN erarbeitete Normen.
EN 10000 bis EN 10999: Nummernbereich zur Reserve.
EN 20000 bis EN 29999: Veraltete Nummerierung für von der Internationalen Organisation für Normung oder kurz ISO übernommene Normen. Dabei wurde aus der ISO NNNN die EN 2NNNN. Als Beispiel: ISO 2338 = EN 22338 und aktuell wirksam als EN ISO 2338.
EN 40000 bis EN 49999: Beziehen sich auf IT-Standards und wurden durch CEN oder CENELEC erarbeitet.
EN 50000 bis EN 59999: Dies stellen die CENELEC-Standards dar.
EN 60000 bis EN 69999: Dies sind die CENELEC-Standards allerdings basierend auf Normen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission oder kurz IEC. Immer mit den aktuellen Änderungen. 
EN 100000 bis EN 299999: Dies sind die CENELEC Electronic Components Committee oder kurz CECC Dokumente zur Qualitätsbewertung für Bauelemente der Elektronik.
EN 300000 bis EN 399999: Dies sind die Normen des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen oder kurz ETSI.
Diese Normativen Grundlagen werden alle 5 Jahre auf Ihre Aktualität überprüft.
Zusätzlich zu diesen vorgetragenen Normen gibt es noch die EN-Normen als ISO-Normen mit den Kennziffern ISO 1 bis 59999 und die IEC-Normen von IEC 60000 bis 79999 sowie EN-Normen außerhalb der definierten Nummernbereiche.
Begriffe zum Thema ISO normen Bau:        
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, DIN 9001 2015, DIN EN, ISO 50001, Stahl, ISO 45001, ISO 21929, ISO 9001, Machhaltiges Bauen, Maschinen, ISO 9000, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr zum Thema BOSIG Frontale 2018 Nürnberg, Fenstereinbauzarge, wir sind berechenbar, BauFachForum Baulexikon das Video von der Fenster-Messe 2018 in Nürnberg.
Europäische Normen:
Europäischen Normen oder kurz EN sind in diesem Gutachten bereits ausführlich beschrieben worden. Sie setzen sich aus den drei europäischen Komitees für Normung ober genauer bezeichnet, Europäisches Komitee für Normung CEN, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung CENELEC und Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen ETSI zusammen und werden in den nachfolgenden DIN-Nummern untergliedert.  
Somit sind alle EN-Normierungen aus einem öffentlichen Normungsprozess entstanden.
Hier zum besseren Verständnis, die Normenbereiche:
Verpasst dazu nicht den Kommentar vom SVB im nachfolgenden Text:
Nummernbereiche und Bemerkungen:
EN 1 bis EN 999: Originalarbeiten des Europäischen Komitees für Normung oder kurz CEN.
EN 1000 bis EN 1999: Originalarbeiten des Europäischen Komitees für Normung oder kurz CEN.
EN 2000 bis EN 6999: Von der ASD-STAN bzw. ehemals AECMA-STAN erarbeitete Normen.
EN 10000 bis EN 10999: Nummernbereich zur Reserve.
EN 20000 bis EN 29999: Veraltete Nummerierung für von der Internationalen Organisation für Normung oder kurz ISO übernommene Normen. Dabei wurde aus der ISO NNNN die EN 2NNNN. Als Beispiel: ISO 2338 = EN 22338 und aktuell wirksam als EN ISO 2338.
EN 40000 bis EN 49999: Beziehen sich auf IT-Standards und wurden durch CEN oder CENELEC erarbeitet.
EN 50000 bis EN 59999: Dies stellen die CENELEC-Standards dar.
EN 60000 bis EN 69999: Dies sind die CENELEC-Standards allerdings basierend auf Normen der Internationalen Elektrotechnischen Kommission oder kurz IEC. Immer mit den aktuellen Änderungen.
EN 100000 bis EN 299999: Dies sind die CENELEC Electronic Components Committee oder kurz CECC Dokumente zur Qualitätsbewertung für Bauelemente der Elektronik.
EN 300000 bis EN 399999: Dies sind die Normen des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen oder kurz ETSI.
Diese Normativen Grundlagen werden alle 5 Jahre auf Ihre Aktualität überprüft.
Zusätzlich zu diesen vorgetragenen Normen gibt es noch die EN-Normen als ISO-Normen mit den Kennziffern ISO 1 bis 59999 und die IEC-Normen von IEC 60000 bis 79999 sowie EN-Normen außerhalb der definierten Nummernbereiche.
Begriffe zum Thema ISO normen Bau:        
Gutachten Frage diffusionsoffen diffusionsdicht, DIN 9001 2015, DIN EN, ISO 50001, Stahl, ISO 45001, ISO 21929, ISO 9001, Machhaltiges Bauen, Maschinen, ISO 9000, BauFachForum, Baulexikon Wilfried Berger.
Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum, meist passend zum Thema. Dabei verlasst Ihr das BauFachForum und kommt auf unsere YouTube-Seite.
Im Video seht Ihr zum Thema BOSIG Frontale 2018 Nürnberg, Fenstereinbauzarge, wir sind berechenbar, BauFachForum Baulexikon das Video von der Fenster-Messe 2018 in Nürnberg.

Die spannende Frage dazu:
Vielleicht versteht die Bauherrschaft mit dieser Normen Auflistung alleine aus der EU heraus, warum das Handwerk 2024-2025 einen groß ausgelegten Protest gegen die Ampelregierung eingeleitet hat.

Link zu: Das BauFachForum hat darüber berichtet, was im Protest das Handwerk fordert. 

Wenn wir die Bürokratie wie vor vorgetragen aus Europa so weiterbetreiben, hat das Handwerk und auch unsere Großindustrie in Deutschland keinerlei Möglichkeit mehr Produkte herzustellen und in Deutschland Geschäfte zu betreiben da Deutschland somit auf dem Weltmarkt nicht mehr konkurrenzfähig ist.

Denn diese Normen-Bürokratie mit ca. 3x ja fast 100.000 Einzelnormen sprängt jegliche Logik einer deutschen Wirtschaft. Hier ist der Wasserkopf wesentlich größer, wie dies die Produkte an Gewinn abwerfen.

Die Regierung Friedrich Merz will für 80 Millionen Deutsche Bürger die Bürokratie abbauen!!!  
Geplant ist ein sogenanntes Bürgerkonto um gerade die Bürokratie-Aufwendungen abbauen soll. Es ist kaum vorstellbar, dass wir auf unseren Behörden digitalisierte Daten für Anträge ausdrucken müssen und diese den Anträgen in Papierform anhängen müssen. Die Behörde dann diese Papierunterlagen wieder einscannen und digital aufbereiten muss. Ein Grundsatz, der beispielsweise im Digitalen Zeitalter 2025 nur noch auf Kopfschütteln stößt.   

Unter der neuen Merz-Regierung, die aus SPD und CDU/CSU bestehen soll, soll sich jetzt in der Grundlage der Bürokratie wesentliches ändern.

Hierbei ist im Koalitionsvertrag von einem Bürgerkonto die Rede. Damit soll der Verwaltungs-Apparat enorm vereinfachen und die Bürokratie deutlich verringern.

Man darf gespannt bleiben, ob damit die EU-Bürokratie ebenfalls abgebaut wird, damit auch das Bauen wieder überschaubar wird.  

Geplant ist dabei auch, dass die Verwaltungsprozesse und Verwaltungsakte in Deutschland grundlegend modernisiert werden sollen.

Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für die Bürger selber. Also unsere Behörden schneller und bürgerfreundlicher werden sollen. Somit die Verwaltung digitalisiert werden soll und jeder Bürger ein Bürgerkonto bekommen soll.

Benannt wird das Ganze im Koalitionsvertrag als antragsloses Verfahren. Das soll erreichen, dass Verwaltungsleistungen in der Zukunft automatisch ablaufen sollen.

Also, von Bürger und Bürgerinnen, keine Anträge mehr gestellt werden müssen. Also beispielsweise keine Anträge für das Kindergeld mehr von den Bürgern selber mit Behördengängen beantragt werden müssen.

DIN Grundlagen:
Man bleibt gespannt, ob damit aus den Bauanträgen auch die ganzen DIN-Grundlagen und Auflagen abgebaut werden und das Bauen vereinfacht wird. Zumindest ist das Versprechen von Merz, dass er das Heizungsgesetz von Robert Habeck größten Teils außer Kraft setzen will schon mal ein richtiger Ansatz.    

Europäische Normen für unsere Frage der Einbaumembranen unseres Gutachtens       

Europäische Normen für unsere Frage der Einbaumembranen unseres Gutachtens: 
DIN: 
DIN EN 1026
Titel:
Luftdurchlässigkeit – Prüfverfahren.
Bemerkung:

DIN: 
DIN EN 1027  
Titel:
Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Prüfverfahren.
Bemerkung:

DIN: 
DIN EN 1191
Titel:
Fenster und Türen – Dauerfunktionsprüfung – Prüfverfahren.
Bemerkung:

DIN: 
DIN EN ISO 1302
Titel:
Geometrische Produktspezifikation oder kurz GPS – Angabe der Oberflächenbeschaffenheit in der technischen Produktdokumentation.
Bemerkung:

DIN: 
DIN EN ISO 1302
Titel:
Geometrische Produktspezifikation oder kurz GPS –  Angabe der Oberflächenbeschaffenheit in der technischen Produktdokumentation.
Bemerkung:

DIN: 
DIN EN 12207
Titel:
Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Klassifizierung.
Bemerkung:

DIN: 
DIN EN 12208
Titel:
Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Klassifizierung.
Bemerkung:                         

DIN: 
DIN EN 12211
Titel:
Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit bei Windlast – Prüfverfahren.
Bemerkung:

DIN: 
DIN EN 12667  
Titel:
Wärmetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten- Bestimmung des Wärme Durchlasswiderstandes.
Bemerkung:
Nach dem Verfahren mit dem Plattengerät und dem Wärmestrommessplatten-Gerät – Produkte mit hohem und mittlerem Wärmedurchlasswiderstand.

DIN: 
DIN EN 15804 
Titel:
Nachhaltigkeit von Bauwerken – Umweltproduktdeklarationen – Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte.
Bemerkung:

EN-ISO Harmonisierung:

DIN:  
DIN EN ISO 2768-1
Titel:
Allgemeintoleranzen
Bemerkung:
Toleranzen für Längen- und Winkelmaße ohne einzelne Toleranzeintragung.

DIN: 
DIN EN ISO 2768-2
Titel:
Allgemeintoleranzen
Bemerkung:
Toleranzen für Form und Lage ohne einzelne Toleranzeintragung. 

DIN:
DIN EN ISO 7389 
Titel:
Hochbau – Fugendichtstoffe –Bestimmung des Rückstellvermögens von Dichtungsmassen.
Bemerkung:

DIN: 
DIN EN ISO 10140-5
Titel:
Akustik – Messung der Schalldämmung von Bauteilen in Prüfständen
Bemerkung:
Teil 5: Anforderungen an Prüfstände und Prüfeinrichtungen – EnEV Energie-Einspar-Verordnung.

DIN:  
DIN EN ISO 12572 
Titel:
Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten.
Bemerkung:
Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit.

Wichtige Verordnungen:

DIN: 
Verordnung  EU – Bauproduktenverordnung oder kurz EU – BauPV.  
Titel:
Bemerkung:

Wichtige Richtlinien:     

DIN:
ift-Richtlinie MO-01/1 
Titel:
Baukörperanschluss von Fenstern.
Bemerkung:           

DIN: 
ASTM D 1056  
Titel:
Standard Specifi cation for Flexible Cellular Materials – Sponge or Expanded Rubber.
Bemerkung:

Für alle normativen Grundlagen gilt:
Immer nur verwendbar mit den aktuellsten Ausgaben!

Das auch noch… Die Satire am Schluss!!!

Muss Bauen immer in sein?

Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial oder ist der gesunde Menschenverstand gefordert?

Seminare Unterlagen Lehrmaterial Anschauungsmaterial:
Die Menschheit und das Bauwesen:
Wenn der SVB so mal schnell seine 40 Jahre im Sachverständigenwesen Revue passieren lässt, kommt täglich irgendein schlauer Geschäftemacher und versucht mit einem Produkt einfach schnell mal Geld zu verdienen. Ob dann die Handwerker damit in gerade nicht DIN-Probleme kommen, sondern in Rechtsprobleme kommen, ist diesen Geldhaien meist egal. ClearoPag war beispielsweise ein solcher Fall, bei dem lediglich Etikette mit irgendwelchen Zulassungen versehen wurden, ohne dass dabei überhaupt eine Prüfung vorgenommen wurde. Das BauFachForum hat über 10 Jahre auch mit erfolgreichem Prozess mit der Streitsumme von 500.000.-€ gegen dieses Vorgehen von ClearoPag angekämpft. Das Problem ist immer nur, dass die Menschen immer denen glauben, die Ihnen den Himmel auf Erden und billige Produkte versprechen. Billig kann auch mal bedeuten tief zu fallen und von den Krokodile der Gerichtbarkeit gefressen zu werden!!!     

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Die Menschheit und das Bauwesen:
Wenn der SVB so mal schnell seine 40 Jahre im Sachverständigenwesen Revue passieren lässt, kommt täglich irgendein schlauer Geschäftemacher und versucht mit einem Produkt einfach schnell mal Geld zu verdienen. Ob dann die Handwerker damit in gerade nicht DIN-Probleme kommen, sondern in Rechtsprobleme kommen, ist diesen Geldhaien meist egal. ClearoPag war beispielsweise ein solcher Fall, bei dem lediglich Etikette mit irgendwelchen Zulassungen versehen wurden, ohne dass dabei überhaupt eine Prüfung vorgenommen wurde. Das BauFachForum hat über 10 Jahre auch mit erfolgreichem Prozess mit der Streitsumme von 500.000.-€ gegen dieses Vorgehen von ClearoPag angekämpft. Das Problem ist immer nur, dass die Menschen immer denen glauben, die Ihnen den Himmel auf Erden und billige Produkte versprechen. Billig kann auch mal bedeuten tief zu fallen und von den Krokodile der Gerichtbarkeit gefressen zu werden!!!     
Begriffe zum Thema ClearoPag:
ClearoPag 167 plus, ClearoPag 165, PU Schaum, Montageschaum, Volumen Aerosol Klebstoff, ClearoPag GmbH.
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Hier einige Links zum Thema ClearoPAG 167er aus unserem Archiv:
Link zu: Chronik zum Fall ClearoPAG. 10-jähriger Kampf vom BauFachForum 
Link zu: Eine mutige Familie zieht vor Gericht
Link zu: Ein Gutachten über den 167 er von ClearoPAG
Link zu: Gutachten ClearoPAG in der Brandprüfung Teil 1
Link zu: Gutachten ClearoPAG in der Brandprüfung Teil 2
Link zu: Kommentar BauFachForum über das Achenbach Gutachten ClearoPAG

Aus den Links könnt Ihr den gesamten Skandal ClearoPag mit 10 Jahren Anwälten und Gerichtsentscheidungen im Kampf vom BauFachForum zu eurer Sicherheit einsehen und studieren.

VG-Wort: d2294bbde1174c94bf83ed79b1c39959