Wenn Bauherren nach wenigen Jahren den Bau-Pfusch erkennen.

Die einzelnen Schäden findet Ihr in der Folge mit allen einzelnen Datenblätter der Fälle. 

Schäden, bei denen die Existenz der Bauherrschaft gefährtet wird. Oder vom Neubau zum finanziellen Ruin. 

Mit einem Klick auf die Bilder kommen Sie auf interessante Schadensfälle und Berichte.

Eine Omage an Baugeschädigte:

Niemand ist besser zu benachteiligen wie Bauherrschaften. Pilz und Schimmel durch Pfusch am Bau
Hier stehen wir letztendlich in der gleichen Situation wie bei Ärzten. Die Bauherrschaft, muss letztendlich immer der Diagnose glauben schenken, was der >Arzt< - Handwerker, Architekt, Bauleiter oder gar Nachbarauf Ihrer eigenen Baustelle als >Pfusch am Bau


Was ist allerdings die Realität?Der Schaden entsteht bereits beim Einbau.
Tatsache ist einfach, dass Bauschäden für die Bauherrschaft immer entstehen werden. Egal, wer die Baustelle beaufsichtigt hat oder wer der Ausführende war.

Grundsatz ist, dass wir alle nicht unfehlbar sind. Was allerdings nichts mit >Pfusch am Bau< zu tun hat.

Aber wer steht zu seiner Ehre auch im Schadensfall? Typische Feuchteschäden durch Pfusch am Bau
Meist immer dann, wenn wir mit Schäden von 10-20.000 € konfrontiert sind, will niemand mehr etwas vom Schaden wissen. Dann ziehen sich Architekten, Bauleiter und auch die Handwerker ganz dezent zurück und überlassen die Bauherrschaft ihrem Schicksaal.

Aber betrachten wir hier einmal die Situation der Bauherrschaft, die eine Finanzierung auf 30 Jahre eingegangen ist und dann nach 10 Jahren, wenn die Finanzierung der KFW Bank auf herkömmliche Finanzierungen umgelegt werden muss. Und dann im gleichen Zuge auch noch die Schäden finanzieren muss? Dabei beginnt dann die Bau - Finanzierung wieder von neuem.

Der Tot der meisten Bauherrschaften:Pfusch am Bau
Meist gehen die Bauherrschaften dann nach den ersten 10 – 15 Jahren der Finanzierung pleite!!! Und die Verursacher der Schäden lachen sich in das Fäustchen, weil die Bauherrschaft für einen Bauprozess kein Geld mehr zur Verfügung hat.
Daher kommt ja gerade der Werbespruch von Büros/Firmen, >In unserer Firma sind keine Schäden und Reklamationen bekannt. Der Sachverständige sieht dies anderst. Er wird gerade auf solche Schadensstellen gerufen  allerdings fehlt der Bauherrschaft dann meist das Geld bereits für die Erstellung eines Gutachtens. Und somit können diese Schäden dann auch nicht an die Verursacher herangetragen werden. Und Haftpflichtversicherungen steigen meist in solche Fälle nicht ein.

Ist die Bauherrschaft hierbei selber schuldig?Pfusch am Bau kann teuer werden
Eine Frage, die sich der Autor/Sachverständige jeden Tag stellt. Aber gehen wir hier nochmals zu der Hilflosigkeit der Patienten bei einer Operation von Ärzten zurück. Dann müssen wir erkennen, dass wir mit unterschriebenen Dokumenten die vor der OP unterschrieben werden müssen bei einem Zwischenfall kaum eine Möglichkeit besteht zu seinem Recht zu kommen.
Ein >Operationsmurks< kann dann meist ohne erhebliche, langwierige Prozesskosten nicht mehr nachgewiesen werden.
Und genau in dieser Hilflosigkeit bei Bauschäden befindet sich auch unsere  bauschaffende Bauherrschaft.

Hilfestellung aus dem Bauvertrag:Pfusch am Bau, der echte Hausschwamm nach nur 11 Jahren.
Bei jedem Bauvertrag, haben wir die Grundlage, dass der Auftragnehmer, den Auftraggeber auf Probleme hinweisen muss. Also, das Prinzip der OP von Ärzten, auch im Bauhandwerk existent und vorhanden ist. Ja, um nicht zu sagen von Richter/innen sehr scharf gesehen wird.  

Was ist Gewährleistung?
Der Autor tut sich dabei schwer, ob es sich dabei um einen technischen oder einen Rechtsbegriff handelt?
Grundlegend ist, dass eine Gewährleistung nach den Vertragsgrundlagen nach VOB oder BGB bei 2 oder 5 Jahren oder in Sondervereinbarungen nach 10 Jahren enden kann.

Gibt es noch eine andere Gewährleistungsfrist?
Ja, auch das gibt es. Das ist dann allerdings eine Frist, die der Rechtseite zugestellt ist. Immer dann, wenn der Schaden erkannt wurde, beginnt mit der Anzeige des Schadens eine neue Verjährungsfrist.

Aber…

Das ist eine rechtliche Pflicht aus dem BGB heraus, die den Sachverständigen nicht tangiert. Diese Frist muss von der Rechtseite geklärt werden.

Was erkennen wir?Mikroorganismen nach Pfusch am Bau
Die Bauherrschaft wird letztendlich vom Gesetzgeber mit dem Ablauf der Gewährleistungsfrist des Handwerkers nach 2 – 5 - 10 Jahren nicht hilflos gestellt.
Handwerker wie auch ausführende von Bauleistungen, unterliegen letztendlich dem >Meersburg Urteil< oder dem Urteil von >Pfusch am Bau kann teuer werden

Der Planer:
Dabei liegt die Betonung darauf, dass der Planer oder auch der Fachplaner der beispielsweise der Fensterbauer sein kann, in ganz anderen Haftungen steht.

Steht der Planer, in einer Planungsverantwortung von 2-10 Jahren?
Oder steht der Planer von der Rechtseite aus, in einer 30 jährigen Haftung, die dann im Schadensersatz sogar auf Generationen übergehen kann?

Das allerdings sollte mit der Rechtseite und Anwälten/innen geklärt werden.

Dabei ist der Fachplaner (Handwerker) dann, wenn wir die Rechtsfrage geklärt haben einmal als Fachplaner in der planerischen Haftung und einmal als ausführender Handwerker in der Gewährleistungshaftung für die handwerklichen Ausführungen.

Das Dilemma:Gefriersprengungen bei Dachziegeln.
Meist weiß der Handwerker ja nicht, dass er in eine Fachplanung  gezwungen wurde. Und die Bauherrschaft dies meist auch nicht erkennen kann.  

Und die Bauherrschaft, meint….. dass der Handwerker nur Handwerker ist und nicht auch der >Fachplaner

Hoffnung für Baugeschädigte:Pfusch am Bau ruiniert die Bauherrschaft.
Daher gibt es aus der Rechtsseite heraus, sehr wohl reale Hilfe für Baugeschädigte.

Das BauFachForum nimmt technisch gerade solche Fälle das ein oder andere Mal an und hilft diesen Geschädigten zu Ihrem technischen Recht zu kommen. Allerdings ist diese Hilfe mit erheblichen Kosten verbunden. Daher können Sie mit Ihrer Werbung für die Fälle Pate/in stehen.

Dadurch, dass sehr viele Bauherren diese Fälle verfolgen, wird Ihr Logo und Ihr Werbetext im Internet zu Hauf an gerade Ihr Kundenklientel verbreitet.
Nichtmitglieder vom BauFachForum zahlen dabei für einen Fall einen Einmalbetrag von 150.-€ + MwSt. und Mitglieder 80.-€ + MwSt. für diese wertvolle Werbung im Internet.
Parallel wird dafür unter Xing in der Gruppe BauFachForum ein eigenständiges Forum eingerichtet.

Verfolgen Sie hier real Schritt für Schritt wie diese Bauherren aus Ihrer Misere kommen.  

Firmen, die diese Objekte >Hilfe bei Baupfusch< unterstützen:
Einfach auf die Logos tippen und Ihr erfährt wertvolle Tipps über diese Firmen.
                                    

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Fall 7: Pilz und Schimmel oder der große Irrtum

mehr Informationen zu Fall 7: Pilz und Schimmel oder der große Irrtum
Fall 7: Pilz und Schimmel oder der große Irrtum

Pilz und Schimmel oder der große Irrtum???
Man sollte nicht immer gleich bei schwarzen Flecke an Pilz und Schimmel und krank werden denken. Lesen und sehen Sie hier dass man sich auch irren kann. 

  

Einfach die Bilder anklicken und Ihr erfährt wertvolle Infos über Pilz und Schimmel.

Der vorliegende Fall:
Entsetzt hat die Bauherrschaft beim Putzen des Schlafzimmers bemerkt, dass zwei große schwarze Flecke hinter dem Bettaufbau aufgefunden wurde. Sofort wurde natürlich an Pilz und Schimmel gedacht. Lesen Sie hier die spannend Analyse vom Sachverständigen bezüglich dieser Erscheinung. 

Fall 5: Familie muss Insolvenz anmelden durch Generalunternehmer.

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Fall 5: Familie muss Insolvenz anmelden durch Generalunternehmer.

Einfach die Bilder anklicken und Ihr erfährt wertvolle Tipps über das Baurecht und die Bauabwicklung.

 

Fall 5:
Der Bau eines Hauses über einen Generalunternehmer  (GU) wird zu einer 12 jährigen Gerichts-Bau-Odyssee bis hin zum BGH.
Das Gutachten vom BauFachForum vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Erwähnt wird, dass der BGH nur Rechtsfragen erörtet. Nicht aber Sachfragen eines Sachverständigen wie hier vorgetragen.
Um was geht es?
Eine junge Familie hat sich entschlossen, ein Reihenhaus in Ingolstadt von einem nahmhaften/ansässigen Generalunternehmer (GU) bauen zu lassen. 

Dabei ist immer das Augenmerk darauf zu stützen, dass der Bauträger ja im Grundbuch eingetragen ist, damit er über das Grundbuch bzw, der Finanzkraft des Käufers das Großobjekt finanzieren kann.
Der GU hat gesetzlich vorgeschrieben meist nur die Rechte aus der Gesetzgebung heraus, mit ca. 1/3 der Bausumme aus Eigenkapital heraus, das Objekt zu beginnen. Danach muss er der Bank nachweisen können, dass BH da sind, die Geld haben und dieses in dieses Objekt auch investieren. 
Also nochmals zurück zum Anfang:
Kein Bauträger hat die Finanzkraft, ein größeres Gebäude zu erstellen, wenn er nicht für die Banken eine Besicherungsgrundlage im Grundbuch auf die Wohnung oder dem Baugrund des Hauses, das Ihm ja gar nicht gehör, über eine Hypothek bsichern lässt.

Das ist Usus im deutschen Bau- und Bankenrecht. 
Die Frage: 

Die Frage ist jetzt nur, wann das Gebäude eigentlich mit einer Auflassung vom Noteriat, an die Bauherrschaft (BH) übergeben wird?

Einfach die Bilder anklicken und Ihr erfährt interessante Informationen und Tipps über das Bauen.
        

Fall 4: Totalschaden in einem Holzhaus durch Nichtwissen der 70 er und 80 er Jahren.

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Fall 4: Totalschaden in einem Holzhaus durch Nichtwissen der 70 er und 80 er Jahren.

Der Fall 4:

Baufehler aus den 70 er Jahren produzieren eklatante Bauschäden in der Neuzeit. Der schleichende Schaden und deren Auswirkung.

                              Vorher:                                                                            Nachher:

    

Bauschäden aus den 70 er und 80 er Jahre vernichten das Kapital von heute:
Dieser Fall beschäftigt sich einmal mehr mit Schäden, die aus Baupfusch aus den 70 er und 80 er Jahren produziert wurden. Dabei ist allerdings nicht der Baupfusch immer das entscheidende sondern, dass die Bauherrschaft dabei aus der Finanzierung Jahre der Rückzahlung vernichtet. Und können Bauschäden in einer Finanzierung nimmer nachfinanziert werden?

Der Fall wird einmal die Sanierung/Schadesanayse aufzeigen und zum anderen eine perfekte Baustellenabwicklung aufzeigen. Vom Leistungsverzeichnis bis zum Bauvertrag.
Entscheidend war, dass der Schaden mit einer Balkonsanierung, die nicht ordentlich ausgeführt wurde innerhalb wenigerJahren zum Totalschaden wurde.

Einfach die Bilder anklicken und Ihr erfährt wertvolle Tipps über Holzschädilnge.
      
   

Fall 3: Checklisten für Ihren Umbau aus einem Musterbau

mehr Informationen zu Fall 3: Checklisten für Ihren Umbau aus einem Musterbau
Fall 3: Checklisten für Ihren Umbau aus einem Musterbau

Der 3. Fall: 

Statische Grundlagen und Checklisten für das Bauen. Damit bei den einzelnen Arbeitsgängen nichts vergessen wird. 

     
Sicheres Bauen mit Checklisten: 

Mit dem voliegenden Fall wollen wir nicht ausschließlich über Baupfusch und Schäden an Bauwerken unser Unwesen treiben und berichten. Vielmehr soll in diesem Beispiel aufgezeigt werden, wie wir aus einem alten Schopf ein wohnliches Gästehaus gestalten werden.

Link: Zum Portfolio von der Schreinerei Holder GmbH um sich anregungen der Möbelgestalung zu holen. holder Andreas ist eine Schreinerei, bei dem das Möbel noch vom Schreinermeiser gefertigt wird.
Link: Schreinerei Paul Holder stellt sich hier im BauFachForum vor. 

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Fall 2: Totalschaden in einem Holzhaus durch den Fenstereinbau.

mehr Informationen zu Fall 2: Totalschaden in einem Holzhaus durch den Fenstereinbau.
Fall 2: Totalschaden in einem Holzhaus durch den Fenstereinbau.

Totalschaden nach nur 5 Jahren durch den Fenstereibau. Das Haus war noch nicht einmal bezogen.

 

Firmen, die diesen Schaden mit dem BaufachForum begleitet und saniert haben und den Bauherren eine >Linderung< des Schadens ermöglicht haben. 
   
Geschafft, das Eigenheim steht.
Die größte Genugtuung einer jede Bauherrschaft ist der Moment, wenn die Bauhülle vom Gerüst befreit wird.
Hier im Fall erstellte der Selbstbauer vorab die Bauhülle und wollte sich dann genügend Zeit lassen, um in Eigenleistungen den Innenausbau über Jahre vorzunehmen.

Allerdings musste durch den Pfusch des Fensterbauers die Baustelle zuvor wieder in eine Bauruine zurückversetzt werden. Die gesamte Front und die Holzwände mussten saniert und erneuert werden. So stand nach knapp 2 Jahren nach dem Abgerüsten das Gerüst wieder an der Bauhülle und die gesamte neue Fassade musste nochmals aufgerissen werden. Ein Schaden von ca. 50-60.000.-€ ohne dass das Haus überhaupt bewohnt werden konnte.

90 % des Schadens entstanden aus den WIKKA Fenstern und Bauwerksanschlüssen, die in keinster Weise einer Norm oder gar den naturwissenschaftlichen Grundlagen entsprachen.

Eine Warnung am Glauben der Putzerrichtlinie 2010 dass diese ein Fenstereibau ersetzt!!! BauFachForum Skandalzeitung: Schäden durch die Putzerrichtlinie 2010.

Link: Zum Skandal der Putzerrichtlinie 2010. 
   
Einfach die Bilder anklicken und Ihr bekommt wertvolle Tips über den Holzbau.
          


Fall 1: Fundamentschäden nach 11 Jahren durch Setzungen

mehr Informationen zu Fall 1: Fundamentschäden nach 11 Jahren durch Setzungen
Fall 1: Fundamentschäden nach 11 Jahren durch Setzungen

Firmen, die mit dem BuFachForum diesen Schaden in der Sanierung unterstützt haben: 


  
Fundamentschäden:

Der 1. Fall:
Hier haben wir es mit einer jungen Familie mit 3 Kindern zu tun, die ca. 2001 von einem großen Bauträger eine Doppelhaushälfte gekauft haben. Das Haus wurde mit Bankkrediten bezahlt und es war nicht geplant, dass nach nur 11 Jahren der Nutzung Schäden in einer Größenordnung von 10 – 15.000.-€ auf Sie zukommen sollten.

Verfolgen Sie diesen Fall chronologisch Schritt für Schritt.

Das Problem:
Wer mit Bauschäden so behaftet nach den ersten 10 – 12 Jahre der Finanzierung mit Schäden aus reinem Pfusch am Bau konfrontiert wird, verliert ein Jahrzehnten der Finanzierung und beginnt dann letztendlich wieder von vorne.
Eine Grundlage, die so letztendlich nicht geplant war.

Einfach die Bilder anklicken und Ihr erfährt wertvolle Tipps über das Baurecht.