Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder alles über Schäden im Fenstereinbau:
Wenn Ihr im Fenstereinbau Schäden vermeiden wollt, seid Ihr hier richtig!!!
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Kapitel 1: Fensteranschlussfuge, Fenstereinbau, Bauphysik oder die Frage nach dem normgerechten Einbau?
Das Fenster im energetischen Wandel:
Die Aufgabe eines Fensters wurden mit der Entscheidung, dass ein Gebäude energetisch so ausgerüstet werden muss, dass dort so wenig Energie wie nur möglich durch die Außenbauteile wandern können, extrem erhöht werden.
Das Fenster wurde somit zu dem Bauteil der Baustellenschließung, das die größten Ansprüche überhaupt erfüllen muss. Dazu sind Vergleiche zu einem Dach oder einem Keller immer gerechtfertigt. Denn die Abdichtungen eines Fensters sind immer in den Normenreihen der DIN 18531 – 18535 zu suchen. Und dabei sind bereits Anschlüsse zu wasserführenden Bauwerksabdichtungen beispielsweise bei Balkonen, Dächer, Laubengängen und Terrassen mit einbezogen. Hier müssen Fenster und Türen mit in die Abdichtungen mit eingebunden werden.
Erhöhte Anforderungen an das Fenster:
Viele Baumeister unterschätzen hier die Aufgaben der Fenster im Wesentlichen und vernachlässigen hier eine Fach- oder einer Detailplanung. Wenn wir uns aber einmal alle die Aufgaben eines Fensters mal Revue passieren lassen, muss das Fenster folgende Normativen Grundlagen erfüllen:
Normative Anspruche an ein Fenster:
Bei der Luftdichtheit, Lustdurchlässigkeit und dem Wärmeschutz sind wir mit den Grundlagen der DIN 4108-7 + 7; EnEV 2014/16 mit den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz und der Luftdichtheit DIN EN-12207 Luftdurchlässigkeit konfrontiert.
Damit sind wir jetzt bereits in einer Kombination des Fenster einmal zur Bauphysik und zum anderen mit den Wärmeschutzmaßnahmen angelangt. Das heißt, dass das Fenster jetzt 2 Schlüsselstellungen einnehmen muss. Einmal die Bauphysikalische Grundlage, dass das Fenster den Ausgleich der feuchtwarmen Luft vom Innenbereich über die Anschlussfugen regulieren muss und zum anderen die enorme Aufgabe des Wärmeschutzes eingehalten werden muss.
Und alleine aus diesen beiden Schnittstellen ist es unumgänglich, dass einmal die Einbaulage des Fensters und zum anderen die Schnittstelle zur Wärmedämmung oder Fassadendämmung ganz detailliert geplant wird.
Der Irrtum zwischen Gesamt- und Fachplanung:
Das ist meist der erste Irrtum aller Bauschäden. Die Gesamtplanung ist dafür zuständig, dass die Bauteile und Elemente in sich Stimmig auf das gesamte Bauwerk abgestimmt werden. Dazu muss, sowie Dämmung mit im Spiel ist, auch mit einem entsprechenden Energie-Rechner die gesamten Durchleitwerte abgestimmt werden. Das heißt, dass wenn wir beispielsweise mit Werten mit beispielsweise 0,9 W(m²K) rechnen wollen, das Fenster aus seinen Berechnungen der Zulassung mit dem Mauerwerk und zugleich mit den vorgesehenen Dämmungen kombiniert und abgestimmt werden. Machen wir diese Grundsatzplanung nicht, werden wir unweigerlich Schäden produzieren.
Dass der Fensterbauer bzw. der Fenstereinbauer hier diese Entscheidungen nicht treffen kann, liegt bereits in seiner Beauftragung. Er hat rechtstechnisch doch gar keinen Planungsauftrag als Fachplaner, sondern lediglich die Aufgabe aus seinen Ausschreibungen heraus Fenster zu liefern und diese einzubauen.
Somit, wenn ein Planungsbüro mit der Gesamtplanung für diese Anschlüsse nicht ausgerüstet ist, was ja nachvollziehbar wäre, müssen letztendlich für dieses Gewerk Fachplaner eingeschalten werden.
Die Schnittstellen:
Und schon sind wir an den Schnittstellen angelangt. Und somit sind wir bereits aus diesen wenigen normativen Grundlagen an den Schnittstellen von Rohbauer, Fensterbau, Fassadenbauer, Wärmedämm-Verbundfassade, Putzer und Maler angekommen. Und diese Koordination oder Planung kann nicht dem Zufall oder einem Fensterbauers überlassen werden.
Es sei denn, der Fensterbauer wäre mit einer Fachplanung beauftragt worden.
Dann aber hätten wir es aus der Vertragsgestaltung mit zwei gesonderten Aufträgen zu tun. Einmal mit der Fachplanung für die der Fensterbauer dann einen entsprechenden Nachweis benötigen würde und einmal als Handwerker mit einem Werkvertrag über das liefern und Einbauen der Fenster in diese geplante Bauhülle.
Der Handwerker kann lediglich Bedenken gegenüber Bauherrschaft, Planung und der Bauleitung anmelden, wenn er erkennen kann, dass Schäden entstehen können.
Gleichfalls kann der Bauherr sich allerdings technisch gesehen nicht darauf berufen, dass der Fensterbauer all diese Dinge für seinen Anschluss wusste und diese so auch in der Ausschreibung heraus so bezeichnet wurden.
Niemand kann rechtstechnisch davon ausgehen, dass der Fensterbauer Bauphysiker ist und dies Baustelle somit als Handwerker auch voll im Griff haben muss. Das ist nicht Aufgabe des Handwerkers und kann, der Handwerker auch nicht erfüllen.
Einige Grundlagen in Bezug auf die Planung des Fenstereinbaus:
Fensteranschlussfuge Fensterbau Bauphysik oder die minimalsten Grundlagen:
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Mögliche Schäden durch falsche Energieberechnungen:
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage nach der Thermodiffusion:
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Membranen als Bauwerksabdichtung:
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage danach, was die Fuge halten muss?
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Was macht das Wassermolekül?
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage, wie können wir Feuchte in unserer Bausubstanz rücktrocknen?
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Was macht die energetische Wärmeausleitung an unserem Anschluss?
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik und die Frage nach er niederenergetischen Abstrahlung!!!!
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Große Wärmeausleitung produziert kalte Innenoberflächen!!!
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage nach dem geeigneten Material?
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Kondensat kontrolliert abführen um Schäden zu vermeiden:
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Physik oder wie führen wir hinter der Dämmung das Kondensat ab?
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Kapitel 2: Die Brüstungsabdichtung:
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage, wie die Brüstungsabdichtung aussehen muss?
Schnittstelle Brüstungsabdichtung an der Fensterbrüstung:
Der Fenstereinbau wird meist immer in die Grundlagen der Schlagregensicherheit eingestuft. Das mag so sicherlich richtig sein. Allerdings auch nur bedingt auf Sturz und Laibungen gesehen. Denn die Fensterbrüstung ist hier in eine andere Klasse einzustufen.
Einmal liegen wir hier bei Anschlüssen an Balkonen und Loggien und Laubengängen. Also letztendlich alle Fenster und Fenstertüren, die bis zum Erdreich führen auch mit diesen erhöhten Grundlagen gesehen werden müssen.
Also, liegen wir bei Sturz und Laibung in den normativen Grundlagen einmal von der DIN EN 12154, Vorhangfassaden — Schlagregendichtheit — Leistungsanforderungen und Klassifizierung; Deutsche Fassung EN 12154:1999.
Gleichfalls muss dann noch die DIN EN 12210, Fenster und Türen — Widerstandsfähigkeit bei Windlast — Klassifizierung (enthält Berichtigung AC:2002); Deutsche Fassung EN 12210:1999+AC:2002 berücksichtigt werden.
Es wird deutlich betont, dass dies und in der Folge die Ausgangs-Normen sind und immer in der neuesten Fassung verwendet werden müssen.
Wind ist eine Grundlage von Schlagregen. Denn der Schlagregen ist in der physikalischen Bezeichnung Pascal (Pa) bezeichnet.
Daher kann Schlagregen nur in der Verbindung von Wind gesehen werden.
Druck und Sog auf das Fensterelement:
Danach muss noch die DIN EN 12211, Fenster und Türen — Widerstandsfähigkeit bei Windlast — Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 12211:2000 beachtet werden.
Denn jetzt sind wir in der Aerodynamik angekommen. Wind produziert Druck und Sog was dann bedeutet, inwieweit das Produkt in dieser Wechselseitigkeit dem Schlagregen standhalten kann oder aber nicht?
Brüstungsabdichtungen in der Norm eingegliedert:
Ein Brüstungsanschluss selber liegt allerdings in einer Grundlage der Normenreihe DIN 18531 – 18535. Anschlüsse wie vor mit der Bodenberührung vorgetragen, liegen dabei in der DIN 18531.
Bei der Brüstungsabdichtung müssen wir ebenfalls auf die DIN 18531 zurückgreifen. Denn alle horizontalen wasserführenden Schichten sind in diese Grundlage eingegliedert. Das heißt, dass die Fensterbrüstung gleich zu sehen ist wie eine Abdichtung an einem Dach. Und dabei ist der Grundsatz, dass diese Ebenen mit einer 2. Entwässerungsebene ausgestattet werden müssen. Also unterhalb des Fensterbank eine 2. wasserführende Schicht eingebaut werden muss, die Wasser aus Niederschlag oder aber auch durch Kondensat produziert kontrolliert entwässern muss/kann.
Normative Grundlagen des WDV-Systems:
Daher wurde ja bewusst in der DIN 55699, Ausgabe 2017-08 beispielsweise festgehalten, dass unter den Fensterbänken zwingend eine 2. Entwässerungsebene eingebaut werden muss.
Was ist der Grund des Normenausschusses dies zu fordern?
Der Hauptgrund ist der, weil die wichtigsten WDVS-Zulassungen zumindest für den Holzbau die Dämmung und das Bauteil vor Feuchte schützen wollen.
Das ist auch bezüglich der Schadensauswirkung ein realer Gedanke, dass unterhalb einer Fensterbank eine 2. Entwässerungsebene eingesetzt werden muss.
Denn das WDVS produziert hinter der Dämmung ja auch Feuchtigkeit. Das ist im Jahr 2023 keine Geheimnis mehr. Das ist eine wissenschaftliche Tatsache, der die Normgeber folgen und nicht von Menschen gemacht.
Und wir wissen auch, dass wenn Dämmmaterialien mit ca. 5-10 % Feuchte durchfeuchtet werden die nicht Rückgetrocknet wird, vom Dämmwert bis zu 70 % verloren gehen. Wir Sachverständige reden hier von schleichenden Schäden.
Energetisch ist das dann der Totalschaden nach wenigen Jahren.
Wieviel Kondensat fällt unter der Fensterbank eigentlich an?
Das ist letztendlich die Kernfrage. Daher gibt keine DIN oder Norm oder irgendwelche Leitfäden und Verordnungen der Verbände nicht vor, was ein fester Grundsatz als >Kochrezept< eingesetzt werden kann.
Alle normativen Grundlagen basieren nur auf Rechenbeispielen!!!
Die dann der Baumeister auf seiner Baustelle selber errechnen und prüfen muss.
Grundlegend ist, dass die Wasserbildung unterhalb der Fensterbank eine Grundlage der Natur ist.
Wenn wir am Tag 40 °C haben, wird sich im Hohlraum der Fensterbank Temperaturen von bis zu 100 °C bilden. Und die physikalische Tatsache ist die, dass mit der Erhöhung der Temperatur die Luft mehr Wassermoleküle aufnehmen kann.
Wenn wir das wissen, wissen wir auch, dass bei 100 °C der Siedepunkt erreicht ist.
Und den erreichen wir bei einem Alu-Fensterbank bereits bei einer Tagestemperatur von 20 °C atmosphärischer Temperatur.
Der Tag-Nachtwechsel:
Jetzt sind wir dort angekommen, vor was der SV-Berger in der Rahmenüberdämmung warnt. Diese dürfte rechnerisch nicht ausreichen um an dieser Stelle das Kondensat auszuschließen.
Das ist auch kaum naturwissenschaftlich möglich. Denn wir wissen ja, dass hinter der Fassaden-Dämmung die Natur Kondensat bilden wird.
Gehen wir davon aus, dass hinter einer wärmegedämmten Fassade Kondensat entsteh, ist jetzt doch nur die Frage, wieviel Wasser unterhalb der Fensterbank produziert wird?
Die Nacht im Tag-Nachtwechsel:
Das ist ein Phänomen, das viele Baumenschen verdrängen und nicht erkennen wollen. Die niederenergetische Abstrahlung der Bauteile in der Nacht.
Dazu später einmal mehr.
Wenn wir Fenster mit den vor angesprochenen Zulassungen in den Laboren prüfen wollen, geht die Prüfnorm immer von einer Fensterbreite von 1,20-1,25 m aus. Also ein Fenster mit einer Breite von 1,20 m im Prüfstand in den Probekörper eingebaut wird. Dabei wissen wir, dass mit dem Tag-Nacht vom Temperaturwechsel sich unterhalb einer solche Prüfgröße im Labor bei Idealwerten ca. 0,25 Liter Kondensat bildet. Also ein viertel Liter Wasser.
Das ist aber nicht von Sommer oder Winter beeinflusst.
Bei 350 Jahrestagen (Maximaler-Realschnitt) wären dies dann 87,5 Liter Wasser, die die Bausubstanz an jedem Fenster an Kondensat verarbeiten bzw. entsorgt werden muss.
Daher kommt der normative Zwang zur 2. Entwässerungsebene!!!
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage nach dem Bauschaden?
Der Bauschaden durch Kondensat- oder Niederschlags-Wasser:
Dieser entsteht letztendlich immer nur dann, Wenn mehr Wasser die Bausubstanz befällt, wie rücktrocknen kann.
Das wiederum bedeutet, wie wasserresistent die Bauteile sind.
Jetzt vielleicht besser zu verstehen, weshalb hier die DIN EN 12211, Fenster und Türen — Widerstandsfähigkeit bei Windlast — Prüfverfahren von den Normenausschüsse verlangt wurde. Denn die Rücktrocknung hängt immer auch einmal von der Wasserresistenz der Bauteile ab und zum anderen, wie diese aus den Druck-Sog-Verhältnissen rückgetrocknet werden können.
Und das ist das Rechenexempel, das ein Energieberater für seine Kunden berechnen muss.
<strong>Berechnungsgrundlagen:
Ein jeder Bauherr muss aufgeklärt werden, dass wir bei den meisten Berechnungsmethoden meist 5-10 Berechnungsverfahren</u> haben. Das ist egal, ob wir das Glaserverfahren anwenden oder ein anderweitiges zugelassenes Verfahren.
Und das ist das Problem von uns Sachverständigen, die naturwissenschaftlich denken und nicht nach Verfahrens-Grundlagen ein Ergebnis in den Raum stellen.
Das heißt, dass der Bauherr strengsten prüfen muss, mit welchen Werten aus den Verfahren der Energie-Rechner aus seinem Rechen-Verfahren heraus rechnet.
Das kann der Sachverständige am Schluss nur mit den Gebrauchsjahren und den daraus zu erkennenden Schäden später belegen und erkennen. Momentan geht es nur um Warnungen, dass hier das Kondensat erhebliche Schäden produzieren wird.
Zur IST-Situation unseres Anschauungsbeispiels:
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Physik oder die Frage nach dem planerischen IST-Zustand:
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Kapitel 3: Wie hätte der SOLL-Zustand aus dem LV aussehen können?
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage nach der technisch möglichen Schnittstelle?
Die Ausschreibung in der Schnittstelle:
Hier sind wir jetzt dort angekommen aus was eigentlich die Bauherrschaft erkennen muss, dass Sie letztendlich in der Verantwortung für Schnittstellen steht.
Dazu werden ja Planer und Bauleiter eingestellt.
Von der Bauherrschaft verstanden werden muss:
Das LV ist eine Wunschvorgabe der Bauherrschaft die deutlich vorgibt, was die Handwerker in Ihrer Leistung erbringen müssen.
Es ist dabei nicht Aufgabe der Handwerker anzuzweifeln, was die Willenserklärung der Bauherrschaft mit seinen Erfüllungsgehilfen ist.
Die Handwerker könnten lediglich technisch gesehen ihre Bedenken anmelden.
Aber, warum soll hier vorab aus dem LV ein Handwerker Bedenken anmelden?
Der Wunsch des Bauherrn war der, dass der Fensterbauer die Fensterbänke lediglich auf Konsolen aufsetzt zu liefern und zu montieren. Damit ist dann seine Leistung erledigt.
Der Putzer oder Fassadenbauer hatte in seinem LV, dass er vermutlich nur eine Schleppfolie über seine Dämmung einbauen muss.
Eine Schleppfolie, ist allerdings nicht eine wannenförmige Ausbildung der Fensterbrüstung nach DIN 18531.
Aus dem IST-Zustand zu erkennen, ist allerdings technisch gesehen eine Nachbesserung eines Gewerkes, egal welches Gewerk es technisch treffen wird, gar nicht mehr möglich.
Für einen SV nachvollziehbar wäre gewesen, dass der Fassadenbauer bereits bei seiner Ausschreibung hätte Bedenken anmelden müssen, da er diese wannenförmige Abdichtung nach Montage der Fensterbänke technisch gar nicht mehr ausführen kann. Das wäre hier sicherlich auch die rechtstechnische Grundfrage aus dem LV heraus.
Also jetzt im Raum steht, wer stellt die Abdichtung her???
Nochmals zurück zu den Schnittstellen.
Technisch gesehen sollten solche Anschlüsse immer klar definiert sein.
Aber, wenn wir mit großen Dämmstärken arbeiten, ist die Schnittstelle auf schwierigen technischen Einbausituationen verteilt.
Der Fensterbauer oder Einbauer:
Aus seinem Leistungsspektrum heraus ist er verpflichtet gegenüber des Bauwerkanschlusses vierseitig eine gedämmte Fuge zu erstellen, die er dann mit Membranen innen dichter wie außen verarbeiten muss.
Das ist sein Grundsatz nach der DIN.
Wenn aber eine Planung plant, dass die Dämmung direkt an die Fenster anschließt, weil diese in die Dämmung eingeschlossen werden müssen, kann dies ein Handwerker nicht mehr entscheiden.
Dann ist der Bauherr dafür verantwortlich mit seinen >Erfüllungsgehilfen< diese Situation herzustellen, dass diese Schnittstellen klar geregelt sind. Aber nicht nur aus der Planung heraus, sondern auch aus dem technisch möglichen aus der Montage heraus.
Das >Schulden< der Bauherrschaft gegenüber dem Handwerker:
Die gesamten Verantwortlichen im Baugeschehen machen es sich in den Schnittstellen das Ganze immer einfach. Jeder gibt die Verantwortung auf den Handwerker ab. Aber, der Handwerker kann nur das ausführen, was er im LV auch gefordert bekommt.
Hier im Beispiel hätte man den Fenstereinbau komplett von der Wärmedämmung trennen müssen! Hier hätte man an wärmegedämmte Einbauzargen in der Ausschreibung denken müssen.
Was bedeutet dies technisch?
In solchen Situationen hätte man mit klaren Baumaterialien, die uns heute doch zur Verfügung stehen, Trennungen schaffen müssen.
Was ist die Vorgabe solcher Materialien?
Sie müssten Dämmend sein und allem voran müssten Sie tragfähig sein. Also, erst einmal bevor der Fensterbauer seine Konsolen setzt, geregelt sein müsste, wie die Abdichtung eingebracht wird?
Die Bauwerksabdichtung kommt vor dem Fenstereinbau:
Das ist ein alter Grundsatz des Bauens. Denn die Bauwerksabdichtung muss ja, wie das bereits mit den verlängerten Fensterbänken vorgestellt wurde, Kondensat und Niederschlagswasser abnehmen und schadensfrei entsorgen.
Also doch logisch sein muss, dass Bauwerksabdichtungen hinter Befestigungskonsolen sein müssen.
Denn die Bauwerksabdichtungen, an die Bauphysik angeglichen, müssen doch die Dichtheit zum Bauteil Wand halten.
Das können diese aber nur, wenn sie auf der Rohbauebene angebracht werden.
Also hier im Beispiel hätten diese Abdichtungen hinter den Konsolen geführt werden müssen.
Die Konsolen:
Jetzt sind doch schon die Konsolen ohne einen Feuchteschutz hinter ihnen das Größte Problem, das wir haben.
Wir haben in unserem fingierten Fall kein Abdichtung auf der Rohbauebene.
Und wie die Konsolen als gleitfähige Bauteile, die ja die Baudynamik auffangen sollen und auch die aus Insolation auftretender >Beuleneffekt< der Fensterbänke, wurde ja mit den Konsolen vorgebeugt.
Das ist normativ ja alles richtig gemacht.
Die Schlüsselfrage ist doch nur, wie jetzt hinter die bereits montieren Konsolen eine normgerechte Bauwerksabdichtung eingebracht werden kann?
Das wird nie gehen, weil ja alleine die Gleitkonsolen eine solche starre Abdichtung doch realistisch gar nie zulässt.
Was macht man an solchen Problemstellen montagetechnisch?
Man macht Schnittstellen.
Das wäre hier im Fall der Grundsatz, dass man eine Dämm-Zarge eingesetzt hätte, die statisch tragend gewesen wäre und gleichzeitig eine entsprechende Dämmung aufgewiesen hätte.
Welche Möglichkeiten der Nachbesserung sind technisch möglich?
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage, wie der IST-Zustand hätte aussehen müssen?
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Mögliche Nachbesserungsmöglichkeiten und Lösungen:
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage des Isothermenverlaufes:
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Einbringen der wannenförmigen Abdichtung unter der Fensterbank:
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau Bauphysik oder die Frage, nach einem Zargen-Adapter:
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Wie muss der sd-Wert einer Fensteranschlussfuge gehalten sein?
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau oder die Frage ob ein zweites Band über ein Quellband geführt werden kann?
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Das auch noch, die Satire am Schluss:
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau oder die Frage nach Urteilen über Zugluft an Fenstern.
Fensteranschlussfuge Fenstereinbau oder die Frage wie Ihr den Sachverständigen vom BauFachForum erreicht?
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