"Früher erntete ich, aufgrund meiner aufgestellten Regeln des Bauens, bei vielen Menschen Unbeliebtheit.
Heute weiß ich, warum ich das noch immer praktiziere!"

Das BauFachForum Archiv ist ein riesieger Wissenspool mit über 23.000 Informationen und Tipps rund um das Bauen und den Bauschaden.
Jetzt ansehen: https://archiv.baufachforum.de/

Widerrufsrecht für das BauFachForum Wilfried Berger

Das Widerspruchrecht für das BauFachForum Wilfried Berger. Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein spannendes Video vom BauFachForum.

Nur dort gibt es Liebe, wo die Wahl unwiderruflich ist, denn man muss Grenzen haben, um werden zu können.

Antoine de Saint-Exupéry

Widerrufsinformation:

Das Angebot von BauFachForum Wilfried Berger richtet sich an Gewerbetreibende (B2B) und interessierte privat Personen. Bei Gewerbetreibende ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen. Bei privat Personen ist eine Rückgabe der Datenblätter ab dem Zeitpunkt der Auslieferung nicht mehr möglich. Davor besteht die Möglichkeit der Stornierung.

Trotz ständiger Aktualisierung und Überarbeitung unserer Daten und Informationsblätter können wir aufgrund neuer wissenschaflticher Erkenntnisse bzw. neuen Erfahrungen von Baugutachtern bzw. der Überarbeitung von Normen und Gesetzen keine Gewähr dafür bieten, dass unsere Informationen und Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden sämtliche gelieferten Informationen korrekt sind.

Das BauFachForm hält sich hier ganz streng an den § BGB 355:
Ausgeschlossen sind dabei direkte Käufe wie Gutachten oder individuell erstellte Dokumente.

Ausgegangen wird davon, dass alle Vertragsabschlüsse vom BauFachForum hier im Internet in den Interneträumen des BauFachForums abgeschlossen werden/wurden.
Daher der § 355 hier im Shop nicht anwendbar ist. Denn Verträge, die in den Geschäftsräumen des Anbieters vorgenommen wird, sind letztendlich nicht vom Widerspruchsrecht erfasst. Damit ist Umtausch und Rückgabe vom Gesetzgeber nicht gedeckt.

Info: Weitere Auskünfte unter:
Link: Widerspruchsrecht für Handwerker. 

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren. 

Ein Beispiel eines schriftlichen Widerspruchs:

Widerrufsrecht:
Der Darlehensgeber (Siehe Adresse oben) kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung

Vertrags, Angabe der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.

  1. der Darlehensnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Darlehensnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Darlehensnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Darlehensnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Darlehensnehmer nachträglich in Textform informiert werden;
  1. die Widerrufsfrist beträgt dann einen Monat. Der Darlehensnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Widerrufsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

BauFachForum

Wilfried Berger

Otterswangerstraße 2/1

D-88630 Pfullendorf

Mail: info@baufachforum.de

  1. Widerrufsfolgen: Der Darlehensnehmer hat innerhalb von 30 Tagen das Darlehen, soweit es bereits ausbezahlt wurde, zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung.

Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 5 % Punkte über dem Basiszins zu zahlen.

Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn das Darlehen nur teilweise in Anspruch genommen wurde.

  1. Ausnahmen: Aufträge wie beispielsweise Ortstermine bei Gutachten bei denen schnelle Ortstermine vorgenommen werden, bei denen der Mandant wünscht, dass diese Wartefrist eines Monats nicht eingehalten werden sollen sind von dieser Widerrufsbelehrung ausgeschlossen. Hier bezieht sich das BauFachForum auf die Grundsätze wie beispielsweise bei Kundendiensten, Notfalldienste und Reparaturdiensten bei denen schnelle Hilfe/Auftragsabwicklung nötig ist.

Erklärung 1:

Wir die/der Auftraggeber (Kreditgeber) haben diese Widerrufsbelehrung verstanden und werden mit unserer Unterschrift den Auftrag erteilen und die einmonatige Wartefrist bis zum Verfall unseres Widerspruchrechtes abwarten.

Ort, Datum:                                          Unterschrift und Stempel:

…………………………………………….          …………………………………………………

Erklärung 2:

Wir die/der Auftraggeber (Kreditgeber) haben diese Widerrufsbelehrung verstanden und wir wünschen eine sofortigen Beginn und einen schnellen Ortstermin. Wir wissen, dass wenn wir danach unser Widerspruchrecht in Anspruch nehmen, Ihre Kosten bis zum Rücktritt erstattet werden müssen.

Ort, Datum:                                          Unterschrift und Stempel:

…………………………………………….          ……………………………………………………

Das Auch noch, die Satire am Schluss!!!!

Schön ist, dass die Natur das Ganze mit dem Widerspruchrecht anderst sieht. Die Natur nimmt alles an, was Ihr von der Natur gegeben wird. Einfach das Bild anklicken und Ihr kommt auf ein Spannendes Video vom BauFachForum über ein solches Thema.

Link zum Impressum vom BauFachForum.
Link zur Vorstellung von Wilfried Berger.

VG-Wort: 5b83b321733746a19854291de174514c