Schallschutz im Bau Wesen

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Schallschutz ist eine Grundlage von Physik. Es handelt sich dabei nur um das Anschstoßen von Schallwellen an einen Baustoff und deren Weiterleitung des Schalls.   


Damit wir mal erkennen, wie kurzlebig Urteile sein können, hier ein Urteil des OLG Stuttgart mit dem Aktenzeichen 5 U 201/06 vom 21.05.2007.
Link: Zum Urteil 5 U 201/06 vom 21.05.2007.
Entscheidend ist, dass dieses Urteil vom OLG Stuttgart (Oberlandgericht) vom kleineren LG (Landgericht) Mönchengladbach am 17.06.2015 mit dem Az.: 4S141/14 mit gleichem Tenor wie das OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 1243 aufgehoben wurde.
Link: Zum Urteil 4S141/14 vom 17.06.2015 LG Mönchengladbach.
Dabei man erkennen muss, dass in der Zwischenzeit der EuGH mit dem Aktenzeichen C-100/13 in der Zwischenzeit 2014 noch die gesamte Bauregelliste geschultert hat.
Daher sollten wir nicht immer gleich einem Urteil vertrauen. Zumindest nicht langer Zeit.
Link: Zum EuGh Urteil C-100/13